Kompressor-Quietschen. Was habt Ihr bis jetzt erreicht.
hallo gemeinde,
dieser thread ist dafür da, um anderen mit zu teilen was ihr bis jetzt unternommen habt und vorallem erreicht habt was das kompressor-quietschen beim 118kw golf vi angeht.
bitte hier nicht posten das ihr das quietschen habt, sondern nur ob es schon erfolge gab.
ich war gestern beim 🙂. angeblich wusster er nicht was ich von ihm will als ich ihn fragte ob ihm "kompressor-quietschen" etwas sagt. er fragte erst ob ich den kompressor von der klima meine.
angeblich hat er noch nie was davon gehört, was ich ihm nicht ganz glaube, denn es ist ein recht großer händler.
ich musste für kommenden donnerstag einen termin vereinbaren und das auto muss dort bleiben. ich habe ihm gesagt das es eh nichts bringt, da vw eine reparatursperre verhängt hat.
er ist richtig stinkig geworden und hat mich als besserwisser hingestellt und man soll nicht alles glauben was im forum steht.
nun gut, ich hab mal gelächelt und hab den termin am donnerstag vereinbart.
bin ja mal gespannt was er mir abends erzählt.
fakt ist jedenfalls das ich schriftlich haben möchte, bis wann vw das problem gelöst hat.
ich bestehe darauf, dass bis ende des jahres eine nachhaltige reparatur erfolgt oder das fahrzeug gewandelt wird.
das auto ist momentan unverkäuflich, wenn ich mal vorhabe es in 3 oder 4 jahren wieder zu verkaufen, nimmt das auto keiner ab.
für mich ist das eindeutig ein mangel und nicht stand der technik.
so, bitte mal eure erlebnisse beim 🙂 und was ihr erreicht habt.
danke und gruß, sunny.
p.s. an diejenigen denen der thread wieder nicht passt: ihr braucht nicht mitlesen und nicht posten, interessiert niemanden. hier geht es nur um diejenigen, die den 160ps tsi fahren und das kompressor-quietschen haben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von luccas
Wie du was nimmst, ist mir so ziemlich wurschtegal.
Mir ist ehrlich gesagt dein "Gejammere" wurschtegal. In diesem Thread geht es um das Kompressor Quietschen, was ein sehr ernstes und ärgerliches Thema ist und falls Du was dazu beizutragen hast, dann bitte. Für deine restlichen Probleme gibt es genug Threads in diesem Forum, also bitte schreibe sie dort hinein. Damit sind auch die anderen User gemeint, welche auf solche Beiträge eingehen und Diskussionen anfangen. Kurz abschweifen wäre kein Thema, aber das nimmt hier langsam grössere Dimensionen an.
1385 Antworten
Hi Rinos,
mit den "1500 und Vollgas" bin ja ich gemeint oder?
Kurz zu meiner Fahrweise:
Fahre immer (!) den Motor schön warm...drehe ihn nur wenn das Öl 90° hat (und auch nur bis 4.500Umdrehungen maximal)
Autobahn fahre ich eher selten. Wenn dann aber meistens nur 140-160.
-> Das Auto wurde nicht an seine Grenzen gebracht.
Und bis ca. 1600km bin ich nie (!) über 3.000 Umdrehungen gefahren (auch wenn der Motor heiß war)
Das Quietschen trat bei ca 1500km auf. Also kann es an einem schlecht eingefahrenen Motor NICHT (!) liegen.
Ist mein erstes Auto und zugleich ein Neuwagen.
Sprich: Ich geh mit dem Auto eher vorsichtig um.
Und mit Kräftigeren Gasschüben meine ich nicht Vollgas (sonst hätte ich das geschrieben)
Ich meine damit das schnelle "antippen" des Gaspedals (nicht komplett durchtreten).
Und warum provoziere ich es? Um zu testen an was es liegen könnte. Und um zu kontrollieren ob es noch da ist.
Wie oben beschrieben denke ich immer noch dass das Wetter eine große Rolle spielen könnte.
Im übrigen finde ich es schade wie du mich zitiert hast:
"ich habe das Quietschen jetzt auch nach 1500km, wenn ich VOLLGAS gebe"
So hab ich das nicht geschrieben und sollte auch nicht so hingestellt werden.
Auch wenn mein Satz etwas unglücklich formuliert wurde kann man nicht einfach Wörter abändern und dann falsch zitieren.
Grüße
aiR
ps: @godchilla: Das war eher mit einem "Augenzwinkern" gemeint 😉
Servus!
Was kann man unternehmen? Dass man als Nichtjurist davon wenig oder nichts weiß, ist normal und keine Schande. Informiert euch daher bitte bei einem erfahrenen Rechtsanwalt. Er sagt euch, welche Rechte euch zustehen und wie ihr diese umsetzen könnt. Ein Forum ist dazu nicht geeignet!
Situation: Käufer hat "keine Ahnung" und geht in die Werkstatt => der Meister entscheidet (und seit wann ist der Jurist?) -> Im EDV-System des Händlers stand z.B. es darf nichts gemacht werden. -> Manche bekamen eine neue Pumpe, manche nicht. Warum? Schonmal darüber nachgedacht?
Die Lösung ist einfach, manche kennen ihre Rechte, andere nicht.
1. Kaufvertrag: Der Käufer hat einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen.
=> der Kunde kann die Beseitigungs des Mangels verlangen und zwar unverzüglich.
=> der Händler muß die gesetzl. Gewährleistung erbringen, egal was VW im EDV-System schreibt! Mit Volkswagen habt ihr keinen Kaufvertrag geschlossen.
2. Neuwagengarantie: Vertrag zwischen Käufer und VW
=> hier kann alles mögliche im Vertrag stehen
=> wenn VW hier schreibt, es darf nichts gemacht werden, kann der Kunde als Vertragspartner dagegen nichts machen.
Nochmal zur obigen Situation: Der Meister sah ins EDV-System, dort stand, nichts machen (= Neuwagengarantie!).
Ein Kunde war zwar verärgert, hat es akzeptiert und ging, gemacht wurde nichts.
Ein anderer Kunde hat dies nicht akzeptiert und auf seine gesetzl. Gewährleistung (= Rechte aus dem Kaufvertrag) bestanden. Oft war dazu das Einschalten eines Rechtsanwalts nötig. Dann wurde getauscht, manchmal mehrfach, manchmal sogar rückabgewickelt.
Stellt das Quietschen einen Mangel dar?
Ja, ohne jeden Zweifel. Es kommt hier nicht nur auf die Funktionsfähigkeit an, es gibt noch weitere Kriterien. Eine ist z.B. die Zumutbarkeit. Wäre das Quietschen nicht als Mangel anerkannt, wäre kein Kaufvertrag deshalb rückabgewickelt worden.
Mangel bedeutet aber immer, dass man hier seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag durchsetzt!
Im Rahmen einer Garantie gibt es keinen Mangel. Hier wird tatsächlich immer nur auf die Funktionsfähigkeit abgestellt. Dies ist bei der Neuwagengarantie und auch bei der LTG so. Und das Quietschen beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit wirklich nicht. Daher hat man i.R. der Garantie auch keinen Anspruch auf einen Austausch!
Wenn das Auto älter als 24 Monate ist = Ablauf der gesetzl. Gewährleistung, hilft auch keine Garantie mehr. Tauscht VW dann die Pumpen kostenlos aus, fällt dies unter Kulanz.
Wenn die Pumpe innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf quietscht, dies unverzüglich schriftlich (aus Beweisgründen) dem Händler anzeigen und auf eine Beseitigung des Mangels bestehen. (Anscheinend unterscheidet VW [Korrektur!:] unterscheiden die Händler (= mein Vertragspartner) nicht, ob dies innerhalb der ersten 6 Monate oder danach gemacht wurde.)
Also nochmal, wer will, dass etwas voran geht, ab zum Anwalt.
VG myinfo
PS: Ich bin keiner. Falls einer mitliest, bitte meine "Fehler" korrigieren. Den dafür benötigten Zeitaufwand einfach als meine "Provision für einen neuen Klienten" verrechnen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von myinfo
Servus!Was kann man unternehmen? Dass man als Nichtjurist davon wenig oder nichts weiß, ist normal und keine Schande. Informiert euch daher bitte bei einem erfahrenen Rechtsanwalt. Er sagt euch, welche Rechte euch zustehen und wie ihr diese umsetzen könnt. Ein Forum ist dazu nicht geeignet!
Situation: Käufer hat "keine Ahnung" und geht in die Werkstatt => der Meister entscheidet (und seit wann ist der Jurist?) -> Im EDV-System des Händlers stand z.B. es darf nichts gemacht werden. -> Manche bekamen eine neue Pumpe, manche nicht. Warum? Schonmal darüber nachgedacht?
Die Lösung ist einfach, manche kennen ihre Rechte, andere nicht.
1. Kaufvertrag: Der Käufer hat einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen.
=> der Kunde kann die Beseitigungs des Mangels verlangen und zwar unverzüglich.
=> der Händler muß die gesetzl. Gewährleistung erbringen, egal was VW im EDV-System schreibt! Mit Volkswagen habt ihr keinen Kaufvertrag geschlossen.2. Neuwagengarantie: Vertrag zwischen Käufer und VW
=> hier kann alles mögliche im Vertrag stehen
=> wenn VW hier schreibt, es darf nichts gemacht werden, kann der Kunde als Vertragspartner dagegen nichts machen.Nochmal zur obigen Situation: Der Meister sah ins EDV-System, dort stand, nichts machen (= Neuwagengarantie!).
Ein Kunde war zwar verärgert, hat es akzeptiert und ging, gemacht wurde nichts.
Ein anderer Kunde hat dies nicht akzeptiert und auf seine gesetzl. Gewährleistung (= Rechte aus dem Kaufvertrag) bestanden. Oft war dazu das Einschalten eines Rechtsanwalts nötig. Dann wurde getauscht, manchmal mehrfach, manchmal sogar rückabgewickelt.
Stellt das Quietschen einen Mangel dar?
Ja, ohne jeden Zweifel. Es kommt hier nicht nur auf die Funktionsfähigkeit an, es gibt noch weitere Kriterien. Eine ist z.B. die Zumutbarkeit. Wäre das Quietschen nicht als Mangel anerkannt, wäre kein Kaufvertrag deshalb rückabgewickelt worden.
Mangel bedeutet aber immer, dass man hier seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag durchsetzt!
Im Rahmen einer Garantie gibt es keinen Mangel. Hier wird tatsächlich immer nur auf die Funktionsfähigkeit abgestellt. Dies ist bei der Neuwagengarantie und auch bei der LTG so. Und das Quietschen beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit wirklich nicht. Daher hat man i.R. der Garantie auch keinen Anspruch auf einen Austausch!
Wenn das Auto älter als 24 Monate ist = Ablauf der gesetzl. Gewährleistung, hilft auch keine Garantie mehr. Tauscht VW dann die Pumpen kostenlos aus, fällt dies unter Kulanz.
Wenn die Pumpe innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf quietscht, dies unverzüglich schriftlich (aus Beweisgründen) dem Händler anzeigen und auf eine Beseitigung des Mangels bestehen. (Anscheinend unterscheidet VW nicht, ob dies innerhalb der ersten 6 Monate oder danach gemacht wurde.)
Also nochmal, wer will, dass etwas voran geht, ab zum Anwalt.
VG myinfo
PS: Ich bin keiner. Falls einer mitliest, bitte meine "Fehler" korrigieren. Den dafür benötigten Zeitaufwand einfach als meine "Provision für einen neuen Klienten" verrechnen. 🙂
Hi Myinfo !
Danke für Deinen Beitrag !
Nur noch eine kleine Ergänzung: 6 Monate nach Kauf kommt es zur Beweislastumkehr - das heisst, dass der Käufer bei einer mangelhaften Sache dem Verkäufer nachweisen muss, dass dieser Mangel vom Zeitpunkt des Kaufs an Bestand.
Davor gilt, dass der Verkäufer dem Käufer nachweisen muss, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht bestand.
Dies ist bei der Inanspruchnahme der Gewährleistung wichtig.
Die Leute, bei denen die Wasserpumpe quietscht, sollten somit das Problem nicht auf die lange Bank schieben.
Hier noch ein paar weiterführende Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr
Grüße
YD
Zitat:
Original geschrieben von yd2002
... Nur noch eine kleine Ergänzung: 6 Monate nach Kauf kommt es zur Beweislastumkehr - das heisst, dass der Käufer bei einer mangelhaften Sache dem Verkäufer nachweisen muss, dass dieser Mangel vom Zeitpunkt des Kaufs an Bestand. ...Zitat:
Original geschrieben von myinfo
... Wenn die Pumpe innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf quietscht, dies unverzüglich schriftlich (aus Beweisgründen) dem Händler anzeigen und auf eine Beseitigung des Mangels bestehen. (Anscheinendunterscheidet VWunterscheiden die Händler nicht, ob dies innerhalb der ersten 6 Monate oder danach gemacht wurde.) ...
YD
Hi YD,
daher ging mein Schreiben beim Händler noch am 178. Tag nach dem Kauf ein. 😉
Korrektur! Siehe oben, "VW" war natürlich nicht gemeint, sondern mein Vertragspartner, der Händler.
VG myinfo
Ähnliche Themen
Sodele,
heute neue WaPu bekommen, vermutl. L-Version. Meiner hatte mit 10.500km angefangen und es wurde immer mehr. Bin froh vorerst mal wieder Ruhe zu haben. Ich denke innerhalb der Garantiezeit (ist jetzt 9Moante alt) wird sich zeigen, ob diese Version jetzt hält oder nicht. Software wurde auf mein mehrmaliges Nachfragen nicht geändert.
Kam mir heute auf der Heimfahrt recht souverän vor, bei humanen 6,5L. Durchschnittsverbrauch war auch genullt und DSG schein wohl auch resettet zu sein, da es sich momentan verhält wie am ersten Tag. Es muss also wieder vieeel dazulernen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von rafa71
Es muss also wieder vieeel dazulernen 🙂
hallo, das dsg ist nicht lernfähig...😮 nicht lernfähig !!
ich übrigens auch nicht mehr...😁
Hallo zusammen,
hier wird oft über Gerichtsurteile gesprochen, hat jemand für mich einen Nachweis, dass es wirklich bereits eins gibt?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von yd2002
Nur noch eine kleine Ergänzung: 6 Monate nach Kauf kommt es zur Beweislastumkehr - das heisst, dass der Käufer bei einer mangelhaften Sache dem Verkäufer nachweisen muss, dass dieser Mangel vom Zeitpunkt des Kaufs an Bestand.
....
Davor gilt, dass der Verkäufer dem Käufer nachweisen muss, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht bestand.
Dies ist bei der Inanspruchnahme der Gewährleistung wichtig.
Zum Thema "Sachmängel" darf ich aus der VW-Bestellung zitieren:
VII. Sachmängel
--------------------
1.) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gestzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes.
.....
2.c) Für die Mängelbeseiigung eingebauter Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrega geltend machen.
mehr gibbet da nich..... zum Thema "Sachmängel". Und das bedeutet jetzt konkret zum Thema Gewährleistung/Garantie?
Chefdackel
das bedeutet, da es keinen "Sachmangel" ist, wird das Ganze einbisschen komplizierter.
Ein "Sachmangel" zeichnet sich vorallem durch eine Funktionelle Störung oder Beinträchtigung der Anlage aus.
Klappernde Kunststoffteile z.B., weiss jeder, dass bei einem Neuwagen dies nicht unbedingt zu tolerieren ist. Auch wenn es ja nicht bei jedem Wagen auftritt und/oder zu einer Funktionellen Beiträchtigung der Anlage führt. Eine Quietschende Kupplung in einem "neuen" Triebwerk, da wird es schon einwenig schwieriger.
Wie schon jemand hier sehr schön geschrieben hat, muss der "Kunde" den "Mangel", welcher er als solchen empfindet, beim Händler anmelden.
Dann wird dieser, meist über den Hersteller geprüft.
Was auch meist dazu führt, dass ein Hersteller auch eine gewisse Zeit benötigt, um den "Mangel" überhaupt nach zu voll ziehen. Vorallem dann wenn der "Mangel" nicht bei jedem Fahrzeug auftritt.
Somit muss der "Mangel" reproduziertbar sein.
Wenn er dies wird, wird ermittelt ob es ein Funktioneller Mangel ist, oder ob sich der Mangel lediglich über eine Subjektive Wahrnehmung beläuft.
Ist zweiteres der Fall muss ein juristischer Entscheid bestägigen, dass es sich beim "subjektiven Mangel" um "nicht zumutbar" handelt.
Ist dies gegeben, wird es als "vollwertigen Mangel" anerkannt und so ist der Händler, sprich der Hersteller in der Gewährleistungs-Pflicht, was bedeutet, dass der Hersteller die Pflicht hat den Mangel innert nützlicher Frist (in Deutschland sind es 2 Reparaturversuche... oder so?) zu beheben.
Wenn ihm das nicht gelingt, kann sich der Käufer das Recht nehmen vom Kaufvertrag zurück zu ziehen.
So erhält er das Geld (abzüglich der Nutzungsdauer) zurück erstattet.
Mich würde jetzt auch stark wunder nehmen, ob es überhaupt ein Prezidenz-Urteil gibt, bezüglich der "Unzumutbarkeit des Quietschens".
Vielleicht hat jemand irgend nen Link, wo es jemand schon bis vor Gericht gezogen hat, und entsprechend ein "Richterspruch" über die Problematik erlangt hat.
Zitat:
Original geschrieben von RINOS1981
das bedeutet, da es keinen "Sachmangel" ist, wird das Ganze einbisschen komplizierter.
Ein "Sachmangel" zeichnet sich vorallem durch eine Funktionelle Störung oder Beinträchtigung der Anlage aus.
Klappernde Kunststoffteile z.B., weiss jeder, dass bei einem Neuwagen dies nicht unbedingt zu tolerieren ist. Auch wenn es ja nicht bei jedem Wagen auftritt und/oder zu einer Funktionellen Beiträchtigung der Anlage führt. Eine Quietschende Kupplung in einem "neuen" Triebwerk, da wird es schon einwenig schwieriger.Wie schon jemand hier sehr schön geschrieben hat, muss der "Kunde" den "Mangel", welcher er als solchen empfindet, beim Händler anmelden.
Dann wird dieser, meist über den Hersteller geprüft.
Was auch meist dazu führt, dass ein Hersteller auch eine gewisse Zeit benötigt, um den "Mangel" überhaupt nach zu voll ziehen. Vorallem dann wenn der "Mangel" nicht bei jedem Fahrzeug auftritt.
Somit muss der "Mangel" reproduziertbar sein.
Wenn er dies wird, wird ermittelt ob es ein Funktioneller Mangel ist, oder ob sich der Mangel lediglich über eine Subjektive Wahrnehmung beläuft.
Ist zweiteres der Fall muss ein juristischer Entscheid bestägigen, dass es sich beim "subjektiven Mangel" um "nicht zumutbar" handelt.
Ist dies gegeben, wird es als "vollwertigen Mangel" anerkannt und so ist der Händler, sprich der Hersteller in der Gewährleistungs-Pflicht, was bedeutet, dass der Hersteller die Pflicht hat den Mangel innert nützlicher Frist (in Deutschland sind es 2 Reparaturversuche... oder so?) zu beheben.
Wenn ihm das nicht gelingt, kann sich der Käufer das Recht nehmen vom Kaufvertrag zurück zu ziehen.
So erhält er das Geld (abzüglich der Nutzungsdauer) zurück erstattet.
Mich würde jetzt auch stark wunder nehmen, ob es überhaupt ein Prezidenz-Urteil gibt, bezüglich der "Unzumutbarkeit des Quietschens".
Vielleicht hat jemand irgend nen Link, wo es jemand schon bis vor Gericht gezogen hat, und entsprechend ein "Richterspruch" über die Problematik erlangt hat.
Natürlich ist das Qietschen ein Mangel. PUNKT.
Der Wagen hat ab Werk nicht gequietscht, sondern fängt erst später damit an > MANGEL !
Ein Urteil zu der Sache wirst Du glaube ich nicht finden, sowas scheut VW wie der Teufel das Weihwasser.
Viele Grüße, Sascha
Das ist genau der PUNKT.
Den es ist nicht so "eindeutig" das mit dem Mangel.
Was du als Mangel empfindest heisst noch lange nicht, dass es auch ein technischer Mangel ist.
Dass etwas nicht von "anfang an" geräusche machen muss, ist genau so kein Arrgument.
Da sich gewisse Agregate und Komponenten erst einlaufen und vielleicht dann erst im laufe der Zeit Geräusche machen. Bei einen mehr, bei anderen weniger. Bei einen überhaupt nicht.
Heisst aber noch lange nicht, dass die "auf einmal geräusche machenden" Komponenten auch zum technischen Problem werden können.
Dies einfach mal allgemein.
Zum Quietschen... wäre es so eindeutig, dass es ein "subjektiver Mangel" ist, wäre dies auch vor "Gericht" bereits bestätigt worden.
Denn dann hätte sicher mindestens ein Geschädigter das ganze "durchgezogen" und vor Gericht diesen Prezidenzfall erzeugt.
Von daher würde es für VW viel "enger" werden, wenn auch eine Juristische Stelle den ständig hier angeprangerte "Mangel" auch als Mangel anerkennen würde.
Nur weil VW Wasserpumpen auf Kulanz auswechselt um den Kunden mit Quietschkupplungen entgegen zu kommen, ist noch lange kein Eingeständnis eines "technischen" Mangels.
Somit wäre es schon interessant, wenns irgendwo auch eine Stellungnahme (Öffentlich, nicht von irgendwelchen User) zum "Quietschen der Kupplung" gäbe, die auch dies als "technischen Magel" oder als "unzumutbar" ansieht.
@ Rinos:
Wie verhält es sich denn, wenn bei einem Neuwagen Lackfehler oder eine oder ein paar Dellen im Blech vorliegen ?
Nach Deiner Theorie wäre das ja dann auch kein technischer Mangel, solange der Rostschutz gewährleistet ist.
Also ein "Schönheitsfehler", der die Technik nicht beeinflusst - so wie das "Quietschen" ...
Also kein Sachmangel ?
Muss man das dann Deiner Meinung nach auch hinnehmen - so wie das Quietschen ?
Würde mich echt interessieren, wie Du das siehst ...
Grüße
YD
Auch Geräusche oder optische Fehler sind Sachmängel.
Das wurde auch schon oft genug gerichtlich geklärt.
Es gilt sogar als Sachmangel, wenn keine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitgeliefert wird.
Irgendwie kann ich nicht glauben was hier abgeht. Der Golf quietscht wie eine Gummiente und hier wird diskutiert ob es überhaupt ein Mangel ist. Ich schlage vor, dass die VW Marketing Abteilung ("zu RINOS1981 guck"😉 wieder verzieht und wir wieder dem Thema widmen. Wer auf das Quietschen steht, der soll sich aus dem Thread raus halten.
Meine J Pumpe hat wie gesagt bei soch ca. 1000km wieder begonnen zu quietschen. VW hat momentan keine Lösung mehr, d.h. Abwarten ist angesagt (wahrscheinlich bis die Garantie durch ist). Ich habe das Gefühl die Pumpe quietsch nur wenn der Motor noch kalt ist. Ist der Motor warm, bleibt die Pumpe bisher ruhig.
Zitat:
Original geschrieben von OO==00==OO
Irgendwie kann ich nicht glauben was hier abgeht. Der Golf quietscht wie eine Gummiente und hier wird diskutiert ob es überhaupt ein Mangel ist. Ich schlage vor, dass die VW Marketing Abteilung ("zu RINOS1981 guck"😉 wieder verzieht und wir wieder dem Thema widmen. Wer auf das Quietschen steht, der soll sich aus dem Thread raus halten.Meine J Pumpe hat wie gesagt bei soch ca. 1000km wieder begonnen zu quietschen. VW hat momentan keine Lösung mehr, d.h. Abwarten ist angesagt (wahrscheinlich bis die Garantie durch ist). Ich habe das Gefühl die Pumpe quietsch nur wenn der Motor noch kalt ist. Ist der Motor warm, bleibt die Pumpe bisher ruhig.
Das sind/waren auch meine Erfahrungen.
Das Quietschen war IMMER da als der Motor noch kalt war. Ab ca 80° Wassertemp ging es dann weg.
Bei mir ist es - zum Glück - innerhalb kürzester Zeit wieder komplett verschwunden.
Kein Quietschen mehr wenn er kalt ist - nicht mal durch provozieren.
Hab leider keine Ahnung welche Pumpe ich drin hab. Wie kann ich das am einfachsten nachprüfen?
Meiner wurde in KW 19 gebaut.
Grüße