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Kostenübernahme durch den Händler bei Garantieverlängerung?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 12. Januar 2013 um 12:50

Hallo,

mir wurde vom Annahmemeister gesagt, das der Händler der die Garantieverlängerung abgeschlossen hat im Falle eines Falles auch Kosten übernehmen muss.

Insbesondere bei größeren Schäden solle man sich an den Händler wenden, wo die Garantieverlängerung abgeschlossen wurde, da mein Annahmemeister sich vor Beginn der Reperatur erst ein go vom andern Händler holen müsse. Er sagte auch, dass der andere Händler darauf bestehen könne die Reperatur selber auszuführen. Die ist natürlich ziemlich übel wenn man Umgezogen ist.

Kann jemand diese Aussage bestätigen? Ich könnte mir vorstellen, dass der Händler der die Garantieverlängerung abgeschlossen hat durch so eine Reglung eine Reperatur auf Garantie heraus zögen könne bis die Garantie abgelaufen ist!

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2013 um 14:31

Moin!

Zitat:

Original geschrieben von Jürgen H

ist die neue Garantieverlängerung also die von VW.

Meine Frage ist nun, muss der Händler auch Kosten der Reperatur übernehmen?

und bitte auch die Antworten hier lesen, die Frage ist bereits vollumfänglich beantwortet worden. Aber noch einmal: diese Garantieverlängerung ist wie eine Versicherung zu verstehen und der Händler ist da nur der Vermittler, er muss da für Reparaturen keinerlei Kosten übernehmen und hat mit der Abwicklung eines Schadens nichts zu tun.

Der Händler, der die Reparatur durchführt, rechnet seine Leistungen, soweit sie durch die Garantiebedingungen abgedeckt sind, gegenüber dem Versicherungsgeber, also wohl dem Volkswagen Versicherungsdienst (VVD) ab.

VG

Stefan

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Handelt es sich um die Garantiverlängerung von VW selbst oder einem anderen Anbieter?

Bei der von VW selbst darfst du meines Wissens zu jeder Werkstatt gehen, die von VW akzeptiert wird.

Das ist bei einem Umzug oder dem Kauf eines Autos von weiter weg z.B. jede VW-Vertragswerkstatt in deiner (neuen) Nähe.

Im Zweifel kontaktiere den Versicherungsgeber, bei VW ist das i.d.R. die Allianz und laß' dir schriftlich bestätigen, wie es sich in der Angelegenheit - konkret auf deinen Lebenssachverhalt bezogen - verhält.

Er meinte wahrscheinlich,das der Händler die gesetzliche Gewährleistung übernehmen muss.

Allerdings musst du dem Händler die Möglichkeit zur Reparatur geben.

Ich weiß nicht, was Du für eine Versicherung abgeschlossen hast. Meine habe ich auch bei einem Händler abgeschlossen, de 700 km von meinem Hematort entfernt ist, da über Internetvermittler gekauft. Mein Versicherungsschein ist aber vom VersicherungsService VW ausgestellt, Der Händler ist doch nur "Vermittler". Der Name des vermittelnden Händlers taucht überhaupt nicht in den Versicherungsunterlagen auf.

Ber der neuen LifeTime Garantie ab den 1.1. 2011 ist Allianz nicht der Versicherungspartner, sondern der VW-eigene Versicherungsservice, der ist wohl mit der VW-Bank verbandelt.

Themenstarteram 12. Januar 2013 um 13:20

Hallo,

ist die neue Garantieverlängerung also die von VW.

Meine Frage ist nun, muss der Händler auch Kosten der Reperatur übernehmen?

Das ich zu jedem Händler fahren darf ist schon klar bitte den gesammten Text lesen.

Grüße

am 12. Januar 2013 um 14:31

Moin!

Zitat:

Original geschrieben von Jürgen H

ist die neue Garantieverlängerung also die von VW.

Meine Frage ist nun, muss der Händler auch Kosten der Reperatur übernehmen?

und bitte auch die Antworten hier lesen, die Frage ist bereits vollumfänglich beantwortet worden. Aber noch einmal: diese Garantieverlängerung ist wie eine Versicherung zu verstehen und der Händler ist da nur der Vermittler, er muss da für Reparaturen keinerlei Kosten übernehmen und hat mit der Abwicklung eines Schadens nichts zu tun.

Der Händler, der die Reparatur durchführt, rechnet seine Leistungen, soweit sie durch die Garantiebedingungen abgedeckt sind, gegenüber dem Versicherungsgeber, also wohl dem Volkswagen Versicherungsdienst (VVD) ab.

VG

Stefan

Es kommt drauf an um welche Garantieverlängerung es sich handelt! Bei meinen letzten zwei Gebrauchtwagengarantien der VVD stand drin, dass bei einem Mangel der Verkäufer/Händler auszusuchen ist, bei dem die Verlängerung bzw. Versicherung abgeschlossen wurde. Erst ab einem bestimmten Umkreis um den Verkäufer herum, falls die Entfernung zu groß ist, darf man mit vorheriger Absprache mit diesem in eine andere Werkstatt!

Das gilt nicht bei der Neuwagen-Anschlussgarantie!

am 12. Januar 2013 um 15:36

Moin!

Zitat:

Original geschrieben von TSI77

Es kommt drauf an um welche Garantieverlängerung es sich handelt! Bei meinen letzten zwei Gebrauchtwagengarantien der VVD stand drin, dass bei einem Mangel der Verkäufer/Händler auszusuchen ist, bei dem die Verlängerung bzw. Versicherung abgeschlossen wurde. Erst ab einem bestimmten Umkreis um den Verkäufer herum, falls die Entfernung zu groß ist, darf man mit vorheriger Absprache mit diesem in eine andere Werkstatt!

DAS ist ja auch eine ganz andere Geschichte, weil die Gebrauchtwagengarantie immer nur eine Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung sein kann. Und diese Gewährleistung trägt im Falle des Gebrauchtkaufes der verkaufende Händler. Alles was nicht durch die Garantie abgedeckt ist, unterliegt also der Gewährleistung des Verkäufers.

Beim Neuwagen liegt die Gewährleistungspflicht dagegen bei Volkswagen und nicht beim Händler, deshalb verhält es sich dort anders.

Zitat:

Das gilt nicht bei der Neuwagen-Anschlussgarantie!

Eben, und um diese geht es ja hier. Deshalb verstehe ich Deinen Beitrag in diesem Zusammenhang nicht so ganz. Das ist so, als ob jemand eine Frage zu einem Benziner stellt und Du antwortest "beim Diesel ist das so und so"...

VG

Stefan

Zitat:

Das gilt nicht bei der Neuwagen-Anschlussgarantie!

Bei dieser Stand das auch mal so drin, dass innerhalb 50km Umkreis der Vermittelnde Händler auszusuchen sei, später wurde das aber geändert in "wenn möglich" bzw. Sinngemäß wäre schön, was aber viel Spielraum beinhaltet. Wie der aktuelle Stand ist, weiß ich nicht.

Hallo Jürgen,

liegt ein Schaden im Sinne der Police vor, zahlt diesen die Versicherung.

 

@ all

Ich zitiere mal aus den Bedingungen, welche Jürgen am 18.01.2011 gepostet hat (danke! ;)) und welche wohl auch für ihn gelten:

"VI. Abwicklung der Garantie

(1) Die Abwicklung von unter diese Versicherung fallenden Schäden erfolgt über den vermittelnden Händler oder einer durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt,

a) nach Möglichkeit bei dem die Garantieversicherung vermittelnden Händler, wenn der Versicherungsfall innerhalb eines Umkreises von 50 km von dessen Standort eintritt;

b) nach Ihrer Wahl bei einer anderen durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt, wenn der Versicherungsfall außerhalb eines Umkreises von 50 km eintritt."

 

Zur Versicherung sei noch dieser Hinweis gestattet:

"22. Dezember 2010. Die Volkswagen Financial Services AG (VW FS AG) bietet ab dem 1. Januar 2011 über ihre neue Tochtergesellschaft, die Volkswagen Versicherung AG, erstmalig Garantieversicherungen in Deutschland als Erstversicherer an. Die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH (VVD) fungiert dabei als Vertriebspartner der Volkswagen Versicherung AG. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die entsprechende Lizenz hierzu kürzlich erteilt. ..."

Quelle: Pressemitteilung VWFS, Volkswagen Versicherung AG startet am 1. Januar 2011 als Erstversicherer

 

VG myinfo

am 12. Januar 2013 um 15:58

In den Versicherungsbedingungen von 09/11 steht es so drin:

VI. Abwicklung der Garantie

(1) Die Abwicklung von unter diese Versicherung fallenden

Schäden erfolgt über den vermittelnden Händler oder eine

durch den Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt,

a) nach Möglichkeit bei dem die Garantieversicherung

vermittelnden Händler, wenn der Versicherungsfall innerhalb

eines Umkreises von 50 km von dessen Standort eintritt;

b) nach Ihrer Wahl bei einer anderen durch den Hersteller

anerkannten Vertragswerkstatt, wenn der Versicherungsfall

außerhalb eines Umkreises von 50 km eintritt.

Zitat:

Original geschrieben von Holsteiner72

Eben, und um diese geht es ja hier. Deshalb verstehe ich Deinen Beitrag in diesem Zusammenhang nicht so ganz. Das ist so, als ob jemand eine Frage zu einem Benziner stellt und Du antwortest "beim Diesel ist das so und so"...

In 12 Jahren Forenaktivitäten hab ich die Erfahrung gemacht, dass Leute sehr oft Begriffe verwechseln und manchmal das Schreiben was sie eigentlich garnicht meinen. "VW Anschlussgarantie" ist/war der weit verbreitete Begriff dafür, wenn es dem TE darum geht.

Themenstarteram 12. Januar 2013 um 16:41

Hallo,

bitte erstmal keine weiteren Antwort.

Ich werde mich mit dem VVD wegen der Aussage in Verbindung setzen, leider sind die Heute nicht mehr zu erreichen aber die haben auch Ihr Wochenende verdient.

Grüße

 

PS: Bei der VW-Hotline hate ich eine sehr nette Dame am Telefon.

 

Themenstarteram 14. Januar 2013 um 12:05

Hallo,

hier nun die Antworten vom VVD.

Es muss nicht der Händler genommen werden bei dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Es ist aber wünschenswert.

Der Händler muss keine Kosten tragen.

Wichtig:

Dies betrifft meine Volkswagen Life Time Garantie mit den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung GVB 252/04.

Grüße

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