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Lenkung funktioniert nicht mehr

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 20. Juni 2013 um 19:58

Hallo.

Meine Freundin wollte grade nach Hause fahren. Aber die Lenkung geht nicht mehr. Das Auto musst jetzt stehen gelassen werden. Ich hab es mir schnell angkuckt, aber konnte auf die schnelle nichts rausfinden, da grad Sturm aufzog.

Man kann lenken, aber es geht nur mit Gewalt. Wahrscheinlich geht die Servo nicht mehr. Man kann auch den Motor anlassen und losfahren. Im Display erscheint auch kein Fehler. Aber die Lenkung funktioniert extrem schwer. Also wie ein Fahrzeug ohne Servolenkung, nur noch extremer bei dem Gewicht und den grossen Rädern.

Könnte da vielleicht ne Sicherung durch sein?

Und noch ne Frage. Hab das Auto erst seit ca. 4 Wochen. Greift da die Gewährleistung des Händlers?

Fahre einen A5 SB 3.0 TDI EZ 12/09.

 

Grüsse Tom

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24 Antworten

Wenn nirgends ölflecken sind könnte es durchaus NUR eine sicherung sein !

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 20:13

Kann ich mir erst morgen anschauen, wurde zu ungemütlich und schon dunkel

Themenstarteram 21. Juni 2013 um 16:09

Hi.

So ich war heute bei meinem Auto und hab das Problem auch schon gefunden. Die Riemenscheibe, die wahrscheinlich die Lichtmaschine betreibt, ist abgerissen (am Gummi). Bin darauf gekommen, weil die Batterie keine Ladung mehr erhalten hat, daher wahrscheinlich auch die Lenkhilfe ausser Kraft.

Nun hab ich auch schon mit dem Händler gesprochen und der bietet mir an, 200 Euro zur Reparatur zuzugeben. Sozusagen aus Kulanz, da es sich ja um ein Verschleissteil handelt. Ein Kostenvoranschlag

meiner Werkstatt lautet: Kosten ca. 500 Euro.

Nun hab ich das Auto aber erst seit 4 Wochen und bin ca. 2000 km gefahren. Hab mich auch schon etwas

über die gesetzliche Gewährleistungspflicht informiert, die besagt, dass der Händler die ersten 6 Monate

in der Beweisspflicht ist und eigentlich für den Schaden aufkommen müsste. Ich müsste nur beweissen dass der Defekt vorhanden ist. Wann spielt keine Rolle.

Er hat mir jedoch das Blaue vom Himmel erzählt (wie wahrscheinlich jeder Händler so macht) und blabla

nur Verschleissteil, sie müssten gar nichts bezahlen, und wenn ich nen Anwalt einschalte, freuen sich seine usw usw. Er will es einfach nur schnell und unkompliziert vom Tisch haben und bietet mir dewegen

aus Kulanz die 200 Euro Zuzahlung an.

Wollte mal eure Meinung dazu hören bevor ich was falsch mache.

MfG

Hier gibt es vom ADAC eine ganz interessante Liste von verschiedenen Fällen in denen es um die Einstufung als Mangel oder Verschließ ging.

Themenstarteram 21. Juni 2013 um 17:51

Interessant. Das einzige was ich gefunden habe:

Motorschaden durch Ausfall der Spannrolle

M Pkw

Dieselmotor

Ca. 80.000 km

Lager der ausgefallenen Spannrolle hat sich festgefressen, wodurch

die äußere aus Plastik bestehende Hülle/ Lauffläche abgeschert ist

und herabfallende Teile die Abdeckung und den Zahnriemen beschä-

digt haben; vorgesehene Lebensdauer 200.000 km bzw.10 Jahre

LG Köln, Az. 26 O 214/10

BeckRS 2011, 25697

ADAJUR-Dok.Nr. 98519

Bin mir jetzt trotzdem nicht mehr sicher, was ich machen soll. Meine KFZ Werkstatt hatte so einen Fall noch nicht und kennt sich somit auch nicht genug aus. Nicht dass ich die angebotenen 200 Euro noch verspiele.

Weiss jemand, wie lange eigentlich die Lebensdauer der vorderen Riemenscheibe bei Audi ist?

wie wäre es einen anwalt direkt zu fragen, bei manchen rechtschutzversicherungen(nicht kfz Rechtsschutz) z.b. kreissparkasse bekommst du kostenlos (ohne Selbstbeteiligung) ein beratungsgespräch, also ob es überhaupt sinn macht zu klagen.

Du musst überhaupt nix beweisen. Der Händler muß nachweisen das der Defekt beim Kauf nicht gewesen ist und das kann er nicht.

Selbst wenn er sich auf ein Gebrauchtwagengutachten/Zertifikat beruft nutzt es ihm nix weil ein Gutachter nur nach bestem Wissen und Gewissen urteilt.

Also ab zum Anwalt und fertig.

Gruß Frank

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 6:36

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Brauchte ich bis jetzt gottseidank noch nicht.

Ich hab schon gewusst, dass der Händler in der Beweisspflicht ist. Es wäre auch ziemlich einfach. Sollte es sich bei der abgebrochenen Rolle jedoch um ein Verschleissteil handeln, dann werd ich wohl auf den Kosten sitzen bleiben.

Hab schon halb google abgegrast und immer wieder finde ich nen Thread, wo die gummigelagerte Riemenscheibe als Verschleissteil angesehen wird. Auch in einem Post, wo jemand schrieb, dass auch

Audi die Scheibe als Verschleissteil ansieht.

Wie viele km ist denn das Fahrzeug bisher gefahren? Ich kenne die Auslegung der Riemenscheibe nicht, aber nach nur 4 Jahren würde ich einen Ausfall aufgrund des Alters nicht unbedingt erwarten wenn die Laufleistung nicht zu hoch ist.

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 14:38

Momentan sind 105000 km drauf.

Zitat:

Original geschrieben von tommybe2121

Momentan sind 105000 km drauf.

Bei der Laufleistung ist das doch etwas früh! Ich kenne das noch von BMW, da löste sich die Riemenscheibe schon mal weit jenseits der 200TKM Laufleistung. Bei 100TKM finde ich, ist es etwas früh, wenn einem die Scheibe um die Ohren fliegt.

Themenstarteram 23. Juni 2013 um 6:44

Hab aber auch schon Beiträge gefunden, wo die Scheibe nach 80000km geflogen ist. Werde jetzt das Angebot über die 200 Euro vom Händler annehmen. Die 200-300 Euro, die ich noch drauflegen muss, machen mich jetzt nicht arm, bevor ich mich wochenlang mit dem rumstreiten muss und das Auto in der Werkstatt versauert. Das ist es mir einfach nicht wert.

Wäre es ein offensichtlicher Mangel, wäre ich dazu nicht bereit, aber da man bei Gummi über Verschleiss streitet, lass ich es lieber.

Guckt nicht auf die Laufleistung des Autos, sondern auf die Tatsache, dass Du den Wagen erst

4 Wochen fährst. Mein Bruder hatte defektes Massenschwungrad gehabt und zwar nach 2 Monaten.

Der Händler wollte ihn mit 700 SB abkassieren, natürlich wusste mein Bruder von der Sachmangelhaftung

nicht, also habe ich den belehrt und der Händler entsprechend von dem.

Der Händler hat dann komplette Reparatur übernommen, 2 Tage Ersatzwagen war gratis.

Ich würde auf komplette Kostenübernahme pochern. Klär den Händler darüber auf.

Themenstarteram 24. Juni 2013 um 14:43

Ja ich weiss, man könnte da drüber schon das streiten anfangen. Aber einige Dinge sprechen für mich dagegen.

Will ich Erfolg haben, muss ich womöglich einen Anwalt einschalten, der mich wieder kostet, da ich keine Rechtsschutz habe. Ausserdem hab ich anfangs den Händler darüber aufklärt, dass hier Sachmangel Gewährleistug vorliegt, dieser hat sich jedoch nicht von seiner Meinung abbringen lassen, dass dies klar ein Verschleissteil ist.

Desweiteren sitzt der Händler fast 500km entfernt. Wenn der das Auto holen lässt und womöglich ein Gebrauchtteil einbaut (Solche Sachen sind am Tel. gefallen), zieht sich das wieder ewig in die Länge.

Und was ich auch schon gelesen habe, gehen die Meinungen der Gutachter auch auseinander. Der eine sagt, ist ein Verschleissteil, der andere sagt Mangel. Letzten Endes müsste ein Gericht darüber entscheiden.

Aber bevor ich mir den Stress antue und womöglich noch alles selber bezahlen kann (Angebot der 200 Euro vom Händler), geb ich die 200 - 300 Euro aus, lass den Wagen in meiner Werkstatt mit einem orig. Neuteil reparieren und bekomm ihn e schon morgen wieder und hab dann hoffentlich endlich Ruhe vor weiteren Defekten.

Sollte es wieder mal einen Defekt geben die nächsten 5 Monate, werd ich dann anders an die Sache rangehen. Dann wird halt mal ne Rechtsschutzvers. abgeschlossen.

Grüsse

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