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Leihwagen Kostenlos/Kostenpflichtig von VW bei Lieferverzug

VW Golf 8 (CD)

Hey, ich denke das interessiert doch den ein oder anderen. Ich würd diesen Post gerne **ausschließlich** dafür verwenden um sich über die von Volkswagen bereit gestellten Leihwagen auszutauschen. Was interessant wäre, falls ihr einen fahren dürft: Wurde der euch vom Händler angeboten/ habt ihr Nachgefragt ?

zahlt ihr dafür etwas / wird der euch kostenfrei bis zur Lieferung bereitgestellt ? Wann sollte euer Auto da sein/ Wann habt ihr den Leihwagen erhalten? Habt ihr euren Händler vorher in Lieferverzug gesetzt?

Mein Auto sollte laut Bestellung März/April da sein Online steht bisher Juni ( APi lässt sich auch nicht mehr auslesen aber der letzte stand war 04.06.2020).

Mfg

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423 Antworten

Die VWFS hast du in Verzug gesetzt?

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 9. Februar 2021 um 12:11:35 Uhr:

Die VWFS hast du in Verzug gesetzt?

Nein noch nicht

 

Werde ich aber machen, wenn ich kein Leihwagen bekomme.

 

Nächste Woche könnte ich in Verzug setzen

Vorher bringt das auch alles nichts, denn der Händler selbst vermittelt ja nur.

Verzug ab 6 Wochen nach unverbindlicher Termin direkt bei Leasing bei der VWFS melden, die gehen dann auf dich zu bzgl Leihwagen. Diesen muss dann aber der Händler bei der VWFS anfordern, die Kosten dafür trägt aber ebenfalls die VWFS. Viel Erfolg!

Danke

Jetzt nochmal eine Mail bekommen wo drinsteht, dass ich erst ab KW10 Anspruch auf Leihwagen hätte wenn überhaupt, also auch das ist nicht eindeutig und man müsste dann nochmal anfragen

Was meint ihr noch ein Monat warten oder direkt Lieferverzug setzen?

Ich frage mich ja wie die auf KW10 kommen

Es gilt also Q4 2020 unverbindlich bei Unterschrift des Privatleasing-Vertrages.

Lieferung also spätestens 31.12.2020, Verzug ab 15.02.21 der VWFS melden (also unverbindlicher Termin + 6 Wochen) mit einer Nachfrist von 2 Wochen im Schreiben. Heißt in dem Fall: Ab 01.03.2021 steht dir ein Wagen zu.

So und nicht anders hast du vorzugehen, um den Formalien gerecht zu werden.

Viele Händler verstehen das nicht oder wollen die Bürokratie dahinter mit der VWFS nicht. Kann dem Kunden aber egal sein. Den Leihwagen trägt wie gesagt die VWFS, der Händler übernimmt die Formalitäten für den Kunden.

Dann mache ich das nächste Woche direkt über VWFS aber was ist von diesem Zitat zu halten??

Kurzgefasst wäre der Lieferverzug nach 6 Wochen hinfällig.

Merkblatt PrivatLeasing-Bedingungen: Punkt 6, Absatz 4

"Höhere Gewalt oder beim Leasing-Geber oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Leasing-Geber ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Leasing-Nehmer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt."

Das müssen dann Anwälte austragen, das übersteigt mein Wissen, in wie weit sowas rechtlich Bestand hat.

Aber andere hier aus dem Forum haben ihre Leihwagen bekommen, von daher, einfach hartnäckig und am Ball bleiben, dabei aber stets freundlich und bestimmt auftreten.

Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Zentralverband

Kfz-Handel: Rechte und Ansprüche bei Lieferverzögerungen in Folge der Corona-Pandemie Fragen- und Antworten-Katalog

 

Zitat:

Gilt die Regelung zur „höheren Gewalt“ auch für Verträge die erst jetzt abgeschlossen werden?

Obwohl inzwischen ein deutschlandweit geltendes Verbot des stationären Verkaufs von Kraftfahrzeugen gilt, bleibt der Onlinehandel – bei dem Verbraucher ordnungsgemäß über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht aufzuklären sind (!) – weiterhin möglich. Dennoch könnte die fristgerechte Erfüllung eines Online abgeschlossenen Kaufvertrages angesichts von Produktionseinstellungen der Hersteller/Importeure, verschärfter Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und/oder im Hinblick darauf problematisch oder gar unmöglich sein, dass die Zulassungsstellen zunehmend ihren Betrieb einstellen. Eine Fristverlängerung infolge höherer Gewalt oder wegen beim Händler oder Hersteller/Importeur eingetretener Betriebsstörungen kommt dem Händler aber nur dann zu Gute, wenn er infolge eines dieser Umstände ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran gehindert wird, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin oder zur vereinbarten Frist auszuliefern. Dies dürfte dann nicht der Fall sein, wenn der Händler

einschränkungslose verbindliche oder unverbindliche Lieferversprechungen/-zusagen macht, die er später in Anbetracht der Corona-Pandemie nicht einhalten kann, obwohl ihm das erhöhte Lieferrisiko angesichts der Informationspolitik seines Herstellers/Importeurs oder der umfangreichen Medienberichterstattung hinreichend bekannt ist/war. Ein zusätzlicher Hinweis darauf, dass es infolge der derzeitigen Corona-Pandemie zu Lieferverzögerungen kommen kann, empfiehlt sich daher.

Danke das hört sich schonmal gut an

Ich habe an die VW Kundenbetreuung erstmal eine freundliche Mail geschrieben, Lieferverzugskeule packe ich ggf. dann später aus

Bin auch kein Anwalt, aber Corona gibt es seit März 2020, war also im September/ Oktober bekannt, ergo sollte man sich da nicht drauf beziehen können.

An alle die auf einen Leihwagen pochen, wo steht denn etwas von dem Anspruch darauf?

In den Verkaufsbedingungen liest man nur etwas von Schadenersatz.

Von daher ist es nur Kulanz seitens VW.

Falls dein Händler sich im Verzug befindet, dann hast du die Wahl, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Schadenersatz beinhaltet auch die Kosten des Leihwagens.

Zitat:

@vw-e-golf schrieb am 12. Februar 2021 um 16:29:26 Uhr:

An alle die auf einen Leihwagen pochen, wo steht denn etwas von dem Anspruch darauf?

In den Verkaufsbedingungen liest man nur etwas von Schadenersatz.

Von daher ist es nur Kulanz seitens VW.

Ich werde am Montag Lieferverzug in die Wege leiten

Verstehe ich das richtig, dass 5% vom Listenpreis berechnet wird? Also mein Anschaffungspreis ist 40.000 € aber Listenpreis war knapp 50.000 € soweit ich weiß

Heißt das jetzt für mich 2500 € oder 2000 € Schadenersatz ?

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 13. Februar 2021 um 22:31:43 Uhr:

Ich werde am Montag Lieferverzug in die Wege leiten

Verstehe ich das richtig, dass 5% vom Listenpreis berechnet wird? Also mein Anschaffungspreis ist 40.000 € aber Listenpreis war knapp 50.000 € soweit ich weiß

Heißt das jetzt für mich 2500 € oder 2000 € Schadenersatz ?

Ich habe auch schon alles geschrieben für Montag. Geht dann per Fax und Einschreiben raus. Zwecks Schadenersatz kann ich leider nicht weiterhelfen,ich werde dann zurück treten. Ersatz steht schon bei einem anderen Händler, kein GTE. GTI..

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 13. Februar 2021 um 22:31:43 Uhr:

Ich werde am Montag Lieferverzug in die Wege leiten

Verstehe ich das richtig, dass 5% vom Listenpreis berechnet wird? Also mein Anschaffungspreis ist 40.000 € aber Listenpreis war knapp 50.000 € soweit ich weiß

Heißt das jetzt für mich 2500 € oder 2000 € Schadenersatz ?

Diese Frage kann aber jetzt nicht Dein Ernst gewesen sein...?? :D :D :D :D

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