Lasierte Heckleuchten am A3 8P Brauche Hilfe!

Audi A3 8P

Habe an meinen Auto die Rückleutech lasieren lassen
Das E-Prüfzeichen ist drauf und noch gut sichtbar
Nur wollte ich fragen wie des aussieht mit Tüv und ob einer auch lasierte Heckleucten verbaut hat und ob er sie eingetragen bekommen hat!!
 
Und wie ist das wenn mir einer drauffährt habe ich dann ja schuld sozusagen oder? Oder doch nicht weil ich das E-Prüfzeichen drauf habe???
 
 
Mfg
blade

56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl


Nun die Versicherung kann sich da nicht quer stellen, weil eine abstrakte Gefahr nicht reicht um die BE zu verlieren wie schon hier mal geschrieben wurde...Stress kanns immer geben ist klar...

die kasko ist definitiv aus der zahlpflicht raus!

und wenn der unfallgener dann noch behauptet, das er die bremslichter nicht gesehen hat, und dies auch deiner versicherung mitteilt, ist es sehr warscheinlich, dass diese ihre regressgrenze von 5000€ auch ausnutzen wird.....

warum sollte denn die Kasko raus sein? Das ändern der Lichttechnischen Anlage ist eine Owi nicht mehr und nicht weniger...

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl


warum sollte denn die Kasko raus sein? Das ändern der Lichttechnischen Anlage ist eine Owi nicht mehr und nicht weniger...

Nicht unbedingt. Die Rückleuchten verlieren durch die Veränderung ihre Zulassung. Bis hierhin ist es nur eine Ordnunswidrigkeit. Wenn aber von dieser Veränderung eine Gefahr für andere Teilnehmer des Straßenverkehrs ausgeht, verliert das Fahrzeug seine BE.

Bei einem Auffahrunfall und dem Hinweis, daß der Unfallgegner die Bremsleuchten nicht erkennen konnte, wird die BE mit Sicherheit entzogen und die Versicherung wird ebenfalls mit Sicherheit die Übernahme der Kosten verweigern.

Die Regressgrenze sagt übrigens nicht aus, daß man mit maximal 5000,- Euro von der Versicherung zur Kasse gebeten werden darf. Der Regress ist nur vorläufig. Nach Abschluss eines Verfahrens kann die Versicherung sich durchaus den vollen Schaden zurückholen, je nach Urteil natürlich.

Gruß,
Thilo

Naja ich denke es gibt da ja noch immerhin eine Beweislst/Beweispflicht. Einfach zu sagen, hab ich nicht gesehen wäre etwas einfach. Da würde ich es dann auch auf ein Gutachten ankommen lassen, das dann besagt 'zu dunkel oder nicht zu dunkel'. Zumal man ja nicht nur auf die Bremsleuchten schauen soll beim Vordermann, ich krieg das Auto auch mittels Motorbremse verlangsamt und dann brennt auch keine Birne. Und die Leuchten so dunkel zu machen, dass man Bremslichter nicht mehr erkennt, habe ich bei keinem unserer User entdeckt.

PS Machts wie in den 90ern, Strumpfhose drüber, wenn die Officers kommen Feuerzeug dran, weg^^

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Aus der Nähe mögen die ausreichend hell sein. Aber aus größerer Entfernung sieht man nicht mehr viel von den lasierten Leuchten.

Die Motorbremse ist übrigens bei weitem nicht so stark wie eine Verzögerung mittels der normalen Bremse. Ich hätte nix dagegen wenn alle Leute mit lasierten Leuchten rausgezogen werden und Punkte bekommen.

Gruß
PowerMike

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike


Aus der Nähe mögen die ausreichend hell sein. Aber aus größerer Entfernung sieht man nicht mehr viel von den lasierten Leuchten.
 
PowerMike

Die sollte beim Auffahrunfall doch gegeben sein oder?

Verlass einfach mal deine kleine Welt und denk an ein Stauende auf der Autobahn. Oder einfach an ein langsam fahrendes Fahrzeug ohne NSL auf der linken Spur (ebenfalls auf der BAB). Wenn ich bei Dunkelheit mit 160km/h auf der BAB angefahren komme, und vor mir ist ein Lasierter der mit 80km/h auf der linken Spur verweilt, kann ich für den nur hoffen das ich rechtzeitig bremsen und/oder ausweichen kann. Falls nicht kann der mit hoher Sicherheit davon ausgehen das er den Schaden voll zu zahlen hat.

Gruß
PowerMike

nun ma gut. ich glaub er weis jetzt das keinem hier die abgedunkelten rücklichter gefallen. jetzt helft ihm doch ma und sagt ihm wie es legal wird das er sie einbaut. deshalb hat er ja hier auch gepostet und net damit ihr hier eure meinung übersein wägelchen rein schreibt...

grüße Harti

Zitat:

Original geschrieben von Maxximus77


Naja ich denke es gibt da ja noch immerhin eine Beweislst/Beweispflicht. Einfach zu sagen, hab ich nicht gesehen wäre etwas einfach. Da würde ich es dann auch auf ein Gutachten ankommen lassen, das dann besagt 'zu dunkel oder nicht zu dunkel'. Zumal man ja nicht nur auf die Bremsleuchten schauen soll beim Vordermann, ich krieg das Auto auch mittels Motorbremse verlangsamt und dann brennt auch keine Birne. Und die Leuchten so dunkel zu machen, dass man Bremslichter nicht mehr erkennt, habe ich bei keinem unserer User entdeckt.

Die Beweispflicht würde in so einem Fall umgekehrt werden: derjenige, der die ehemals zugelassenen Leuchten abgeändert hat, wird dann versuchen müssen zu beweisen, daß die Leuchtstärke doch ausreichend war/ist.

Allerdings wird so ein Gutachten nicht eingefordert werden, da derjenige klar mit nicht zugelassenen Rücklichtern unterwegs war. Wenn, dann kann der Beklagte so ein Gutachten anfertigen lassen um den Richter davon zu überzeugen, daß die Leuchtkraft doch ausreichend war.

Allerdings gibt es da mindestens 2 große Probleme:

1. so ein Lichttechnisches Gutachten ist sehr, sehr teuer.

2. lasierte Rückleuchten bestehen solche Gutachten eben nicht

Wie hell die Leuchten wirklich sind (meßtechnisch) läßt sich so mit bloßem Auge nicht und anhand von Fotos schon gar nicht erkennen. Es gibt ganz klar Vorgaben und die müssen erfüllt werden.

Wenn lasierte Rückleuchten ein Lichttechnisches Gutachten bestehen würden, könnte man sie auch offiziell mit Zulassung kaufen. Der Markt dafür ist ja vorhanden.

Mir z.B. gefallen sie auch sehr gut an einem schwarzen Fahrzeug und ich wäre einem Kauf nicht abgeneigt. Aber eben nur, wenn die Dinger auch zugelassen sind.

@driver2000:

Zitat:

Die sollte beim Auffahrunfall doch gegeben sein oder?

Ich hoffe das war jetzt ein Scherz.🙄

Gruß,
Thilo

EDIT:

Zitat:

jetzt helft ihm doch ma und sagt ihm wie es legal wird das er sie einbaut.

Entweder er läßt ein lichttechnisches Gutachten anfertigen oder er montiert sie eben nicht.

Andere Lösung(en) gibt es nicht.

Wenn ich es recht in Erinnerung habe kostet ein lichttechnisches Gutachten einen fünfstelligen Betrag. Außerdem ist dieses Gutachten dann auch nur für das getestete Rückleuchtenpaar gültig. Denn beim lasieren ist eine gleichbleibende Dicke der Lasur reine Glückssache.

Gruß
PowerMike

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike


Wenn ich es recht in Erinnerung habe kostet ein lichttechnisches Gutachten einen fünfstelligen Betrag.

jo....

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike


Außerdem ist dieses Gutachten dann auch nur für das getestete Rückleuchtenpaar gültig.

ebenfalls richtig...

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike


Denn beim lasieren ist eine gleichbleibende Dicke der Lasur reine Glückssache.

bingo!

und genau deshalb ist dieses "universalgutachten" das auf ne firma die muschewitz (oder so ähnlich hieß) ausgestellt war, und bei ebay ab&zu zu kaufen ist reine geldverschwenderei...

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T. 


Die Regressgrenze sagt übrigens nicht aus, daß man mit maximal 5000,- Euro von der Versicherung zur Kasse gebeten werden darf. Der Regress ist nur vorläufig. Nach Abschluss eines Verfahrens kann die Versicherung sich durchaus den vollen Schaden zurückholen, je nach Urteil natürlich.
 

Dem ist (leider) nicht so. Bei 5.000 ist Schluss. Es sei denn, es liegt noch ein zweiter grober Verstoss vor (z.B. Fahrer ist auch noch sturzbetrunken). Da wurden auch schon mal Urteile gefällt, dass der Regress zwei mal fällig wurde (5.000 € je Verstoss).

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