Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig

Ford Kuga DM3

Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.

Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.

Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.

Dem Händler war das neu, super.

Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?

Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.

Grüsse Jens

Beste Antwort im Thema

Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg

Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.

Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.

Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.

Gruß,
Canonball

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Die Stützlast meiner vom Werk verbauten abnehmbare AHK liegt bei 100kg.
Ich hab im World Wide Web gelesen das die von 75kg auf 100kg erhöht wurde und nicht von 100kg auf 75kg.

Im Anhang ein Bild von meinem Typenschild.

Imag1794

Danke für die schnelle Beantwortung, da war das ja schon mal eine Fehlinformation.

Hab gerade nochmal in meiner Broschüre nach geschaut, die auch erst 8 Wochen alt ist (mehr habe ich noch nicht), da steht tatsächlich sogar nur was von Stützlast 85 Kg. In der der neuen bei Ford.de steht schon 100Kg. Ford ist da anscheinend mächtig am rühren.

Aber Hauptsache es wird alles gut.
(Bei Marine Traffic gesehen das die Grande Roma mit (wahrscheinlich) meinem Kuga drauf gestern Abend Gibraltar passiert hat. Ich kanns kaum noch erwarten).
Oder ist er doch auf der Grande Benelux die erst gestern Abend in Valencia ausgelaufen ist?
Ich finde momentan das das die wirklich wichtigen Fragen sind !

Zumal der Hinweis in der Preisliste erst nachträglich eingefügt wurde von Ford.
Fakt ist aber doch:
Rüste ich den Kuga nach -egal mit welche Kupplung - gilt die eventuelle Einschränkung des AHK Herstellers.
Gibt dieser die Benutzung ohne Beschränkung frei, ist es so.
In meinem Fall: der FFH hat die werkseitigen AHK kostenlos entfernt und durch eine neue AHK ohne Einschränkungen ersetzt und dies auch noch schriftlich bestätigt.
Somit ist die Benutzung gemäß Dr maximalen Stützlast frei und im Falle eines Falles der Händler in der Verantwortung.
PS: ich fahre seit Jahren sowohl S-Max, Tiguan als auch Kuga mit einem Thule Träger und 4 Fahrrädern auf der AHK durch Europa.

Sehe ich genauso, danke.
Wie das mit der Verantwortung bei der Werks AHK ist, wissen wohl nur die Götter oder die Rechtsanwälte. Da ist mir unsere Lösung wesentlich lieber.

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Abnehmbahre AHK ohne Einschränkungen? Die halten doch selber nur eine gewisse Stützlast aus bevor diese abreisen. Ich denke mal das man mit den 100kg gut bedient ist... Oder? Ich hab nur einen 750kg Anhänger und den Fahrradträger Thule Easyfold für 2 Räder, hab da noch nie so drauf achten müssen..

Ich habe mir gerade noch einmal die aktuellen Anleitungen zu den AHKs von Bosal und Westfalia durchgelesen. Bosal liefert keinerlei Hinweise oder Beschränkungen für den Transport von Fahrrädern. Einzig Westfalia macht eine Beschränkung bei drei Fahrrädern mit einem maximalen Gesamtgewicht von 60 kg und einem max. Gewicht eines einzelnen Rades von 30 kg. Ausgehend davon, dass das Eigengewicht des Fahrradträgers zwischen 17 und 20 kg beträgt plus dem Gewicht einer zusätzlichen Fahrradschiene, sind die Angaben nachvollziehbar zumal ja einige Kugafahrer hier im Forum schreiben, dass bei ihnen in den Fahrzeugpapieren lediglich eine Stützlast von 85 kg eingetragen ist.

Mein Rat: Wer meint, unbedingt vier Fahrräder mit seinem PKW auf der AHK transportieren zu müssen (was grundsätzlich zulässig aber nicht anzuraten ist) sollte erst einmal ganz genau prüfen, wie es mit der max. zulässigen Stützlast bei seinem Kuga aussieht. Bei 85 kg erübrigt sich da ja jede weitere Diskussion. Sind es 100 kg wäre es vielleicht sinnvoll, bei einem nachträglichen Anbau einer AHK auf Bosal/Oris zurück zu greifen.
Was bleibt ist die nur in der Preisliste von Ford nur mit der Lupe zu lesende Empfehlung, lediglich max. zwei Fahrräder mit einem Maximalgewicht von 60 kg zu transportieren. Es ist und bleibt aber eine Empfehlung und kann sich nur auf eine vom Werk eingebaute AHK beziehen.

Fazit: Macht es euch nicht so schwer. Schaut nach, wie hoch die max. zulässige Stützlast bei eurem Kuga ist, schaut weiterhin nach, ob der Hersteller eurer AHK irgendwelche Beschränkungen hinsichtlich eines Fahrradtransports macht, wiegt euren Fahrradträger, Zusatzträger und die Fahrräder, rechnet zusammen und entscheidet.
Dabei werdet ihr feststellen, dass ihr bei vier Fahrrädern immer in den Grenzbereich kommt, bei 85 kg max. Stützlast ist das gar keine Frage. Und selbst, wenn bei 100 kg max. zulässiger Stützlast rein rechnerisch alles ok ist, ist das Fahren mit vier Rädern auf dem Haken bei womöglich voller Besetzung des PKW und vollem Kofferraum m.E. reichlich waghalsig.

Zitat:

@Razepuzz schrieb am 14. Februar 2016 um 13:02:00 Uhr:


Ich habe mir gerade noch einmal die aktuellen Anleitungen zu den AHKs von Bosal und Westfalia durchgelesen. Bosal liefert keinerlei Hinweise oder Beschränkungen für den Transport von Fahrrädern. Einzig Westfalia macht eine Beschränkung bei drei Fahrrädern mit einem maximalen Gesamtgewicht von 60 kg und einem max. Gewicht eines einzelnen Rades von 30 kg. Ausgehend davon, dass das Eigengewicht des Fahrradträgers zwischen 17 und 20 kg beträgt plus dem Gewicht einer zusätzlichen Fahrradschiene, sind die Angaben nachvollziehbar zumal ja einige Kugafahrer hier im Forum schreiben, dass bei ihnen in den Fahrzeugpapieren lediglich eine Stützlast von 85 kg eingetragen ist.

Mein Rat: Wer meint, unbedingt vier Fahrräder mit seinem PKW auf der AHK transportieren zu müssen (was grundsätzlich zulässig aber nicht anzuraten ist) sollte erst einmal ganz genau prüfen, wie es mit der max. zulässigen Stützlast bei seinem Kuga aussieht. Bei 85 kg erübrigt sich da ja jede weitere Diskussion. Sind es 100 kg wäre es vielleicht sinnvoll, bei einem nachträglichen Anbau einer AHK auf Bosal/Oris zurück zu greifen.
Was bleibt ist die nur in der Preisliste von Ford nur mit der Lupe zu lesende Empfehlung, lediglich max. zwei Fahrräder mit einem Maximalgewicht von 60 kg zu transportieren. Es ist und bleibt aber eine Empfehlung und kann sich nur auf eine vom Werk eingebaute AHK beziehen.

Fazit: Macht es euch nicht so schwer. Schaut nach, wie hoch die max. zulässige Stützlast bei eurem Kuga ist, schaut weiterhin nach, ob der Hersteller eurer AHK irgendwelche Beschränkungen hinsichtlich eines Fahrradtransports macht, wiegt euren Fahrradträger, Zusatzträger und die Fahrräder, rechnet zusammen und entscheidet.
Dabei werdet ihr feststellen, dass ihr bei vier Fahrrädern immer in den Grenzbereich kommt, bei 85 kg max. Stützlast ist das gar keine Frage. Und selbst, wenn bei 100 kg max. zulässiger Stützlast rein rechnerisch alles ok ist, ist das Fahren mit vier Rädern auf dem Haken bei womöglich voller Besetzung des PKW und vollem Kofferraum m.E. reichlich waghalsig.

Fakt ist, dass Ford/Bosal die ab Werk verbaute AHK auf 2 Räder beschränkt. Hat nichts mit dem zulässigen Gewicht zu tun, sondern mit der Hebelwirkung! Es gibt hier Leute die sich mit diesem Thema sehr tiefgründig und langwierig beschäftigt haben, weil es sie direkt betroffen hat! Deine Ratschläge sind leider nicht sehr hilfreich und führen zur Verunsicherung bei. Da jetzt wohl wieder der ein oder andere meint er dürfe mehr als 2 Räder transportieren!

Nochmal zu der Stützlast. Viele, den Kuga schon seit 2013 fahren, wissen um den Aufschrei hier im Forum bei der Stützlast. Diese wurde im ersten Modelljahr auf 85kg abgesenkt. Der Kuga 1 hatte nähmlich schon 100kg. Erst später, ich glaub mit dem neuen Modelljahr wurde die wieder auf den alten Wert angehoben. Für die Gebrauchtwagenkäufer ist also immer ein Blick in die COC bzw. Zulassung notwendig.

me3

Hier scheinen einige wenige User schlauer als das Gesetz zu sein. Wenn Ford einerseits eine Stützlast von 100 kg für den Kuga zuläßt und dies so auch in der amtlichen KFZ-Zulassungsbescheinigung so steht kann Ford diese Angaben nicht einzig im Kleingedruckten einer Preisliste oder einer Montageanleitung für eine AHK wieder einschränken. Wenn unabhängig von der tatsächlich zulässigen Stützlast des Kuga aus Sicherheitsgründen auf der AHK lediglich zwei Fahrräder transportiert werden dürfen muss dies zwingend in den Zulassungspapieren eingetragen sein!. Ansonsten sind diese Angaben lediglich als Empfehlung zu sehen. Etwas anderes ist es, wenn eine AHK aus dem Zubehörhandel im Nachhinein angebaut wird. Früher mußte diese beim TÜV im KFZ-Schein eingetragen werden; später reichte es, wenn die beigefügte Allgemeine Betriebserlaubnis mitgeführt wurde. Heute reicht die Montageanleitung/Betriebsanleitung der AHK. Auf Verlangen muss diese bei der regelmßigen TÜV-Überprüfung vorgelegt werden. Und wenn dort irgendeine Einschränkung vermerkt ist, gilt die!
Wenn ich einen Kuga als Gebrauchtwagen mit werkseitig verbauter AHK kaufe muss ich mich schließlich darauf verlassen können, was in den Zulassungspapieren steht. Eine evtl. Verkehrskontrolle wird auch nur auf den KFZ-Schein schauen und nicht nach irgendwelchen Preislisten von Neuwagen fragen.

Aber ich betone gern noch einmal, dass ich persönlich nicht mit vier Fahrrädern auf dem Haken und vollbeladenem Auto in den Urlaub fahren würde. Insbesondere nicht in die Berge.

Zitat von Razepuzz

........Etwas anderes ist es, wenn eine AHK aus dem Zubehörhandel im Nachhinein angebaut wird. Früher mußte diese beim TÜV im KFZ-Schein eingetragen werden; später reichte es, wenn die beigefügte Allgemeine Betriebserlaubnis mitgeführt wurde. Heute reicht die Montageanleitung/Betriebsanleitung der AHK. Auf Verlangen muss diese bei der regelmßigen TÜV-Überprüfung vorgelegt werden. Und wenn dort irgendeine Einschränkung vermerkt ist, gilt die!.........

widersprichst du dir da nicht etwas, was für das eine gilt sollte für das andere auch gelten oder?
Das kann doch nur heißen das die BA der AHK gilt, egal wann und wo sie eingebaut wurde, alles andere ist doch großer Käse. (Woher will der TüV denn wissen wann sie eingebaut wurde, da such ich mir dann einfach das beste raus , oder was)
Das heißt aber dann auch, das mit dem roten Kreuz durch die 3 Fahrräder ist keine Empfehlung sondern ein Verbot.

Mir reichen übrigens 3 Fahrräder, die ich jetzt schon 8 Jahre mit meinem Focus (mit 75Kg Stützlast) durch die Gegend fahre.

Es ist egal, ob es nur in der Zulassungsbescheingung steht oder auch in der BDA. Solange kein Unfall/ Sachbeschädigung deswegen passiert, interessiert das auch die Polizei eher weniger. Wenn jedoch was passiert, klärt das spätestens ein Gutachter. Und der schaut auch in die Bedienungsanleitung. Sollte der also eine diesbezügliche nachgewiesene Einschränkung feststellen, macht der Kugabesitzer den Max. Unwissenheit schützt nicht. Denn er ist verpflichtet, auch die Bedienungsanleitung zu lesen. Das werden die Richter im Falle eines Falles schon sehr deutlich sagen.

me3

Also ich habe zwar einen VW, aber auch mit werkseitig verbauten AHK und da sind auch keine extra Papiere dabei ab Werk.
Woher sollte ich, wenn ich jetzt einen Ford kaufen würde, wissen, dass da extra Papiere dazu gehören?😉

@ Uwe-FoFo und me3:

Ihr habt beide recht. Ich ging bei meinem letzten Beitrag davon aus, dass bei Anhängerkupplungen, die bei Neuwagen ab Werk montiert werden auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Aber auch das war einmal. Also muss das Fazit so lauten:
1. Wurde eine Anhängerkupplung ab Werk verbaut muss der Kunde schauen, ob die zu den Wagenpapieren gehörende Bedienungsanleitung der AHK eine Einschränkung bzgl. des Fahrradtransports enthält. Ist dies nicht der Fall, können vier Räder transportiert werden, sofern incl. des Fahrradträgers die zulässige Stützlast des PKW nicht überschritten wird.
Geht aus den Unterlagen der ab Werk verbauten AHK eine Einschränkung bzgl. des Transports von Fahrrädern hervor, muss dieses auch in den amtlichen Papieren eingetragen werden! Gerade diese Papiere sind es ja, die es dem TÜV und der Polizei ermöglichen sollen, beispielsweise zu prüfen, ob mit der AHK vier Fahrräder transportiert werden dürfen. Die Bedienungsanleitung einer AHK ist schnell verschwunden, die Fahrzeugpapiere dürfen nicht verschwinden.
2. Da bei der Bestellung eines neuen PKW (Kuga) nicht sichergestellt werden kann, welche AHK zwei oder drei Monate nach der Bestellung im Werk angebaut wird empfiehlt es sich für denjenigen, der umbedingt vier Räder transportieren will, die AHK im Nachhinein montieren zu lassen und dann die AHK41 von Oris/Bosal zu wählen. Gem. aktueller Betriebs-und Montageanleitung macht der Hersteller bzgl. eines Fahrradtransports keinerlei Einschränkungen. Westfalia hingegen schon (drei Fahrräder und max. 60 kg).

Zitat:

@Razepuzz schrieb am 14. Februar 2016 um 16:22:52 Uhr:


Aber ich betone gern noch einmal, dass ich persönlich nicht mit vier Fahrrädern auf dem Haken und vollbeladenem Auto in den Urlaub fahren würde. Insbesondere nicht in die Berge.

Hallo Razepuzz,

kannst Du mir mal erklären, wo hier das Problem sein soll? Was hat das mit den Bergen zu tun? Verstehe ich nicht.

Ich fahre seit Jahren mit vier Rädern auf der AHK. Völlig problemlos, auch in den Alpen. Wobei meine vier Räder auch keine 60 Kg zzgl. Fahrradträger auf die Waage bringen.

Gruß

rozo

Ich war vor Jahren mit meiner Familie auf Korsika. In unserem Mondeo befanden sich meine Frau und unsere beiden Kinder mit einer Freundin. Im Kofferraum befand sich eine komplette Campingausrüstung und auf der AHK befanden sich drei (nicht vier!) Fahrräder. Wir waren auf dem Weg zu einem Campingplatz in den Bergen. Den letzten Kiliometer hatten wir nicht geschafft. Eine heftige Steigung, ich weiß nicht wie viel Grad und Rollsplitt. Die Räder drehten durch. Ein Fortkommen war unmöglich. Erst als die Fahrräder vom Haken waren klappte es.

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