Ergänzung:
Bei den Garantieansprüchen wegen Durchrostung steht dem Garantiegeber kein Abzug für die Nutzung etc. zu. Das Fahrzeug muss von dem von der Garantie umfassten Rost befreit werden, auch wenn es nur noch 1.000 Euro Marktwert hat und zwar egal wie hoch der Preis für die Rostbehandlung ist.