kuenstliches einbremsen bei 210km/h bei 318d
Hi,
Nach meiner Probefahrt mit einem 318d Automatik hat mich doch sehr das 'heftige' Einbremsen bei 210kmh genervt.
Man merkt deutlich das der Motor noch weiter drehen will aber die Elektronik Ihm Einhalt gebietet.
Dazu 2 Fragen:
1. Verandert sich das nach einigen Kilometern noch? (So war es bei meinem E91 325d ab ca 6000km)
2. Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Aufheben dieser Sperre?
Gruss
Dorschdl
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 330d 6GangRacer
für 99 % der leute ist das belanglos, sie tragen es nicht ein , basta. Da kannste noch so viel jammernZitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es ist doch vollkommen belanglos, wieviele Menschen das interessiert. Fakt ist, das diese Änderungen eintragungspflichtig sind und der Fahrzeughalter andernfalls die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges riskiert. Außerdem ist die Werksgarantie dann auch weg.
Leute, denkt doch mal nach:
wenn es irgendwie zu einem Unfall kommt muss wer zahlen? die Versicherung. Und die sucht bei höheren Beträgen i.d.R. händeringend nach Gründen nicht zahlen zu müssen. Wie sinnvoll es ist, einen solchen Grund wegen 5 km/h frei Haus zu liefern, soll jeder selbst entscheiden.
Natürlich müssten die im Ernstfall erstmal draufkommen, aber wenn sie das tun kann man sich bei einem Unfall mit Personenschaden die Kugel geben. Und zwar ev. auch dann, wenn man gar nicht dran schuld wäre!
Mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis umherzufahren ist schlicht hirnlos. Punkt.
40 Antworten
Beim 318d dürfte da aber der Aufwand größer sein als der Nutzen...
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Zitat:
Original geschrieben von 330d 6GangRacer
zum "optimierer" und nur die sperre entfernen lassen.
... und gleich danach zum TÜV, um die gestiegene Höchstgeschwindigkeit und passende Reifen eintragen zu lassen und direkt im Anschluss zum Reifenhändler, um die H- gegen V-Reifen tauschen zu lassen.
Ein echtes Schnäppchen für vielleicht 4 oder 5 km/h mehr ...
Zitat:
Original geschrieben von Rael_Imperial
... und gleich danach zum TÜV, um die gestiegene Höchstgeschwindigkeit und passende Reifen eintragen zu lassen und direkt im Anschluss zum Reifenhändler, um die H- gegen V-Reifen tauschen zu lassen.Zitat:
Original geschrieben von 330d 6GangRacer
zum "optimierer" und nur die sperre entfernen lassen.Ein echtes Schnäppchen für vielleicht 4 oder 5 km/h mehr ...
Wieviel % der menschen die ihr fahrzeug optimieren lassen tragen danach die andere höchstgeschwindigkeit ein ???
Und vielleicht ist das Fahrzeug nach dem "entsperren" ja 15 kmh schneller, weißt du das ???
Zitat:
Original geschrieben von 330d 6GangRacer
Wieviel % der menschen die ihr fahrzeug optimieren lassen tragen danach die andere höchstgeschwindigkeit ein ???
Die Frage ist doch für den Sachverhalt vollkommen irrelevant.
Zitat:
Original geschrieben von 330d 6GangRacer
Wieviel % der menschen die ihr fahrzeug optimieren lassen tragen danach die andere höchstgeschwindigkeit ein ???Zitat:
Original geschrieben von Rael_Imperial
... und gleich danach zum TÜV, um die gestiegene Höchstgeschwindigkeit und passende Reifen eintragen zu lassen und direkt im Anschluss zum Reifenhändler, um die H- gegen V-Reifen tauschen zu lassen.
Ein echtes Schnäppchen für vielleicht 4 oder 5 km/h mehr ...
Im anderen Fall wäre es nicht mehr zugelassen und das macht die Sache noch irrwitziger...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Frage ist doch für den Sachverhalt vollkommen irrelevant.Zitat:
Original geschrieben von 330d 6GangRacer
Wieviel % der menschen die ihr fahrzeug optimieren lassen tragen danach die andere höchstgeschwindigkeit ein ???
Das war im bezug auf eine aussage, was ist daran irrelevant ?
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Im anderen Fall wäre es nicht mehr zugelassen und das macht die Sache noch irrwitziger...Zitat:
Original geschrieben von 330d 6GangRacer
Wieviel % der menschen die ihr fahrzeug optimieren lassen tragen danach die andere höchstgeschwindigkeit ein ???
Wieviel % der menschen die das machen lassen interessiert das ??
Es ist doch vollkommen belanglos, wieviele Menschen das interessiert. Fakt ist, das diese Änderungen eintragungspflichtig sind und der Fahrzeughalter andernfalls die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges riskiert. Außerdem ist die Werksgarantie dann auch weg.