Mängel bei Abholung GTI
Hallo!
Habe am Freitag in Wolfsburg meinen GTI abgeholt !
Folgende Mängel stellte ich fest:
1. 2 Kratzer Heckstoßstange direkt über Auspuff
2. 1 Kratzer Motorhaube
3.Heckklappe nicht passgenau(Spaltmaße rechts und links völlig unterschiedlich)
Der Kratzer in der Motorhaube konnte direkt behoben werden,der Rest soll jetzt von meinem Händler gemacht werden!
Desweiteren scheint die Qualität des Stoffes der Sitze mangelhaft zu sein,nach 1000 Km schlägt der Stoff bereits Falten an den Seitenwangen,sieht einfach schon alt aus(Habe ich jetzt schon auch bei anderen GTI gesehen)
Ach ja,die Abdeckung der Scheinwerferreinigungsanlage ist auch lose und muß erneuert werden!
ENDKONTROLLE Frage ich mich wofür die DA ist!! SETZEN 6,0 !!!!!
Trotzdem geiles Auto!!!
Gruß an ALLE!
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82 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Silverback
oh mann, deus lo voult, tut mir leid das zu hören. super ärgerlich, wenn die erste freude durch so'n mist getrübt wird!!!
aber: lass dich bloß nicht abspeisen - die sollen dir alles hübsch hurtig in ordnung bringen. und wenn sie dir blöd kommen, verweise auf die beweislastumkehr in den ersten 6 monaten (siehe kaiser sosei). grüßles
Die Sache ist ärgerlich, hätte selbst wahrscheinlich ganz schlecht geschlafen.
Zu Garantie und Beweislastumkehr, da muß ich Silverback und Kaiser Sosei widersprechen:
1. die Garantie beträgt ja seit 01.01.05 24 Monate, folglich auch die Beweislastumkehr.
2. anders sieht es aber natürlich bei Dellen, Beulen etc. aus, da hat man praktisch mit der Übernahme bestätigt, dass das Auto in der Hinsicht einwandfrei war. in dem Fall müsste Dlv beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung vorlag, was er im Zweifel nicht beweisen kann.
3. Deus lo vult ist da jetzt auf die Kulanz eines Händlers angewiesen, wie ist das Vertrauensverhältnis usw.. Hoffen wir, dass er hier mehr Glück hat als SirBIB.
Also am 9.04. werd ich meinen dann auch in WOB abholen,wenn ich das hier alles so lese...
Werd auf jeden Fall meine Lupe miteinpacken!
bitte nicht die beweislastumkehr (6 Mon) bei der gesetzlichen sachmängelgewärtleistung (ebenfalls 24 mon) und
die VERTRAGLICHE (und zusätzliche) garantie vermischen.
beides hat nichts miteinander zu tun (klugscheiss 😁 )
siehe hier (aus www.auto-und-verkehr.de):
Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung):
Die Sachmängelhaftung für Neufahrzeuge wurde von bisher 6 Monaten auf mindestens 2 Jahre angehoben. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, steht dem Händler ein Nachbesserungsrecht zu. Gelingt auch nach zweimaliger Nachbesserung die Fehlerbeseitigung nicht bzw. der Händler verweigert die Nachbesserung oder sie ist unmöglich, kann der Verbraucher von dem Kauf zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, sollte man zur Sicherheit dem Verkäufer noch einmal schriftlich eine Frist mit der eindeutigen Bestimmung setzen, welche Rechte (Rücktritt, Schadensersatz) man nach Ablauf der Frist (genaues Datum!) geltend machen werde.
Die Sachmängelhaftung darf nicht mit der Garantie (siehe unten Punkt 5.) verwechselt werden, die viele Händler beim Kauf eines Fahrzeuges gewähren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat andere rechtliche Konsequenzen als das Gewährleistungsrecht.
Seit der Neuregelung gibt es auch auf gebrauchte Fahrzeuge eine Gewährleistung von mindestens 1 Jahr, so dass Händler gebrauchte Fahrzeuge nicht mehr unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkaufen dürfen.
Selbst für Reparaturarbeiten gilt das Gewährleistungsrecht. Allerdings kann die Gewährleistungszeit vertraglich von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch geregelt, dass ein Kostenvoranschlag nicht mehr in Rechnung gestellt werden darf.
Geltungsbereich:
Die Neuregelungen gelten nur für Kaufverträge von Unternehmern mit Privatkunden (Verbraucher). Zu den Unternehmern zählen Gewerbetreibende (Autohändler), aber auch selbständige Handwerker, selbständige Ärzte oder selbständige Anwälte, wenn sie ihren Firmenwagen an eine Privatperson verkaufen. Zwischen privatem Verkäufer und privatem Käufer gelten die Neuregelungen nicht, und die Gewährleistung kann weiterhin ausgeschlossen werden.
Beweislast:
Bisher musste der Käufer nachweisen, dass ein Fehler bereits beim Kaufabschluss vorlag.
Künftig wird widerlegbar vermutet, dass ein Fahrzeug bereits bei Vertragsschluss fehlerhaft war, wenn der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate trifft den Käufer die Beweislast.
Garantie:
Die Garantie wird im täglichen Geschäftsverkehr häufig mit der Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) gleichgestellt. Juristisch ist die Garantie jedoch etwas völlig Anderes.
Die Garantie ist eine freiwillige, kulanzweise Leistung des Garantiegebers (Hersteller eines Produktes (Herstellergarantie) oder Händler (Händlergarantie)). Mit der Garantieerklärung übernimmt der Garantiegeber die Haftung, dass die verkaufte Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist bzw. über einen bestimmten Zeitraum behält.
Ein Rechtsanspruch auf Garantie besteht grundsätzlich nicht, wohingegen die Sachmängelhaftung von Gesetzes wegen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung gegenüber Verbrauchern besteht und nicht ausgeschlossen werden kann.
Wird allerdings eine Garantieverpflichtung übernommen, dann hat der Käufer gegenüber dem Garantiegeber einen Rechtsanspruch im Umfang der Garantiezusage. Für die Garantie haftet jedoch nur derjenige, der die Garantie einräumt. Räumt beispielsweise der Hersteller einer Sache eine Garantie ein, dann haftet auch nur dieser und nicht der Verkäufer der Sache.
Häufig ist die Garantiezusage an ein bestimmtes, vom Kunden einzuhaltendes Verhalten gebunden. Z.B. beim Kauf eines Fahrzeuges, das Fahrzeug während der Garantiezeit in regelmäßigen Intervallen in einer Vertragswerkstatt des Herstellers zur Inspektion vorzuführen.
Die Garantie besteht unabhängig von der Sachmängelhaftung, so dass unter Umständen Ansprüche aus Garantie und Sachmängelhaftung nebeneinander bestehen können.
gruß und schöne ostern shodan
@shodan, danke für den Link. Die Sachlage (Garantie/Gewährleistung) war mir schon klar, hab mich vielleicht nicht eindeutig ausgedrückt.
Wenn ich dich richtig verstehe, meinst du, das die Beweislastumkehr auch bei der aktuellen 24-monatigen Garantie von VW nur 6 Monate besteht. Konnte aber davon in deinem geposteten Bericht nichts lesen.
Wen dem also so wäre, wo ist da der Vorteil für den Verbraucher zu der bisherigen Regelung von VW (bis 31.12.04: 6 Monate Garantie, dann 18 Monate Gewährleistung)?
Ich bin davon ausgegangen, das die Beweislastumkehr nach den neuen Garantiebestimmungen von VW ebenfalls 24 Monate beträgt.
bin zwar patent- und markenrechtler und habe mit dem neuen gewährleistungsrecht nix zu tun, aber ein wenig sollte noch hängengeblieben sein:
garantie gabs bislang gar keine bei vw. nur das gesetzliche sachmängelrecht (jetzt gewährleistung),
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt nun 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. hinzu kommt, daas zu Gunsten des Käufers in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet wird , dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies bilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
Garantie wird für bestimmte teile des wagens übernommen und zwar für die gesamte dauer. der vorteil ist gerade, dass es auf einen nachweis, ob der mangels schon vorher bestand oder nachträglich eingetreten ist (das garantier t der VW ja gerade),, NICHT ANKOMMT. daher natürlich auch keine beweislastumkehr nötig und möglich 😁. umgekhrt müsste dir vw nachweisen, dass du den mangels selsbt verursdacht hast. (und das können die dann meist nicht)
Hallo,
habe meinen GTI auch am 25.03.05 abgeholt,
der Betreuer😁, ( Herr Pokunte) zur übergabe war echt super. Da habe ich schon ganz andere erlebt.
Beulen und Kratzer konnte ich an meinen nicht finden, also weiter mit dem Innenraum :Fahrertür geöffnet und siehe da, eine Kunstoffverkleidung
von der Mittelkonsole hing auf halb acht.
Der Betreuer sagte nur "das darf ja nicht war sein" und verabschiedete sich mit meinem GTI in das
Untergeschoß, nach 10 Minuten war er wieder da,
und sage Euch, ich habe bis jetzt keine Macken oder ähnliches gefunden und bin rund um zufrieden !!😁
Gruß Yahnos
@deus lo vult
na schöne scheisse, deus, das wird mich auch rasend ärgern! na, geteiltes leid is halbes leid (s. thread "fohe ostern"😉
*schulterklopftröst*
hoffentlich kriegst das auffe reihe!
gruß und viel glück!
buzz
@ buzzdee: Thanx 🙂
So, ich war heute beim 🙂 und der vermutet, dass die Delle bereits vor dem Lackieren in der Heckklappe gewesen ist. Des Weiteren fiel ihm auf, dass der linke Scheinwerfer unsauber eingepasst ist.
Der Meister empfindet diese Mängel als unglaublich und fragt sich, wofür die Endkontrolle eigentlich da ist, na ja der Gedanke drängt sich einem ja förmlich auf...
Am Dienstag will er das mit WOB klären, man darf gespannt sein.
Zitat:
Original geschrieben von Tnairav Flog
2. anders sieht es aber natürlich bei Dellen, Beulen etc. aus, da hat man praktisch mit der Übernahme bestätigt, dass das Auto in der Hinsicht einwandfrei war. in dem Fall müsste Dlv beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung vorlag, was er im Zweifel nicht beweisen kann.
Na ja, ich denke ein Sachverständiger kann schon eher differenzieren ob Dellen bzw. Beulen selbst verursacht wurden oder nicht, sie Folge eines Unfalls sind etc.
Ich vermute, dass bei der Delle in der Heckklappe mit Sicherheit ein VW-Gutachter bestellt wird. Sollte der mir dann mit Ammenmärchen irgendeiner Art kommen, dann werde ich extrem unangenehm, da hat VW mein Wort drauf.
Es ist generell eine Sauerei so etwas zur Abholung bereitzustellen. Außerdem kann VW von seinen Kunden nicht verlangen, einen Neuwagen Quadratzentimeterweise nach Mängeln abzusuchen, zumal das diffuse Neonlicht die Fehlersuche extrem erschwert. In der Regel ist man bei solch einer Abholung ja auch ein wenig aufgeregt, da man von zig Reizen überflutet wird.
Von der juristischen Seite gesehen ist das vermutlich nur über ein Gutachten zu regeln, die AGBs von VW habe ich leider nicht zur Hand.
**Grüße**
Zitat:
Original geschrieben von Redzone
Hi,
Stakeholder value - alles für die Aktionäre und die Rendite ;-(((((((((
was du meinst ist das shareholder value prinzip.
im stakeholder value prinzip geht es darum ALLE anspruchsgruppen an ein unternehmen zu berücksichtigen. also von den mitarbeitern, über die kunden, die anrainer des betriebs, etc etc etc und natürlich auch die aktionäre aber nicht nur.
begriffe die da oft im zusammenhang mit stakeholder value gennant werden: csr = corporate social responsibility , ethisches wirtschaften, nachhaltigkeit, ...
stakeholder value ist also vereinfacht gesagt das gegenteil von shareholder value.
Zitat:
Original geschrieben von paxton1234
im stakeholder value prinzip geht es ...
...um Steaks, hm lecker vom Grill, mediumrare mit Pferfferkruste oder als Surf`n turf, mjam, mjam, mjam 😁
Hallo!
Ich habe zwar keinen 5er GTI, aber einen 4er TDI Highline mit 150 PS auch mal als Neuwagen gekauft. Dabei drängte sich mir auch der Verdacht auf, dass die sog. Endkontrolle entweder nur blinde oder unmotivierte Mitarbeiter machen.
Folgende Mängel bei Abholung:
- die Schalter für Sitzheizung, ESP usw. waren alle nicht mittig eingepasst
- auf dem Lederlenkrad war ein Farbkleks
- der abblendbare Innenspiegel war außer Funktion, da der Stecker ab war
- am Kotflügen vorne links und der Fahrertür war jeweils ein ca. 2-3 Quadratmillimeter großer Lackschaden
- die lackierte Stoßleiste vorne links in der Stoßstange war vorne nicht richtig eingerastet; drückte man sie rein, rastete sie am anderen Ende wieder raus usw.
- am Armaturenbrett am Eck links unter dem Lichtschalter war die Ecke gestaucht, also beim Einbau mit irgenwas dagegengeschlagen
- an den Blechinnenseiten von 2 Türen waren blaue Kugelschreiberstriche drauf
- das Armaturenbrett knarzte hinter der Tachoeinheit extrem (wurde 5 mal nachgebessert!!!!)
- die Bremsen waren eine Katastrophe (hatte vorhei einen TDI mit 115 PS, bei dem die Bremsen um Welten besser waren)
- die Spaltmaße der Türen und der Übergang vom Armaturenbrett zu den Türverkleidungen waren alles andere als akzeptabel
- ständiges Klappern aus der Mittelkonsole
- das Gummigeldfach in der Mettelkonsole fehlte
- die Funkfernbedienung der ZV hatte eine sehr geringe Reichweite, ca. bis 5 m Entfernung (beim 115 PS TDI bestimmt 30-40m)
- die Haltestöpsel für die Fußmatten waren nur an die Fußmatten geklipst und nicht in den Teppich verankert
Es waren bestimmt noch mehr Mängel, die ich wahrscheinlich schon verdrängt habe. Also so eine "Dreckskarre" (entschuldigt bitte den Ausdruck) habe ich noch nie gefahren. Vor lauter Nachbesserungen war die Freude so was von getrübt, dass ich ihn zum Glück nach kurzer Zeit gut verkaufen konnte. Von da an konnte ich die Leute verstehen, die mit ihrem Auto am verzweifeln sind und waren.
Jetzt fahre ich einen gebrauchten 4er GTI, mit dem ich erstaunlicherweise recht zufrieden bin und liebäugle auch mit einem 5er GTI, aber wenn ich die Beiträge hier lese und mich zurückerinnere, was mir VW damals als, nennen wir es mal Auto, verkauft hat, dann bin ich echt schwer am überlegen, ob ich mein Geld diesem Konzern noch mal opfern soll, um mir ein qualitativ immer minder werdendes Produkt zu kaufen, damit VW seine "Verkaufsschlager" wie z.B. den Phaeton (den die Welt ja unbedingt brauchte und sich absolut blendend verkauft) mit meinem Geld subventionieren kann.
Ich will aber nicht alles schlecht reden und wünsche allen GTI-Fahrern einen mängelfreien Wagen und mehr Glück als ich damals.
Gruß teacher
Hi !
Auweia, wenn ich das hier so alles lese, frage ich mich: Warum habe ich einen Neuwagen bestellt? Richtig, weil ich von Beginn an die nächsten Jahre keine Mängel haben wollte. Da hätte es auch wieder ein Gebrauchtwagen sein können. Da gibt es Kratzer und Beulen umsonst mit dazu.
Na da werde ich bei meiner Abholung die drei "L" Sachen mitnehmen müssen. Licht, Lupe und Luftgewehr😁.
Gruß Markie
Bei meinem TDI hatten sie letztes Jahr unterschiedliche Nummernschilder montiert. Habe ich erst zu Hause bemerkt. War irgendwie witzig, sagt aber einiges aus.
Hi hab meinen am 23.3 abgeholt.
Mängel bei mir:
1. Türgriff (aussen) beifahrerseite, blende (da, wo auf der fahrerseite das schloss sitzt) hing total schräg. wurde behoben.
2. mittlere kopfstütze hinten. beschädigungen am leder. wird noch vom freundlichen getauscht.
3. kleiner lackfehler. so wie´n krater. naja bleibt so, weil´s wohl anschließend schlimmer aussehen würde. find ich auch nich so schlimm. kaum zu sehen.
4. himmel und b-säulenverkleidungen dreckig. wie fettflecke. leider erst später gesehen. daher wohl kaum chancen das ersetzt zu kriegen.
5. fahrerseite a-säule boxenverkleidung (vom tweeter. so heißt das glaub ich) kleine macke drinnen. lass ich wohl so. weil dafür die ganze türverkleidung abgebaut werden muss. da machen die sicher irgendwo anders mist. dann klapperts wahrscheinlich oder so.
hab auch ein bisschen das gefühl das die inner endkontrolle etwas schlechte augen haben. naja. wie gesagt, am schlimmsten is das mit dem himmel. sonst keine kratzer oder sonstiges zu bemängeln. bin bis auf punkt 4 super zufrieden. absolut geiles auto. dsg auch der hammer. fotos werden naturlich folgen.
frohe ostern noch
mfg
i wär dafür das man pro aufgetrettenen Mangel 500 euro bar auf die Hand wieder vom Einkaufspreis zurückbekommt. Dann schauen sie schon das da alles funktioniert