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Kumho Reifenfreigabe?

BMW 3er E36

Tach!

folgendes Problem hab ich... möchte 215/45er Kumho 712er auf 8x17 Alus ziehen lassen, nur ich hab gehört das man da ne Freigabe brauch!? Stimmt das? Hab bei Kumho schon angefragt, aber noch keine Antwort bekommen. Oder bezieht sich die Freigabe nur auf die Reifendimension??

Danke schonma!

15 Antworten

Hast du kein Teilegutachten für die Felgen? Da müsste die Reifengrösse doch eigentlich drin stehen?! Ich glaube, bei 8X17" diese Reifen aufziehen zu lassen, ist kein Thema. Ich habe die gleiche Felgengrösse und im Gutachten ist die Reifengrösse 215/45 R17 freigegeben. Wenn ich mich irre, lasse ich mich gerne korrigieren😉

wichtig ist was im gutachten steht!!! reifenfreigaben sind bei sonderabnahmen nötig!! solange du alle forderungen in dem gutachten erfüllst, brauchst du keine!!!

sind original bmw felgen. dachte das hat auch was mit den reifen zutun..

Re: Kumho Reifenfreigabe?

Zitat:

Original geschrieben von JayChou


Tach!

folgendes Problem hab ich... möchte 215/45er Kumho 712er auf 8x17 Alus ziehen lassen, nur ich hab gehört das man da ne Freigabe brauch!? Stimmt das? Hab bei Kumho schon angefragt, aber noch keine Antwort bekommen. Oder bezieht sich die Freigabe nur auf die Reifendimension??

Danke schonma!

hau die reifen drauf, geht nur um die größe.

das was früher im fahrzeugschein stand und heute auch noch teilweise halt drin steht, sind keine reifenPFLICHTEN mehr, sondern EMPFEHLUNGEN!
das wurde vor einigen jahren geändert!

nur bei ganz ausgefallenen kombinationen mag's noch ne reifenbindung geben, in deinem fall und in über 90% der fälle NICHT! 🙂

viele grüße, Jan

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@ Feldtins:
die frage ist doch ob er die reifengrösse auf den Felgen fahren darf,und das steht im Felgengutachten/ABE.
die Marke des Reifens ist dabei erstmal unwichtig.

So verstehe ich zumindest seine Frage.

Zu 99 % darf er die fahren.

normale bereifung is 225/45 (Z4 Felgen). Beim Z4 muss man aber allerdings RFTs fahren. Is die Frage ob man die dann ohne Probs aufn E36 bekommt!?

Hast du kein gutachten zu den Felgen?
Geh halt nach BMW und lass dir dort ne Auflistung geben welche Reifengrößen auf diesen Felgen gefahren werden dürfen.

Es ist eigentlich ne normale größe für ne 8" breite Felge,
sonst lass es halt eintragen fertig.

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns


@ Feldtins:
die frage ist doch ob er die reifengrösse auf den Felgen fahren darf,und das steht im Felgengutachten/ABE.
die Marke des Reifens ist dabei erstmal unwichtig.

So verstehe ich zumindest seine Frage.

hmm ok dann hab ichs falsch verstanden 🙁! 😉

dachte es würd dann doch um die marke gehen...

naja nehmt ihr euch dem problem dann mal an 😛😉!

viele grüße, Jan

Es hat was zu tun mit der Kombination Felgen-/Reifenbreite.

Ein Reifen kann seine Traglast nur erfüllen, wenn er auf der passenden Felge sitzt.
Wird die Felge z.B. zu breit, steht die Reifenflanke sehr schräg und der Felgenrand schaut weit raus. Viele finden diese Optik ja schön, aber der Reifen kommt damit an seine Belastungsgrenzen.
Ist die Felge zu schmal, kann der Reifen sich zu stark biegen und rutscht im schlimmsten Fall in der Kurve von der Felge.

Früher wurde deswegen im Schein zu jeder Felge die passenden Reifen angegeben. Um dies zu entwirren hat man Normgrößen eingeführt: Bestimmte Reifengrößen jedes Herstellers sind auf bestimmten Felgengrößen jedes Herstellers einfach fahrbar und erfüllen ihre Aufgaben.

Die erlaubten Reifen auf den Felgen sind zum einen also die, die im Gutachten freigegeben sind. Zum anderen aber auch die, die in der Norm liegen.
Für 215/45 sind die Normgrößen 7x17 und 8x17.

Im Gutachten kann noch was anderes drinstehen als genormt ist, wenn der Reifenhersteller das getestet hat (meist mit bestimmten Luftdruck) - in dem Fall gilt das aber wieder nur für die Reifen des Herstellers mit denen man das getestet hat. Ebenso können einzelne Reifenhersteller auch Freigaben erteilen für Felgengrößen die nicht genormt sind.
Da greift die Reifenbindung also wieder! Dann wird das nach wie vor in den Schein eingetragen, oder man muss die Freigabe mitführen.

Wenn Du also Reifen auf die Normfelgen machst, oder Reifen der im Gutachten angegebenen Größe auf Felgen machst, und die Reifen den passenden Abrollumfang und Traglast für das Auto haben, dann gibt es keine Probleme.

Fazit:
Bei der hier angesprochenen Größe braucht es keine Freigabe, weil das in der Norm liegt. Außerdem passt der Abrollumfang zum Auto. Musst jetzt nur eine Reifen kaufen mit genügend hoher Traglast und Speedindex.

Bleibt nur die Frage, ob die Felge auf dem E36 erlaubt ist... Aber das ist eine andere Geschichte. 😁

Zitat:

Original geschrieben von eXceSs


Es hat was zu tun mit der Kombination Felgen-/Reifenbreite.

Ein Reifen kann seine Traglast nur erfüllen, wenn er auf der passenden Felge sitzt.
Wird die Felge z.B. zu breit, steht die Reifenflanke sehr schräg und der Felgenrand schaut weit raus. Viele finden diese Optik ja schön, aber der Reifen kommt damit an seine Belastungsgrenzen.
Ist die Felge zu schmal, kann der Reifen sich zu stark biegen und rutscht im schlimmsten Fall in der Kurve von der Felge.

Früher wurde deswegen im Schein zu jeder Felge die passenden Reifen angegeben. Um dies zu entwirren hat man Normgrößen eingeführt: Bestimmte Reifengrößen jedes Herstellers sind auf bestimmten Felgengrößen jedes Herstellers einfach fahrbar und erfüllen ihre Aufgaben.

Die erlaubten Reifen auf den Felgen sind zum einen also die, die im Gutachten freigegeben sind. Zum anderen aber auch die, die in der Norm liegen.
Für 215/45 sind die Normgrößen 7x17 und 8x17.

Im Gutachten kann noch was anderes drinstehen als genormt ist, wenn der Reifenhersteller das getestet hat (meist mit bestimmten Luftdruck) - in dem Fall gilt das aber wieder nur für die Reifen des Herstellers mit denen man das getestet hat. Ebenso können einzelne Reifenhersteller auch Freigaben erteilen für Felgengrößen die nicht genormt sind.
Da greift die Reifenbindung also wieder! Dann wird das nach wie vor in den Schein eingetragen, oder man muss die Freigabe mitführen.

Wenn Du also Reifen auf die Normfelgen machst, oder Reifen der im Gutachten angegebenen Größe auf Felgen machst, und die Reifen den passenden Abrollumfang und Traglast für das Auto haben, dann gibt es keine Probleme.

Fazit:
Bei der hier angesprochenen Größe braucht es keine Freigabe, weil das in der Norm liegt. Außerdem passt der Abrollumfang zum Auto. Musst jetzt nur eine Reifen kaufen mit genügend hoher Traglast und Speedindex.

Bleibt nur die Frage, ob die Felge auf dem E36 erlaubt ist... Aber das ist eine andere Geschichte. 😁

super erklärt!!! danke 🙂

Zitat:

super erklärt!!! danke

... da kann ich mich nur anschliessen! danke! das mit "erlaubt" ist dann ne sache der einzelabnahme. aber bei ner ET von 47 dürfte es kein Problem sein!

Noch ne Frage zur der von dir genannten Norm. Wo bekommt man solche Infos denn her? Also auch für andere Felgengrößen??

ich brauchte ne freigabe, auch wenn vciele sagen dass es das net mehr gibt

die reifen standen im gutachten beim e46 nicht beim e36
vom abrollumfang usw. wars passend

brauchte die freigabe trotzdem für die tüv eintragung

am besten beim reifenhersteller anrufen

Zitat:

Original geschrieben von tranquility


ich brauchte ne freigabe, auch wenn vciele sagen dass es das net mehr gibt

die reifen standen im gutachten beim e46 nicht beim e36
vom abrollumfang usw. wars passend

brauchte die freigabe trotzdem für die tüv eintragung

am besten beim reifenhersteller anrufen

Die Reifenmarke wurde aber nicht mit in den Schein geschrieben,oder?

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