ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Lange Wartezeiten

Lange Wartezeiten

Themenstarteram 27. November 2008 um 13:25

Hallo!

Ist das eigentlich normal, dass man rund 13 Wochen auf seinen 6er-Golf warten muss ?

Oder hat das mit den Weihnachtsfeiertagen zu tun ?

Ähnliche Themen
20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von topflop111

Ich sollte mir evtl. alles was ich vom Händler bekommen habe nochmals ganz genau durchlesen .

Eigentlich hättest Du es lesen sollen bevor Du es unterschrieben hast. :cool:

 

am 12. Juni 2009 um 12:21

Zitat:

er hatte mich im Verkaufsgespräch darauf hingewiesen das es sein könnte das wenn während der Wartezeit, die Preise von VW angehoben würden, mein Kaufpreis mit steigt.

Naja wenn er es sogar gesagt hat, dann ist das für mich sehr seriös. Hab schon öfter gehört das Abholung beim Händler teurer ist als in WOB, natürlich hat er dadurch dann mehr Geld (aber auch etwas mehr Aufwand). Normalerweise müsste er ja die Abholung in WOB abziehen und die Händlerabholung draufschlagen.

 

Wenn allerdings der Golf eh Preisschutz vom Hersteller hat (was ich nicht genau weis) dann kannst du getrost auch auf die Autostadt warten. Frag mal beim Händler oder unter 0800 - Volkswagen nach wie das ausschaut.

am 12. Juni 2009 um 12:33

Richtig, 1 Tag gespart.;)

Dachte vielmehr an die vielen User im Forum, deren Abhol- Termine immer weiter nach hinten verlegt werden und bei denen dann die geplante Preiserhöhung ebenfalls eintreten würde!

Muß echt mal checken ob nicht doch im Kleingedrucken etwas derartiges steht, oder der Händler mich einfach angelogen hat.:mad:

Danke für die Schnellen Antworten;)

Tolles Forum!

 

Moin Moin,

laut VS (nachdem meine Bauwoche mal eben um 9 Wochen nach hinten verlegt wurde, rief ich da mal auf einen Hinweis meines Händlers an) gilt für alle durch die lange Fertigungszeiträume Betroffenen (also länger wie 4 Monate) keine Preiserhöhung. Wurde mir definitv am Telefon zugesichert. Der Form halber habe ich meinen Händler angeschrieben, der möge mir das bitte bestätigen - leider noch keine Antwort.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von topflop111

Späte Abholung = Wagen wird teurer????

 

Habe meinen neuen 6er Ende Mai bestellt, Termin zur Abholung in Wolfsburg war Ende August.

Jetzt habe ich die Bestätigung von meinem VW Händler bekommen.

Soweit so gut.

Aber.....

.. auf der Bestätigung war angegeben das ich den Wagen dann beim VW Händler abholen muß / 310€ mehr und kein Besuch in WOB;-(

 

Natürlich habe ich sofort beim Händler angerufen, da wir etwas anderes (Vertraglich) ausgemacht hatten!

Er sagte mir, dass wenn ich den Wagen in WOB abholen möchte könne es sein das der Wagen bis dahin bis zu 1.9% teurer wird da VW die Preise bis dahin anhebt.

Vertraglich sieht es so aus, dass wenn bei VW die Preise angehoben werden es unabhängig vom Vertrag der angesetzte Kaufpreis mit angehoben wird.

Jetzt muß ich den Wagen also beim Händler abholen weil ich ihn dann früher bekomme und mein Kaufpreis sich nicht mehr ändert.

Er sagte mir auch noch, dass wenn ich doch den Wagen in WOB abholen möchte es sein kann das ich ihn diese Jahr garnicht mehr bekomme.

 

Was soll das??:confused:

Die Situation ist ganz einfach.

 

Wenn der Inhalt der AB von dem der Verbindlichen Bestellung abweicht (hier: Preis, Abholungsort), dann ist dieses eine Ablehnung der Bestellung und gleichzeitig ein neues Angebot des Händlers. Der Käufer ist nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

-  Lehnt Käufer das neue Angebot ab,  bestehen auf beiden Seiten keine Verpflichtungen mehr.

-  Ist Käufer mit neuem Angebot einverstanden, Händler entsprechend informieren.

Ablehnung/Zustimmung immer schriftlich, damit klar ist, was Sache ist.

 

Wenn keine Preisänderungsklausel in den AGB, dann auch keine Preiserhöhung.

 

O. 

am 12. Juni 2009 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von topflop111

Späte Abholung = Wagen wird teurer????

Habe meinen neuen 6er Ende Mai bestellt, Termin zur Abholung in Wolfsburg war Ende August.

Jetzt habe ich die Bestätigung von meinem VW Händler bekommen.

Soweit so gut.

Aber.....

.. auf der Bestätigung war angegeben das ich den Wagen dann beim VW Händler abholen muß / 310€ mehr und kein Besuch in WOB;-(

Natürlich habe ich sofort beim Händler angerufen, da wir etwas anderes (Vertraglich) ausgemacht hatten!

Er sagte mir, dass wenn ich den Wagen in WOB abholen möchte könne es sein das der Wagen bis dahin bis zu 1.9% teurer wird da VW die Preise bis dahin anhebt.

Vertraglich sieht es so aus, dass wenn bei VW die Preise angehoben werden es unabhängig vom Vertrag der angesetzte Kaufpreis mit angehoben wird.

Jetzt muß ich den Wagen also beim Händler abholen weil ich ihn dann früher bekomme und mein Kaufpreis sich nicht mehr ändert.

Er sagte mir auch noch, dass wenn ich doch den Wagen in WOB abholen möchte es sein kann das ich ihn diese Jahr garnicht mehr bekomme.

Was soll das??:confused:

Die Situation ist ganz einfach.

Wenn der Inhalt der AB von dem der Verbindlichen Bestellung abweicht (hier: Preis, Abholungsort), dann ist dieses eine Ablehnung der Bestellung und gleichzeitig ein neues Angebot des Händlers. Der Käufer ist nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

-  Lehnt Käufer das neue Angebot ab,  bestehen auf beiden Seiten keine Verpflichtungen mehr.

-  Ist Käufer mit neuem Angebot einverstanden, Händler entsprechend informieren.

Ablehnung/Zustimmung immer schriftlich, damit klar ist, was Sache ist.

Wenn keine Preisänderungsklausel in den AGB, dann auch keine Preiserhöhung.

O. 

Vielen Dank für die Infos!

Deine Antwort
Ähnliche Themen