Lichthupe bei DLA
Moin,
jetzt wo es langsam wieder eher dunkler wird, ist mir aufgefallen, dass die Lichthupe beim G7 Xenon-DLA nicht zack-zack macht, sondern eher wisch-wisch. Da braucht man echt keine Lichthupe ... Ist das bei euch auch so?
@VW: bitte ändern
Beste Antwort im Thema
Kann mir kurz jemand die zeitlichen Unterschiede zwischen zack-zack, wisch-wisch und fusch-fusch erklären? 😁
@juli29 Die Lichthupe kann man z.B. brauchen, wenn man jemanden vorlassen will oder einem Linksabbieger signalisieren möchte, dass die eigene Ampel gerade rot geworden ist und er schon fahren kann.
304 Antworten
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 3. Dezember 2015 um 12:37:46 Uhr:
Na knapp 100 oder so fährt es ja doch, oder?Hat jetzt jmd. eine Antwort wo beschrieben oder festgelegt ist, dass die Lichthupe über das Fernlicht realisiert sein muss?
Vllt sogar 200 🙄 ..jedenfalls mit 150ps nicht so motorisiert das ich auf der linken Blinker oder Lichthupe bräuchte.
Weiteres lesen ergab sowieso das sowohl Lichthupe als auch Blinker in dem Fall als Nötigung zählen.
Es ist einzig zur Überholankündigung auf Landstr erlaubt...was ich sicher nie machen werde.
Sehr, sehr selten, aber ich habe es schon gemacht: zB manchmal bei Traktoren, um sicher zu stellen, dass sie mich wahrnehmen, wenn ich zum Überholen ansetze.
Oder bei LKW die auf engen Landstraßen beide Spuren benutzen, weil das weniger Konzentration erfordert.
Und auf der BAB natürlich auch (weil außerhalb geschlossener Ortschaft = erlaubt)
Moin,
nur mal so als Tip:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
speziell Absatz 5
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Zitat:
@rheizer schrieb am 3. Dezember 2015 um 22:59:56 Uhr:
Moin,
nur mal so als Tip:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
speziell Absatz 5
Da stehts eigentlich klar drin : "wird mit
Fernlichtgeblinkt, dürfen........." . Das heißt doch ganz klar, daß eben auch mit Abblendlicht geblinkt werden kann / darf.
Zitat:
@Oldchap schrieb am 4. Dezember 2015 um 00:42:19 Uhr:
Da stehts eigentlich klar drin : "wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen........." . Das heißt doch ganz klar, daß eben auch mit Abblendlicht geblinkt werden kann / darf.Zitat:
@rheizer schrieb am 3. Dezember 2015 um 22:59:56 Uhr:
Moin,
nur mal so als Tip:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
speziell Absatz 5
Ich finde nicht, dass es klar hieraus hervorgeht.
Man kann herein interpretieren, dass aufgrund der expliziten Nennung des Begriffes 'Fernlicht' eben auch andere Lichtzeichen möglich sein Können.
Es steht so aber nicht direkt da! Daher unklar, meiner Meinung nach.
Ps: wenn dem so wäre, ich fände es gut, denn dann würde ich mir die Lichthupe auf die NSW codieren.
Gruß.
Ich habe in der StVZO nichts gefunden was dagegen spricht. Aber sieht man das? Die leuchten ja eher nach unten
Danke für den Hinweis!
Dann würde sich rein argumentativ hiermit ja auch "der Kreis schließen" bezüglich der oben genannten Lichthupe per Abblendlicht (am Tage) und er würde demnach keinen Mangel darstellen!?!
Zitat:
@schaefersklaus schrieb am 4. Dezember 2015 um 07:24:02 Uhr:
Danke für den Hinweis!
Dann würde sich rein argumentativ hiermit ja auch "der Kreis schließen" bezüglich der oben genannten Lichthupe per Abblendlicht (am Tage) und er würde demnach keinen Mangel darstellen!?!
Richtig, so sehe ich das. Wer "mit Fernlicht" hupt, muß Rücksicht auf den Gegenverkehr nehmen, wer mit Abblendlicht hupt, muß das nicht. Ersteres steht so in der StVO, letzteres geht für mich logisch ebenfalls daraus hervor, nachdem Abblendlicht zu jeder Tageszeit gefahren werden darf. Das schließt ein, daß Abblendlicht als Lichthupe erlaubt ist.
Bei NSW isses anders; für die gilt ja die Regel, daß sie nur bei Nebel / Regen / Schneefall erlaubt sind. Daraus könnte man zumindest schließen, daß man dann auch nur in solchen Fällen damit hupen darf, was den generellen Einsatz sinnlos macht. Außerdem stehen die für mich zu tief, als daß sie als Hupe wirken könnten.
Übrigens hätte ich gerade bei Landmaschinen Bedenken beim Einsatz der Lichthupe bei Tage! Für mich sind die Rückspiegel dieser Geräte (auch bei "simplen" Traktoren) zu oft so stark verstellt, daß die LH vermutlich kaum wahrgenommen wird. Außerdem ist den lieben Kollegen oft gar nicht bewußt, wie weit ihr hinten aufgepflanztes Equipment (Pflug etc.) gerade beim Rechtsabbiegen quer über beide Fahrbahnen schwenkt! Da nützt auch alles Hupen nix...........
Hier wird wie wild diskutiert was erlaubt ist und wo was drinsteht.
Fakt ist doch: es ist das einzige (mir) bekannte Modell welches bei ausgeschaltetem Licht bei der Lichthupe das Abblendlicht benutzt.
Hinzu kommt es machen nicht alle mit DLA so.
Ich denke stark das es nicht die Absicht von VW war bei einem einzigen Modell mit spezieller Ausstattung die Lichthupe anders zu schalten!
Daher bei VW beschweren und schauen ob sie ein Update bereitstellen können welches das wieder behebt, unabhängig davon was erlaubt ist.
Edit: Vielleicht auch ein "defeat device" verbaut welche die Lichthupe der Xenons bei Anwesenheit eines TÜV Beamten "korrekt" funktionieren lässt?
Skandale über Skandale!
Zitat:
@schaefersklaus schrieb am 4. Dezember 2015 um 07:24:02 Uhr:
Danke für den Hinweis!
Dann würde sich rein argumentativ hiermit ja auch "der Kreis schließen" bezüglich der oben genannten Lichthupe per Abblendlicht (am Tage) und er würde demnach keinen Mangel darstellen!?!
Allerdings leuchtet die blaue Fernlichtkontrollleuchte auf, obwohl das Fernlicht nicht angeht. Das ist auf jeden Fall nicht in Ordnung.
Das stimmt auch wieder. Andererseits - wahrscheinlich wirst Du nur eine gesetzliche Vorgabe finden, das die blaue Kontrolleuchte bei Fernlicht aufleuchten muss. Aber kein Verbot diese nicht noch für andere Zwecke zu mißbrauchen. Also ist das aufleuchten bei Lichthupe nicht direkt verboten. Und was nicht direkt verboten ist, ist erlaubt. VW kennt sich damit aus...
Moin,
ich kann euch beruhigen. VW hat das Problem schon erkannt und ein Mangel ist es auch.
Die haben extra Vergleiche gemacht, Ergebnis bei Sonne mit Tagfahrlicht sieht man die abgeblendete Lichthupe kaum. Wenn man nicht direkt hinschaut bemerkt man sie gar nicht. Die Lichthupe bei "normalen" Fahrzeugen, wo alles korrekt ist, nimmt man auch wahr wenn man nicht direkt hinschaut.
Bei Nacht mit Abblendlicht wird zwar aufgeblendet, aber zu verzögert und zu lange. Somit ist ein kurzes Blinken nicht möglich, sondern man macht quasi kurz das Fernlicht an. Auch das hat man festgestellt und als Mangel erkannt.
Das soll alles mit der DLA-Steuerung zusammenhängen, nur wenn man DLA im Setup AUS macht, ändert sich auch nix.
Für Tests haben wir mal versucht SOS zu geben, heraus kam TOT...
ich denke mal, dass man das Problem tagsüber softwaretechnisch sehr einfach lösen kann.
Wenn es dunkel ist und man schon mit Abblendlicht fährt, kann die Hardware (die Geschwindigkeit mit der die Blende im Scheinwerfer bewegt werden kann) der begrenzende Faktor sein.
Zitat:
@Oldchap schrieb am 4. Dezember 2015 um 11:13:04 Uhr:
Richtig, so sehe ich das. Wer "mit Fernlicht" hupt, muß Rücksicht auf den Gegenverkehr nehmen, wer mit Abblendlicht hupt, muß das nicht. Ersteres steht so in der StVO, letzteres geht für mich logisch ebenfalls daraus hervor, nachdem Abblendlicht zu jeder Tageszeit gefahren werden darf. Das schließt ein, daß Abblendlicht als Lichthupe erlaubt ist.Zitat:
@schaefersklaus schrieb am 4. Dezember 2015 um 07:24:02 Uhr:
Danke für den Hinweis!
Dann würde sich rein argumentativ hiermit ja auch "der Kreis schließen" bezüglich der oben genannten Lichthupe per Abblendlicht (am Tage) und er würde demnach keinen Mangel darstellen!?!Bei NSW isses anders; für die gilt ja die Regel, daß sie nur bei Nebel / Regen / Schneefall erlaubt sind. Daraus könnte man zumindest schließen, daß man dann auch nur in solchen Fällen damit hupen darf, was den generellen Einsatz sinnlos macht. Außerdem stehen die für mich zu tief, als daß sie als Hupe wirken könnten.
Übrigens hätte ich gerade bei Landmaschinen Bedenken beim Einsatz der Lichthupe bei Tage! Für mich sind die Rückspiegel dieser Geräte (auch bei "simplen" Traktoren) zu oft so stark verstellt, daß die LH vermutlich kaum wahrgenommen wird. Außerdem ist den lieben Kollegen oft gar nicht bewußt, wie weit ihr hinten aufgepflanztes Equipment (Pflug etc.) gerade beim Rechtsabbiegen quer über beide Fahrbahnen schwenkt! Da nützt auch alles Hupen nix...........
Ich muss mich sehr irren, aber...
Die ersten Golf 6 wurden mit Xenon nur mit Dauerfahrlicht ausgeliefert.
Dabei wiederum war immer die gesamte restliche Fahrzeugbeleuchtung aktiv (also hinten komplett alles an). (Ich weiß das, da es viele User und auch mich hier in MT störte).
Grund dafür ist eine gesetzliche Bestimmung, dass das Abblendlicht nie alleine eingeschaltet werden darf, sondern immer nur in Verbindung mit der restlichen Beleuchtung.
Ist auch erklärbar, denn sonst würde man im dunkeln versehentlich mit diesem sog. Skandinavien-TFL fahren, vorn wäre alles schon hell von Abblendlicht, und hinten die Karre dunkel.
Das wäre jetzt mein Gegenargument zur Lichthupe mit Abblendlicht.
Gruß Klaus.