Lohnt sich MB100?

Mercedes A-Klasse W177

Die JS Garantie meines W177 endet bald somit muss ich mich entscheiden ob ich den 1000er für MB100 drauflege und meine Services weiterhin zu fürstlichen Preisen in der MB Niederlassung mache oder auf Risiko setze und mir eine freie Werkstätte suche. Ich fahre unter 10k km pro Jahr und bin jetzt nach etwas unter 3 Jahren unter 30k KM. Das Auto hat keine teure Sonderausstattung wie Schiebedach, Multibeam oder 4-Matic, (nur die High Performance LED und Automatikgetriebe), folglich kann nicht soviel kaputt gehen. MB100 kostet etwa 1000€, die Services bei MB im Schnitt etwa 300€ mehr als bei der freien Werkstätte. Macht in Summe etwa 2000€, die ich mehr bezahle für die Garantieversicherung. Davon könnte ich locker einen kaputten LED Schweinwerfer reparieren oder für nocheinmal 2k mehr das Getriebe tauschen lassen (das sollte bei meiner Fahrleistung aber nicht sobald nötig sein). Der einzige denkbare Fall, in dem sich die Versicherung lohnen könnte, wäre also ein Motorschaden für mehr als 10k.

Seht ihr das auch so?

145 Antworten

Beim Auspuff ist die Argumentation einfach: der Auspuff ist meist immer „Ausgenommen“.

Eine Befestigung, sofern kein Gummi, sondern Metall sollte aber als „Mechnische Komponente“ gelten. Ich hatte aber auch verstanden, dass das Metallrohr gerissen war, nicht nur eine Schelle.

Hat da die Werkstatt ggf einen Fehler in der Beschreibung gemacht?

Es wurde ja das komplette Ladeluftrohr erneuert, welche ein Hauptbestandteil der Reparatur war.

Also müsste die Werkstatt die Reparatur begründen, wenn es nur eine Befestigung war.

In dem Sinne würde ich nochmals nachhaken , zumal ja auch Kulanz von Mercedes gegeben wurde, was ja auf einen anerkannten Schaden hinweist.

Was für eine Argumentation seitens MB 100 Garantie!

Sag ja heute brauchst du in 99% bei einem Vers.Schaden gleich einen Rechtsbeistand zur Seite der sich damit auskennt!

Irgend eine Lücke finden die immer im System, das wie und was im Kleingedrukten ist meisten das Haar in der Suppe.

Und wie soll Ottonormalverbraucher da sich auskennen und gegensteuern?

Grüsse

Es gibt mir so ein paar Dinge, die mir bei dieser Absage nicht gefallen:

  1. Es wird einfach davon ausgegangen, dass die Halterung die Ursache für den Schaden ist
  2. Es wird nicht hinterfragt, ob vielleicht ein Werkstattmitarbeiter den Schaden falsch formuliert hat.
  3. Ein Schaden wird so kleinteilig aufgeschlüsselt, dass am Ende immer nur eine Schraube den Schaden verursacht haben könnte und somit jeder Schaden abgelehnt werden könnte.
  4. Mir als Kunde ist es eigentlich ziemlich egal welche Komponente am Ladeluftrohr defekt ist. Die Halterung ist Teil des Ladeluftsystems, welches zum Turbolader gehört, welches Teil des Motors ist.
  5. Ich als Kunde habe/hatte keinen Einfluss auf die Komponentenauslegung, -konstruktion, -fertigung, -materialauswahl und Montage. Am Ende sollte also niemals ein Problem des Kunden sein, außer es ist ein Bauteil, die durch Fahrverhalten Schaden nehmen kann (z.B. Fahrwerk)

Ich sehe hier aber bei der Bergründung der Versicherung eine fehlerhafte Formulierung in der AGB:

Die Garantie bezieht sich auf den in der Garantiezusage näher bezeichneten Personenkraftwagen oder Geländewagen (bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Teilen

mit allen bedeutet für mich, dass die Versicherung dies noch einmal deutlich hervorheben möchte. Mit schließt aus meiner Sicht keine nicht-mechanischen Teile aus.

Die Argumentation von MB wäre aus meiner Sicht nur korrekt, wenn es wie folgt formuliert worden wäre:

Die Garantie bezieht sich auf den in der Garantiezusage von allen mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Teilen des näher bezeichneten Personenkraftwagen oder Geländewagen (bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).

Ich werde die Sache garantiert eskalieren lassen. Hauptsache die internen Kosten bei Mercedes übersteigen den eigentlichen Schaden.

Zum Thema "mechanisches Teil". Es mag in der Fachwelt einen Unterschied zwischen Halterung/Schraube und mechanischens Teil geben. Im Sprachbegrauch ist das aber bereits ein Gattungsbegriff. Die Argumentation der Versicherung hätte vor Gericht wahrscheinlich kenen Bestand. Es kann im allgemeinen nicht davon ausgegangen werden, dass Kunden den Unterschied im Detail kennen.

Korrigiert mich gerne, ein Ladeluftrohr ist doch ein pneumatisches Bauteil?!

Zitat:
@Halema schrieb am 6. Juni 2025 um 12:55:32 Uhr:
Es gibt mir so ein paar Dinge, die mir bei dieser Absage nicht gefallen:
1. Es wird einfach davon ausgegangen, dass die Halterung die Ursache für den Schaden ist
2. Es wird nicht hinterfragt, ob vielleicht ein Werkstattmitarbeiter den Schaden falsch formuliert hat.
3. Ein Schaden wird so kleinteilig aufgeschlüsselt, dass am Ende immer nur eine Schraube den Schaden verursacht haben könnte und somit jeder Schaden abgelehnt werden könnte.
4. Mir als Kunde ist es eigentlich ziemlich egal welche Komponente am Ladeluftrohr defekt ist. Die Halterung ist Teil des Ladeluftsystems, welches zum Turbolader gehört, welches Teil des Motors ist.
5. Ich als Kunde habe/hatte keinen Einfluss auf die Komponentenauslegung, -konstruktion, -fertigung, -materialauswahl und Montage. Am Ende sollte also niemals ein Problem des Kunden sein, außer es ist ein Bauteil, die durch Fahrverhalten Schaden nehmen kann (z.B. Fahrwerk)
Ich sehe hier aber bei der Bergründung der Versicherung eine fehlerhafte Formulierung in der AGB:
mit allen bedeutet für mich, dass die Versicherung dies noch einmal deutlich hervorheben möchte. Mit schließt aus meiner Sicht keine nicht-mechanischen Teile aus.

Wenn das mein Fall wäre, würde ich es mal mit folgender Argumentation versuchen:

"Das nicht ausgeschlossene Bauteil Antriebsmotor ist durch den Bruch einer Komponente (hier: Verbindungshalter) funktionsunfähig im Sinne von §1,1. der Bedingungen geworden. Ein Ausschluss für diesen Halter findet sich in den Bedingungen ebenfalls nicht."

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@Halema
Korrigiert mich gerne, ein Ladeluftrohr ist doch ein pneumatisches Bauteil?!

Falls man es anders sehen sollte, wäre es zumindest ein "mechanisches" Bauteil.

Quelle Wiki:

Das Wort Pneumatik (von altgriechisch πνεῦμα pneuma, deutsch ‚Hauch, Wind‘) bezeichnet den Einsatz von Druckluft in Wissenschaft und Technik zur Verrichtung mechanischer Arbeit.

Egal wie, aus den Garantiebedingungen ist nicht ableitbar, dass die Kostenübernahme abgelehnt werden kann.

Bezüglich interpretierbarer Begrifflichkeiten, sowie dem Standpunkt der MBV im ersten Schritt alles abzulehnen, bleibt dir nur der Schritt, das Thema einem Fachanwalt zu übertragen.

Eine Befestigung selbst ist keine mechanische Komponente und damit nicht versichert. Da dieser Punkt klar in den Garantiebedingungen aufgeführt wird, können wir Ihrer Forderung nach Erstattung der Reparaturkosten leider nicht nachkommen.

Gib mal bei Google folgendes ein:

Ist eine Befestigung eine mechanische Komponente

Ergebnis siehe Bildanhang

Gruß

wer_pa

Bild

Das meiste ist zwar gesagt, aber auch ich bin mir sicher, eine Befestigung ist immer ein mechanisches Teil. Wie sonst befestige ich etwas, wenn nicht mechanisch? Und das Ladedruckrohr gehört zum Turbo und Motor, zu was denn sonst.

Edit: maximal ist das Ladedruckrohr ein Teil der Motorperipherie oder ein Motoranbauteil. Aber auch das sollte versichert sein.

Zitat:
@Alex1137 schrieb am 6. Juni 2025 um 14:22:31 Uhr:
Das meiste ist zwar gesagt, aber auch ich bin mir sicher, eine Befestigung ist immer ein mechanisches Teil. Wie sonst befestige ich etwas, wenn nicht mechanisch? Und das Ladedruckrohr gehört zum Turbo und Motor, zu was denn sonst.
Edit: maximal ist das Ladedruckrohr ein Teil der Motorperipherie oder ein Motoranbauteil. Aber auch das sollte versichert sein.

So verstehe ich ja auch meine Argumentation oben. Mehr braucht man dazu eigentlich der MBV gegenüber gar nicht ausführen. Die Antwort bleibt dann abzuwarten.

@Halema Ich drück Dir die Daumen.

So, erneute Email ist raus. Warten wir mal ab. Hätte nie gedacht, dass ich mit so einem Müll beschäftigen muss. Jetzt fahre ich schon 8 Jahre AMG, war immer beim MB-Service und hatte immer eine MB100 (nie genutzt). Was verspricht sich Mercedes davon diesen kleinen Schaden abzulehnen?

Zitat: @Alex1137 schrieb am 6. Juni 2025 um 14:22:31 Uhr:
Das meiste ist zwar gesagt, aber auch ich bin mir sicher, eine Befestigung ist immer ein mechanisches Teil. Wie sonst befestige ich etwas, wenn nicht mechanisch?

Sehe ich auch so. Die Befestigung wird auch mechanisch durch das Ladeluftrohr beansprucht. Es muss das Rohr festhalten, aber auch leicht nachgeben können. Ohne mechanische Kräfte wäre es nicht gebrochen.

Zitat:@Alex1137 schrieb am 6. Juni 2025 um 17:20:21 Uhr:
@Halema Ich drück Dir die Daumen.

Danke. 🙂 Mir geht es aber gerade echt ums Prinzip. Ich mag keine Versicherungen, die sich so verhalten.

Zitat: @Mountaingrau schrieb am 6. Juni 2025 um 14:11:21 Uhr:
"Das nicht ausgeschlossene Bauteil Antriebsmotor ist durch den Bruch einer Komponente (hier: Verbindungshalter) funktionsunfähig im Sinne von §1,1. der Bedingungen geworden. Ein Ausschluss für diesen Halter findet sich in den Bedingungen ebenfalls nicht."

Leider steht in der Garantiebedingung, dass Folgeschäden durch nicht-versicherte Teile nicht bezahlt werden. Die Versicherung argumentiert also: Nicht versicherte Halterung gebrochen -> Ladeluftrohr wurde deswegen beschädigt -> Folgeschaden (Ladeluftrohr) nicht versichert.

Zitat: @SirHitman schrieb am 6. Juni 2025 um 12:18:05 Uhr:
Was für eine Argumentation seitens MB 100 Garantie!
Und wie soll Ottonormalverbraucher da sich auskennen und gegensteuern?

Das sehe ich auch sehr kritisch. Wie soll ein Garantienehmer wissen, was nun eine mechanische bzw. nicht-mechanische Komponente ist? Keine Chance. Die Garantiebedingung ist irreführend.

Zitat: @wer_pa schrieb am 4. Juni 2025 um 10:18:15 Uhr:
Mercedes Benz Kundencenter in Maastricht-
Telefon: 069 95 30 72 77
E-Mail: cs.deu@cac.mercedes-benz.com

Danke dir. Ich habe die Kollegen in Kopie genommen. Bereits 20 Minutens später gab es eine Antwort mit der Frage, ob sie sofort behilflich sein können oder wir die Antwort von der Versicherung abwarten können.

Ist das eigentlich nur bei Mercedes-Benz so irreführend? War vorher jahrelang bei BMW.Da hatte ich mit Garantiefällen nie Probleme!

Gut,kommt natürlich auch immer auf den Fall an.

Der Teufel steckt immer im Detail.

@SirHitman Lesen sich alle gleich, auch mit den mechanischen Bauteilen. Am Ende dann die Frage, wie die Versicherung im Schadensfall handelt. MB100 scheint eine miese Versicherung zu sein. Aus meiner Sicht sehr kundenunfreundlich, markenschädigend und ziemlich kurzsichtig. Anscheinend ist die MB100 stark auf eigene finanzielle Ziele ausgelegt. Der Konzern bzw. auch die Markenbindung sind zweitrangig.

Eigentlich sollte die Garantieversicherung so ausgelegt werden, dass alle Schäden, die der Nutzer nicht hervorrufen kann, abgedeckt sind. Eine Halterung im Motorraum, die von MB ausgelegt, entworfen, produziert, montiert wurde, sollte abgedeckt sein. Die Fahrweise des Kunden hat normalerweise keinen Einfluss auf die Haltbarkeit dieser Komponente.

Z.B. nicht abgedeckt: Steinschläge im Kühler, Fahrwerkschaden durch Boardstein, Verschleiß. Aber auch das könnte versichert werden. Am Ende ist das immer eine Wahrscheinlichsrechnung. Es ist einem Hersteller bekannt, wie oft z.B. ein Kühler durch Steinschlag ausfällt. Eine Serviceoption inkl. Verschleißteile gibt es bereits.

Zitat:
@Halema schrieb am 7. Juni 2025 um 12:17:05 Uhr:
S
Leider steht in der Garantiebedingung, dass Folgeschäden durch nicht-versicherte Teile nicht bezahlt werden. Die Versicherung argumentiert also: Nicht versicherte Halterung gebrochen -> Ladeluftrohr wurde deswegen beschädigt -> Folgeschaden (Ladeluftrohr) nicht versichert.

Hat denn die MBV schon so argumentiert - oder befürchtest du das nur?

Ich würde wirklich erstmal die konkrete Antwort abwarten. Und - wie gesagt: Einen Ausschluss für den gebrochenen Halter finde ich nicht.

Bei jeder Versicherung kannst Du an ein Ar***loch als Sachbearbeiter geraten. So bin ich mal von einer Reisekrankenversicherung in den Wahnsinn getrieben worden. Da landest Du im Urlaub mit einer Entzündung kurz vor einer Sepsis in Windhoek/Namibia 2 1/2 Tage im Krankenhaus und kriegst NIX zurück. Deswegen lese ich seit 10 Jahren tatsächlich Versicherungsbedingungen...und die ReiseKV hab ich seitdem wieder beim ADAC.

Zitat:
@DeFisser schrieb am 7. Juni 2025 um 18:46:52 Uhr:
...und die ReiseKV hab ich seitdem wieder beim ADAC.

Siehe ab Minute 19 😮😮

https://www.ardmediathek.de/video/marktcheck/marktcheck-sendung-vom-03-juni-2025/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIyNDUxMjA

Die Ablehungsfreudigkeit, steigt analog mit zunehmenden Kosten, Das betrifft die gesamte Branche der RV.

Gruß

wer_pa

Zitat:
@Halema schrieb am 7. Juni 2025 um 16:35:01 Uhr:
@SirHitman Lesen sich alle gleich, auch mit den mechanischen Bauteilen. Am Ende dann die Frage, wie die Versicherung im Schadensfall handelt. MB100 scheint eine miese Versicherung zu sein. Aus meiner Sicht sehr kundenunfreundlich, markenschädigend und ziemlich kurzsichtig. Anscheinend ist die MB100 stark auf eigene finanzielle Ziele ausgelegt. Der Konzern bzw. auch die Markenbindung sind zweitrangig.

Vollste Zustimmung.

Meine Anfrage an die MBV:

Der §4 "Voraussetzung für Garantieansprüche" Absatz a) wurde in der MB 100 mit Stand 01.2022 bzgl. der Serviceeinhaltung wie folgt geändert:

Eine Überschreitung des Zeit-/Laufleistungsintervalls (je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt) innerhalb der Toleranzen des Herstellers ist unschädlich.

Bitte senden Sie mir das MB Dokument aus dem zu entnehmen ist, welche Toleranzen der Hersteller mit eindeutigen Bezug zu der MB 100 Garantie, definiert hat.

Finale Antwort seitens der MBV an das BaFin (= Rückantwort duch das BaFin an mich)

Unabhänglg hierzu sind wir als Mercedes-Benz Versicherung AG zwar der Garantieversicherer des Herstellers, allerdings handelt es sich hierbei um Entscheidungen des Herstellers und nicht um Angaben der Mercedes-Benz Versicherung AG.
Die Änderung der Garantiebedingungen wird erst mit Abschluss einer Garantievereinbarung und nicht während der Laufzeit relevant, Das helßt, dem Kunden steht es frei, ob er erneut abschließen möchte oder nicht
Daher ist aus Sicht Mercedes-Benz Versicherung AG dieser Beschwerdevorgang erledigt

Weder das CAC, noch meine Servicewerkstatt waren in der Lage, mir das erforderliche Dokument mit den "Toleranzen des Herstellers" zuzustellen. Die Dame, die für die Abwicklung des Erwerbs der MB 100 zuständig war, kannte die o. g. Änderung nicht, rief 14 Tage später jedoch bei mir an und teilte mir die Toleranzen des Herstellers mündlich mit, da laut ihrer Aussage, interne MB Dokumente nicht außer Haus gegeben werden. Da eine mündliche/telefonische Aussage im Rechtsstreit nicht verwertbar ist, war hier das Ende der Fahnenstange vorerst erreicht.

Drei Monate später stand die MB 100 Verlängerung an, wobei ich vor Ort beim Servicebetrieb, vehement auf die Aushändigung des Dokumentes mit den "Toleranzen des Herstellers" gedrungen habe. Man hat mir nach mehrfachen Hin und Her, dann eine Kopie übergeben und zeitgleich darauf verwiesen, dass dieses ein internes (Für Kunden nicht zugängliches) MB Dokument sei.

Fazit für Versicherungsnehmer

Man sollte vor Vertragsabschluss schon wissend sein, welche Toleranzen der Hersteller vorgegeben hat (:-))

Gruß

wer_pa

MB 100 alt Stand 11.2019
MB 100 geändert Stand 01.2022
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