Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig
Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.
Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.
Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.
Dem Händler war das neu, super.
Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?
Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.
Grüsse Jens
Beste Antwort im Thema
Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg
Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.
Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.
Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.
Gruß,
Canonball
318 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von moppi803
Hallo zusammen,habe seit gestern meine neue AHK von Westfalia dran,bin gestern das erste mal mit den Rädern hinten drauf,mit unserem Thule Träger unterwegs gewesen und hatten das Gefühl,das die ganze Sache hinten nicht mehr so doll wackelt wie mit der Bosal AHK.Der Kopf sitzt nach meiner Ansicht auch etwas dichter an der Stoßstange. Endlich bin ich zufrieden.
Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung wie Ford mit seinen Kunden umgeht.moppi803
Hallo ,
wenn du nicht mehr wie 3 Fahrräder transportieren willst. ist die Westfalia-AHK sicher erste
Wahl. Ich warne aber alle die mehr als 3 Räder laden wollen, den ich weiß. dass Westfalia
max. 3 Fahrräder erlaubt.
Viel Spaß mit der Neuen, Bernd
Hallo,hatte mir die AHK auch deshalb ausgesucht.Habe den Thule Euroway 922,für 3 Räder.Da man ja jetzt gewarnt ist und auf alles achten muß.
moppi803
Hallo zusammen,
auch ich habe auf meine Nachfrage bei Ford nur die Standard-Pauschal-Antwort bekommen, die ich nachfolgend nochmals einfüge. Ich möchte aber alle Verwender von geänderten/nachträglich eingebauten AHK nochmals darauf hinweisen, dass Ford seine Einschränkung nicht auf die nur auf die werkseitig eingebaute Bosal-AHK bezieht, sondern grundsätzlich auf alle AHK's. Egal, ob abnehmbar oder fest, egal, ob Bosal, Westfalia oder sonstwas (siehe unten).
Ford erlaubt überall nur zweifach-Radträger und ignoriert alle anderen Verwendungsarten, Gewichte, Längen usw.
Ich habe nochmals dort hingemailt und weiter nachgefragt. Mal sehen, was jetzt kommt.
Wenn das so weitergeht, werde ich den E-Mailverkehr und die Stellungnahmen vielleicht doch einmal an die Fachpresse leiten. Vielleicht entsteht von der Seite aus dann etwas Druck, damit Ford sich rührt.
„Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht, welche uns übermittelt worden ist.
Es freut uns, dass Sie sich für den Kauf eines neuen Ford entschieden haben. Umso mehr bedauern wir, dass Ihre Vorfreude auf Ihren neuen Ford Kuga getrübt ist.
Zunächst bestätigen wir Ihnen die Aussage, dass die an dem aktuellen Ford Kuga verbaute abnehmbare Anhängerkupplung für die Benutzung eines Fahrradträgers mit mehr als zwei Fahrrädern nicht freigegeben ist.
Beim Ford Kuga dürfen auf der Anhängevorrichtung (fest und abnehmbar) nur Heckfahrradträger für maximal zwei Fahrräder montiert werden. Trotz eventuell ausreichender Stützlast des Fahrzeugs ist ein Transport von mehr als zwei Fahrrädern vor dem Hintergrund der wirkenden Hebelkräfte nicht zulässig.
Bedauerlicherweise ist es uns aufgrund der Vielzahl der Anbieter nicht möglich, Ihnen eine konkrete Auskunft über den speziellen Lieferanten und deren abnehmbare Anhängerkupplung zu nennen, die nicht im Ford Zubehör mit inbegriffen sind.
Wir können für diese Situation lediglich auf Ihre Nachsicht vertrauen und hoffen, dass wir Sie in einer anderweitigen Situation wieder von unserem Service und unseren Produkten überzeugen können.“
Mit freundlichen Grüßen
[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt]
kunden@ford.com
Ford-Werke GmbH
Postfach 710265
50742 Köln
ford.de
Grüße
robzo
_______________________________________________________
Einzelne Inhalte in diesem Beitrag wurden von MOTOR-TALK entfernt
Zitat:
Original geschrieben von rozo
Hallo zusammen,
auch ich habe auf meine Nachfrage bei Ford nur die Standard-Pauschal-Antwort bekommen, die ich nachfolgend nochmals einfüge. Ich möchte aber alle Verwender von geänderten/nachträglich eingebauten AHK nochmals darauf hinweisen, dass Ford seine Einschränkung nicht auf die nur auf die werkseitig eingebaute Bosal-AHK bezieht, sondern grundsätzlich auf alle AHK's. Egal, ob abnehmbar oder fest, egal, ob Bosal, Westfalia oder sonstwas (siehe unten).
Ford erlaubt überall nur zweifach-Radträger und ignoriert alle anderen Verwendungsarten, Gewichte, Längen usw.
Ich habe nochmals dort hingemailt und weiter nachgefragt. Mal sehen, was jetzt kommt.
Wenn das so weitergeht, werde ich den E-Mailverkehr und die Stellungnahmen vielleicht doch einmal an die Fachpresse leiten. Vielleicht entsteht von der Seite aus dann etwas Druck, damit Ford sich rührt.Hallo,
zuerst einmal vielen Dank für die Mühe und Infos. Bitte nicht böse sein, aber aus meiner Sicht interpretiere ich das ein enig anders wie Du. Entgegen Deiner Meinung, Ford bezieht sich nicht nur auf die werkseitig eingebaute Brosal-AHK, bezieht sich Ford genau eben auf diese abnehmbare und starre AHK von Brosal.(" die an dem aktuellen verbauten.......)
Des Weiteren kann Ford keine Aussage zu den Zubehör Anbietern äußeren. ("Bedauerlicherweise ist es uns aufgrund der Vielzahl der Anbieter nicht möglich, Ihnen eine konkrete Auskunft über den speziellen Lieferanten.....)
Meine Schlüsselerkenntnis lese ich daraus, dass wenn ein Zubehör Lieferant für seine AHK eine Unbedenklichkeit ausstellt, ich als Endverbraucher dann aus dem Schneider bin.
Bei der jetzigen verbauten abnehmbaren Brosal AHK ich jedoch mit der Einschränkung leben muss, sofern ich das akzeptiere.
Gruß Fragro
„Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht, welche uns übermittelt worden ist.
Es freut uns, dass Sie sich für den Kauf eines neuen Ford entschieden haben. Umso mehr bedauern wir, dass Ihre Vorfreude auf Ihren neuen Ford Kuga getrübt ist.
Zunächst bestätigen wir Ihnen die Aussage, dass die an dem aktuellen Ford Kuga verbaute abnehmbare Anhängerkupplung für die Benutzung eines Fahrradträgers mit mehr als zwei Fahrrädern nicht freigegeben ist.
Beim Ford Kuga dürfen auf der Anhängevorrichtung (fest und abnehmbar) nur Heckfahrradträger für maximal zwei Fahrräder montiert werden. Trotz eventuell ausreichender Stützlast des Fahrzeugs ist ein Transport von mehr als zwei Fahrrädern vor dem Hintergrund der wirkenden Hebelkräfte nicht zulässig.
Bedauerlicherweise ist es uns aufgrund der Vielzahl der Anbieter nicht möglich, Ihnen eine konkrete Auskunft über den speziellen Lieferanten und deren abnehmbare Anhängerkupplung zu nennen, die nicht im Ford Zubehör mit inbegriffen sind.
Wir können für diese Situation lediglich auf Ihre Nachsicht vertrauen und hoffen, dass wir Sie in einer anderweitigen Situation wieder von unserem Service und unseren Produkten überzeugen können.“
Mit freundlichen Grüßen
[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt]
kunden@ford.comFord-Werke GmbH
Postfach 710265
50742 Köln
ford.deGrüße
robzo
_______________________________________________________
Einzelne Inhalte in diesem Beitrag wurden von MOTOR-TALK entfernt
Ähnliche Themen
Ich hole das Thema jetzt noch einmal hoch:
Mein aktueller Stand: Ford hat auf eine Email-Anfrage von mir nicht reagiert und der Ford Händler hat aus der Regionalvertretung in Frankfurt auch nur die läppische Antwort erhalten.
Am Montag haben wir dann über einen Anwalt an den Vorstand von Ford um Stellungnahme und Nachbesserung gebeten. Antwort steht noch aus.
Rechtschutzversicherung und ADAC sind informiert worden.
Thema ist Nachbesserung oder Wandlung.
Beim FFH häufen sich die Beschwerden auch anderer Kunden.
Schade nur, dass Ford auch die FFH im Regen stehen lässt und diese keine Gründe bzw. weiteren Informationen bekommen.
Gruß,
Ingo
Hallo zusammen,hatte mich schon gewundert,das es so ruhig um dieses Thema geworden ist.Ich finde es absolut bescheiden,wie Ford mit seinen Kunden umgeht.
Keine Antwort auf Mails sowie auf Telefonate.
moppi803
Die Situation ist sicher nicht zufriedenstellend!
Aber durch die FPI hat sich Ford eindeutig positioniert, in wie weit damit eine Eigenschaft, die eigentlich als normal angesehen werden kann nicht erfüllt wird, werden wir vielleicht über die erfahren, die den Rechtsweg beschreiten.
Nach Rücksprache mit einem KFZ-Sachverständigen gilt die FPI aufgrund ihrer allgemeinen Formulierung ausnahmslos, unabhängig von der Spezifikation einer AHK eines anderen Herstellers. In einem möglichen Streitfall wird sich jeder Hersteller auf die FPI beziehen können.
Ich halte es gerade aufgrund der allgemeinen Formulierung für anfechtbar!
Aber da müssten wir ins Jura-Forum wechseln....
Eine Aussage: Das Gerüst darf nur mit 2 Paketen belastet werden! (wie groß? wie schwer?)
Wenn das Gerüst zusammenfällt glaub ich nicht, dass der , der das Gerüst falsch beladen hat einen auf den Deckel bekommt, sondern der Gerüstbauer mit der unzureichenden Belastungsangabe.
grüße
Fahrräder wiegen je nach Typ und Ausstattung von 8 - 25 kg (Ungefährangaben). Eine dümmere Einschränkung kann man ja wohl nicht machen. Ich darf zwar 2 Räder á 25kg draufpacken, aber keine 3 á 8kg. Selbst wenn ich den größeren Hebel, weil weiter weg von der Kupplung, des 3. Rades mit beachte, muß ich keine Physik studiert haben um bei den Angaben nicht ins staunen und grübeln zu kommen.
Es ist halt irgendetwas passiert was auf eine zu große Belastung der AHK zurückzuführen war, und da mach mer halt schnell mal eine Einschränkung. Ob die Sinn macht oder nicht, ist doch Wurscht. Muss ja nur der Kunde mit leben. Der hat das Ding ja eh schon gekauft und bis zum nächsten Auto hat er´s wieder vergessen!
Update von heute:
Mein FFH hat die VIN von über 300 seiner betroffenen Kunden heute über die Regionalvertretung ins Ford Werk geschickt, um jeden einzelnen Fall prüfen zu lassen.
Laut ihm kann hier nur jemand bei Ford falsch bzw. überreagiert haben, da ja alle Gründe fehlen bzw. nicht genannt werden.
(Gewichtsangabe ein Fahrrad, .....)
Ford wurde von ihm aufgefordert, eine Begründung zu nennen und eventuell vorhandenen Mängel zu beheben.
Schaun wir mal...
Ingo
So, hier die Antwort der ADAC Rechtsberatung:
Als Anlage habe ich den Zubehörkatalog aus 04/2013, sowie Auszüge aus den US Seiten von Ford geliefert:
"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail nebst Anlagen, die an uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Aufgrund der Prospektangaben in der mitgesandten Pruduktübersicht sehen wir sowohl den Hersteller aufgrund der Herstellergarantie von zwei Jahren sowie Ihren Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung in der Verantwortung, um den Sachmangel zu beseitigen.
Auch wir sehen in der nachträglichen Beschränkung eine Abweichung von den ursprünglich zugesicherten Eigenschaften in Zusammanhang mit der AHK.
Gemäß § 434 Abs. 1 S. 3 BGB haftet Ihr Verkäufer ebenfalls für die Prospektangaben des Herstellers. Des Weiteren können Sie nur gegenüber dem Verkäufer eine Minderung des Kaufpreises durchsetzen."
Gruß,
Ingo
Hy. Ich hätte mal eine Frage. Aber nicht zum Thema AHK. Was ist eigentlich wenn Ford etwas verbaut, das ich überhaupt nicht Bestellt habe 😕😕😕.
Bei meinem Indi. wird die Reifendruckkontrolle nicht wie in der Beschreibung über DDS gemessen sondern über TPMS Sensoren " extra Sensoren an der Felge ".
Dadurch entstehen mir Extra Kosten von ca. 200 Euro, ohne folgekosten gerechnet.
http://www.autobild.de/.../...nsoren-ab-ende-2014-pflicht-3735240.html
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Andi-Delia
Hy. Ich hätte mal eine Frage. Aber nicht zum Thema AHK. Was ist eigentlich wenn Ford etwas verbaut, das ich überhaupt nicht Bestellt habe 😕😕😕.Bei meinem Indi. wird die Reifendruckkontrolle nicht wie in der Beschreibung über DDS gemessen sondern über TPMS Sensoren " extra Sensoren an der Felge ".
Dadurch entstehen mir Extra Kosten von ca. 200 Euro, ohne folgekosten gerechnet.
http://www.autobild.de/.../...nsoren-ab-ende-2014-pflicht-3735240.html
MFG
Wer zwingt dich denn, Winterreifen auf separaten Felgen aufzuziehn? Du könntest mit Allwetterreifen fahren, bzw. Sommer- und Winterreifen auf der gleichen Felge fahren.
Dass das natürlich totaler Käse ist wissen wir alle. Aber juristisch gibt es eben Möglichkeiten dass du diese Folgekosten nicht hast.
Zitat:
Original geschrieben von Andi-Delia
Hy. Ich hätte mal eine Frage. Aber nicht zum Thema AHK. Was ist eigentlich wenn Ford etwas verbaut, das ich überhaupt nicht Bestellt habe 😕😕😕.Bei meinem Indi. wird die Reifendruckkontrolle nicht wie in der Beschreibung über DDS gemessen sondern über TPMS Sensoren " extra Sensoren an der Felge ".
Dadurch entstehen mir Extra Kosten von ca. 200 Euro, ohne folgekosten gerechnet.
http://www.autobild.de/.../...nsoren-ab-ende-2014-pflicht-3735240.html
MFG
Wäre es bitte möglich, dieses Thema an einer anderen Stelle zu diskutieren (es gibt doch dazu schon den Thread!!!). Es ist ziemlich doof, wenn in einer Themen-Diskussion immer wieder Abschweifungen reinplatzen.
Danke und Gruß
rozo
Hallo,
Ich habe auf meine Mail von Ford immer noch keine Antwort.
Ab nächster Woche habe ich Urlaub, da werde ich mir mal richtig schön Zeit nehmen.
Mal sehen wie weit ich komm.
Ach ja ich denke nicht nur Minderung ist möglich, sondern wenn er nicht nachbessern kann oder es ihm unmöglich ist auch der Rücktritt vom Kaufvertrag.
Man darf gespannt sein. Offiziell hat mich mein Händler nicht über das Schreiben Von Ford informiert.
Ich kauf mir nun glaube ich einen Porsche mit AHK und mach den Kuga hintendrauf.
Jens