Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Zitat:
@Petertysker schrieb am 18. September 2020 um 22:13:05 Uhr:
W202 C 220 Tcdi EZ Jan. 1999 - 290.000 km - Nach jahrelangem Rechtsstreit hat MB meine Rostlaube
jetzt im Sept. 2020 für 13.000,- Euro zurückgekauft.Es geht doch - wenn man durchhält und RS hat.
Versteh ich nicht, Du hast doch schon vor Jahren einem Vergleich zugestimmt:
"Das Fahrzeug hat lebenslange Garantie auf Durchrosten von innen nach außen (Mobilo Life) Die Wartungen wurden in MB-Werkstätten lückenlos durchgeführt. Vor 5 Jahren bekam ich eine neue Heckklappe und eine Reparatur des rechten Schwellers "aus Kulanz" Vor 3 Jahren zeigte sich Rost an den Türen und Radläufen. Das Wort "Garantie" existiert bei MB nur in der Werbung,bei Inanspruchnahme wird dieses Wort -wenn überhaupt- durch "Kulanz " ersetzt. Mit Hilfe eines leider unfähigen Rechtsanwelts und Sachverständigen-Gutachten (DEKRA - Endoskop- Kosten 3.000,- Euro) kam es zu einem Vergleich (LG Stuttgart) MB baute 3 neue Türen ein,die Radläufe rosten weiter vor sich hin.
Die Story geht in die nächste Runde.Betroffene bitte melden."
https://www.motor-talk.de/fahrzeuge/379571/mercedes-c-klasse-s202
Übrigens auch verwunderlich, dass nichts für die Nutzung abgezogen wurde und das der Rückkaufspreis deutlich über dem Marktwert liegt. Nicht einmal für einen rostfreien W203 CDI mit einer Laufleistung von knapp 300.000km bekommt man 13.000€.
Ich habe mal nachgeschaut, 13000 € wäre der Einstiegspreis für das aktuelle Modell
In dem Preis sind vermutlich die zu erwartenden Kosten der Garantiereparaturen mit eingeflossen.
Meine Zustimmung zum damaligen Vergleich bezog sich auf den Austausch vo drei Türen - wozu mir der unfähige
Anwalt seinerzeit geraten hatte.Erst danach entdeckte ich das OLG-Thüringen-Urteil - neuer Rost - neuer Anwalt -
MB wollte die Sache vom Tisch haben - die Garantie war ja noch 9 Jahre gültig.
Anwalt ist mitunter auch Glückssache, Nicht jeder studierte Jurist ist ein fähiger Anwalt. Immerhin reichen zum bestehen des Staatsexamens 6 von 18 Punkten. Wobei 18 hat nicht nie einer bekommen.
Frei nach Ludwig Thoma muss man das sehen. („Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“)
Ähnliche Themen
Zitat:
@Petertysker schrieb am 28. September 2020 um 07:55:12 Uhr:
Meine Zustimmung zum damaligen Vergleich bezog sich auf den Austausch vo drei Türen - wozu mir der unfähige
Anwalt seinerzeit geraten hatte.Erst danach entdeckte ich das OLG-Thüringen-Urteil - neuer Rost - neuer Anwalt -
MB wollte die Sache vom Tisch haben - die Garantie war ja noch 9 Jahre gültig.
Sorry, dass ich ein bisschen skeptisch bin. Das liegt einfach daran, dass bei den Urteilen und Vergleichsvorschlägen mit bzw gegen VW immer die Nutzung abgezogen wurde.
Bei knapp 300.000km Laufleistung und 21 Jahre Alter wäre bei den VW Urteilen nicht viel(eher nichts 😉 ) übrig geblieben.
Aber Du darfst gerne einen Beleg für deinen Vergleich als Bild anhängen, also anonymisiert, mit dem Baujahr, der Km Leistung und der Vergleichssumme.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 28. September 2020 um 09:50:47 Uhr:
Anwalt ist mitunter auch Glückssache, Nicht jeder studierte Jurist ist ein fähiger Anwalt. Immerhin reichen zum bestehen des Staatsexamens 6 von 18 Punkten. Wobei 18 hat nicht nie einer bekommen.Frei nach Ludwig Thoma muss man das sehen. („Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“)
Ziemlich anmaßend bei der Anzahl an Rechtschreibfehlern.
Hallo Leute,
ich bin der mit dem rostenden S202 (ehemals koala150). Ich wollte ja berichten wie´s nun weitergeht mit dem Streit in Stuttgart.
Nun endlich gab es in dem neuen Verfahren wegen der nach 2 Jahren nach der Generalsanierung im Februar 2017 (ich berichtete) schon wieder durchgefaulten Schweller, eine erste Entscheidung: PKH-Antrag wurde abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass 3 Kundendienste überzogen wurden (1x 200, 1x 700, 1x 900 km) und dass seit 2015 kein Wartungseintrag mehr im Serviceheft ist. Somit seien die Bedingungen für die mobilo-life nicht erfüllt. Dass ich eigentlich gar keinen neuen Garantiefall aufmachen wollte, sondern nur die mangelhafte Garantie-Reparatur (es wurde nur Farbe drüber geschmiert) der Schweller aus 2017 reklamieren wollte, hat das Gericht dabei wohl übersehen. Ebenso, dass man mit jedem KD bei MB ohnehin für 2 Jahre automatisch in die mobilo-life wieder einsteigt. Die Garantie somit im Februar 2017 in jedem Fall noch aktiv war. Somit geht der Fall nun zum LG nach Stuttgart.
Lustig dabei ist auch die Argumentation der Gegenseite. Die behaupten doch tatsächlich, dass die umfangreiche Rep. in 2017 (der Lackierer sprach sogar von bis zu 20.000,- €), mit Übernahme Anwaltskosten und 6 Wochen kostenlosem Leihfahrzeug, reine Kulanz gewesen sein soll, so dass ich daraus nun keine weiteren Ansprüche zur Nachbesserung ableiten könnte. Dass das nicht so ist, auch nicht sein kann, ergibt sich einerseits aus der Logik: kein Hersteller, der sich zuvor mit Händen und Füßen mit haarsträubendsten Argumenten (Zeitwert, Laufleistung, Alter etc.) gegen jede Form von Kostenübernahme gewehrt hat, würde wohl, auch noch ohne großartigen juristischen Druck, freiwillig derart umfangreich in ein damals 17 Jahre altes Auto investieren.
Stellt sich natürlich die Frage, wenn die wirklich so kulant sind, warum haben sie dann die Schweller nicht gleich mit repariert, das Auto war ja eh schon zerlegt (s. u. Pkt. 2)? Zumal dies auch schriftlich zugesichert wurde. Wie auch immer, unabhängig von der Argumentation der GS, habe ich es von MB sogar zweimal schriftlich, dass Garantieansprüche aus der Durchrostungsgarantie bestehen.
1. eMail v. 13.05.2016: "Es besteht ein Anspruch auf Instandsetzung Ihres Fahrzeugs im Rahmen unserer Garantie gegen Durchrostung."
2. eMail v. 06.12.2016: "... die Daimler AG wird die Korrosionsschäden an den Fahrzeugteilen, die im Antrag vom 24.10.2016 aufgeführt sind, aufgrund der Garantiezusage für Herrn xxx kostenfrei reparieren. Sie bietet darüber hinaus an, auch die Korrosionsschäden an den Außenschalen der Längsträger rechts und links zu reparieren."
Ich bin sicher, dass MB nicht so kulant ist, wie sie sich nun vor Gericht darstellen und würde meine Meinung gern mal extern überprüfen. Weiß jemand, ob es möglich ist, hier eine Umfrage dazu zu starten?
Also die Frage könnte bspw. nach Schulnoten lauten:
"Wie schätzen Sie die Kulanz von Mercedes-Benz hinsichtlich auftretender Rosterscheinungen an PKW ein?"
1 = sehr gut, bis 6 = sehr schlecht
Dickschiffdiesel braucht sich mal nicht zu beteiligen ;-)))))
Klingt spannend. Halt uns unbedingt auf dem laufenden. Wenn das durchgeht, könnten noch mehr Klagen gegen Daimler kommen.
Genau das werden die ja verhindern wollen. Bevor das passiert krieg ich dann eher wieder so ne Mail wie oben v. 06.12.16.
Den ersten Satz haben sie mal gewonnen, mal sehen wie der zweite ausgeht. Ich werde berichten, notfalls auch über die Titelseite der BILD. ;-)) Ich bin auf jeden Fall noch kampfeslustig, nicht weil ich das von Natur aus bin, sondern weil die Sache hier schon wieder mächtig zum Himmel stinkt, so dass ich den Fall, so mich mein "Atem" bis dorthin trägt und man mich lässt, bis an die höchste Himmelsglocke baumeln will. ;-))
Es kann ja nicht sein, dass das Auto 2017 umfangreich saniert wurde, Rost-Garantie zweifelsfrei zu dem Zeitpunkt noch bestand, dies sogar zweimal schriftlich bestätigt wurde, dazu im Zweifelsfall auch noch die Wiedereistiegsklausel greift, man sich dann einfach hinstellt und sagt: "ätschebätsch, das war ja nur Kulanz" und das Gericht dann auch noch meint, dass keine Garantie mehr bestand und somit den Hersteller, mit seinen falschen Behauptungen auch noch deckt/schützt.
Schau mer mal, würde Beckenbauer jetzt wohl sagen.
Witzbold, bei der Bild Überschrift würde sich ganz Deutschland über dich totlachen.
Das er bei den Instandsetzungskosten nach vier Jahren wieder durch ist, verstehe ich nicht, aber das ist eine andere Sache. Ich glaube auch nicht, dass da viel gemacht wurde. Meine Schweißarbeiten mit einem Aufwand von ein paar Stunden und einer Kiste Bier sehen nach drei Jahren noch gut aus 😉
Ich habe es schon mal geschrieben, dein Anspruch bei einem nachweislichen Fehler vom DB ist der Fahrzeugpreis abzüglich der Nutzung. Da ist nach 20 Jahren und mehreren 100000km nicht mehr viel übrig. Das war es schon vor vier Jahren nicht, als angeblich 20.000€ geflossen sind(Wer es glaubt...)
Versteh´ ich nicht, warum sollte sich D über mich totlachen, wenn ich meinen Teil der Abmachung (mobilo-life) mit dem Hersteller erfüllt habe, der Hersteller aber trotzdem nicht daran denkt, seine Garantiezusagen einzulösen?
Und "geflossen" ist ohnehin nix. Ich habe nur gesagt, dass die Reparatur einen Endkunden wohl bis zu 20.000,- € gekosten haben würde (alle 4 Türen und alle 4 Kotflügel + Heckklappe neu + tellergroße Rostlöcher unter dem Blech). Da muss man auch kein großer Experte sein, wenn mir MB allein für die Rep. der weggerosteten Federträger vorn (re./li) in 2019 2.000,-€ (+ MwSt. versteht sich), abnehmen wollte. Und dabei kostet so´n Federteller einzeln nur um die 15,- €.
Wie gesagt diese geschätzten Gesamtkosten sind ohne die Schweller, da haben die gar nix gemacht. Nur´n bisser Farbe drüber, so dass es so ausschaut als wäre was gemacht, schnell die Verkleidungen wieder drauf, dass der doofe Kunde nix sieht und Tschüss.
Und als mir dann 2019 auf der Urlaubsfahrt vorn die Federn um die Ohren geflogen sind, hat die nächstgelegene MB-Werkstatt, da keine Bühne frei war, einfach Rangierwagenheber vorn unter die Wagenheberaufnahme geschoben wobei dann die Schweller an den Stellen vor lauter Rost nachgegeben haben.
Stümmte was Du da hinsichtlich Fahrzeugpreis und Kilometer schriebest, hätte der Hersteller wohl vor 4 Jahren gar nix gemacht. So ne Garantie hat nix mit dem Zeitwert zu tun. Das kann man nicht mit Dieselgate vergleichen. Da geht es um offensichtlichen Betrug und z. T. um Rückgabe von Fahrzeugen, bei mir geht es jetzt um Schlechterfüllung einer zugesicherten Garantieleistung.
Aber wenn Du sowas mit ner Kiste Bier machen kannst, komme ich gern mal vorbei, da brauch ich mich dann nicht mehr lange rumstreiten, geht ja auch irgendwie ans Gemüt.
Zitat:
(Wer es glaubt...)
Was soll das? Das kann sich doch jeder selber grob überschlagen. Ne Tür tauschen kostet, mit Aus-, Um-, Einbau + lackieren beim Freundlichen sicher nicht unter 2.500,- €. Da kostet die nackige Tür schon über 1.000,- €, guckst Du hier:
https://www.teile-profis.de/page_1_3.php#oeformo
Das Ganze noch mal 4, sind wir schon mind. bei 10.000,- €. Kotflügel vorn ist nicht so aufwendig, wird aber auch so um die 500,- bis 1.000,- € mit lackieren kosten. Die Seitenwände hinten müssen eingeschweißt werden. Stell ich mir nicht so leicht vor, pro Seite sicher 1.000,- €. Sind wir schon fast bei 14.000,- €. Ein Tausender noch für die Heckklappe komplett neu. Dann kommen noch jede Menge zeitaufwendige Arbeiten (das Auto war 6 Wochen in der Werkstatt!) an der Rohkarosse, das komplette aus- und wieder einräumen innen, jede Menge Spachtelarbeiten, Grundierung etc. beim Lackierer.
Schau Dir doch die Bilder an. Da hätten sie Dir wahrscheinlich erst mal 10.000,- € für ne Anzahlung abgenommen, bevor sie auch nur eine Schraube gedreht hätten.
Ich verstehe das eh nicht, warum die da soviel Geld in die Kiste gesteckt haben sollen. Ich weiß von einem Besitzer eines 210ers, dem haben sie einen 212er Jahreswagen für 5000,- € hingestellt und die alte Kiste sofort verschrottet. War für Daimler weitaus billiger.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 29. März 2021 um 10:47:41 Uhr:
Ich verstehe das eh nicht, warum die da soviel Geld in die Kiste gesteckt haben sollen. Ich weiß von einem Besitzer eines 210ers, dem haben sie einen 212er Jahreswagen für 5000,- € hingestellt und die alte Kiste sofort verschrottet. War für Daimler weitaus billiger.
Absolut richtig. Das habe ich denen ja auch angeboten. Ich hätte mich mit einem weitgehend rostfreien S203 also ab Bj. 2005 mit ähnlicher Ausstattung zufrieden gegeben und der Käs wer gegessen gewesen. Zur Not hätte ich auch noch bisserl was drauf gezahlt, aber auf solche Verhandlungen sind die gar nicht eingegangen. Warum sie das nicht wollten, wird wohl deren Geheimnis bleiben. Mein Anwalt und ich haben da auch drüber spekuliert, er meinte, die wollen bloß keine unnötigen Präzedenzfälle schaffen. Nicht, dass dann am Ende jeder Betroffene kommt und `n neues Auto will.
der war ohne Anwalt dort und hat mit denen vernünftig geredet. War halt auch ein besserer Herr (Hauptamtsleiter einer größeren Gemeinde). Das könnte auch der Ausschlag gewesen sein, weil der mit dem Leiter des örtlichen DB-Betriebes geredet hat.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 29. März 2021 um 13:57:13 Uhr:
der war ohne Anwalt dort und hat mit denen vernünftig geredet. War halt auch ein besserer Herr (Hauptamtsleiter einer größeren Gemeinde). Das könnte auch der Ausschlag gewesen sein, weil der mit dem Leiter des örtlichen DB-Betriebes geredet hat.
Dann is´ alles klar, bei so kleinen Würstchen wie mir, machen die sowas natürlich nicht.
Ich hab´ auch versucht vernünftig mit denen zu reden, aber die sehen sich soweit über mir, dass die mich, selbst wenn ich mit Megaphone gebrüllt hätte, nicht gehört, geschweige denn, verstanden hätten (wollen).
Und so muss es der kleine Mann eben mit der Brechstange versuchen, wenn´s im Guten nicht geht.