Lichthupe bei DLA

VW Golf 7 (AU/5G)

Moin,
jetzt wo es langsam wieder eher dunkler wird, ist mir aufgefallen, dass die Lichthupe beim G7 Xenon-DLA nicht zack-zack macht, sondern eher wisch-wisch. Da braucht man echt keine Lichthupe ... Ist das bei euch auch so?
@VW: bitte ändern

Beste Antwort im Thema

Kann mir kurz jemand die zeitlichen Unterschiede zwischen zack-zack, wisch-wisch und fusch-fusch erklären? 😁

@juli29 Die Lichthupe kann man z.B. brauchen, wenn man jemanden vorlassen will oder einem Linksabbieger signalisieren möchte, dass die eigene Ampel gerade rot geworden ist und er schon fahren kann.

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Weiß ich nicht, ich hab keine so langen Arme um das zu kontrollieren, den Hebel zu betätigen und vor den Scheinwerfern den Zündungsblitz zu beurteilen!
Alter, bleib mal locker und bleib beim Thema,
Lichthupe im herkömmlichen Sinn ist alles andere als ein Zündungsblitz!

Was sollte denn da auch zündeln, wenn die Glühstrümpfe bereits fackeln? 😰😁

Der Brenner geht beim Loslassen der Lichthupe sofort wieder aus und muß erneut zünden. Ein "Nachbrennen" gibt es nicht. Der kalte Brenner wird von 1 oder 2 Blitzen auch nicht heiß; also ist es jedes mal eine volle Kaltzündung mit 19 - 25 kV. DIE sieht man..........

Zum Blenden: gerade die Zündungsblitze sind nun mal deutlich heller als der Betrieb und außerdem sehr kurz. Das ergibt einen Blitz, der wirklich Aufmerksamkeit erregt. Ich erinnere mich an einen AMG-Benz, der seinen Xenons eine Art Zündblitz-Stroboskop als Lichthupe verpaßt hatte. Die Brenner zündeten dabei ca. 5 - 10 mal pro Sekunde, und diese Form von Lichthupe fand ich super-eklig. Allerdings erreichte sie ihren Zweck: dem Mann wurde der Weg besser freigemacht als wenn er mit Blaulicht und Sondersignal unterwegs gewesen wäre...........

Zitat:

@te-75 schrieb am 28. November 2015 um 22:14:34 Uhr:



Alter, bleib mal locker und bleib beim Thema,

Wenn du mir nichts unterstellst, was ich nicht behauptet habe, kommen wir da ganz bestimmt auf einen Nenner...

Zitat:

Weiß ich nicht, ich hab keine so langen Arme um das zu kontrollieren, den Hebel zu betätigen und vor den Scheinwerfern den Zündungsblitz zu beurteilen!

Es gäbe ganz sicher auch in deiner Umgebung die Möglichkeit den Wagen mit den Scheinwerfern in Richtung einer Wand zu stellen....dann kann man auch ohne lange Arme deutlich erkennen, dass der Zündungsblitz sehr viel heller ist, als das normale Abblendlicht.

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Ich parke täglich in einer dunklen Garage und konnte bisher noch keinen Zündungsblitz an der Garagenwand sehen, geschweige denn davon geblendet werden.

...könnte daran liegen, dass du die Lichthupe vor der Garagenwand selten benutzt....

Ja, sehr selten, nur tagtäglich.
Ist aber auch egal und nicht das Thema, Fakt ist, dass es einige Fahrzeuge gibt, bei denen bei Lichthupe das Fernlicht angesteuert wird und bei anderen nur das Abblendlicht. Und das darf, kann ja wohl nicht sein und ist ein Mangel.

Hat jemand schon herausfinden können bei welchen Abblendlicht und bei welchen Fernlicht aktiviert wird? Ist das baujahrabhängig? Ist nur ein Softwareupdate nötig um die korrekte Funktion der Lichthupe zu erlangen oder müssen Teile erneuert werden?
Danke für eurer Feedback!

Darf man mal zwischendurch anfragen, welche Situation es im Straßenverkehr gibt wo eine sinnvolle vorrausschauhende Lichthupe überhaupt von Nöten ist?
Ich komme bisher ohne dieser aus.

Zum Beispiel :
außerorts, um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fernlicht

Habe ich in D noch nicht erlebt...

Es ist selten der Fall, das stimmt.
Aber die Lichthupe um jemanden dir Vorfahrt zu gewähren ( erlaubt oder nicht) nutzt man schon gelegentlich.

Moin,
nur noch mal kurz zur Erinnerung, das Thema heisst "Lichthupe bei DLA".
Ob man überhaupt eine solche braucht und wann man sie einsetzt, kann man vielleicht in einem anderen Fred diskutieren.
Zum eigentlichen Thema kann ich sagen, dass sie bei meinem noch dran sind, aber noch keine Lösung haben.
Es wurde wohl auch schon ein LED-Umbau erwogen, scheint aber sehr aufwändig.
Es ist eher wahrscheinlich, dass man das Problem per Software ändert.
Wichtig ist, dass man dies als Mangel bei seinem Verkäufer anmeldet und eine Frist für die Beseitigung angibt. Dann kann er eine technische Anfrage ans Werk stellen. Wenn das alles nicht hilft, bleibt wohl nur die Wandlung. Rechtliche Beratung durch einen Anwalt könnte auch nicht schaden...
Den Neuen, falls man überhaupt noch einen will, kann man dann ohne DLA nehmen.
Alte Regel ist jedoch, wenn man nichts tut passiert nix.

Zitat:

@schaefersklaus schrieb am 2. Dezember 2015 um 10:44:55 Uhr:


Es ist selten der Fall, das stimmt.
Aber die Lichthupe um jemanden dir Vorfahrt zu gewähren ( erlaubt oder nicht) nutzt man schon gelegentlich.

stimmt und bis jetzt hat man bei solchen Fällen meine Lichthupe, die tagsüber übrigens auch nur mit Xenon-Abblendlicht funktioniert, anscheinend immer gesehen...

Zitat:

@rheizer schrieb am 2. Dezember 2015 um 11:18:02 Uhr:


...Wenn das alles nicht hilft, bleibt wohl nur die Wandlung. Rechtliche Beratung durch einen Anwalt könnte auch nicht schaden...

Manchmal kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Klar, ich stelle mir auch die Frage, warum das so ist und korrekt ist es auch nicht...

Aber wie groß ist der Mangel? In der Dunktelheit, also wenn das Abblendlilcht an ist, ist die Funktion ja völlig normal. Am Tage ist der Auffällilgkeitsunterschied m.E. nicht so gravierend, denn die Grundhelligkeit ist ja bei Abblend- und Fernlicht gleich. Lediglich die Blende ist nicht weggeklappt.

Bei mir geht das Fernlicht übrigens auch nicht an, aber Wandlung, Anwalt...

...u.a. deshalb sind die Preise für Rechtschutzversicherungen so hoch...

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