Lenkrad-Tausch von 4F in 4B: möglich?

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute!!

Funktioniert das ?

Ich möchte das Lenkrad von einem Audi 4F in meinem Audi 4B hinein tun.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hitman47


Ja ist möglich.... Haben schon einige gemacht, bevorzugt in den RS Modellen.

Die Dummen, die solch Unsinn machen / verbreiten sterben wohl nie aus!

Dieser Umbau hat noch NIE wirklich funktioniert und wird so auch nie funktionieren.

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Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von sluggygmx



@ hurz100: Bitte mehr Halbwissen und weniger Fakten, das verwirrt den geneigten Schrauber doch nur 😁
...das konnte er doch schon immer besonders gut...😁

😉 Wie Deine Beiträge immernoch beweisen, kannst Du das viel besser, da Du Dich scheinbar bis heute noch nicht in der technischen Literatur zurechtfindest. 😉

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von Lepies87



Hallo

Nein ist nicht mehr möglich auserdem gab es nie einen 4b ohne airbag lenkrad

Die Rückrüstung bzw. Stilllegung soll/te immer noch möglich sein - es ist ja auch vollkommen legal, die Seiten Airbags beim Einbau von Sportschalensitzen zu deaktivieren. Es kann gut sein das man es nicht mehr bei jedem TÜV ausgetragen bekommt, aber von einem generellen "Austragungsverbot" welches durch das KBA initiiert wurde, habe ich noch nichts gehört. Soviel ich weiß, ist (war) es bei der Austragung reichlich egal, ob es das Fahrzeug ohne Airbag gegeben hat - es gibt genug getunte Kisten nach BJ.97 mit einen Aufkleber " Achtung Airbag deaktiviert" 😉

In wie weit es Sinn macht Airbags zu deaktivieren, brauchen wir nicht reden - das ist ein völlig anderes Thema 😉

Den Fahrerairbag wirst Du beim 4B legal und rechtmässig nur noch bei behindertengerechtem Umbau ausgetragen bekommen.

Und auch da nur. wenn die entsprechenden Einschränkungen / Notwendigkeiten nachgewiesen werden

(behinderungsbedingte Unterschreitung des Minimalabstandes des Fahrers zum Lenkrad).

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


...das konnte er doch schon immer besonders gut...😁

Wie Deine Beiträge immernoch beweisen, kannst Du das viel besser, da Du Dich scheinbar bis heute noch nicht in der technischen Literatur zurechtfindest.

und du hast wieder mal nicht verstanden,was ich mit diesem satz sagen wollte...

Zitat von sluggygmx:

@ hurz100: Bitte mehr Halbwissen und weniger Fakten, das verwirrt den geneigten Schrauber doch nur 😁

darauf habe ich nur richtig reagiert und bestätigt,das du recht hast da du uns ja fakten gepostet hast.
leider bist du aber offensichtlich zu dumm um das zu verstehen.
beim nächsten mal schreib ich das dahinter.😉

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wie Deine Beiträge immernoch beweisen, kannst Du das viel besser, da Du Dich scheinbar bis heute noch nicht in der technischen Literatur zurechtfindest.

und du hast wieder mal nicht verstanden,was ich mit diesem satz sagen wollte...

Zitat von sluggygmx:

@ hurz100: Bitte mehr Halbwissen und weniger Fakten, das verwirrt den geneigten Schrauber doch nur 😁

darauf habe ich nur richtig reagiert und bestätigt,das du recht hast da du uns ja fakten gepostet hast.
leider bist du aber offensichtlich zu dumm um das zu verstehen.
beim nächsten mal schreib ich das dahinter.😉

Na dann sind wir ja wenigstens mal einer Meinung. 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Den Fahrerairbag wirst Du beim 4B legal und rechtmässig nur noch bei behindertengerechtem Umbau ausgetragen bekommen.

... mag schon sein, die Zeiten ändern sich halt 🙂

Früher war halt alles besser 😁 😁 da brauchte man nicht durch halb Deutschland reisen um so etwas eingetragen zu bekommen 😉

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Na dann sind wir ja wenigstens mal einer Meinung. 🙂

na,warum auch nicht...?😁

Die Aussagen sind nicht korrekt. Ein Airbag ist auch bei Neufahrzeugen noch keine Pflicht (siehe z.B. Lada Niva 😁 )

Hier die Erläuterung der AKE Clearingstelle zu diesem Thema (diese Infos gehen dann direkt an die Überwachungsvereine wie TÜV, Dekra und KÜS):

Inhalt/Kurztext:

Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

Ausführlicher Text:

Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags

Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.

Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.

Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.

2. Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)

😮...wer an seinem Airbag rumfummelt ist in meinen Augen einfach ein Idiot !....ob es der Gesetzgeber erlaubt, ob das optisch viel besser aussieht (Vollschwachmaten)...seid doch einfach froh, das ihr diese Technik im Auto verbaut habt...dafür haben sich viele Ischenöre 😎 viele Jahre den Kopf zerbrochen, damit ihr euch nicht den Schädel an der Hupplatte reinrammt die der Chirug dann wieder aus eurem Schädel raus operieren muss

...fahrt doch einfach Seifenkisten...das wäre einfacher 😠

Zitat:

Original geschrieben von cyber-alf


...fahrt doch einfach Seifenkisten...das wäre einfacher 😠

.... das glaubst auch nur Du 😉

eine gute Seifenkiste zu bauen ist eine Wissenschaft für sich 😉

Eins will ich hier mal ganz deutlich sagen .... warum kaufen wir uns moderne Autos? Nur damit sie gut aussehen oder was? 😁 ... ich persönlich habe auch ein Sicherheitgefühl, wenn ich in unserem A6 Avant sitze 😉 ... mir wäre ständig unwohl, wenn ich wüsste, dass der Airbag nicht aktiviert ist 😉 ...
Außerdem ist das Sportlenkrad vom 4B jawohl sehr ansprechend, also würde ich mir das einfach einbauen und von dem 4F Lenkrad im 4B die Finger lassen 😉 ... sonst lieber einen 4F kaufen 😉 ... dann passt das nämlich auch zum Rest...

Gruß Leon

Zitat:

Original geschrieben von leon93


Eins will ich hier mal ganz deutlich sagen .... warum kaufen wir uns moderne Autos?

Ahja... der 4B ist in seiner Grundkonzeption vor etwa 16-17 Jahren entwickelt worden und das ist alles andere als "Modern" in der automobilen Zeitrechnung. Selbst ein 4F ist nicht mehr unbedingt das, was man als Stand der Technik bezeichnen würde 😉

Ich finde, wir sollten es jedem selbst überlassen was er mit seinem Auto macht - schließlich leben wir diesbezüglich in einem Land in dem erlaubt ist, was der TÜV oder Dekra absegnen !

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von leon93


Eins will ich hier mal ganz deutlich sagen .... warum kaufen wir uns moderne Autos?
Ahja... der 4B ist in seiner Grundkonzeption vor etwa 16-17 Jahren entwickelt worden und das ist alles andere als "Modern" in der automobilen Zeitrechnung. Selbst ein 4F ist nicht mehr unbedingt das, was man als Stand der Technik bezeichnen würde 😉

Ich finde, wir sollten es jedem selbst überlassen was er mit seinem Auto macht - schließlich leben wir diesbezüglich in einem Land in dem erlaubt ist, was der TÜV oder Dekra absegnen !

Naja, man darf auch nicht unbedingt so rechnen, denn dann hätten wir nie was modernes, da alles moderne ja noch in der Entwicklung stecken würde 😉 ...

Ich überlasse hier jedem, woran er rumfukelt, aber ich kenne Fälle, da kamen unerwartet die Airbags rausgeflogen und einer davon endete tödlich.... naja, bitte wenn die Dekra bzw. der TÜV das absegnet, dann gute Fahrt und viel Spaß beim Kuscheln mit unserem eigentlichen Lebensretter 😉 ...

Gruß Leon

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Na dann mal her mit solch Dokument !

Darauf werden wir wohl bis zum Sanktnimmerleinstag warten müssen...😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Na dann mal her mit solch Dokument !
Darauf werden wir wohl bis zum Sanktnimmerleinstag warten müssen...😉

Da hast du wohl leider Recht 😉 ...

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