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Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig

Ford Kuga DM3

Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.

Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.

Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.

Dem Händler war das neu, super.

Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?

Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.

Grüsse Jens

Beste Antwort im Thema

Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg

Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.

Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.

Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.

Gruß,
Canonball

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Hallo zusammen,gibt es schon was neues zu diesem Thema.Ist so ruhig?
moppi803

Ich meinerseits habe meinen FFH zur Mängelbeseitigung gemäß § 434 Abs. 1 S. 3 BGB aufgefordert.
Frist bis 04.07.2014.
Bis dahin kann er eine neue AHK einbauen, die die Eigenschaften hat oder wenn dies gar nicht gehen sollte - KUGA mit 4 Fahrrädern egal welche AHK nicht möglich - bleibt nur Wandlung.
Meine Rechtsschutzversicherung ist eingesprungen.

Vom Vorstand der Ford Werke kam nur 2-mal ein Schreiben mit der Bitte um Geduld.

Der FFH kommt nicht weiter: er hat zwar meine Daten an die Regionalverwaltung gesendet und wurde von Ford Köln nochmals aufgefordert, die Daten zu senden und zu bestätigen, aber das war es.

Jedoch ist der FFH mein Vertragspartner und laut BGB mithaftbar für die Mängel.

Gruß,
Canonball

Habt Ihr eigentlich alle was geraucht, oder was ist hier los?
Was kann der Händler dafür, wenn es nicht gelingen sollte?

Da es ja so viele Leute gibt, die sich mit der Rechtslage so gut auskennen, sollte man nicht diskutieren sondern direkt wandeln.

Was wollen denn hier einige? Permanent vier Fahrräder spazieren fahren, oder Kuga fahren?

Ich weiß, jeder will natürlich vier Fahrräder transportieren!

Also angenommen du brauchst nen 2t Hänger und das Zugfahrzeug.
Kaufst dir nen Kuga und wenn du ihn hast reibt dir dein Händler ein Schreiben unter die Nase:
"äähhh seit neustem gehen nur noch 1,5t..."

Dann sagst du.. "ooooch hab ich aber ein ein Pech! - Danke Händler, verkauf ich halt meinen 2t Wohnwagen und kauf mir einen Neuen"...

Und dein Händler sagt: " Was willst du eigentlich... permanent nen 2t Wohnwagen ziehen oder Kuga fahren??"

Alter Schwede... deine Geschmacksrichtung ist aber auch nicht schlecht!

sears

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Der Händler kann NICHTS dafür - nur Ford. Jedoch ist der Händler mein Ansprechpartner und der Verkäufer und ist laut BGB auch in der Verpflichtung.

Und ja: Wir sind oft mit 4 Fahrrädern unterwegs, deshalb ist die Nutzung eingeschränkt.

Jeder kann so reagieren, wie er möchte. Da dika151 seinen Kuga noch nicht hat, weiß er ja vor der Lieferung , was ihn erwartet und kann sich darauf einstellen.
Canonball

Moin,

@cannonball

Da wie Du schreibst ja öfters mit 4 Fahrrädern unterwegs bist, wäre es dann nicht auch bei Dir sinnvoll gewesen, diesen Punkt (AHK-Belastbarkeit) im vorwege zu prüfen?

LGT

@TFeierabend: Guter Punkt und ja, habe ich. Mit einem D-Wert von 11 und einer Stützlast habe ich die beiden Punkte geprüft.

Hatte vorher einen VW Tiguan mit 100kg Stützlast und einen S-MAX mit 100kg Stützlast.
Hier hatte ich keine Probleme - weder mit dem Thule und 4 Fahrrädern noch einem Hänger mit 2 ATV und 1500kg oder einem ungebremsten Hänger mit 750kg.

Da mir auch bisher auch noch nie von solch einer Einschränkung gehört hatte, habe ich diesen Punkt natürlich nicht explizit hinterfragt.

Selbst der TÜV sagt ja, wenn die Stützlast ausreicht, der Heckträger dies darf und die Ladung ordnungsgemäß verstaut ist, ist es in Ordnung.

Deshalb bin ich auch so hinterher, dass Problem zu lösen.

Wenn es NUR darum gehen würde, die ab Werk verbaute AHK durch eine andere BOSAL oder Westfalia zu ersetzen, ist dies sicher machbar - auch mit dem FFH im Hintergrund.

Jedoch ist die Mitteilung von Ford wachsweich formuliert: Gilt dies nur für die ab Werk verbauten AHK oder auch für die Nachrüst-AHK.
Ansonsten würde ich für EUR 250,- die BOSAL AK41 kaufen und brauche nur den Querträger mit der Kupplungsaufnahme tauschen. Der Rest ist gleich der schon verbauten. Auch brauch keine neue Programmierung bzw. neuer E-Satz erfolgen.
Canonball

Zitat:

Original geschrieben von dika151


Habt Ihr eigentlich alle was geraucht, oder was ist hier los?
Was kann der Händler dafür, wenn es nicht gelingen sollte?

Da es ja so viele Leute gibt, die sich mit der Rechtslage so gut auskennen, sollte man nicht diskutieren sondern direkt wandeln.

Was wollen denn hier einige? Permanent vier Fahrräder spazieren fahren, oder Kuga fahren?

Ich weiß, jeder will natürlich vier Fahrräder transportieren!

Einen dämlicheren Kommentar hättest dir nicht einfallen lassen können?

Wenn ich mir eine AHK ans Auto bestelle und viel Geld dafür bezahle, möchte ich sie auch uneingeschränkt nutzen. Und ja, es gibt Leute die sich die AHK hauptsächlich wegen des Transports von Fahrräder montieren hat lassen. Und was bringt mir die ganze Geschichte wenn ich es nicht nutzen kann!

Das hier sehr viele von der Art der Handhabung Seitens Ford entäusch sind, kann ich gut nachvollziehen.

Viele machen sich aber wohl wenig bis gar keine Gedanken, was sie sich auf einen Kupplungsträger an Gewicht draufschnallen.
Ein Kupplungsträger für 4 Fahrräder wiegt zwischen 14 kg und 20 kg je nach Anbieter und hat eine max. Zuladung von ca. 60 kg .
Ein Durchschnittsfahrrad wiegt ca. 14 kg bis 18 kg.
Wenn man jetzt mal immer vom ungünstigsten Fall ausgeht, ist die max. Stützlast, die Ford freigibt, bei 4 Rädern schon erreicht. Wenn jetzt noch irgendwelche Anbauten an den Rädern sein sollten und der Fahrer des Wagens ein wenig schneller als normal fahren sollte, wird durch den langen Hebel eine extreme Stützlast erreicht.
Die ist in keinem Fall mit der eines Anhängers vergleichbar, da bei denen dieser Hebel gar nicht autreten kann !
Ford sichert sich schlicht und einfach jetzt ganz pauschal ab.
Die Art und Weise wie Sie dass jetzt machen ist vielleicht nicht ganz in Ordnung aber sollte eigentlich von jederman nachzuvollziehen sein.

Für mich waren solche Fahrradträger für 4 Räder immer schon sehr suspekt gewesen. Egal ob jetzt als Kupplungsversion oder aber als Heckanbau wie z.B. für einen VW Bus erhältlich. Ich kann und will einer solch langen Auslage einfach nicht trauen !

Hallo, das ist alles richtig, aber mir stellt sich immer noch die Frage: Wonach kann ich mich richten?

Eigengewicht Heckträger: 20kg
Zuladung max. 60kg, egal wie viele Fahrräder
macht zusammen 80kg.
Bei einer Stützlast von 100kg unterschreite ich diese - ich weiß Hebelkäfte etc.

Aber wie soll ein Normalkäufer jetzt entscheiden, ob dies geht oder nicht?
Ich kann mich nur auf die Stützlast und D-Werte beziehen, ansonsten soll der Hersteller dies schon von Anfang an einschränken.
Wäre dies der Fall gewesen, wäre es an uns Käufern gewesen, andere Wagen zu kaufen.

"Was mache ich denn wenn FORD aus Sicherheitsgründen nur noch den Transport von 4 Personen zuläßt, obwohl im KFZ-Schein 5 Personen eingetragen sind und ich eine Familie mit 5 Personen habe?"

Im Grunde stören uns doch 3 Sachen:
- Nachträgliche Einschränkung der Nutzung
- Ignoranz von Ford und die Zurückhaltung von Informationen an die FFH
- Klare Kommunikation der Sachlage

Canonball

Zitat:

Original geschrieben von dika151


Habt Ihr eigentlich alle was geraucht, oder was ist hier los?
Was kann der Händler dafür, wenn es nicht gelingen sollte?

Da es ja so viele Leute gibt, die sich mit der Rechtslage so gut auskennen, sollte man nicht diskutieren sondern direkt wandeln.

Was wollen denn hier einige? Permanent vier Fahrräder spazieren fahren, oder Kuga fahren?

Ich weiß, jeder will natürlich vier Fahrräder transportieren!

Ich möchte mich an dieser Stelle mal für meine Krasse Ansicht entschuldigen. Bin selber MA beim Händler und man kann sich gar nicht vorstellen wie schlecht das Händlernetz mit wichtigen Informationen seitens Ford versorgt wird. Deshalb regt es mich so auf, das immer sofort auf die Händler eingeprasselt wird. Es ist traurig was da abgeht, ich sag's Euch! Der Kunde kann das natürlich nicht wissen, das ist mir klar.

Ist ja ok, wir alle wissen, dass der Händler leider das A... am Ende ist.
Jedoch ist er der Vertragspartner und somit der Ansprechpartner für uns.

Letztendlich wird alles auf seinem Rücken ausgetragen.
Canonball

Zitat:

Original geschrieben von Canonball


Ist ja ok, wir alle wissen, dass der Händler leider das A... am Ende ist.
Jedoch ist er der Vertragspartner und somit der Ansprechpartner für uns.

Letztendlich wird alles auf seinem Rücken ausgetragen.
Canonball

Letztendlich ist der Kunde der Depp! Oftmals wird man mit einem "Is halt so" abgespeist!

Der Kunde muss sich jetzt mit der Situation auseinandersetzten, er kann keine 3 od. 4 Fahrräder nutzen und muss sich mit dem Händler herumstreiten. Der arme Kerl kann auch nichts dafür, aber zu wem soll man dann sonst gehn? Vom Kundencenter wird man mit Pauschalantwortschreiben, die oftmals gar nicht aufs eigentliche Problem eingehen, abgespeist.

Es ist aber ein grundsätzliches Problem bei uns, egal welchen Artikel man kauft, der Kunde muss im Problemfall immer auf einen gutgelaunten Sachbearbeiter hoffen, sonst steht er komplett im Regen.

Update:
Habe heute einen Anruf meines Händlers mit der Regionalvertretung von Ford bekommen.
Die Aussage war:
es liegt nicht an der fehlenden Stützlast oder dem FODR KUGA selbst, sondern an der Verlagerung des Schwerpunktes nach hinten, je mehr Fahrräder transportiert werden. Deshalb die Einschränkung auf die Anzahl der Fahrräder und laut FORD nicht auf das Gewicht.

Laut Regionalvertretung von FORD wird an einer Lösung gearbeitet.

Da meine Frist zur Mängelbeseitigung am 04.07.2014 abläuft, soll bis dahin schriftlich von Ford eine Antwort bzw. Bestätigung zur Mängelbeseitigung vorliegen.

Canonball

Zitat:

sondern an der Verlagerung des Schwerpunktes nach hinten, je mehr Fahrräder transportiert werden. Deshalb die Einschränkung auf die Anzahl der Fahrräder und laut FORD nicht auf das Gewicht.

Ach was? 😉

Soll ich denen mal das Heblgesetz erklären???
Es ist nunmal Gewichtskraft X Hebelarm
und nicht
Fahrrad X Hebelarm!

Es bleibt dabei!

Die Aussage oben ist "Käse" und soll nur hinhalten...

servus

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