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Lenkung funktioniert nicht mehr

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 20. Juni 2013 um 19:58

Hallo.

Meine Freundin wollte grade nach Hause fahren. Aber die Lenkung geht nicht mehr. Das Auto musst jetzt stehen gelassen werden. Ich hab es mir schnell angkuckt, aber konnte auf die schnelle nichts rausfinden, da grad Sturm aufzog.

Man kann lenken, aber es geht nur mit Gewalt. Wahrscheinlich geht die Servo nicht mehr. Man kann auch den Motor anlassen und losfahren. Im Display erscheint auch kein Fehler. Aber die Lenkung funktioniert extrem schwer. Also wie ein Fahrzeug ohne Servolenkung, nur noch extremer bei dem Gewicht und den grossen Rädern.

Könnte da vielleicht ne Sicherung durch sein?

Und noch ne Frage. Hab das Auto erst seit ca. 4 Wochen. Greift da die Gewährleistung des Händlers?

Fahre einen A5 SB 3.0 TDI EZ 12/09.

 

Grüsse Tom

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24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tommybe2121

...

Sollte es wieder mal einen Defekt geben die nächsten 5 Monate, werd ich dann anders an die Sache rangehen. Dann wird halt mal ne Rechtsschutzvers. abgeschlossen.

Grüsse

Wobei Rechtsschutzversicherungen gerne zurückliegende Angelegenheiten ausschließen.

Zumindest in Hinsicht auf den Autokauf solltest du das in den Bedingungen abklären (hoffe natürlich nicht, daß du die Versicherung in Anspruch nehmen musst).

Grüße

Kallaaaa

Themenstarteram 24. Juni 2013 um 18:32

Danke für den Hinweis. Dann wird die Vers. abgeschlossen und der Schaden später gemeldet, wenns wieder so ein grenzwertiger Fall ist, wo nicht klar ist, ob Verschleiss oder Mangel.

Hi

ich habe mir die Liste vom ADAC gerade einmal angesehen. Das ganze zeigt eine gewisse Willkür.

In diesem Fall würde ich aber eher sagen, dass es vor Gericht auch in die Hose gehen kann.

Ich würde wohl auch die 200 EUR nehmen.

Gruß

NetRacer

Zitat:

Original geschrieben von tommybe2121

Danke für den Hinweis. Dann wird die Vers. abgeschlossen und der Schaden später gemeldet, wenns wieder so ein grenzwertiger Fall ist, wo nicht klar ist, ob Verschleiss oder Mangel.

Es kommt aber nicht darauf an, wann der Schaden gemeldet wird, sondern wann der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Und das ist in dem Augenblick der Fall, wenn der Händler mauert. Da nutzt es nichts, erst dann eine RSV abzuschließen und den Fall später zu melden.

Eine Verkehrsrechtsschutz, die solche Sachen meistens mit abdeckt, kostet nun wirklich nicht viel.

Zitat:

Eine Verkehrsrechtsschutz, die solche Sachen meistens mit abdeckt, kostet nun wirklich nicht viel.

Wobei eine Verkehrsrechtsschutz doch in diesem Fall nicht benötigt wird, sondern eine, die die Gewährleisung (oder Vertragsrecht?) abdeckt.

Grüße, Kallaaaa

Viele Verkehrsrechtsschutzversicherungen decken alles rund ums Auto ab, auch Vertragsstreitigkeiten, die das Auto betreffen. Aber zugegebenermaßen nicht alle.

am 27. Juni 2013 um 4:52

Hatte ein ähnlichen fall.

Habe im März vom :) mein coupe gekauft mit 55tkm.2 Wochen später Probleme mit der Automatik Getriebe :/.

Versucht mit dem Händler Kontakt aufzunehmen war aber nie erreichbar und hat auf meine email s nicht geantwortet.

Ne Woche drauf,Flex Rohre im A****.

Mein :) bei mir, konnte leider auch kein Kontakt mit dem Autohaus aufnehmen.

Bin dann zum Anwalt, er hat die Sache ganz schnell erledigt,dass ich nach 2 Tagen die Freigabe für die Rep. bekommen habe. Getriebekosten 650Euro und Flexrohre ca. 600 mit Leihwagen in der gleichen Klasse.

Musste aber dem Anwalt 250 euro weil ich kein Rechtsschutz hatte.

Gruss

Themenstarteram 27. Juni 2013 um 9:07

Sollte ich wieder mal so einen grenzwertigen Defekt haben, werd ich gleich ne Rechtsschutz abschliessen und dann erst den Händler kontaktieren. Andersrum wärs natürlich nicht so gut.

am 27. Juni 2013 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von tommybe2121

Sollte ich wieder mal so einen grenzwertigen Defekt haben, werd ich gleich ne Rechtsschutz abschliessen und dann erst den Händler kontaktieren. Andersrum wärs natürlich nicht so gut.

Auch so rum hilft's nicht. Denn der Rechtsschutzfall ist spätestens mit Auftreten des Defekts eingetreten. Bei Gewährleistungsansprüchen (im Gegensatz zu Garantieansprüchen) sogar schon bei Kauf, denn da muss der Mangel ja schon vorhanden gewesen sein, damit die Gewährleistung überhaupt greift.

Und selbst wenn du (Betrug begehen und) behaupten willst, der Defekt sei erst einen Tag nach Abschluss der Versicherung aufgetreten, hilft das bei den meisten Rechtsschutzversicherungen nicht, weil die eine Frist von 3 Monaten nach Vertragsschluss haben, innerhalb derer sie nicht zahlen. Um eben zu vermeiden, dass jemand einen Rechtsstreit schon kommen sieht und dann noch schnell vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließt.

Das mit Rechtschutzversicherung würde ich so schnell wie möglich machen, auch wenn du diesen Fall jetzt ad acta legst und er nicht mehr greift. Es gibt ja noch eine Zukunft... :-)

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