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VW Anschlussgarantie - Änderung ab 01.01.11?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 1. Januar 2011 um 21:01

Verstehe ich es richtig, dass die Lifetime-Garantie durch die VW Anschlussgarantie ersetzt wurde?

Siehe

http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdf

wichtig ist aus meiner Sicht dieser Passus:

"Die Produktpakete enthalten dann eine umfassende

Gebrauchtwagengarantie. Sie ist eine Funktionsgarantie,

mit der Ihnen die vollen Lohn- und Material kosten für

nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile

erstattet werden – ohne Selbstbeteiligung.

Erst ab einem Kilometerstand von 100.000 fallen bei

einem Schadenfall fix 150,– Euro Selbstbeteiligung an.

Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter über

10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro

je Versicherungsjahr limitiert."

Kennt jemand viell. schon Preise für die Verlängerung von z.B. 2 Jahren für einen 1.4 TSI (122PS)?

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Der Nebel lichtet sich. ;)

 

Bei der Garantieverlängerung (GV) sind die Fahrzeuge anders als bei der LTG eingeteilt! 90 kW TSI und 103 kW TDI sind in einer Klasse, so viel steht fest. Wahrscheinlich gibt es eine Klasse unter- und oberhalb, also bis 90 kW und über 103 kW.

Einen ersten - unvollständigen - Preisüberblick habe ich in meinem Blog erstellt. Warum im Blog? Damit ich die Liste weiter bearbeiten kann.

Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011

Wenn ihr wollt, dass die Liste vollständig wird, postet bitte eure exakten Daten - Danke!

VG myinfo

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am 17. Januar 2011 um 23:00

Zitat:

Original geschrieben von auto007

Der Text soll nicht logisch klingen sondern rechtlich eindeutig sein.

Wieso sollte sich ein rechtlich eindeutiger Text grundsätzlich von einem logischen Text unterscheiden? Der Leistungsumfang kann auch einfacher umschrieben werden und rechtlich trotzdem eindeutig daherkommen. Wer solche AGB formuliert, lebt wirklich in einer Traumwelt ...

Hallo,

hier ein wenig Licht ins Dunkle. Ich habe mal die AGB als Anhang angefügt.

Jetzt kann jeder lesen.

Hier nur kurz: Die Anschlußgarantie entspricht der Herstellergarantie. Einfach mal in Ruhe lesen dann wird man es verstehen.

Für die die es trotzdem nicht verstehen, einfach mal angerufen und mit einem Mitarbeiter gesprochen. Die sind ganz nett. Ich habe auch da angerufen.

Wie ich schon geschrieben habe habe ich die LifeTime Garantie widerrufen und werde die neue Garantie abschließen. Die Leistungen sind besser und bei meiner Fahrleistung genau so teuer.

Jürgen

PS: Die km sind als Paket zu verstehen so das es egal ist wann die km erreicht werden. Hauptsache im Schadensfall ist die vereinbarte KM-Leistung noch nicht erreicht.

Hallo Jürgen, ich bin auch noch am überlegen ob ich widerrufen soll. Bei unter 60000 km in 4 Jahren stellt sich die Frage, ob sich der Aufpreis lohnt, da die Alte Life Time bestimmt auch schon eine ganze Menge abdeckt. Habe aber noch bis April Zeit. Mein :) sagte mir, das die Police erst ab Auslieferung gültig ist und dann kann man noch widerrufen.

Blöde Frage, aber kann man jetzt die alte Lifetime über die Allianz nicht mehr abschließen? Die werden doch sicherlich auch interessiert sein, weiter in dem Geschäft tätig zu sein?

Kann mir mal jemand bei den folgenden Punkten weiterhelfen?

"(6) Für Garantieschäden innerhalb der vereinbarten Laufzeit

leisten wir folgende Entschädigungen:

- Bei einer Einhaltung der im Versicherungsvertrag vereinbarten

Fahrleistung werden die Material- und Lohnkosten

zu 100 % bezahlt.

- Bei einer Überschreitung der Fahrleistung gilt eine Selbstbeteiligung

in Höhe von 50 % auf die Entschädigungssumme.

- Ab einer Fahrleistung von 200.000 km leisten wir keine

Entschädigung.

Für Garantieschäden nach dem Beginn einer Vertragsverlängerung

gemäß Ziffer IX. leisten wir folgende Entschädigungen:

- Bis zu einer Fahrleistung von 100.000 km werden die

Material- und Lohnkosten zu 100 % bezahlt.

- Bei einer Überschreitung der Fahrleistung von 100.000 km

gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von ! 150,-.

Für Fahrzeuge, die zum Schadenzeitpunkt eine Fahrleistung

von 200.000 km überschritten haben oder älter als 10 Jahre sind, beträgt die maximale Entschädigung 2.000,– im laufenden

Versicherungsjahr.

(7) Für mittelbare Schäden wie z. B. Abschleppkosten, Ab-/

Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene

Nutzung u. ä. leisten wir keinen Ersatz."

Wie soll es zu den 10 Jahren kommen?

Und zu (7): Abschleppkosten und Mietwagen hatte ich bei meinem 15 Jahre alten IIIer Golf inklusive. Ohne irgendeine Zahlung, ich musste nur regelmäßig die Inspektionen machen und dabei festgestellt Mängel beseitigen lassen.

Gibt es das beim VIer ohne Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung nicht mehr?

Gibt es das beim VIer mit Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung nicht mehr oder ist es nur nicht ein zweites Mal vorhanden?

 

Gruß OTTO

Abschleppen und Mietwagen wird über die Mobilitätsgarantie geleistet, ist ne andere Geschichte.

Hat denn nunmehr schon jemand die neue Garantie abgeschlossen?

Denke, dass eine Erweiterung um 3 Jahre (bei mir wären es mehr als 1.000 Euro) bei den meinsten wohl nicht in Frage kommt, oder?

Oder ob man als glücklicher Besitzer eines 1.8 TSI ganz drauf verzichten kann :-)

mfg

Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011

Die Endversion mit allen Preisen steht jetzt online.

VG myinfo

Ich habe sie abgeschlossen für weitere drei Jahre. Unterlagen habe ich noch nicht. Preis 593 € bei 125000 km. (Golf 1,2 TSI, 77 kw)

Zitat:

Original geschrieben von myinfo

Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011

Die Endversion mit allen Preisen steht jetzt online.

VG myinfo

Perfekte Arbeit. Vielen Dank.

Kann man eigentlich die Life Time noch abschliessen, wenn man das Auto November 2010 bestellt hat?

Sehe nämlich fast keinen Unterschied zu der jetzigen - außer dass die Neue 220 Euro teurer ist.

Nein. Die neuen Bedingungen und Preise gelten seit 01.01.2011. Egal ob das Auto in 2010 oder 2011 bestellt wurde.

Außer du hättest gleich beim Kauf damals die LifeTime abgeschlossen.

Ich habe mir jetzt nicht alle Seiten des Themas durchgelesen, daher meine Frage:

Was deckt die Versicherung denn nun genau ab? Kann mir jemand vll. mal sagen wo ich eine Übersicht über die Leistungen der Versicherung bekomme?

am 31. Januar 2011 um 0:11

Zitat:

Original geschrieben von marcelul

Ich habe mir jetzt nicht alle Seiten des Themas durchgelesen, daher meine Frage:

Was deckt die Versicherung denn nun genau ab? Kann mir jemand vll. mal sagen wo ich eine Übersicht über die Leistungen der Versicherung bekomme?

Guckst Du hier: http://www.volkswagenbank.de/.../VWB_FL_007-3010-63-02.pdf

Grüße

YD

Vielen Dank für die Info.

Mir stellen sich aber noch ein paar Fragen zur Garantie:

1) Wenn ich zum Beispiel ein Klappern der Verkleidung habe, bezahlt mir das die Versicherung? Kann ich dann einfach wie bei der Herstellergarantie zum Freundlichen fahren und die machen mir das dann?

2) Fall 2: Mein Gurtschloss geht kaputt, wird das von der Garantie getragen?

Verhält sich die Garantie wirklich wie die Herstellergarantie? Habe ich die exakt gleichen Leistungen?

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