Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Zitat:
@1120berlin schrieb am 23. Januar 2022 um 18:59:55 Uhr:
Mich würde interessieren was eine Schiedsstelle des Kfz Gewerbe als unabhängiger Sachverständiger zur zur Sach und Fachgerechtigkeit der Ausführung der Rostbeseitigung urteilen würde
Im Normalfall gibt Mercedes 3 Jahre Garantie auf Lackierung und es sollte eigentlich der Anspruch jeder Firma sein 100% ige Leistung abzuliefern egal ob’s aus Garantie Kulanz oder Regress heraus geht…
Wenn ich richtig gelesen hatte war der GA von der Gegenseite beauftragt worden.
Von daher ist eine gewisse Unabhängigkeit anzuzweifeln…
Ich fürchte da ist wohl was falsch verstanden worden, GA sollte in dem Falle eigentlichen Gegenanwalt heißen. Sorry, das hatte ich so aus der Komm. mit meinem Anwalt übernommen. Gutachter hatten wir noch gar keinen. Die Idee mit der Schiedsstelle werde ich aber mal aufgreifen, und mal gucken, ob´s sowas in meiner Nähe gibt. Das mit den 3 Jahren auf Lackierungen ist allenfalls allgemeingültig. Die Autohäuser selber können über die AGB Mängelansprüche auf 1 Jahr verkürzen. Gilt aber nicht bei Arglist, so wie bei mir.
Das mit der Schiedsstelle wird wohl nix werden. Einerseits ist die nächste für mich ca. 100 km entfernt, andererseits geht das wohl nur, wenn der Streitfall noch nicht bei Gericht anhängig ist. Das entnehme ich zumindest aus dem Antragsformular (am Schluss):
https://www.kfz-schiedsstellen.de/.../...evertraege-neu-16-09.2021.pdf
einfach mal bei der nächst gelegenen kfz innung vorstellig werden und mal kurz bitten ob die da mal ein auge drauf werfen können...
die können beurteilen ob eine arbeit nach den geltenen regeln der technik gefertigt wurde und ob da eine pflicht zur nachbesserung besteht
und vor alledem sind die jungs und mädels unparteiisch!
das sollte doch möglich sein da jemanden zu finden der sich bereit erklärt der guten sache dienlich sein zu wollen!!!!!!!!
tumbs up!
Zitat:
@1120berlin schrieb am 24. Januar 2022 um 15:29:42 Uhr:
einfach mal bei der nächst gelegenen kfz innung vorstellig werden und mal kurz bitten ob die da mal ein auge drauf werfen können...
die können beurteilen ob eine arbeit nach den geltenen regeln der technik gefertigt wurde und ob da eine pflicht zur nachbesserung besteht
und vor alledem sind die jungs und mädels unparteiisch!das sollte doch möglich sein da jemanden zu finden der sich bereit erklärt der guten sache dienlich sein zu wollen!!!!!!!!
tumbs up!
Der Schaden wurde doch schon repariert.
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Die Leistung die erbracht wurde ist aber augenscheinlich nicht Dach und fachgerecht durchgeführt worden…
Das soll imho bescheinigt werden um es dem Herrn Richter glaubhaft darlegen zu können das es einen Mangel gibt der abgestellt werden soll/
Muss
Ich hab dem Richter ja sogar am Freitag auch vorgeschlagen, dass wir mal runter zum Auto gehen (stand direkt vor der Hütte), und dass er mal nen Blick auf die Stellen wirft, die der Gegenanwalt, obwohl für jederman offenkundig und dokumentiert, alle mit Nichtwissen bestreitet. Aber wollte der Herr Richter nicht, er hat sich dumm gestellt, hätte davon eh keine Ahnung, und letztlich müsse er ja nur die rechtlichen Fragen beantworten, war seine Antwort. Kann man sehen wie man will, für mich ist das eher ne Schutzbehauptung, weil nicht wahr/klar werden darf, was nicht wahr/klar werden soll.
Zitat:
@1120berlin schrieb am 24. Januar 2022 um 17:12:27 Uhr:
Die Leistung die erbracht wurde ist aber augenscheinlich nicht Dach und fachgerecht durchgeführt worden…
Das soll imho bescheinigt werden um es dem Herrn Richter glaubhaft darlegen zu können das es einen Mangel gibt der abgestellt werden soll/
Muss
Das wird beim OLG dann erst der zweite Schritt sein, zunächst werden wir das Gericht von der Arglist überzeugen müssen, und dass die Ansprüche bei Antragstellung somit nicht verjährt waren. Bin aber ziemlich optimistisch, dass das klappt.
Zitat:
@1120berlin schrieb am 24. Januar 2022 um 15:29:42 Uhr:
einfach mal bei der nächst gelegenen kfz innung vorstellig werden und mal kurz bitten ob die da mal ein auge drauf werfen können...
die können beurteilen ob eine arbeit nach den geltenen regeln der technik gefertigt wurde und ob da eine pflicht zur nachbesserung besteht
und vor alledem sind die jungs und mädels unparteiisch!das sollte doch möglich sein da jemanden zu finden der sich bereit erklärt der guten sache dienlich sein zu wollen!!!!!!!!
tumbs up!
Dass das nicht fachgerecht repariert wurde, da muss man kein Experte sein, um das sehen zu können, das kann ein Blinder sogar erfühlen. Wie gesagt, darum geht´s jetzt auch erst mal nicht. Zuerst müssen wir die Verjährung vom Tisch haben, sollte das nicht klappen (was ich mir nicht vorstellen kann) würde es beim OLG gar nicht mehr weiter gehen, dann bliebe nur noch der BGH. Das wird dann aber richtig schwer, denn das OLG würde die Revision sicher zuerst mal nicht nicht zulassen. Dann bliebe nur noch ne Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH, aber die werden meistens auch abgebügelt, wenn es nicht der Fortbildung des Rechts dient, oder von allgemeinem Interesse ist.
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 24. Januar 2022 um 18:04:36 Uhr:
[...] Zuerst müssen wir die Verjährung vom Tisch haben, sollte das nicht klappen (was ich mir nicht vorstellen kann) [...]
Hallo zusammen und @Skokosnuss ,
würde in deinem Fall BGB §203 greifen?
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein."
LG, Walter
Zitat:
würde in deinem Fall BGB §203 greifen?
Danke, Walter. Ich fürchte aber, dass das wohl eher nicht klappen würde, denn die Verjährung kann man m. M. n. ja nur hemmen, in dem man Ansprüche gegenüber der Gegenseite anmeldet, solange diese noch nicht verjährt sind. Die Frage wird also sein: sind sie verjährt? Folgt man dem Gegenanwalt, dann wohl JA, da demnach meine Ansprüche im Februar 2019, also 2 Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs nach der großen Reparatur, verjährt wären. Da die aber die Schwellerverkleidungen wieder über die nicht reparierten Schweller drüber gemacht haben, und wussten, dass sie die hätten mit reparieren müssen, mir aber nix davon gesagt haben, kommt Arglist ins Spiel. Dann wiederum wären meine Ansprüche erst Ende 2020, also 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, indem sie entstanden sind, verjährt. Und da wir im Oktober 2020 Antrag bei Gericht gestellt haben, wären sie nicht verjährt. Darum wird´s beim OLG nun erst mal gehen.
Aber wie gesagt, das ist alles nur meine laienhafte Interprätation der Rechtslage.
VG,
Sven
Hallo zusammen und @Skokosnuss ,
einmal unabhängig davon, ob das Verhalten der Gegenseite einer arglistigen Täuschung oder einem arglistigen Verschweigen zuzuordnen ist und ob dafür die Voraussetzungen vorliegen:
Angenommen, die Gegenseite würde behaupten, bei deiner Reklamation handelt es sich um einen offensichtlichen Mangel, den du bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt hättest selbst wahrnehmen können, weil dieser Mangel bei einer mit etwas Aufwand zumutbaren Besichtigung des Reparaturergebnisses genauso zugänglich und damit erkennbar gewesen ist, wie zum womöglich verjährten Zeitpunkt der tatsächlichen Inaugenscheinnahme und Feststellung des Mangels.
Bist du in der Lage, das Gegenteil davon zu beweisen, weil bei einem offensichtlichen Mangel eine arglistige Täuschung oder ein arglistiges Verschweigen davon ausgenommen ist?
LG, Walter
Zitat:
@WalterE200-97 schrieb am 25. Januar 2022 um 11:17:29 Uhr:
Bist du in der Lage, das Gegenteil davon zu beweisen, weil bei einem offensichtlichen Mangel eine arglistige Täuschung oder ein arglistiges Verschweigen davon ausgenommen ist?
Ich gehe mal davon aus, dass ich das bin, was aber letztlich das OLG entscheiden wird. Denn ich geh nicht davon aus, dass es dem Kunden zumutbar ist, bei einer derart umfangreichen Reparatur, innerhalb der Verjährungsfrist sein Auto selbst nochmals zu zerlegen - also Stoßfänger, vorn/hinten, Schwellerverkleidungen, Zierleisten, Dichtgummis, Kotflügel vorn etc. abzubauen, um zu schauen, ob sich nicht darunter wieder Rost gebildet hat, der dann Mängelansprüche begründen könnte. Das dürfte wohl nicht mehr unter "offensichtlichen Mangel" fallen, zumal selbst der TÜV diesen Mangel (s. Anlage) vorher nicht gesehen hat. Damit es soweit wie auf dem Bild kommt, braucht es ein paar Jahre, d. h., der letzte TÜV vor der Rep. 02/2017 war im März 2015. Dieser Schaden aus der Anlage bestand (mind. zu 90%) da schon. Das Bild ist aus 11/2016.
Du musst ja immerhin auch bedenken, wenn das so bei Gericht durchgehen würde, was das für Folgen für die gesamt Branche hätte. Nach jeder Reparatur müsste der Kunde diese generell, egal an welcher Stelle, nochmal gegenchecken (lassen), ob noch alles i. O. ist. Ich denke, grundsätzlich sollte man sich als Kunde (eigentlich) darauf verlassen können, dass, wenn eine Fachwerkstatt an verdeckter Stelle gearbeitet hat, diese auch ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Ich verliere allmählich den roten Faden(wegen deiner Namenswechsel) und versuche das mal in eine zeitliche Reihenfolge zu bringen
- 2016/17 umfangreiche Rostreparatur
- 2019 wird die mangelhafte Qualität der Arbeit klar
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 28. März 2021 um 17:51:59 Uhr:
Und als mir dann 2019 auf der Urlaubsfahrt vorn die Federn um die Ohren geflogen sind, hat die nächstgelegene MB-Werkstatt, da keine Bühne frei war, einfach Rangierwagenheber vorn unter die Wagenheberaufnahme geschoben wobei dann die Schweller an den Stellen vor lauter Rost nachgegeben haben.
- 2020 Klage gegen MB wegen der Durchrostungsgarantie(mobilo life)
- 2021 Klageänderung gegen die ausführende Werkstatt wegen ihrer mangelhaften Arbeit
- 2022 Klageänderung wegen arglistiger Täuschung
Ist das halbwegs richtig?
Wenn der Schaden bereits 2019 bekannt war, dann frage ich mich, wie man heute noch gegen die Verjährung mit arglistiger Täuschung argumentieren will.
In der Sache gebe ich dir Recht, die Reparatur war unsachgemäß und die Korossionsschäden ein Fall für Mobilo Life. Die arglistige Täuschung bzw deren eindeutigen Nachweis kann ich nicht erkennen.
Kann vor Gericht mit einem Zick zack Kurs schwer werden.
Zitat:
Ist das halbwegs richtig?
Das Datum von heute stimmt. Aber das wurde ja auch automatisch erzeugt.
Du nimmst das immer persönlich. Nochmal, ich wünsche dir, dass Du ohne Schaden da raus kommst. Ich werde nicht schreiben, dass ich dir einen haushohen Sieg wünsche, weil ich damit deine Siegesgewissheit, die ich nicht teile, weiter befeuer und Du irgendwann zu viel aufs Spiel setzt. Lass mich eine kritische Stimme sein, damit dir klar ist, dass es ganz und gar nicht sicher ist zu gewinnen.
P.S. ich hoffe der piont of no return ist noch nicht erreicht. Solltest Du gewinnen, dann werde ich dir natürlich ehrlich gratulieren und beglückwünschen.