Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig

Ford Kuga DM3

Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.

Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.

Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.

Dem Händler war das neu, super.

Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?

Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.

Grüsse Jens

Beste Antwort im Thema

Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg

Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.

Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.

Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.

Gruß,
Canonball

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Hallo zusammen,

bei diesem Thema ist es ja sehr ruhig geworden. Stellt sich das Problem mit 3/4 Rädern auf der Anhängerkupplung niemandem mehr? Hat Ford plötzlich eine Lösung?

Wir haben jetzt mit unserer getauschten, starren AHK von Westfalia mehrere Tausend Kilometer mit 4 Rädern drauf hinter uns gebracht. Toi toi toi blieb alles an Ort und Stelle und wir hatten keinen Grund uns Sorgen zu machen.

Wie sind den eure Erfahrungen zwischenzeitlich?

Hat jemand etwas von Ford direkt gehört?

Grüße

robzo

Keine Probleme seit dem 2. Tausch.
4 Fahrräder ca. 1600km zur See und zurück.
Ingo

Frohe Weihnachten!

Nun hat es mich auch erwischt: Kuga mit abnehmbarer Bosal-AHK und Kupplungsträger für 3 Räder (Atera Strada Sport M3). Zwischenzeitlich habe ich Bosal Oris angemailt und hoffe auf eine positive Antwort.

Zum Hintergrund: M. E. ist nicht nur die reine Stützlast beim Kuga (100 kg) entscheidend, sondern auch das am Kugelkopf angreifende Drehmoment. Oris gibt nur "max. 2 Fahrräder" ohne sonstige Einschränkungen an, was so nicht aussagefähig ist. Vereinfacht habe ich 2 Heckträger von Atera (Sport M2 vs. M3) gegenüber gestellt. Dabei bin ich beim M2 von den Max.-Angaben von Atera ausgegangen (2 Räder a 30 kg) und beim M3 von 3 realen MTBs mit je 13 kg. Mit den Abständen der Aufnahmeschienen zum Kugelkopf (ohne Berücksichtigung der Masse des Heckträgers) ergibt sich mit meinen Annahmen:
- Drehmoment M2 (max.) 220 Nm bei insgesamt 60 kg Zuladung
- Drehmoment M3 (reale Bikes) 180 Nm bei insgesamt 39 kg Zuladung

M.E. dürften daher auch 3 Fährräder, technisch gesehen, auf der AHK des Kugas transportiert werden.

Hat jemande eine ähnliche Abschätzung, ggf. mit Bestätigung, gemacht.

VG
Peter

Zitat:

@peter_astrid schrieb am 26. Dezember 2015 um 09:58:31 Uhr:


Frohe Weihnachten!

Nun hat es mich auch erwischt: Kuga mit abnehmbarer Bosal-AHK und Kupplungsträger für 3 Räder (Atera Strada Sport M3). Zwischenzeitlich habe ich Bosal Oris angemailt und hoffe auf eine positive Antwort.

Zum Hintergrund: M. E. ist nicht nur die reine Stützlast beim Kuga (100 kg) entscheidend, sondern auch das am Kugelkopf angreifende Drehmoment. Oris gibt nur "max. 2 Fahrräder" ohne sonstige Einschränkungen an, was so nicht aussagefähig ist. Vereinfacht habe ich 2 Heckträger von Atera (Sport M2 vs. M3) gegenüber gestellt. Dabei bin ich beim M2 von den Max.-Angaben von Atera ausgegangen (2 Räder a 30 kg) und beim M3 von 3 realen MTBs mit je 13 kg. Mit den Abständen der Aufnahmeschienen zum Kugelkopf (ohne Berücksichtigung der Masse des Heckträgers) ergibt sich mit meinen Annahmen:
- Drehmoment M2 (max.) 220 Nm bei insgesamt 60 kg Zuladung
- Drehmoment M3 (reale Bikes) 180 Nm bei insgesamt 39 kg Zuladung

M.E. dürften daher auch 3 Fährräder, technisch gesehen, auf der AHK des Kugas transportiert werden.

Hat jemande eine ähnliche Abschätzung, ggf. mit Bestätigung, gemacht.

VG
Peter

Was gibt es da eigentlich zu diskutieren ?

Ford lässt lt. BA nur 2 Fahrräder zu, Punkt !

Da kann der ein oder andere noch so viel rechnen und philosophieren. Mehr ist lt. Hersteller schlicht und einfach unzulässig und nicht erlaubt.

Oder schraubt sich hier auch jeder X-beliebige Felgen drauf, die zwar passen aber nicht zulässig sind 😕

Geht doch einfach mal zum TÜV (oder ähnlichen Vereinen), schildert denen die Problematik und fragt nach einer Abnahme mit Zulassung. Dann seit Ihr mir Sicherheit weiter, als hier zu diskutieren.
Das Ergebniss würde dann bestimmt den ein oder anderen hier Interessieren.

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Ich habe das Vergnügen das wir noch zu Zweit sind und daher muss ich mir darüber noch keine Gedanken dazu machen.
Mir geht mehr um den Träger.
Ich habe für meinen Focus die Marke Thule als Dachträger im Einsatz gehabt und war mit der Qualität sehr zufrieden.
Jetzt habe ich wieder einen von Thule im Auge, den EasyFold 931. Find es praktisch das man den zusammenklappen und auch im angebauten Zustand vorkippen kann.
Halt das zusammenklappen find ich gut, für den Urlaub z.b., einfach abbauen, einklappen und in die FeWo ins Eck stellen.
Was nutzt ihr so für Träger?

Screenshot-2015-12-27-09-55-23

Zitat:

@KlausiGL schrieb am 26. Dezember 2015 um 10:10:21 Uhr:


Was gibt es da eigentlich zu diskutieren ?

Ford lässt lt. BA nur 2 Fahrräder zu, Punkt !

Da kann der ein oder andere noch so viel rechnen und philosophieren. Mehr ist lt. Hersteller schlicht und einfach unzulässig und nicht erlaubt....

Ich verfolge diesen Thread eine ganze Weile ziemlich belustigt. Aber jetzt platzt mir so langsam der Kragen. Wo zum Himmeldonnerwetter sagt Ford in der BA, dass nur zwei Fahrräder für die AHK zugelassen sind? Das ist barer Unsinn!

@ KlausGL:

Wenn ich hier Moderator im Forum wäre würde ich dich wegen dieser Falschmeldung oder richtiger, Lüge, zumindest abmahnen! Aber vielleicht kannst du ja noch etwas zu deiner Rehabilitation beitragen und mich auf die entsprechende Stelle in der BA hinweisen, die ich hier verlinke (AHK-Teil ab Seite 180):

http://www.fordservicecontent.com/.../DEDEU_CG3585_KGS_og_201408.pdfWenn Ford diese Beschränkung machen würde müßte diese auch eindeutig in den Fahrzeugpapieren (KFZ-Schein- und Brief) eingetragen sein. So ist nun einmal die Gesetzeslage!

Da Ford bei seinen vom Werk aus eingebauten AHKs aber außer max. Anhänger- und Stützlast keine entsprechenden Vogaben macht und nichts weiter in den Papieren eingetragen ist, erübrigt sich da jede weitere Diskussion und Spekulation.

Etwas anderes ist es, wenn nach dem Kauf eines Kugas oder irgendeinem anderen Fahrzeug eine AHK vom freien Markt angebaut und mit einem Fahrradträger versehen wird. Da muss man dann genau hinschauen. Macht der Hersteller der AHK ggf. hier gewisse Einschränkungen oder der Hersteller des Fahrradträgers? Wer da ganz sicher gehen will und den nachträglichen Anbau einer AHK in Auftrag gibt sollte sich die Zulassung der zu verbauenden AHK für vier Fahrräder im Auftrag schriftlich bestätigen lassen. Beim Kauf von Fahrradträgern sollte noch genauer hingeschaut werden. Da gibt es solche, die für vier Fahrräder zugelassen sind als auch solche für nur zwei. Und dann gibt es Noname-Produkte wo es sinngemäß heißt "Für zwei Fahrräder zugelassen, Zusatzträger für ein oder zwei Fahrräder bestellbar". Das ist in meinen Augen kriminell.
Übrigens: Die irgendwo am Anfang dieses Threads verlinkte Anlage einer AHK mit der Beschränkung auf zwei Fahrrädern ist nicht von Ford! Und am Wichtigsten und bereits gesagt: Jede, aber auch jede sicherheitsrelevante Bestimmung oder Einschränkung von werkseitig verbautem Zubehör oder Sonderausstattung muss zwingend in den Papieren eingetragen sein. Sollten sicherheitsrelevante Dinge erst nach dem Kauf eines Fahrzeugs bekannt werden müssen die Kunden, soweit möglich, vom Werk aus entsprechen informiert werden. Wir kennen das doch von den Rückrufaktionen.

Mit den max. 2 Fahrrädern ist ausschließlich dem Piktogramm der Anleitung zur Original-AHK, liegt im Beipack im Kofferraum, zu entnehmen.

http://www.motor-talk.de/.../...er-auflagen-an-bosal-ahk-t5573901.html

Im "Ausnahmefall" lt. Bosal auch 3 Fahrräder...

Wer weiß, wer wo und welche AHK bei euch angebaut wurde... Im "Fall" Bosal: Bosal hat fünf verschiedene abnehmbare AHKs im Programm. Bei der gängigen AK41 gibts keine Einschränkungen.
Aber einmal abgesehen von dem, was technisch oder gesetzlich möglich ist: Ich würde niemals auf die idee kommen und auf der AHK einen Fahrradträger mit vier Fahrrädern spazieren zu fahren. Da geht das Heck mehr in die Knie als mit einem 1,5 Tonnen schweren Wohnwagen. Da drehen die Antriebsräder beim Anfahren ja bei der leichtesten Steigung durch. Und dann die Angabe von Ford zum max. Anhägergewicht: beim 150 PS Benziner 2100kg. Das mag technisch möglich sein, aber nur für Flachlandtiroler ratsam. Die Kasseler Berge würde ich mit dem Gewicht am Haken nicht schaffen.

Mit Falschmeldung oder Lüge wäre ich vorsichtig, es steht auch ganz eindeutig in der ford kuga Broschüre und Preisliste.
Ich finde da kann man sich schon mal Gedanken machen.
Wer will es denn schon auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wenn doch was mit 3 Fahrrädern passiert!

Habe ich gelesen. Der Hinweis kann aber lediglich als Empfehlung betrachtet werden, der ich mich aus grundsätzlichen Erwägungen anschließe (s. meinen letzten Beitrag). Wenn diese Beschränkung nicht im KFZ-Brief- und Schein eingetragen ist, darf ich die AHK bis zur max. zulässigen Stützlast belasten, egal ob mit Anhänger oder Fahrradträger. Wenn diese

Empfehlung

nicht in den amtlichen Papieren und auch nicht in der Bedienungsanleitung steht, wie soll es der Kuga-Fahrer denn wissen?

Ich betrachte den kleingedruckten Hinweis von Ford in der Preisliste lediglich als Empfehlung. Damit will sich Ford warscheinlich vor Kundenbeschwerden schützen, die ihr Autoheck mit der maximal zulässigen Stützlast belasten und dann bei Steigungen mit Rollsplitt und drei Leuten auf der Rücksitzbank und Urlaubsgepäck für drei Wochen im Kofferraum nicht von der Stelle kommen.

Zitat:

@KlausiGL schrieb am 26. Dezember 2015 um 10:10:21 Uhr:


Geht doch einfach mal zum TÜV (oder ähnlichen Vereinen), schildert denen die Problematik und fragt nach einer Abnahme mit Zulassung. Dann seit Ihr mir Sicherheit weiter, als hier zu diskutieren.
Das Ergebniss würde dann bestimmt den ein oder anderen hier Interessieren.

Wenn ich mit dem Kuga beim TÜV vorfahre und frage, wie viele Fahrräder ich mit der werksmäßig verbauten AHK transportieren darf wird der Mitarbeiter kurz in den KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil1) schauen und mich auf die dort eingetragene maximal zulässige Stützlast hinweisen und mir raten, den Fahrradträger und die mitzführenden Fahrräder mal zu wiegen. Ist der TÜV-Mann richtig gut, wird er mir allerdings davon abraten, das Auto mit der max. zulässigen Stützlast zu belasten, zumindest auf größeren Strecken (und in den Bergen sowieso).

Wer liest sich denn die BA oder amtliche Papiere durch wenn er einen Fahrradtraeger drauf machen will?

Zitat:

@uwe-FoFo schrieb am 13. Februar 2016 um 18:16:40 Uhr:


Mit Falschmeldung oder Lüge wäre ich vorsichtig, es steht auch ganz eindeutig in der ford kuga Broschüre und Preisliste.
Ich finde da kann man sich schon mal Gedanken machen.
Wer will es denn schon auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wenn doch was mit 3 Fahrrädern passiert!

Welcher Gebrauchtwagenkäufer wird in den Neuenwagen Prospekten nach irgendwelchen Auflagen suchen? ? ?

Auch den meisten Neuwagenkäufern wird dieser kleine versteckte hinweis in der Preisliste nie gelesen haben. Und das muss er auch nicht.

Wie oft muss man hier eigentlich alles immer wieder wiederholen bis auch der letzte kapiert hat das es in diesem Thread ursprünlich und hauptsächlich darum geht das in der BA der ab Werk verbauten AHK das dritte Fahrrad durch ein großes rotes Kreuz verboten wird. Wenn jemand meint das ist nur eine Empfehlung , solls mir Recht sein, ich werde ihn deswegen nicht der Lüge bezichtigen (sondern die andere Meinung aktzepieren).
Fakt ist aber doch, das Ford das nicht will, sei es weil (wie Razepuzz meint) der 1,7 Tonnen schwere Kuga durch ein 15 Kg schweres Fahrrad zum Hengst wird und die Vorderräder in die Luft gehen (lustige Vorstellung) oder Ford Bedenken hat das in einer schnell gefahrenen Kurve das Drehmoment zu groß wird und etwas kaputt geht oder sogar ein Unfall passiert.
Man darf auch nicht vergessen, das Ford diese geschäftsschädigende Einschränkung wahrscheinlich nicht zum Spaß eingeführt hat, vielleicht haben sie sich ja doch was gedacht dabei (könnte ja sein)
Ich bin jedenfalls heilfroh das davon nichts in der BA oder den Papieren des Kuga steht, denn dann wäre es ja generell verboten.
So kann ich, gewarnt durch dieses Forum, meine AHK (wahrscheinlich sogar genau die gleiche wie die ab Werk) beim FFH ohne Mehrkosten oder Zeitaufwand montieren lassen, und habe dann keine Einschränkung in der BA der AHK (wahrscheinlich weil Ford dann aus der Verantwortung genommen ist).
Ob das jetzt Sinn macht oder nur mein Gewissen beruhigt ist mir letzten Endes vollkommen egal!!!!

Habe aber auch schon gehört das neuerdings bei einer ab Werk verbauten AHK die Stützlast auf 75 Kg (im KFZ-Brief!) begrenzt ist (anstatt 100Kg). Auch deshalb war mir das Risiko sie ab Werk zu bestellen zu groß, weil wir ja inzwischen gelernt haben das das Verhalten von Ford diesbezüglich nicht unbedingt zu verstehen ist und es Ford durchaus zuzutrauen wäre so einen Schritt zu gehen.
Vielleicht kann ja ein neuer Kuga Besitzer mit ab Werk verbauter AHK mal was dazu schreiben, würde mich schon interessieren ob das tatsächlich stimmt.

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