Lohnt sich MB100?

Mercedes A-Klasse W177

Die JS Garantie meines W177 endet bald somit muss ich mich entscheiden ob ich den 1000er für MB100 drauflege und meine Services weiterhin zu fürstlichen Preisen in der MB Niederlassung mache oder auf Risiko setze und mir eine freie Werkstätte suche. Ich fahre unter 10k km pro Jahr und bin jetzt nach etwas unter 3 Jahren unter 30k KM. Das Auto hat keine teure Sonderausstattung wie Schiebedach, Multibeam oder 4-Matic, (nur die High Performance LED und Automatikgetriebe), folglich kann nicht soviel kaputt gehen. MB100 kostet etwa 1000€, die Services bei MB im Schnitt etwa 300€ mehr als bei der freien Werkstätte. Macht in Summe etwa 2000€, die ich mehr bezahle für die Garantieversicherung. Davon könnte ich locker einen kaputten LED Schweinwerfer reparieren oder für nocheinmal 2k mehr das Getriebe tauschen lassen (das sollte bei meiner Fahrleistung aber nicht sobald nötig sein). Der einzige denkbare Fall, in dem sich die Versicherung lohnen könnte, wäre also ein Motorschaden für mehr als 10k.

Seht ihr das auch so?

145 Antworten
Zitat: @Mountaingrau schrieb am 7. Juni 2025 um 18:33:21 Uhr:
Hat denn die MBV schon so argumentiert - oder befürchtest du das nur?

Bisher wurden alle Kosten abgelehnt, weil auf der Rechnung steht, dass die Halterung gebrochen war. Aber wie geschrieben, Übernahme von Folgeschäden sind lt. Garantiebedingung ausgeschlossen.

Zitat: @DeFisser schrieb am 7. Juni 2025 um 18:46:52 Uhr:
Bei jeder Versicherung kannst Du an ein Ar***loch als Sachbearbeiter geraten.

Das ist mal eine miese Erfahrung von dir. Ich hatte so einen Fall noch nicht, bin aber doppelt abgesichert. PKV + ADAC. Mein Arbeitgeber versucht aber auch Mitarbeiter in kritischen Situationen zu helfen. Egal ob Privaturlaub oder Dienstreise. Ein Konzernkollege wurde mit einem Privatjet + Konzernarzt aus Japan abgeholt. Verstarb aber leider auf dem Heimflug.

Zitat:@wer_pa schrieb am 7. Juni 2025 um 20:16:55 Uhr:
Man sollte vor Vertragsabschluss schon wissend sein, welche Toleranzen der Hersteller vorgegeben hat (:-))

Das ist mal eine wirre Geschichte. Top, dass du so hartnäckig bist.

Ich denke, dass ich es auch weit treiben werde. Ich bin mir aber bei den Prozesskosten unsicher. Was kann mich ein Prozess kosten? Ich müsste bei einer Niederlage die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen. Sind die gedeckelt?

So schnell würde ich mich nicht geschlagen geben.

Lt. Rechnung ist das Ladeluftrohr abgerutscht, weil die hintere Halteschraube gebrochen ist. Das hat unmittelbar zum Schaden geführt. Der Antriebsmotor hatte eine "Funktionsbeeinträchtigung im Sinne von § 1,1. der Bedingungen erlitten. Einen Ausschluss für die konkrete Halteschraube finde ich in den Bedingungen nirgends. Davon unabhängig ist ein Folgeschaden definiert in: Mittelbarer bzw. indirekter Schaden. Das wäre in meinen Fall mit dem Spoiler z. B. gewesen, wesen, wenn durch die kaputte Dichtung Wasser ins Bremslicht eingedrungen wäre.

Wenn ein Ventil abreißt und ein Loch im Kolben verursacht, käme vermutlich auch niemand auf die Idee, dass es sich bei dem Motorschaden um einen "Folgeschaden" handelt.

Die Kosten für einen Anwalt - und z. B. auch die Gerichtskosten - muss übrigens die jeweils unterlegene Partei übernehmen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich das weiter Vorgehen einfach mal mit dem RS-Versicherer abklären.

"Aufgeben wäre erstmal keine Option",

Abwarten was MB100.Vers.dazu erläutert, da die Sachlage nicht eindeutig dargestellt und aussagekräftig hinterlegt ist.

Rechtsanwalt und R.Schutz Vers. wären daher erste Maßnahme zur Abklärung.Dann zuziehend einen unabhängigen Gutachter, und sehen wohin die Reise geht.Alles andere wären reine Glaskugelspekulationen.

Und zu guterletzt dann den Gerichtsweg einschlagen wenn die Sache je nach Ausgang eventuell dort Erfolg verspricht.

Viel Glück :-))

Zitat:@Mountaingrau schrieb am 8. Juni 2025 um 08:31:14 Uhr:
Die Kosten für einen Anwalt - und z. B. auch die Gerichtskosten - muss übrigens die jeweils unterlegene Partei übernehmen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich das weiter Vorgehen einfach mal mit dem RS-Versicherer abklären.

Habe eine RSV. Mir ging es eher darum, was die gegnerische Partei bei 1000 EUR Streitwert für Anwaltskosten abrechnen kann. Ich weiß es nicht, aber ich habe ein Limit erwartet. Ohne Limit könnte der Gegner mit mehr Kapital jeden Kläger ohne RSV vorm Prozess finanziell platt machen. Das hat aber nichts mehr mit rechthaben zu tun.

Eigentlich möchte ich aus Spaß den Prozess auch ohne Rechtsanwalt und bis ans Ende ohne Vergleich führen.

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Zitat:
@Halema schrieb am 9. Juni 2025 um 22:02:54 Uhr:
Habe eine RSV. Mir ging es eher darum, was die gegnerische Partei bei 1000 EUR Streitwert für Anwaltskosten abrechnen kann. Ich weiß es nicht, aber ich habe ein Limit erwartet. Ohne Limit könnte der Gegner mit mehr Kapital jeden Kläger ohne RSV vorm Prozess finanziell platt machen. Das hat aber nichts mehr mit rechthaben zu tun.
Eigentlich möchte ich aus Spaß den Prozess auch ohne Rechtsanwalt und bis ans Ende ohne Vergleich führen.

Die Anwaltsgebühren sind in der " Gebührentabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" festgelegt und lassen sich einfach googeln. Wenn es zu einem Prozess kommt, können die Kosten den Streitwert allerdings überschreiten.

Man kann den Vorgang aber auch rein vorsorglich bei der Rechtsschutzversicherung anmelden und mit dem Versicherer abstimmen, dass man erstmal selbst versuchen will, die Gegenpartei zu einem Einlenken zu bewegen. Man bekommt dann ja auch ein Aktenzeichen der RSV. Bei mir hat allein schon mal geholfen, dass ich bei meiner E-Mail an die Gegenpartei im Betreff das Aktenzeichen der RSV eingefügt und den Versicherer "CC" eingebunden habe...

Auch eine interessante Idee mit Cc.

Was mir aber gerade aufgefallen ist, dass die MBV in den Garantiebedingungen auch Teile auflistet, die garantiert keine mechanischen Teile sind, obwohl doch angeblich der erste Satz alles ausschließt. Warum? Die Argumentation von der Versicherung ist dann doppelt absurd.

Zitat:@Halema schrieb am 10. Juni 2025 um 11:35:52 Uhr:

Warum? Die Argumentation von der Versicherung ist dann doppelt absurd.

Wenn es dem Geschäftsergebnis zuträglich ist, wird gerne, über jedwede Absurdität hinweggesehen (:-)))

Gruß

wer_pa

Zitat:
@Halema schrieb am 10. Juni 2025 um 11:35:52 Uhr:
Auch eine interessante Idee mit Cc.
Was mir aber gerade aufgefallen ist, dass die MBV in den Garantiebedingungen auch Teile auflistet, die garantiert keine mechanischen Teile sind, obwohl doch angeblich der erste Satz alles ausschließt. Warum? Die Argumentation von der Versicherung ist dann doppelt absurd.

Der entscheidende Satz ( § 2 Ziffer 1) lautet doch:

"Die Garantie bezieht sich auf den in der Garantiezusage näher bezeichneten Personenkraftwagen oder Geländewagen ... mit allen mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit sie nicht durch die folgenden Ziffern 2 oder 3 ausgeschlossen sind".

Es folgt dann eine abschließende (!) Auflistung nicht versicherter Teile und "Ausschlusstatbestände". Demnach ist erstmal jedes Fahrzeugteil von der Garantie gedeckt, das nicht explizit ausgeschlossen ist.

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, muss der Garantiegeber bzw. die dahinter stehende Versicherung konkret angeben, wo genau das betreffende Fahrzeugteil in der Ausschlussliste aufgeführt ist, um eine Regulierung ablehnen zu können.

Die Halteschraube vom Ladeluftrohr finde ich zumindest nirgends. Und - wie gesagt: Im Zweifel ist der ganze Motor ein Fahrzeugteil, das durch den Bruch der Halteschraube (Bestandteil einer Motorkomponente) eine "Funktionsbeeinträchtigung" im Sinne von § 1 erlitten hat.

Die MBV hat sich in meinem Fall als sehr kreativ erwiesen, wenn es darum ging, immer neue Ablehnungsgründe zu finden. Da schadet bestimmt nicht, dem noch kreativer entgegenzutreten.

Vor allem, wenn du ja sogar mit Spaß dabei bist!

Es gibt Neuigkeiten

Nach der grundlegenden Prüfung der vorliegenden Informationen teilen wir Ihnen folgendes mit:
Die Kosten werden als Einzelfallentscheidung aus Kulanz (ohne das nicht garantiefähige Bauteil „Manschette“) übernommen. Da es sich hierbei um eine Eigengarantie handelt, bitte folgende Vorgehensweise beachten:
Eine Auszahlung an den Garantienehmer ist nicht möglich.@Werkstatt die vorliegende Rechnung entsprechend anpassen (Kunde muss nur den Ladeluftschlauch – Manschette incl. Mehrwertsteuer) übernehmen
die restlichen Positionen (Lohn 697,42 EUR + Material 76,79 EUR) bitte auf einer separaten Rechnung.

Ich wusste wahrscheinlich zu viel über die Garantiebedingungen. 😀

Danke euch allen. Ihr hattet viele gute Vorschläge.

Zitat:
@Halema schrieb am 10. Juni 2025 um 15:53:07 Uhr:
Es gibt Neuigkeiten
Ich wusste wahrscheinlich zu viel über die Garantiebedingungen. 😀

Ich hab eher den Verdacht, dass die den Thread hier gefunden haben...

Zitat:
@DeFisser schrieb am 10. Juni 2025 um 17:13:38 Uhr:
Ich hab eher den Verdacht, dass die den Thread hier gefunden haben...

Kann schon sein. 🙂 Wobei dann hätten die nicht „Einzelfallentscheidung aus Kulanz“ geschrieben und auch die Manschette übernommen.

Anscheinend ist bei denen immer noch jemand überzeugt, dass die Garantiebedingung (Manschette/Schraube nicht abgedeckt) korrekt ist.

Ich denke aber, dass die meisten MB100-Garantienehmer (Käufer von Jungen Sternen) bei einer Ablehnung nicht widersprechen.

Von 10 Kunden widerspricht 1…. Gutes Geschäft….

Zitat:@Halema schrieb am 10. Juni 2025 um 19:19:32 Uhr:

Ich denke aber, dass die meisten MB100-Garantienehmer (Käufer von Jungen Sternen) bei einer Ablehnung nicht widersprechen.

Und genau darauf spekulieren die Versicherungen. Das ist im Bereich einer  Kfz Schadensregulierung doch genauso. Erstmal die Schadenssumme deutlich reduzieren und abwarten, ob der Geschädigte Rechtshilfe in Anspruch mit.

Auf jeden Fall ist der unnötige Ärger nun vorbei, obwohl, so wie ich es verfolgt habe, die MB 100 doch keine Zahlung geleistet hat.

Gruß

wer_pa

Zitat:
@wer_pa schrieb am 10. Juni 2025 um 20:06:11 Uhr:
Zitat:@Halema schrieb am 10. Juni 2025 um 19:19:32 Uhr:
Auf jeden Fall ist der unnötige Ärger nun vorbei, obwohl, so wie ich es verfolgt habe, die MB 100 doch keine Zahlung geleistet hat.
Gruß
wer_pa

In meinem Fall mit dem Spoiler hat der MBV-Vorstand (!), nachdem sich Mercedes-Benz bereits mit 50 % beteiligt hatte - auch der BaFin gegenüber erklärt, "entgegenkommend" die Hälfte meines Schadens abzüglich des Hersteller-Kulanzanteils = also nichts - übernehmen zu wollen, oder eben durch einen Gutachter prüfen zu lassen, ob das gegenständliche Fahrzeugteil überhaupt einen "Funktionsmangel" aufweist. Es ging noch um 600,- Euro. Das Ergebnis ist bekannt.

Zitat: @wer_pa schrieb am 10. Juni 2025 um 20:06:11 Uhr:
Zitat:@Halema schrieb am 10. Juni 2025 um 19:19:32 Uhr:
… so wie ich es verfolgt habe, die MB 100 doch keine Zahlung geleistet hat.

Ich muss halt 50 EUR übernehmen. Diese Summe ist aber zu gering um sich zu streiten. Mercedes übernimmt 35% mit Kulanz, MB100 ungefähr 62% und ich ~3%. Ich bin aber immer noch der Meinung, dass Kunden ungerechtfertigt abgewimmelt werden und selbst die 3% nicht OK sind. Die MBV ist sehr unseriös.

Zitat: @Mountaingrau schrieb am 12. Juni 2025 um 08:32:51 Uhr:
die Hälfte meines Schadens abzüglich des Hersteller-Kulanzanteils = also nichts - übernehmen zu wollen,

Deine Story ist echt unglaublich. Wie gehts bei dir nun weiter?

Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 12. Juni 2025 um 08:32:51 Uhr:
… oder eben durch einen Gutachter prüfen zu lassen, ob das gegenständliche Fahrzeugteil überhaupt einen "Funktionsmangel" aufweist. Es ging noch um 600,- Euro. Das Ergebnis ist bekannt.

Ich hatte direkt in meiner Email geschrieben, dass es zwischen MBV und Werkstatt keinen Austausch zum Schadensursprung gab und ich deren Einschätzung widerspreche. Eine Halterung/ Schraube gibt nur nach, wenn Kräfte auf diese wirken. Die Kräfte können aber nur von Ladeluftrohr kommen.

Ich habe Mercedes, den Werkstattmeister und auch die MB100-Ansprechpartnerin der Händlergruppe in Cc genommen. Hatte geschrieben, dass alle wissen sollten, was eigentlich verkauft wird und wie sich die MBV im Schadensfall verhält.

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