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Komme ich aus dem Kaufvertrag? (Auto)

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 18:23

Hallo,

sorry falls es nicht ganz ins Forum passt, aber ich bin echt frustriert!

Mein Freund hat am 1. März ein Wagen von privat gekauft - voraussichtler Liefertermin (der Verkäufer wartet auf ein Neufahrzeug) Mitte Mai. Ende April rief der Verkäufer an und teilte mit das das Auto erst Mitte/Ende Juli geliefert werden könnte. Mein Freund wollte nicht so lange warten da sein Auto kein TÜV mehr hatte, also wollte ich den Wagen nehmen und habe 300 Euro angezahlt. Laut Kaufvertrag vom 21.06.9 wurde der Liefertermin auf den 15. Julia datiert. Ende Juli schrieb der Verkäufer mir eine Email in der er den Liefertermin wieder verschob auf die 1. Augustwoche aber "aufjedenfall bis Mitte August". Ich ärgerte mich, aber konnte damit leben.

Heute am eine Email wo er mir sagt 26. August +/- 3 Tage. In dem Vertrag steht (dieser Vertrag gilt bis zum 01.09.2009). Ist eine solche Klausel auch rechtskräftig wenn die Liefertermine nicht eingehalten und sogar zwei mal verschoben wurden? Der Verkäufer will mir meine Anzahlung nicht wieder geben und sein Auto will ich nun ganz bestimmt nicht mehr.

Was kann ich tun?

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23 Antworten
am 30. Juli 2009 um 20:11

1. bezahlt man kein Auto an mit dem dann ein anderer noch wochenlang rumfährt

2. ist im Kaufvertrag ein Liefertermin genannt, dieser ist einzuhalten. Ob der Verkäufer bis dahin seinen Neuwagen hat oder nicht ist mir schnuppe. Ist sein Problem, muss er eben solange Fahrrad fahren.

Will er den Liefertermin vom Vertrag ändern braucht er deine Zustimmung.

Geh einfach vorbei und hol dein Auto ab :D

Wenn man mit dem Verkäufer streiten muss, um sein Auto zu bekommen, weiß man nie was der noch mit dem Auto anstellt. Den würd ich auch nicht mehr haben wollen.

Bei mir gilt das bewährte Motto, Geld gegen Ware. So fährt man am besten, denke ich.

am 30. Juli 2009 um 20:29

der soll dir die 300€ wwegen nicht erfüllung seiner pflicht (lieferung) wiedergeben und gut ist, kannst ihm ja mit nem anwalt oder einer anzeige bei der polizei drohen... du glaubst janicht wie shcnell du dein geld wieder hast :-)

aber dabei immer freundlich bleiben, das ist ganz wichtig, nie frech oder beleidigend werden!

mfg

am 30. Juli 2009 um 20:30

Das ist ein Fall für die Rechtsberatung.

Vielleicht so viel:

Setz Ihm eine Frist (schriftlich).

Zumindest im Geschäftsverkehr gilt, ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Lieferfrist überschreitung ist gar nicht so einfach. Geht eigentlich nur bei Waren die in Ihrer Bestimmung nach dem LT nicht mehr zu gebrauchen sind z.B. Brautkleid:D

Ob das bei Privatgeschäften auch gilt wäre allerdings zu klären.

Versuch macht Klug, versuch erstmal mit ihm zu reden. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann lass dich mal beraten.

am 30. Juli 2009 um 20:36

Oder mach Ihm klar das Dein Freund weiß wo sein neues Auto stehen wird...:D

Themenstarteram 31. Juli 2009 um 1:59

Danke für die Antworten, ich sehe das genauso, ich warte inzwischen gut 3 Monate au einen Gebrauchtwagen und frage mich wi eblöd kann ich eigentlich sein!

Er gibt mir meine Anzahlung erst wieder wenn er das Auto zum gleichen Preis an wen neues verkauft kriegt, darf er das? Wir erkundigen uns heute beim Anwalt ob er als Privatmann den Vertrag überhaupt zeitllich begrenzen darf wenn der Liefertermin über 6 Wochen verschoben wird.

Ich werde jedenfalls morgen andere Autos anschauen und zwar beim Händler! Ich war immer Fan von privat Kauf aber beim Händler steht das Auto aufm Platz, ich bezahle es und nehme es mit. Basta!

am 31. Juli 2009 um 5:12

Zitat:

Original geschrieben von dieMeike

......

Er gibt mir meine Anzahlung erst wieder wenn er das Auto zum gleichen Preis an wen neues verkauft kriegt,....

also für den spruch, hätte ich den schon nachts heim gesucht und mir ds geld geholt....

wie asozial kann man sein?!?!?

toll dann verkauft der das auto für 1€ weniger und du bekommst deine anzahlung nicht wieder oder was?!?!?

 

ach ne.... der lässt sich iweder ne anzahlung geben, und dem sagt er auch, dass sei nauto nicht kommt und macht das selbe spielchen!

fahr zu deinem freund und helfer, mach denen klar, was da los ist!

 

mfg

am 31. Juli 2009 um 5:43

So,

Grundsätzlich ist Vertrag Vertrag.

Das ein spätester Liefertermin (z.B. in 3 Monaten) im Vertrag steht,ist legitim!

Dies ist bei Vertragsabschluss besprochen worden und wurde mit der Unterschrift beider Parteien bestätigt!

Dieser Termin MUSS eingehalten werden, sonst ist es ist der Vertrag nicht haltbar.

Das der Verkäufer einen Termin zusagt, diesen wieder nach hinten schiebt und wieder schiebt, ist nicht nett, menschlich gesehen, aber er hällt sich NOCH an den Vertrag!

Solltest du den Vertrag einseitig kündigen, hat der Vertragspartner Anspruch auf Schadensersatz!

Dieser ist ohne Probleme via Amtsgericht einklagbar :-)

Also VORSICHT mit einer Kündigung des Vertrages...

 

Aber mal im ernst, einen Liefertermin bei Gebrauchten, z.B. 4 Wochen nimmt man in Kauf... (Händler / Privat)

Aber einen Liefertermin von 6 MONATEN... Hallo, wer Unterschreibt so was??? Selber schuld!

Und immer schön dran denken bei Live Gesprächen einen unabhängigen Zeugen mitnehmen ;) hilft meistens.

Soweit ich das sehe kann er das Ding ja gar nicht weiter verkaufen wenn sie es haben will. Es ist ja schließlich eine Anzahlung gemacht worden, also hat Sie als erste das Recht auf das Auto.

Per Einschreiben/Rückschein ein Schreiben fertigen, mit Frist versehen und abschicken. Wenn die Frist verstrichen ist zum Anwalt und feuer frei.

Aus solchen Sachen lernt man :D

Tom

Themenstarteram 2. August 2009 um 9:40

Ja, gelernt daraus habe ich wirklich!!!

Wir sind jetzt so verblieben das er ihn weiterverkauft! Mal sehen was mit meiner Anzahlung ist. Sollte bis nächste Woche nichts passiert sein, schicke ich ihm eine Aufforderung mir die Anzahlun binnen 7 Tagen zurück zuüberweisen.

Falls das nicht passiert schicke ich ihm einen mahnbescheid! Komplett verarschen lassen ich mich nicht! Schlimmstenfalls ist meine Anzahlung eben weg.

Am Mittwoch steht jetzt jedenfalls ein anderer Golf IV hier auf meinem Hof, und dieses mal vom Händler! Morgen wird das Ding fit gemacht!

Trotzdem danke für die Antworten und auch das Kopf waschen! Ich habs verdient und wirklich draus gelernt!

Ein kleiner Tipp noch zum Thema Mahnbescheid:

Wenn du ein Schriftstück (Quittung) der Anzahlung hast und eine Fristsetzungsschreiben, kannst du zu einem Amtsgericht in deiner Nähe gehen und Ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken.

Dies hat meistens eine andere Wirkung als ein weißes blatt Papier ;)

Kostet glaub um die 10 Euro.

Tom

Könntest du den Vertrag mal bitte einscannen und hier reinstellen, mach aber alle Personalien unkenntlich.

Wenn im Vertrag steht "spätester Liefertermin Ende August" dann ist der Verkäufer im Recht.

am 2. August 2009 um 16:54

so wie ich das verstanden habe wurde im Kaufvertrag der 15. Juli genannt.

So wie der mir kommt gäbs für mich nur eins:

Dem Typen eine Frist zur Erfüllung setzen, dann vom Kaufvertrag zurücktreten, meine Anzahlung zurückholen und falls das neue Auto teurer wird als seins, den Mal drauf ansprechen dass er dir die Differenz erstattet :D

Lass dich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten, das ist das einzigste was dir bei so einem hilft.

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