Lenkrückstellkräfte unterschiedlich
Ich fahre einen BMW 320d touring, EZ 07/2014, mit derzeit ca. 21.000 KM auf der Uhr. Montiert sind gerade Sommerreifen der Größe 225/45 R18 mit Pirelli P7 Reifen.
Ich habe seit ca. 3 Wochen den Eindruck, dass die Lenkrückstellkräfte rechts und links leicht unterschiedlich sind. Beispiel:
Kommt eine Linkskurve, muss ich etwas weniger Kraft beim Lenken ausüben, als wenn ich die Kurve rechts fahre. Schlage ich rechts ein, muss ich minimal mehr Kraft ausüben, als links. Im direkten Vergleich (schnell links und rechts gelenkt auf einem Supermarktparkplatz) kann ich es nicht besätigen. Nur halt beim Fahren. Der Geradeauslauf stimmt aber total, die Reifen laufen sich nicht ungleichmäßig ab. Ich lege schon meine linke Hand ober auf das Lenkrad, um die unterschiedlichen Lenkrückstellkräfte festzustellen, wenn ich lenke. Ich habe immer das Gefühl, dass das nach Rechtslenken etwas schwerer geht. Vielleicht auch nur ein Gefühl und ich bilde mir das nur ein.
Gegen einen Bordstein etc. bin ich definitiv nicht gefahren. Auch ist mir kein Schlagloch in Erinnerung, welches vielleicht etwas am Fahrwerk beschädigt haben könnte.
Was könnte das sein? Bevor ich nun wieder eine Odyssee mit Fahrwerksvermessung und Einstellung angehe, hätte ich gerne ein paar Tipps von Euch.
Mit Fahrwerksvermessungen habe ich so meine Erfahrungen. Sehr oft fuhren die Fahrzeuge nach einer Vermessung mit Einstellung schlechter als vorher (Lenkrad stand dann schief, Fahrzeug zog schief etc.). Und das egal ob in der Vertragswerkstatt oder bei einem Reifenhändler. Ich musste bis zu 3mal reklamieren, bis ich es oftmals dann aufgab.
Beste Antwort im Thema
...Meinen ersten BMW Neuwagen hatte ich 1990 und die Situation verschlimmerte siche von modell zu Modell...
Aber auch beim E30 waren schon "Standardprobleme" allen teilnehmenden BMW Werkstätten und Niederlassungen völlig unbekannt (z.B. defekte Scheinwerferhöheneinstellungen)
Beim E46 fing es m.W. an Methode zu werden (Automatikgetriebe, Injektoren, Elektronikprobleme)...
ich kann nur eines raten: Wenn nach einer Beanstandung die Aussage kommt "ist alles völlig normal" sich dies schriftlich geben zu lassen und zwar exakt das beanstandete Problem!!
Meinen ersten F30 Lenkgetriebetausch im herbst 2014 kam auch erst nach der Aussage dass die unterschiedlichen Lenkkräfte normal seinen; nachdem ich dies schriftlich haben wollte wurde das getriebe getauscht.
Beim 2ten genaudasselbe. mein geschildertes Problem (linkes Vorderrad hat Spiel) wurde als völlig normal bezeichnet. Erst hamse versucht mir eine interne Anweisung (und eine BMW für den TÜV Anweisung) zu geben in dem es hiess, daß ein Lenkspiel bei ausgeschaltetem Motor normal sei. Das hab ich abgelehnt, da diese beschreibung nicht meiner beanstandung entsprach. Erst nach mehrfachem Druck mir schriftlich zu geben, das das Spiel in linken Vorderrad bei ein- wie ausgeschaltetem Motor normal sei hamse mir plötzlich gesagt, das Lenkgetriebe wird getauscht. jetzt fahre ich die Version Frühling 2015 und bin happy!!!
mein Fazit: Mit Premium hat das nichts mehr zu tun! Als Leasingfahrer wärs villeicht noch okay, da ich "nur" 3 Jahre damit rumgurke und mir keinen Gedanken um den Restwert machen muss, aber als Privatkäufer ist mir nicht wert den Premiumaufpreis ohne wirkliche Premiumleistung zu zahlen...
Ich will statt nem freundlichen einen kompetenten und kundenorientierten Partner an meiner Seite wissen...
208 Antworten
Kann das wirklich gut nachvollziehen. Meiner Meinung nach ist bei BMW im Moment das Verständnis dessen, was der Kunde will (und das sind keine unmöglichen Sachen) völlig abhanden gekommen. Dass in Deinem Fall kein Tag vergeht, wo Du BMW nicht verfluchst, verstehen die nicht. Ich habe denen auch schon zahlreiche mal versucht zu erklären, dass es nicht egal ist, wann ein Defekt beseitigt wird. Beim Leasing wird das besonders deutlich: wenn ich 36 Monate lease, man aber 24 Monate braucht um eine optimale Lenkung zur Verfügung zu stellen, dann hatte ich am Ende 12 Monate ein funktionierendes Fahrzeug.
Das Dumme ist m.E., dass BMW ein anderes Verstämdnis von einem funktionierendem Fahrzeug hat, als der Besitzer... funktionieren tut ja alles... nur nicht so gut, dass man "Freude am Fahren" hat.
Premium ist leider nur der Preis, den BMW für KFZ, Ersatzteile und Arbeitslohn aufruft (und natürlich der Kaffee zumindest in der NL Mannheim...).
Wenn man aber betrachtet wie die mit konstuktiv bedingten fehlern von teilen der Zulieferer umgeht kann mir schlecht werden. Ich hab das mitgemacht mit den Scheinwerfern von ZKW in den E46, den GM Automaten, und nun mit den Lenkgetrieben von Tynnes (äääh Thyssen). Das ist ein armes Bild und passt in das gierige Bild, welches grad deutsche Automobilhersteller weltweit abgeben...
Servus,
eine neue Lenkung halte ich bei beschriebenem Symptom für sinnlos - die Lenkung selbst ist ein mechanisches Bauteil, was zu jederzeit gleichlautend reagiert und nicht mal 1 Monat geht und dann wieder nicht.
Zitat:
@juergen-b schrieb am 7. Dezember 2015 um 16:51:51 Uhr:
Servus,eine neue Lenkung halte ich bei beschriebenem Symptom für sinnlos - die Lenkung selbst ist ein mechanisches Bauteil, was zu jederzeit gleichlautend reagiert und nicht mal 1 Monat geht und dann wieder nicht.
Das stimmt nicht. Die Lenkung enthält Mechanik, Stellmotor und Steuergerät und ist ein einziges Bauteil:
http://www.leebmann24.de/.../?...Und seitdem die Lenkung so aussieht, gibt's ja das Theater... 😉
Ähnliche Themen
und die Sensoren.
Das Zusammenspiel der ganzen Komponenten ist das Problem. Das funktioniert nicht stabil. So bald irgendein Parameter aus dem schmalen Korridor der Erwartungswerte fällt, verhält sich die Lenkung komisch.
Bei einer mechanischen Lenkung (mit Hydraulik) ist das nicht so.
Habe gestern mit meinem Freundlichen telefoniert. Die Werkstatt hat einen Werksingenieur angefordert, der sich die Lenkung und das Lenkverhalten meines Wagens ansehen und prüfen sowie dann eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen soll. Lt. meinem Freundlichen sind der Werkstatt derzeit die Hände gebunden hinsichtlich weiterer Reparaturmaßnahmen oder einer möglichen Rückabwicklung des Kaufvertrages. Anscheinend ist bei denen mein Problem mit dem Wagen als sehr hohe Priorität eingestuft. Da ich meinen Verkäufer schon viele Jahre kenne, glaube ich ihm auch.
Auch mein Händler denkt schon darüber nach, den Kaufvertrag rückabzuwickeln um mich dann als Käufer eines hoffentliich dann guten Fahrzeuges wieder gewinnen zu können. Jedoch braucht er hierzu die Entscheidung und die Unterstützung des Werks. Angelblich soll der Werksingenieur erst Ende Januar kommen. Das ist mir aber zu lange, daher versucht mein Freundlicher, dass er einen früheren Termin im Januar bekommt.
Sollte eine Rückanbwicklung des Kaufvertrages zum Tragen kommen, müsste noch was beachten?
- Übernahme der Nutzungswertentschädigung von 0,5-0,67% je gefahrene 1.000 KM (bis Ende Januar wird der Wagen ca. 35.000 KM gelaufen sein; dies entspricht dann einer Entschädigung, die mir vom Kaufpreis abgezogen wird von ca. 17,5% - 23,5%)
- muss ich den Wagen nach Einigung über Wandelung sofort abgeben?
- wie sähe es aus, wenn ich mit dem Händler darauf einige, einen Neuwagen zu kaufen? Thema Lieferzeit. Was kann ich da bzgl. eines Ersatzwagens verhandeln?
- Sollte ich mich nach der Wandelung von BMW abwenden, weil vielleicht das Neuwagenangebot für mich nicht akzeptabel ist oder kein adäquater junger Gebrauchter auf seinem Hof steht, kann ich dann auch die von ihm gekauften Winterräder in die Wandelung miteinfliessen lassen?
- welche Kosten könnte ich noch in die Wandelung mithineinrechnen lassen?
Fragen über Fragen. Wäre schön, wenn man das hier nochmals diskutieren könnte.
Zitat:
@sven diesel schrieb am 9. Dezember 2015 um 11:49:13 Uhr:
Sollte eine Rückanbwicklung des Kaufvertrages zum Tragen kommen, müsste noch was beachten?
- Übernahme der Nutzungswertentschädigung von 0,5-0,67% je gefahrene 1.000 KM (bis Ende Januar wird der Wagen ca. 35.000 KM gelaufen sein; dies entspricht dann einer Entschädigung, die mir vom Kaufpreis abgezogen wird von ca. 17,5% - 23,5%)
BMW wird 0,67% anbieten wollen. 0,5% sind meines Erachtens ohne Rechtsmittel und mit gütlicher Einigung nicht durchsetzbar, wenn sie auch realistisch sind. Der Knackpunkt ist auch, dass BMW die 0,67% vom bereits versteuerten Listenpreis berechnet und diesen Betrag dann nochmal mit 19% MwSt. besteuern will.
Zitat:
- muss ich den Wagen nach Einigung über Wandelung sofort abgeben?
Die Wandlung kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, auf den man sich einigt.
Zitat:
- wie sähe es aus, wenn ich mit dem Händler darauf einige, einen Neuwagen zu kaufen? Thema Lieferzeit. Was kann ich da bzgl. eines Ersatzwagens verhandeln?
Kaufst Du beim selben Händler gibst Du den Wagen zurück, wenn der neue da ist. Bei mir war die Lieferzeit relativ kurz, da die Händler "vorreservierte Produktionsslots" haben, die dann genutzt werden können. Bei einer Rückabwicklung steht dir kein Leihwagen zu, da bei einer Rückabwicklung praktisch der Zustand hergestellt wird, als hättest Du da Fahrzeug nie gekauft.
Zitat:
- Sollte ich mich nach der Wandelung von BMW abwenden, weil vielleicht das Neuwagenangebot für mich nicht akzeptabel ist oder kein adäquater junger Gebrauchter auf seinem Hof steht, kann ich dann auch die von ihm gekauften Winterräder in die Wandelung miteinfliessen lassen?
Ich persönlich hatte nach einer Wandlung des 3ers einen 4er genommen und würde es nicht mehr machen, weil beide Probleme mit der Lenkng hatten. Winterreifen können nicht gewandelt werden, da vom Kaufvertrag der Winterräder nicht zurückgetreten wird. .
Zitat:
- welche Kosten könnte ich noch in die Wandelung mithineinrechnen lassen?
Keine. Eine Wandlung ist die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, sonst nichts. Wenn Du denkst, dass Dir sonst was zusteht, musst Du das zusätzlich auf dem Rechtsweg geltend machen, das hat aber nichts mit der Wandlung (=Rücktritt vom Kaufvertrag) zu tun.
Wie meinst Du das genau mit der Berechnung des Rückzahlungsbetrages?
tatsächlicher Kaufpreis nach Abzug des Händlernachlasses: € 45.000,00
35.000 KM x 0,67% = 23,45%
€ 45.000,00 - 23,45% = € 34.447,50
oder
€ 45.000,00 - 19% MwSt. = € 36.450,00
€ 36.450,00 - 23,45 % = € 27.902,48 zzgl. MwSt. = € 33.203,95
oder wie sonst?
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 9. Dezember 2015 um 12:28:21 Uhr:
BMW wird 0,67% anbieten wollen. 0,5% sind meines Erachtens ohne Rechtsmittel und mit gütlicher Einigung nicht durchsetzbar, wenn sie auch realistisch sind. Der Knackpunkt ist auch, dass BMW die 0,67% vom bereits versteuerten Listenpreis berechnet und diesen Betrag dann nochmal mit 19% MwSt. besteuern will.Zitat:
@sven diesel schrieb am 9. Dezember 2015 um 11:49:13 Uhr:
Sollte eine Rückanbwicklung des Kaufvertrages zum Tragen kommen, müsste noch was beachten?
- Übernahme der Nutzungswertentschädigung von 0,5-0,67% je gefahrene 1.000 KM (bis Ende Januar wird der Wagen ca. 35.000 KM gelaufen sein; dies entspricht dann einer Entschädigung, die mir vom Kaufpreis abgezogen wird von ca. 17,5% - 23,5%)
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 9. Dezember 2015 um 12:28:21 Uhr:
Die Wandlung kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, auf den man sich einigt.Zitat:
- muss ich den Wagen nach Einigung über Wandelung sofort abgeben?
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 9. Dezember 2015 um 12:28:21 Uhr:
Kaufst Du beim selben Händler gibst Du den Wagen zurück, wenn der neue da ist. Bei mir war die Lieferzeit relativ kurz, da die Händler "vorreservierte Produktionsslots" haben, die dann genutzt werden können. Bei einer Rückabwicklung steht dir kein Leihwagen zu, da bei einer Rückabwicklung praktisch der Zustand hergestellt wird, als hättest Du da Fahrzeug nie gekauft.Zitat:
- wie sähe es aus, wenn ich mit dem Händler darauf einige, einen Neuwagen zu kaufen? Thema Lieferzeit. Was kann ich da bzgl. eines Ersatzwagens verhandeln?
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 9. Dezember 2015 um 12:28:21 Uhr:
Ich persönlich hatte nach einer Wandlung des 3ers einen 4er genommen und würde es nicht mehr machen, weil beide Probleme mit der Lenkng hatten. Winterreifen können nicht gewandelt werden, da vom Kaufvertrag der Winterräder nicht zurückgetreten wird. .Zitat:
- Sollte ich mich nach der Wandelung von BMW abwenden, weil vielleicht das Neuwagenangebot für mich nicht akzeptabel ist oder kein adäquater junger Gebrauchter auf seinem Hof steht, kann ich dann auch die von ihm gekauften Winterräder in die Wandelung miteinfliessen lassen?
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 9. Dezember 2015 um 12:28:21 Uhr:
Keine. Eine Wandlung ist die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, sonst nichts. Wenn Du denkst, dass Dir sonst was zusteht, musst Du das zusätzlich auf dem Rechtsweg geltend machen, das hat aber nichts mit der Wandlung (=Rücktritt vom Kaufvertrag) zu tun.Zitat:
- welche Kosten könnte ich noch in die Wandelung mithineinrechnen lassen?
Zitat:
@sven diesel schrieb am 9. Dezember 2015 um 13:20:12 Uhr:
Wie meinst Du das genau mit der Berechnung des Rückzahlungsbetrages?tatsächlicher Kaufpreis nach Abzug des Händlernachlasses: € 45.000,00
35.000 KM x 0,67% = 23,45%
€ 45.000,00 - 23,45% = € 34.447,50
oder
€ 45.000,00 - 19% MwSt. = € 36.450,00
€ 36.450,00 - 23,45 % = € 27.902,48 zzgl. MwSt. = € 33.203,95oder wie sonst?
Leider ist es um einiges schlimmer:
Der Kaufpreis ist nicht entscheidend für die Berechnung der Nutzungspauschale, sondern der Listenpreis.
Nehmen wir mal an der war bei dir inkl. MwSt. 50.000 EUR.
Dann wäre die Rechnung wie folgt:
Nutzungpauschale = 50.000 EUR * 0,67% * 35 = 11.725 EUR
Auf diese Nutzungpauschale berechnet BMW jetzt nochmal 19% MwSt (halte ich für problematisch, machen sie aber):
11.725 EUR + 19% MwSt. = 13.953 EUR
Diesen Betrag darfst Du jetzt vom Kaufpreis abziehen. D.h. das wären 31.047 EUR.
Streitbar sind meines Erachtens die doppelte MwSt.-Berechnung und der Nutzungsfaktor von 0,67%. Um das runterzubekommen muss man i.d.R. klagen. Im Netz gibt es verschiedene Urteile, was möglich ist. Anwälte der hohen Schule fordern auch noch eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals.
.67% entspricht einer Laufleistung von 150.000 km.
je nach Modell bekommt man das schon runter auf 0.4-0.5
zur Abwicklung: ich dachte erstmal wird der Zustand 0 herbeigeführt und danach die Nutzungsentschädigung berechnet. Zustand 0 heißt beide Parteien drehen den Vertrag auf den Stand vor Abschluss zurück.
Du gibst den Wagen ab, BMW gibt den Kaufpreis zurück.
die Nutzungsentschädigung ist doch im Prinzip eine Fahrzeug Miete, daher würde ich auch die MwSt verstehen.
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 9. Dezember 2015 um 16:03:58 Uhr:
die Nutzungsentschädigung ist doch im Prinzip eine Fahrzeug Miete, daher würde ich auch die MwSt verstehen.
Die MwSt. auf die Nutzungsentschädigung verstehe ich auch, nur müsste als Bezugsgröße für die Berechnung dann meiner Meinung nach der unverteuerte Listenpreis benutzt werden.
Zitat:
zur Abwicklung: ich dachte erstmal wird der Zustand 0 herbeigeführt und danach die Nutzungsentschädigung berechnet. Zustand 0 heißt beide Parteien drehen den Vertrag auf den Stand vor Abschluss zurück.
Du gibst den Wagen ab, BMW gibt den Kaufpreis zurück.
Auf 0 ist es nur mit Nutzungsentschädigung, da das Fahrzeug ja 35.000km auf dem Buckel hat.
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 9. Dezember 2015 um 16:00:49 Uhr:
.67% entspricht einer Laufleistung von 150.000 km.je nach Modell bekommt man das schon runter auf 0.4-0.5
Ja, aber eben nicht mit gütlicher Einigung und ohne Gerichtsurteil.
So, hatte heute den Termin mit dem Werksingenieur aus München. Er hat zusammen mit mir und einem Werkstattmeister den Wagen gefahren über Autobahn, Stadt und auf einem leeren Baumarktparkplatz. Nach ca. 45 Minuten Hin-und Herlenkens meinte er dann, dass er entgegen meiner Meinung und der Meinung des Werkstattmeisters (dieser erklärte ihm auch, dass er im vergangenen Oktober unterschiedliche Lenkräfte/Lenkrückstellkräfte festgestellt habe) nichts an der Lenkung feststellen könnte. Lediglich würde das Lenkrad aus einer Linksdrehung nicht vollständig in die Geradeausstellung zurückdrehen (es verbleibt dann ca. 5-8° nach links eingeschlagen). Dies liege aber daran, dass die Lenkung incl. Motor im Fahrzeug mehr auf der linken Seite montiert wäre (Servomotor sitzt nicht 100% konstruktionsbedingt in der Mitte der Lenkung und zudem gibt es für die Mittellage nur noch 1 oder 2 Zähne, anstatt wie früher 3-4 Zähne) und daher die Lenkstange nach rechts länger als nach links wäre und somit das Rückstellmoment der Lenkung rechts minimal höher als links wäre. So zumindest habe ich es verstanden.
Er bot mir dann trotzdem an, das Lenkgetriebe zu tauschen. Ich bekomme nun ein neues Lenkgetriebe, wie es derzeit im LCI eingebaut wird incl. aktuellester Software. Der Ingenieur meinte aber, dass es sein kann, dass sich am Lenkverhalten nichts ändern könnte (Chance 50:50). Er veranlasst die Bestellung des Lenkgetriebes, die Werkstatt ruft mich dann an, wenn es da ist, damit wir einen Termin vereinbaren können.
Im Rahmen der Probefahrt sollte ich auch einmal unter seiner Aufsicht fahren und lenken. Ich fahre oft nur mit der linken Hand am Lenkrad und lenke auch teilweise nur mit einer Hand, wenn es die Verkehrslage zulässt. Er meinte dann nur, dass ich ein sehr sensibler Autofahrer wäre und mit meinem Lenkverhalten dann sicherlich kleinste Veränderungen am Fahrverhalten bemerken würde. Das könnte natürlich auch stimmen, jedoch ändert es nichts an der Tatsache, dass ich unzufrieden mit der derzeitigen Lenkung meines Wagens bin. Ich fahre seit fast 30 Jahren Auto und haben schon einige Modelle bewegt. Von daher habe ich schon einige 100.000 KM heruntergeschrubbt und kann sehr wohl erkennen, ob was am Wagen stimmt oder nicht.
Ich werde nun abwarten, wie sich die neue Lenkung verhalten wird.
Zitat:
@sven diesel schrieb am 14. Januar 2016 um 13:12:01 Uhr:
Dies liege aber daran, dass die Lenkung incl. Motor im Fahrzeug mehr auf der linken Seite montiert wäre (Servomotor sitzt nicht 100% konstruktionsbedingt in der Mitte der Lenkung und zudem gibt es für die Mittellage nur noch 1 oder 2 Zähne, anstatt wie früher 3-4 Zähne) und daher die Lenkstange nach rechts länger als nach links wäre und somit das Rückstellmoment der Lenkung rechts minimal höher als links wäre. So zumindest habe ich es verstanden.
Ich glaube bisher hat noch niemand von BMW direkter bestätigt, dass die derzeit verbauten Lenkungen mechanisch minderwertig sind. Bezieht sich das mit den 1-2 Zähnen auf die veriable Sportlenkung oder auf alle Lenkungen?
Zitat:
Im Rahmen der Probefahrt sollte ich auch einmal unter seiner Aufsicht fahren und lenken. Ich fahre oft nur mit der linken Hand am Lenkrad und lenke auch teilweise nur mit einer Hand, wenn es die Verkehrslage zulässt. Er meinte dann nur, dass ich ein sehr sensibler Autofahrer wäre und mit meinem Lenkverhalten dann sicherlich kleinste Veränderungen am Fahrverhalten bemerken würde. Das könnte natürlich auch stimmen, jedoch ändert es nichts an der Tatsache, dass ich unzufrieden mit der derzeitigen Lenkung meines Wagens bin. Ich fahre seit fast 30 Jahren Auto und haben schon einige Modelle bewegt.
Ich sehe das auch eher umgekehrt: gerade weil ich ein sensibler Autofahrer bin, bin ich ja BMW-Fahrer geworden, weil die eben eine perfekte Lenkung hatten. Wenn BMW nun die selben technisch minderwertigen Lenkungen verbaut wie jeder andere Hersteller, macht es keinen Sinn deren Premiumpreise zu bezahlen.