Lenkrad-Tausch von 4F in 4B: möglich?
Hallo Leute!!
Funktioniert das ?
Ich möchte das Lenkrad von einem Audi 4F in meinem Audi 4B hinein tun.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hitman47
Ja ist möglich.... Haben schon einige gemacht, bevorzugt in den RS Modellen.
Die Dummen, die solch Unsinn machen / verbreiten sterben wohl nie aus!
Dieser Umbau hat noch NIE wirklich funktioniert und wird so auch nie funktionieren.
43 Antworten
Nur mal zur Erinnerung:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Viel Spaß beim basteln! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hitman47
Warum solle das auch nicht gehen, Steuergerät mit tauschen und gut...Zitat:
Original geschrieben von karinsche
Und es geht doch!
Siehe hier 😉
Dumm nur, dass das nicht ausreicht.
Obendrein wird ein 4F-Steuergerät im 4B dank fehlender weiterer Bauteile und nicht vorhandener Kommunikation mit anderen Steuergeräten sowie nicht vorhandener Sensorik Fehlermeldungen produzieren und nicht funktionieren.
Ist eigentlich die Fahrzeugstruktur / Krafteinleitung und Knautschzohne beim 4F gleich dem 4B ?
Da die Struktur beider Fahrzeuge nicht gleich ist und Insassenschutzsysteme in Ihrer Funktion der Struktur und Krafteinleitung angepasst sind, ist so keine korrekte Funktion mit gegebener ausreichender Schutzwirkung erziehlbar.
Postet doch bitte mal ein Funktionsgutachten und eine gültige Abnahme / Eintragung dazu .
Postet doch bitte mal ein Funktionsgutachten und eine gültige Abnahme / Eintragung dazu .Jetzt wird es spannend! 😁
awahhhhh...nicht so technisch Leute 😁. Umbau ist kein Problem...Unfall ist doch statistisch unwahrscheinlich....im Ernstfall haut dir das Ding eben ein bisschen fester ins Gesicht, als es soll - oder dann, wenn du es gar nicht gebrauchen kannst. Auf der Überholspur, du hast gerade gemütliche 230 Sachen auf dem Tacho drauf....und da kömmt er, der Airbag - plöpp 😁😁😁
..also schön weiter basteln 🙂
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Ich würd den Airbag einfach weglassen, dann kann da auch nix passieren! Also einfach die Abdeckung an den Seiten aufschneiden und das ganze Zeugs rausholen, ist doch eh unnütz.
In dem Zug spart er sich auch grad noch bisschen Gewicht ein 😉
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Dumm nur, dass das nicht ausreicht.Zitat:
Original geschrieben von Hitman47
Warum solle das auch nicht gehen, Steuergerät mit tauschen und gut...
Obendrein wird ein 4F-Steuergerät im 4B dank fehlender weiterer Bauteile und nicht vorhandener Kommunikation mit anderen Steuergeräten sowie nicht vorhandener Sensorik Fehlermeldungen produzieren und nicht funktionieren.Ist eigentlich die Fahrzeugstruktur / Krafteinleitung und Knautschzohne beim 4F gleich dem 4B ?
Da die Struktur beider Fahrzeuge nicht gleich ist und Insassenschutzsysteme in Ihrer Funktion der Struktur und Krafteinleitung angepasst sind, ist so keine korrekte Funktion mit gegebener ausreichender Schutzwirkung erziehlbar.Postet doch bitte mal ein Funktionsgutachten und eine gültige Abnahme / Eintragung dazu .
Gibt viele RS Umbauten mit dem 4f Lenkrad inkl. Airbag die TÜV haben bzw. wo alles amtlich abgenommen ist.
Laut den SSP gibt es übrigens keine großen Unterschiede in Sachen Crash-Sensoren usw. zum 4F.
Na dann mal her mit solch Dokument !Nur die Behauptung allein bringt irgendwie NIX !Zitat:
Original geschrieben von Hitman47
Gibt viele RS Umbauten mit dem 4f Lenkrad inkl. Airbag die TÜV haben bzw. wo alles amtlich abgenommen ist.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Dumm nur, dass das nicht ausreicht.
Obendrein wird ein 4F-Steuergerät im 4B dank fehlender weiterer Bauteile und nicht vorhandener Kommunikation mit anderen Steuergeräten sowie nicht vorhandener Sensorik Fehlermeldungen produzieren und nicht funktionieren.Ist eigentlich die Fahrzeugstruktur / Krafteinleitung und Knautschzohne beim 4F gleich dem 4B ?
Da die Struktur beider Fahrzeuge nicht gleich ist und Insassenschutzsysteme in Ihrer Funktion der Struktur und Krafteinleitung angepasst sind, ist so keine korrekte Funktion mit gegebener ausreichender Schutzwirkung erziehlbar.Postet doch bitte mal ein Funktionsgutachten und eine gültige Abnahme / Eintragung dazu .
Laut den SSP gibt es übrigens keine großen Unterschiede in Sachen Crash-Sensoren usw. zum 4F.
Bitte mit Name des Prüfers und Angabe des Prüfortes und der Prüforganisation.
Damit das eintragungsfähig wäre müsste die Funktionsfähigkeit erstmal nachgewiesen sein.
Dazu gibt`s aber weder von der BAM noch vom Systemhersteller oder Fahrzeughersteller noch einer anderen Prüforganisation bisher eine positiv beschedene Prüfbescheinigung.
Ohne eine solche Prüfbescheinigung ist die angebliche Eintragung nicht mal das Papier wert, worauf sie gedruckt sein soll.
Bezüglich Aufbau der Systeme sei angeraten, die Unterlagen (SSP + Rep-Leitfäden) genauer zu lesen.
Wo sind eigentlich beim 4B die Sensoren im Frontend verbaut ?
Schonmal die Vernetzung des Can-Antrieb im 4B und 4F verglichen ?
Fahrzeugstruktur 4F und 4B sind laut SSP im Frontcrashbereich zudem auch gleich ??
Wer braucht schon einen Airbag im Lenkrad ? 🙂 🙂
.. das Ding kann man auch Austragen lassen - der Nachweis das der Ausbau von einer Fachwerkstatt vorgenommen wurde, reicht dem TÜV.
Jooooooooooo...nieder mit dem Airbag 😁😁😁😁 - back to the seventies 😎
Und die Sicherheitsgurte braucht doch auch keiner, also raus damit! 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von DottoreFranko
Wer braucht schon einen Airbag im Lenkrad ? 🙂 🙂.. das Ding kann man auch Austragen lassen - der Nachweis das der Ausbau von einer Fachwerkstatt vorgenommen wurde, reicht dem TÜV.
Hallo
Nein ist nicht mehr möglich auserdem gab es nie einen 4b ohne airbag lenkrad
Sollen doch alle am Airbag rumspielen und testen. Nennt sich im Falle eines Falles dann eben natürliche Auslese. Ist nur zu hoffen, dass unbeteiligte Dritte dann nicht zu Schaden kommen!
@ hurz100: Bitte mehr Halbwissen und weniger Fakten, das verwirrt den geneigten Schrauber doch nur 😁
Zitat:
Original geschrieben von sluggygmx
@ hurz100: Bitte mehr Halbwissen und weniger Fakten, das verwirrt den geneigten Schrauber doch nur 😁
...das konnte er doch schon immer besonders gut...😁
Zitat:
Original geschrieben von Lepies87
HalloNein ist nicht mehr möglich auserdem gab es nie einen 4b ohne airbag lenkrad
Die Rückrüstung bzw. Stilllegung soll/te immer noch möglich sein - es ist ja auch vollkommen legal, die Seiten Airbags beim Einbau von Sportschalensitzen zu deaktivieren. Es kann gut sein das man es nicht mehr bei
jedemTÜV ausgetragen bekommt, aber von einem generellen "Austragungsverbot" welches durch das KBA initiiert wurde, habe ich noch nichts gehört. Soviel ich weiß, ist (war) es bei der Austragung reichlich egal, ob es das Fahrzeug ohne Airbag gegeben hat - es gibt genug getunte Kisten nach BJ.97 mit einen Aufkleber " Achtung Airbag deaktiviert" 😉
In wie weit es Sinn macht Airbags zu deaktivieren, brauchen wir nicht reden - das ist ein völlig anderes Thema 😉
Es Gab mal eine Ganze zeit lang von RAid HP airbag rückrüstkits mit TÜV Gutachten.
Fahrzeuge die es ohne Airbag gab wurden auch ohne Airbag getestet um dem insassenschutz zuprüfen.
Bei denn neueren Modellen ab BJ94 wurden alle fahrzeuge mit Fahrerairbag ausgerüstet und eine zeit später war auch der beifahrerairbag pflicht.
Bei denn modellen wo dann airbags verbaut werden mussten ist die ganze Vorderbau konstruktion schwächer ausgelegt um bei einem zusammenstoß mit kleineren wagen ( E-klasse gegen Polo) das risiko der gleichheit zuerhöhen.
Irgendwann zwichen2004 und 2006 wurden die Rückrüstkits wieder vom markt genommen weil keine ausgibigen test gab was passiert wenn ein fahrzeug das mit airbags konstruiert worden ist immer noch denn gleichen sicherheits standards entspricht wenn der Airbag nicht mehr vorhanden ist.
Ausgenommen der Beifahrerairbag wegen kindersitzen.
Aber dort muss man auch Vorsichtig sein weil in einem falle das es verletzte gibt und das nur weil jemand denn airbag nicht wieder angeschaltet hat und die verletztungen verhindert werden können wenn der airbag ON wäre bleibt auf seinen verletzungen selber sitzen.
Seitenairbags in Sitzen sind nicht in allen autos drin und gab es oft nur gegen aufpreis.
Ob sie mittlerweile Pflicht sind weiß ich nicht.
Aber jeder der seitenairbags serienmäßig verbaut hat in denn Sitzen wird immer ein problem haben die sitze gegen andere Zutauschen.