LED-Scheinwerfer, Garantie? + weitere Fragen

VW Golf 7 (AU/5G)

Ich hab das zwar schon in meinem Kaufberatungsthread angesprochen aber noch keine so wirklichen Infos, auch noch nicht vom Händler oder VW (2 E-Mails vor 2 Wochen geschrieben und jetzt versuch ichs über das Kontaktformular aber das geht gerade nicht).

Hat jemand gesicherte Infos ob die LED-Scheinwerfer und auch die LED-Rückleuchten in der Garantie und auch in der Anschlussgarantie enthalten sind?
Das wäre mir sehr wichtig, denn trotz hoher Lebensdauerangaben können LEDs genauso vorzeitig ausfallen (gerade auch bei Rückleuchten, Blinkener etc. sehe ich viele ältere Modelle rumfahren wo diese tlw. ausgefallen sind).
Es ist ja nicht vorgesehen dass man die Leuchtmittel einzeln tauschen kann. Wenn da mal ein Scheinwerfer ausfällt muss dieser komplett getauscht werden und ich schätze da ist man gleich nen Tausender los (oder mehr?) was wirklich extrem bitter wäre.

Weitere Fragen:
Wie ist eigentlich die Lichtfarbe (Farbtemperatur) der LED-Scheinwerfer?
Meine jetzigen Xenons haben 4300 K und ich bin da recht froh drüber dass die nicht so extrem blau sind.
Vermute aber dass das bei den LEDs nicht der Fall ist.

Weiter:
Gibt es das Autobahnlicht noch? Bei meinem Xenon mit DLA wird ab 120 km/h automatisch das Licht etwas angehoben was sehr praktisch ist. Ich weiß nicht ob es das beim einfachen Xenon auch gab, aber zumindest sollte das beim LED mit ALS (LED high) noch geben hoffe ich.

Zum einfachen Fernlichtassistent bei LED-low:
Hat den jemand und kann sagen wie gut der so funktioniert?

Ich lese hier im Forum öfter mal dass der einfache Fernlichtassistent besser funktionieren würde, wenn man die Multifunktionskamera hätte, wer weiß ob da was dran ist?
Mein Händler meinte, das könne nicht sein, der einfache FLA würde immer über einen einfachen Lichtsensor funktionieren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 21. August 2017 um 19:06:10 Uhr:


Den Bedingungen ist unmissverständlich zu entnehmen, dass "Lampen mit LED- oder Xenontechnik" nicht der Garantie unterliegen.

Ist schon lustig, du "knallst" mir wortlos das pdf hin, kannst es aber selber nicht richtig lesen wie es scheint (bitte nicht als Angriff verstehen):
Der Punkt IV 2. a) auf den du dich berufst, bezieht sich auf die Funktionsgarantie. Diese schließt an die Garantieverlängerung an, wie man unter Punkt II nachlesen kann.

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Diese Angabe reicht mir ;-) Inwiefern die China-Knaller dann tatsächlich die angegebene Lichtfarbe aufweisen steht eh in den Sternen 😉

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