Kostenvoranschlag ok???
Hallo,
war vor paar tagen bei der großen kette mit 3 buchstaben zum Bremsflüssigkeitswechsel, hat auch alles super geklappt war ja auch keine große sache.
Wo sie fertig waren haben sie mich dazugeholt und mir ein ausgeschlagenen Spurstangenkopf gezeigt fand ich ja gut das sie mich darauf hingewiesen haben. Ok dann haben sie mir ein Kostenvoranschlag gemacht:
1 Achsvemessung (dauert so ca.2 std)
1 Spurstangenkopf li, re erneuern
2 Spurstangenköpfe Audi/ VW
2 Spez.Schrauben
Und das für 277,56€
was meint ihr ist der preis gerechtfertigt.
Mfg chris
Beste Antwort im Thema
Das sind mir wieder die Richtigen, mit dem Auto Oberklassen-Luft schnuppern, Felgen und Tuning für tausende Euro, Hifi vom feinsten, aber wenn es darum geht, SICHERHEITSRELEVANTE Teile am Wagen instandzusetzen, da ist selbst die freie Werkstatt völlig überteuert.
Da wird sich im Internet während der HAPPY-HOUR ( 2 zum Preis von 1 und billiger ) irgendwelcher NO-NAME Dreck bestellt und im Rahmen einer Garagenauffahrts-Aktion wird dann probiert, diesen Dreck in Eigenregie ohne Ahnung von Irgendwas reinzubasteln.
Für die wirklich wichtigen Dinge ( kein Tuning ) ist dann nämlich kein Geld mehr da.
Ich habe das ganze mal Durchgerechnet auf Basis einer freien Werkstatt und komme dann auf 260,- Euro. Also liegt ATU da ganz im Rahmen (oder ich Arbeite auch überteuert). Alles mit Garantie und Gewährleistung, versteht sich.
O.K., wird der ganz Schlaue jetzt sagen, Garantie habe ich auf die Teile aus dem Netz auch. Richtig, nur ist die Abwicklung sehr umständlich. Teile ausbauen, defekte Teile hinschicken, die werden dann geprüft und irgendwann bekommste dann 2 neue Spurstangenköpfe. Und was macht der "Dicke" solange? Er steht aufgebockt in der Einfahrt. Dann bauste alles wieder zusammen und fährst nochmal zum Vermessen. Und musst ein 2.mal das Vermessen bezahlen. Wo ist dann der Spareffekt??
Bei einer Werkstatt fährste hin und sagst zu denen: Mach, das das weggeht. Dauer 1 Tag Ausfall mit Ersatzfahrzeug und 0,- Euro Kosten.
Was ist besser?????
MFG Thomas
(der bei solchen Sachen Puls bis zum Anschlag kriegt)
58 Antworten
Aber nur weil mann keine bühne hat heißt es ja nicht das derjenige auch wenn ich derjenige bin, das mann keine ahnung hat von dem was mann macht,oder?
Klar haben die leute in der werkstatt mehr erfahrung trotzdem traue ich mir das zu und bis jetzt ist mir noch kein auto auseinander gefallen.
Bei mir ist es keine routinearbeit wie bei den werkstattleuten dennoch bin ich überzeugt das ich es genauso gut hinkriege!
Das ist meine meinung.
Zitat:
Original geschrieben von GolfABI
Lieber Thomas,du hast da sicherlich auch deine Erfahrungen, aber ebenso kenn ich hier bei uns einige Mechaniker, von denen ich mein Auto nicht unbedingt reparieren lassen würde.
Außerdem hat eine befreundete Familie von mir selbst eine relativ große Werkstatt mit viel Kundendurchlauf und da macht der Meister nichts anderes als die Kunden zu empfangen und die Fahrzeuge nach erfolgter Reparatur zu übergeben. Sicherlich steht er für Fragen seiner Mitarbeiter zur Verfügung, aber um alle Arbeiten zu überwachen, fehlt im einfach die Zeit. Natürlich macht die Werkstatt dennoch gute Arbeit, jedoch wird es immer knifflig bei selten gesehenen Fahrzeugen wie dem A6. Bei einem Golf 3 hätte ich da keine Bedenken.Bezüglich der Garantiegeschichte, würde ich dich einfach bitten, mal im Gesetz den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nachzulesen, als Hinweis: im Kaufrecht ab §433 BGB wirst du fündig.
Wie gesagt, ich behaupte einfache Arbeiten am Fahrzeug kann man auch selbst durchführen, sofern man technisch nicht auf den Kopf gefallen ist (davon gibt es aber dennoch genug!) und wenn man im Besitz des Leitfadens ist, dann hat man auch keine andere Arbeitsgrundlage als die Teilewechsler beim Servicepartner.
Bezüglich deiner befreundeten Werkstatt hast du ja selbst gesagt, sie macht gute Arbeit. Der Meister wird schon Wissen, wie weit er seinen Mechanikern vertrauen kann. Er hält schließlich seinen Kopf dafür hin. Gesetzlich ist er zur Überprüfung und Abnahme der Arbeiten VOR Herausgabe an den Kunden verpflichtet.
Bezüglich der Garantie: Hier kommt nicht das Kaufrecht in Betracht. Du kaufst ja nicht nur die Teile, sondern die Dienstleistung der Montage dazu. Reparaturleistungen und Handwerksleistungen werden als WERKVERTRÄGE abgeschlossen. Da sieht das anders aus. Wenn du deinen Wagen zur Reparatur in eine Werkstatt bringst, schließt du mit denen einen Werkvertrag ab.
Und jemand, der seinen Beruf 3 Jahre erlernt hat und ihn täglich ausübt, hat doch noch etwas mehr auf Lager wie jemand, der technisch nicht auf den Kopf gefallen ist. Aber da gibt es natürlich auf beiden Seiten solche und solche.
MFG Thomas
Ich finde von sowas sollte man die Finger lassen. Ich habe einen kleinen Sohn. Wenn ich mit dem unterwegs bin und es würde was passieren würde ich immer daran denken das ich schuld bin. Wenn man das allerdings schön öfter gemacht hat und traut sich das auch in einem A6 zu dann sollte das jeder selbst wissen. Ist nur die Frage ob man sich den streß ohne Bühne unter dem Auto rumrutschen antun will. Meine Meinung ist das man dann die 40 oder 50 Euro besser drauflegen kann und in eine freie Werkstatt geht. Die Betonung liegt auf freie Werkstatt und nicht die Kette von der hier die Rede ist. Mit der habe ich schon so einige schlechte Erfahrungen gemacht. Die haben mich schon seit zehn Jahren nicht mehr gesehen und das werden sie auch nicht mehr. Wenn mir ein Arbeitskollege sagt das er da war und ein Problem hatte lache ich ihn immer aus.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Ausgangspunkt der Diskussion war doch die Inanspruchnahme der Herstellergarantie, wenn man etwas selbst eingebaut hat. Dein Argument war, dass man bei Einbau in einer Fachwerkstatt eine deutlich einfachere Garantieabwicklung hat, da man das Teil ja gleich getauscht bekäme und die erneuten Kosten für den Einbau nicht zu tragen hätte.Zitat:
[...]Bezüglich der Garantie: Hier kommt nicht das Kaufrecht in Betracht. Du kaufst ja nicht nur die Teile, sondern die Dienstleistung der Montage dazu. Reparaturleistungen und Handwerksleistungen werden als WERKVERTRÄGE abgeschlossen. Da sieht das anders aus. Wenn du deinen Wagen zur Reparatur in eine Werkstatt bringst, schließt du mit denen einen Werkvertrag ab.
Und jemand, der seinen Beruf 3 Jahre erlernt hat und ihn täglich ausübt, hat doch noch etwas mehr auf Lager wie jemand, der technisch nicht auf den Kopf gefallen ist. Aber da gibt es natürlich auf beiden Seiten solche und solche.
MFG Thomas
Dabei ist der geschlossene Werkvertrag völlig irrelevant, der wird erst wichtig, wenn die Werkstatt gepfuscht hat, wovon wir hier ja mal nicht ausgehen wollen.
Also landen wir wieder beim Kaufrecht und bei dem Schluss, dass auch bei Einbau in der Werkstatt die Garantieabwicklung im Falle eines fehlerhaften Teiles IMO nicht einfacher wird.Zum letzten Punkt: Sicherlich ist jemand, der den Beruf erlernt hat und Berufserfahrung hat, deutlich höher qualifiziert als ein technische versierter Laie. Würde man aber deshalb die Qualität der Arbeit dieser beiden Personen nach einem Wechsel des Motoröles oder der Bremsen oder auch der Spurstangenköpfe erkennen können!? Ich behaupte: Nein.
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@ chris006
Mit einem vernünftigen Wagenheber und einem Ausdrücker für den Spurstangenkopf bekommst du das selber hin.
Wie hier schon beschrieben, Umdrehungen zählen wie weit der alt Kopf in die Spurstange gedreht ist und soweit den Neuen wieder rein ,gut ist. Ich selber messe allerdings immer wie weit der alte Kopf rausguckt (Bandmass), hatte danach nie Probleme mit Geradeauslauf.
Ach ja, bevor es jetzt wieder losgeht😉 A6 bla bla bla, ich kann mir einen Werkstattaufenthalt leisten mache aber wenn möglich lieber alles selbst. Muß die Überheblichkeit und die astronomischen Preise vom 🙂 nicht unterstützen.
Gruß edgar-67
Umdrehungen zählen und dazu messen mit Schublehre ist noch genauer.....
Über Werkstätte kann ich ausschlieslich nur schlechteste sagen.....
War in 20 Werkstätte in mein leben und die vermeide ich wie die Pest! Und kenne keine Person das nur positives von ein Wrkstatt erzählt....
Angefangen von 3 oder 4-fach falsche Diagnose was zu 3-4 Falsche (unnötige) Reparatur führt (jede 500-1500€) und danach nicht mal endschuldigung sagen, Betrug mit austauschen immer noch gute Teile (hatte mal in Rechnung neue Bremsscheibe obwohl ich meine persönlich 5000km davor geweschselt habe-original von Audi), Oberflächliche - nicht saubere Arbeit, Rechnungen mit berechnete Stundenlohn was kein Top Chirurg in Deutschland kriegt....usw....usw
Und diese Meister Brief gilt für mich wie ein Hundepass....mein Nachbar (KFZ Meister, ein Deutscher) kommt zu mir das ICH🙂😁 IHM Behörde Briefe schreibe - weil sein Schreib-Deutsch ist nicht das beste.....Nette Kerl, aber Öl wechseln werde ich ihn NIEEEE bei mir machen lassen - wegen oberflächigkeit... Nicht gegen Gute Meister (habe leider noch keiner kennengelernt), aber wollte nur sagen das fast jede idiot Meisterbrief kriegen kann -und dann ist der plötzlich schlau!!!!
MFG
Cincirinci
Da bei mir auch gerade der rechte Kopf im Eimer war wollt ich das mal rekapitulieren.
Der Spurstangenkopf geht mal nicht allein kaputt. Da gehören die anderen Teile der Vierlenkerachse genauso dazu, deren Köpfe ausschlagen. Bei meinen 200.000km sind ausgebaut 3 Köpfe hin gewesen, aber bei nur einen konnte man das auch "erwackeln".( Dasseelbe hatte ich auch am Vorgänger-A4 mit derselben Vorderachse) Das heißt also, wechselst du den Spurstangenkopf und läßt die Vermesung machen, (angenommen bei aktuell 150.000km) stehst du nach 4 Monaten mit dem gleichen Problem wieder vor der Tür (wie gesagt Spurstangenkopf + jeweils 2 Seiten jedes Teils der 4-Lenkerachse, nicht zuletzt die Koppelstange) Frage: Willst du jedesmal eine Achsvermessung machen? Die Arbeit und Kosten sind auch (fast) jedesmal die gleiche, mit dem Unterschied, knarzt oder quietscht was, ist das Ermiteln der "Qietschursache" ein reines Glücksspiel.
Preise: (Bsp🙂 Länglenker re Seite vorn oben bei Audi 78,-€ + Arbeit (Wenn es denn dieser auch ist). Dagegen Preise für alle 12 Teile (links und rechts inkl. Spurstangenköpfe) und Montagematerial: 136,- (MAPCO), ca 335,- (Meyle, verstärkt) bis hin zu ca. 670,- bei AUDI (die eher wieder schlechter sind). Soweit mal dazu!
Ich hatte noch die rechte komplett Seite "zu machen" und hab jetzt die Kiste leergemacht, 4 Std Arbeit (Ein Profi braucht dazu 1,5 Stunden), beim Festzurren einfedern lassen, danach Achsvermessung, fertig.
Halt ich für wesentlich sinnvoller, denn mit der Achsvermessung kann ich auch eine "Endabnahme" machen lassen.
Also laßt mich besser in Ruhe von wegen "Sicherheitsrelvate Teile" nur Audi machen lassen, eine Batterie ist auch "sicherheitsrelevant", wer keine Ahnung hat, solls bleiben lassen und machen lassen und eben dafür zahlen, keine Frage. Aber wenn niemand schrauben WÜRDE, obwohl er DARF, dann bräuchten wir hier nicht das Forum und alle könnten Ihre Autos in die Presse schaffen und sich neue holen und bar bezahlen.
Also: Wieviel km runter? Anhand dessen eine sinnvolle Entscheidung treffen! Ach so: nix Gewährleistung (über 6 Monate beim Gebrauchten) nix Garantie - reines Verschleißteil!
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Bezüglich der Garantie: Hier kommt nicht das Kaufrecht in Betracht. Du kaufst ja nicht nur die Teile, sondern die Dienstleistung der Montage dazu. Reparaturleistungen und Handwerksleistungen werden als WERKVERTRÄGE abgeschlossen. Da sieht das anders aus. Wenn du deinen Wagen zur Reparatur in eine Werkstatt bringst, schließt du mit denen einen Werkvertrag ab.
Ist zwar etwas OT aber als Schraubermeister kannst Du vielleicht etwas dazu sagen.
Die Reparatur in der Werkstatt beruht auf einem Werkvertrag. Bedeutet, die Werkstatt schuldet den Erfolg der Leistung. Nun hört man gelegentlich von Fällen wo ein Teil nach dem anderen gewechselt wird weil die Werkstatt den Fehler nicht richtig findet. Der geschuldete Erfolg ist die eine Sache---das wilde Teilewechseln die andere......
Wie siehst Du das?
Danke!
Zitat:
Original geschrieben von sluggygmx
Ist zwar etwas OT aber als Schraubermeister kannst Du vielleicht etwas dazu sagen.Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Bezüglich der Garantie: Hier kommt nicht das Kaufrecht in Betracht. Du kaufst ja nicht nur die Teile, sondern die Dienstleistung der Montage dazu. Reparaturleistungen und Handwerksleistungen werden als WERKVERTRÄGE abgeschlossen. Da sieht das anders aus. Wenn du deinen Wagen zur Reparatur in eine Werkstatt bringst, schließt du mit denen einen Werkvertrag ab.Die Reparatur in der Werkstatt beruht auf einem Werkvertrag. Bedeutet, die Werkstatt schuldet den Erfolg der Leistung. Nun hört man gelegentlich von Fällen wo ein Teil nach dem anderen gewechselt wird weil die Werkstatt den Fehler nicht richtig findet. Der geschuldete Erfolg ist die eine Sache---das wilde Teilewechseln die andere......
Wie siehst Du das?
Danke!
Interessante Frage! Ich bin auch auf die Antwort des Werkstattbetreibers gespannt!
Rein rechtlich wichtig, ist der genaue Wortlaut des Auftrages.
Wenn das Fahrzeug nach dem Teiletausch der 1, 2 oder mehr Teile wieder einwandfrei läuft (= in Auftrag gegebene Abstellen des Fehlers erfolgreich), dann liegt die Beweislast beim Auftraggeber, nachzuweisen, daß der Austausch ALLER Teile nicht notwendig war (= nur möglich, wenn nach der Reparatur auf die Herausgabe der ausgebauten Teile bestanden wurde) ---
wenn aber das Fahrzeug nach dem Tausch des 1. Teils (und 2., etc.) jeweils als repariert die Werkstatt wieder gen Auftraggeber verläßt, und der ebenfalls jedesmal wieder zurückkommt, weil der Fehler EBEN NICHT beseitigt wurde, dann braucht nur die 1. Reparatur bezahlt zu werden, da der Werkvertrag einseitig nicht erfüllt wurd (Werkstatt), und diese jetzt kostenlos nachbessern muss!
Allerdings gilt die Reparatur sicher schon als abgenommen, wenn der Kunde "wiederkommt", also schon vom Hof gefahren ist. Dann obliegt es wieder dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel anfänglich vorlag.
Aber das ist ja nur die rechtliche Geschichte. Mich würde die Praxis in den deutschen Werkstätten interessieren.
hab die teile selbst gewechselt und die vermessung ,incl. vorspurkurve ,einstellarbeiten bei auto plus machen lassen. kosten ca. 70 euro,dauer 90 minuten. ist fair,wie ich fand.bekommst noch ein protokoll und gewährleistung.
Zitat:
Original geschrieben von aochsenhuber
Wenn das Fahrzeug nach dem Teiletausch der 1, 2 oder mehr Teile wieder einwandfrei läuft (= in Auftrag gegebene Abstellen des Fehlers erfolgreich), dann liegt die Beweislast beim Auftraggeber, nachzuweisen, daß der Austausch ALLER Teile nicht notwendig war (= nur möglich, wenn nach der Reparatur auf die Herausgabe der ausgebauten Teile bestanden wurde) ---
wenn aber das Fahrzeug nach dem Tausch des 1. Teils (und 2., etc.) jeweils als repariert die Werkstatt wieder gen Auftraggeber verläßt, und der ebenfalls jedesmal wieder zurückkommt, weil der Fehler EBEN NICHT beseitigt wurde, dann braucht nur die 1. Reparatur bezahlt zu werden, da der Werkvertrag einseitig nicht erfüllt wurd (Werkstatt), und diese jetzt kostenlos nachbessern muss!
Also grundsätzlich gilt, eine Handwerksleistung ( Werkvertrag ) ist basierend auf Erfolg. Solange der Fehler nicht gefunden, bzw. beseitigt wurde, ist der Vertrag vom Auftragnehmer nicht erfüllt. Doch einfach wild und ohne Plan Teile austauschen ist auch nicht. Man kann so gut wie alles in Gruppen einteilen und wenn ein Fehler vorliegt, gilt es, die Baugruppe herauszufinden und innerhalb dieser Gruppe einem Reparaturleitfaden abzuarbeiten. Gibt es keinen, muss man logisch vorgehen und immer Schritt für Schritt sich weiter arbeiten. Dabei ist die Werkstatt gehalten, die Kosten so gering wie möglich zu halten, mit den "billigsten" Fehlern anzufangen.
Schwierig wird es bei sporadischen Fehlern. Wenn bei der ersten Reparatur ein offensichtlich defektes Teil ( angefressenenes Kabel etc. ) beseitigt wurde und der Wagen wieder läuft für 2 Tage, ist der Hauptfehler zwar nicht gefunden, aber es wurde eine Beschädigung entfernt und dieser Auftrag wurde ordnungsgemäss erfüllt. Wenn der Kunde nach 2 Tagen wiederkommt, wird ein neuer AUftrag abgeschlossen. Das gilt dann nicht als Nachbesserung.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von GolfABI
Allerdings gilt die Reparatur sicher schon als abgenommen, wenn der Kunde "wiederkommt", also schon vom Hof gefahren ist. Dann obliegt es wieder dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel anfänglich vorlag.Aber das ist ja nur die rechtliche Geschichte. Mich würde die Praxis in den deutschen Werkstätten interessieren.
Erst einmal grundsätzlich - die Abnahme ist eine einseitige Rechtshandlung des Auftraggebers. Mit der Abnahme ist der Werklohn fällig, es erfolgt der Besitz- und der Gefahrübergang sowie der Beginn der Gewährleistung (Verjährung) und damit die Umkehrung der Beweislast das ein Mangel vorliegt (Bis zur Abnahme muß der Auftragnehmer die Mangelfreiheit nachweisen). Zu Gunsten der Beweislast soll eine Abnahme immer schriftlich dokumentiert werden.
MFG Thomas
Lieber Thomas,
die rechtlichen Hintergründe sind mir bekannt, durfte ich oft genug in der Uni herbeten. Ich wollte es nur nicht so trocken rechtswissenschaftlich schreiben.
Mich hat die praktische Seite interessiert, die du ja dargelegt hast.
Soviel rechtliches Hintergrundwissen hätte ich übrigens nicht von einem Werkstattmeister erwartet, Respekt dafür!
Bezüglich der Abnahme muss ich allerdings sagen, dass diese bei mir noch in keiner Werkstatt, nichtmal beim Servicepartner schriftlich erfolgte. Normalerweise reicht da ja auch eine Probefahrt mit Prüfung auf Vorhandensein des Fehlers vor Bezahlung.