Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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Einmal Stuttgart und zurück - 450 km für´n Arsch.

Unglaublich! Der Richter hat uns nur einbestellt, um uns mitzuteilen, dass er die neuerdings von der GS aufgeworfene These von der Verjährung meiner Ansprüche nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB toll findet (frei übersetzt). Dabei hat er eingangs noch gemeint, dass ich eigentlich hätte gar nicht kommen brauchen. Stellt sich mir natürlich die Frage, wenn er, wie sich gleich darauf rausstellte, nur auf einen billigen Vergleich aus ist, warum er mich dazu nicht braucht. Ich war ja nicht darauf vorbereitet, so dass ich meinen Anwalt vorher hätte entsprechend instruieren können, somit hätte ich ja mein Ok. für einen Vergleich geben müssen.

Wie auch immer, jedenfalls hat er, nachdem er mir noch klar machen wollte, dass meine "Aktien" nun noch schlechter stehen würden als noch beim letzten Termin im August 2021, 1.400,- € als Vergleichsvorschlag gemacht. Im August waren es noch 2.500,- €. Der GA hat aber auch das noch für unangemessen gehalten, und hat allenfalls 500,- € ins Gespräch gebracht. Unsere Argumentation, dass ich ja erst im Mai 2020 von den neuerlichen Durchrostungen Kenntnis erlangte, hat den Richter dabei ebenso wenig interessiert, wie unser Vortrag, dass es sich dabei um eine arglistige Täuschung handeln könnte.

Arglist deshalb, weil die Werkstatt am Ende der angeblichen "Reparatur" im Februar 2017 die Schwellerverkleidungen einfach über die nur überpinselten Schweller drüber gemacht hat, und dabei hoffte, dass ich erst merke, dass es darunter munter weiter rostet, wenn die Verjährung bereits eingesetzt hat. Bei Arglist hätten wir aber nach §§ 195 und 199 BGB 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, indem der Mängelanspruch entstanden ist, Verjährungsfrist, also Ende 2020. Da wir den neuerlichen Nachbesserungsantrag im Oktober 2020 gestellt haben, wäre der also keinesfalls verjährt. Die zentrale Frage beim OLG wird nun also sein: kann ich diese Arglist beweisen. Wenn man das hier liest:

"Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte" (st. Rspr. BGH, Urt. v. 12.4.2013 – V ZR 266/11, MDR 2013, 700 f.; BGH NJW 2001, 2326 f.).

würde ich sagen, JA!

Am Schluss hat es der Richter nochmal mit 1.000,- € versucht - wo der GA u. U. noch mit gegangen wäre - und mir nochmal mit auf den Weg gegeben, dass meine Karten beim OLG auch eher schlecht stünden, und ich Gefahr laufe, am Ende gar nix zu haben. "Dann ist das eben so, dann habe ich halt mit Zitronen gehandelt. Jetzt gilt nur noch: alles oder nichts", habe ich ihm darauf geantwortet.

Auch wenn ich zwar sowieso zum OLG gehen werde, würde mich mal eure Meinung dazu interessieren. Grade auch, wenn jemand ne Idee hat, wie man die verjährung aus der Welt schaffen kann.

Meiner Meinung nach, hast du vollkommen Recht. Ich würde deiner Argumentation folgen.

Und sich überhaupt über 1000€ zu unterhalten, finde ich frech.

Hast du mal darüber nachgedacht, dass du nicht gewinnen sollst, weil Daimler dann auch vielen Anderen Schadensersatz zahlen müsste? Vielleicht mal das Thema Befangenheit in den Raum werfen. 🙂

Zitat:

@phoenix217 schrieb am 21. Januar 2022 um 19:06:34 Uhr:



Hast du mal darüber nachgedacht, dass du nicht gewinnen sollst, weil Daimler dann auch vielen Anderen Schadensersatz zahlen müsste? Vielleicht mal das Thema Befangenheit in den Raum werfen. 🙂

Dank Dir.

Ja das ist mir schon bewusst, das machen die immer so. Erst spätestens kurz bevor sich eine Entscheidung gegen sie abzeichnet, kommen sie mit einem Vergleich um die Ecke. Nur, ne Befangenheit des Richters davon abzuleiten, dass ich nicht gewinnen soll, dürfte sicher schwierig werden. Ich denke/hoffe, zielführender wird der Weg über die Arglist sein. Die Werkstatt hat 2017 davon gewusst, dass die Schweller mit zu reparieren wären - das wurde mir sogar schriftlich gegeben. Dann hat man trotzdem nur bisserl drüber lackiert, dass es hübsch aussieht, die Verkleidungen wieder drauf, und dann gehofft, dass ich´s nicht merke bis die Verjährung einsetzt. Das sollte doch arglistig genug sein, oder? ;-))

Das ist doch erbärmlich, dass ein Richter keinen Blick für den Sachverhalt erkennen lässt...

Die Durchrostung war zum Zeitpunkt der Instandsetzung von einem Fachmann definitiv zu erkennen.
Da geht man als Laie in ein Fachwerkstatt, bezahlt deren saftige Preise für eine ordnungsgemäße Reparatur und dann kommen die bei gravierenden, strukturellen Schäden, nach noch nicht mal 3 Jahren dazu, mit Gewährleistungsfristen. Jeder Handwerker mit nem Darm im Laib würde sich da eher Entschuldigen, dass er diesen Mangel übersehen hat und das umgehend nachbessern. Aber hier wurde, nur um die Reparaturkosten gering zu halten, einfach die Schwellerabdeckung über den schon vorhanden Gammel einfach drüber gestülpt. Da hatte man das Geld für die Reparatur auch gleich ins offene Feuer werfen können, wenn man nichttragenden, aber sichtbare Teile erneuert und verdeckt liegende, aber tragende Bereiche hinmurkst. D
Das Vergleichsangebot von 1000,- deckt ja noch nicht mal die notwendigen Materialkosten einer ordnungsgemäßen Instandsetzung. Absolut indiskutabel.
Damals wäre das mit 1000,-€ und einer vernünftigen Abschnittsreparatur sogar noch rettbar gewesen. Aber man hat den Kunden das Fahrzeug nach einer unfangreichen Reparatur bewußt ein Fahrzeug mit, für den Fachmann deutlich erkennbaren Mängeln überlassen.

Gruß

Jürgen

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Erstmal vorweg wünsche ich Dir, dass Du ohne hohe Kosten aus diesem Verfahren heraus kommst. Bei einem Vergleich richtet sich die Kostenübernahme der Anwalts- und Gerichtskosten nach den Anteilen der eingeklagten Summe.
Du hattest mal geschrieben, dass die von dir gestellten Ansprüche bei rund 10.000€ liegen und nun das Vergleichsangebot bei 1000€ liegt. In diesem Fall hättest Du 90% aller Anwaltskosten(deiner und der Gegenseite) und Gerichtskosten zu tragen, vermutlich ist das erheblich mehr, als Du bei diesem Vergleich überhaupt bekommen würdest.

Jeder der hier mitliest wird sich fragen, wieso dein Wagen nicht bereits bei der ersten unwirtschaftlichen Reparatur aus dem Verkehr gezogen wurde. Entweder war das Angebot von Mercedes damals zu schlecht, deine Forderungen zu hoch oder beides oder es gab einfach ein Kommunikationsproblem.
Fakt ist, dass die damalige Reparatur im Rahmen der Mobilo Life Garantie stattgefunden hat, aber Rostschäden am Schweller und Unterboden dabei nicht beseitigt wurden und zu diesem Fiasko geführt haben.

Nun gibt es zwei Perspektiven, deine, der ich folge und die Du mehrmals klar gemacht hast, aber auch die der Werkstatt:
Damals wurden Rostschäden von innen nach außen nach Ansicht der Werkstatt beseitigt. Die Rostschäden am Schweller wurden es nicht. Nun müsstest Du eigendlich nachweisen, dass diese Schäden auch zum Umfang der Mobilo Life gehört hätten.

Du siehst, es gibt verschiedene Perspektiven. Recht bekommen und Recht haben ist auch nicht immer das gleiche.

Und noch ein Perspektivwechsel, der von dir ach so belächelte unfähige GA fährt mit seinem Kurs bislang gut...... vielleicht weiß er doch, was er tut.

Ich wünsche dir ganz ehrlich, dass Du heile aus der Sache heraus kommst.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 22. Januar 2022 um 10:45:52 Uhr:


Jeder der hier mitliest wird sich fragen, wieso dein Wagen nicht bereits bei der ersten unwirtschaftlichen Reparatur aus dem Verkehr gezogen wurde. Entweder war das Angebot von Mercedes damals zu schlecht, deine Forderungen zu hoch oder beides oder es gab einfach ein Kommunikationsproblem.
Fakt ist, dass die damalige Reparatur im Rahmen der Mobilo Life Garantie stattgefunden hat, aber Rostschäden am Schweller und Unterboden dabei nicht beseitigt wurde und zu diesem Fiasko geführt haben.

Nun gibt es zwei Perspektiven, deine, der ich folge und die Du mehrmals klar gemacht hast, aber auch die der Werkstatt:
Damals wurden Rostschäden von innen nach außen nach Ansicht der Werkstatt beseitigt. Die Rostschäden am Schweller wurden es nicht. Nun müsstest Du eigendlich nachweisen, dass diese Schäden auch zum Umfang der Mobilo Life gehört hätten.

Du siehst, es gibt verschiedene Perspektiven. Recht bekommen und Recht haben ist auch nicht immer das gleiche.

Und noch ein Perspektivwechsel, der von dir ach so belächelte unfähige GA fährt mit seinem Kurs bislang gut...... vielleicht weiß er doch, was er tut.

Ich wünsche dir ganz ehrlich, dass Du heile aus der Sache heraus kommst.

Danke, Tomate, sa ´mer also wieder guat. ;-)

Klar weiß der GA was er tut, der ist halt so ne richtig linke Bazille, mit allen Wassern gewaschen. Das spreche ich ihm auch gar nicht ab. Das Problem dabei, das was er vorträgt, ist meist Unsinn. Leider folgt der unerfahrene Richter ihm dabei überwiegend. Es kann ja bspw. nicht sein, dass er meine Klage nun wegen angeblicher Verjährung abweist, unseren Vortrag wegen Arglist (wo dann die Ansprüche nicht verjährt wären) einfach unbeachtet lässt. Ich denke, das wird das OLG auch so sehen (müssen).

Was die Kosten betrifft, mach ich mir erst mal noch keine Sorgen. Zu einem Vergleich wird es wohl ohnehin nicht mehr kommen. Und selbst wenn, würde ich dem ja auch nicht zustimmen, wenn absehbar ist, dass die Vergleichssumme die Kosten auffrist. Dann schon lieber mit wehenden Fahnen untergehen.

Was das damalige Außerbetriebsetzen des Fahrzeugs betrifft, hast Du Recht, das Angebot von Daimler war unterirdisch: für 912,- € wollten sie mir mein Auto ankaufen, hätte es aber - dann nicht mehr als Eigentümer - weiter fahren dürfen. Mein Angebot lag damals bei 5.000,- €, hilfsweise Beschaffung eines ähnlichen aber mangelfreien S203, wo ich auch bereit gewesen wäre, noch paar Euro draufzulegen, falls erforderlich. Das haben sie aber kategorisch abglehnt, nicht mal ansatzweise war ein Aufeinanderzugehen erkennbar. Stattdessen repariert man lieber halbherzig aber doch für viele Tausend Euro. Die wussten also was sie tun, ein Kommunikationsproblem gab es also nicht.

Dass das damales eine mobilolife-Reparatur war, ist zwar klar, für den GA aber offenbar nicht. Für ihn war das angeblich nur reine Kulanz (auch so´n Unsinn). Weil sie so nett sind, und ich so lieb drum gebettelt habe. ;-)) Und bei Kulanz kann man machen was man will, meint er. Obwohl es für die Schweller sogar explizit ne Leistungszusage, die sogar über meinen Antrag hinausging, gab:

"... die Daimler AG wird die Korrosionsschäden an den Fahrzeugteilen, die im Antrag vom 24.10.2016 aufgeführt sind, aufgrund der Garantiezusage für Herrn xxx kostenfrei reparieren. Sie bietet darüber hinaus an, auch die Korrosionsschäden an den Außenschalen der Längsträger rechts und links zu reparieren."

Trotz dieser Aussage spricht der GA immer wieder nur von Kulanz, er hat noch nicht mal eingeräumt, dass es Garantie gewesen sein könnte, obwohl das aus dieser Aussage eindeutig hervor geht.

Auch wenn ich die Begründung vom Gericht ja noch nicht habe, wird es beim OLG nun wohl erst mal darum gehen, es von der Arglist zu überzeugen. Kriege ich das hin, ist wieder Licht am Ende des Tunnels.

Dein Zitat belegt gerade eindeutig, dass die Reparatur der Schweller nicht als Garantieleistung sondern als Kulanz angesehen wird

"aufgrund der Garantiezusage für Herrn xxx kostenfrei reparieren. Sie bietet darüber hinaus...."

Außerdem handelt es sich lediglich um ein Angebot, sonst hätte es heißen müssen
"Sie wird darüber hinaus...."

Aber es stimmt natürlich, liest man das glücklich, dass die Reparatur vorgenommen wird, rutschen einem solche Spitzfindigkeiten durch.

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 22. Januar 2022 um 10:11:04 Uhr:


Das ist doch erbärmlich, dass ein Richter keinen Blick für den Sachverhalt erkennen lässt...

Die Durchrostung war zum Zeitpunkt der Instandsetzung von einem Fachmann definitiv zu erkennen.
Da geht man als Laie in ein Fachwerkstatt, bezahlt deren saftige Preise für eine ordnungsgemäße Reparatur und dann kommen die bei gravierenden, strukturellen Schäden, nach noch nicht mal 3 Jahren dazu, mit Gewährleistungsfristen. Jeder Handwerker mit nem Darm im Laib würde sich da eher Entschuldigen, dass er diesen Mangel übersehen hat und das umgehend nachbessern. Aber hier wurde, nur um die Reparaturkosten gering zu halten, einfach die Schwellerabdeckung über den schon vorhanden Gammel einfach drüber gestülpt. Da hatte man das Geld für die Reparatur auch gleich ins offene Feuer werfen können, wenn man nichttragenden, aber sichtbare Teile erneuert und verdeckt liegende, aber tragende Bereiche hinmurkst. D
Das Vergleichsangebot von 1000,- deckt ja noch nicht mal die notwendigen Materialkosten einer ordnungsgemäßen Instandsetzung. Absolut indiskutabel.
Damals wäre das mit 1000,-€ und einer vernünftigen Abschnittsreparatur sogar noch rettbar gewesen. Aber man hat den Kunden das Fahrzeug nach einer unfangreichen Reparatur bewußt ein Fahrzeug mit, für den Fachmann deutlich erkennbaren Mängeln überlassen.

Gruß

Jürgen

Danke Jürgen, genau so war´s. Und ich habe gutgläubig - schließlich war man ja bei Mercedes, also dort wo sich mein Auto angeblich wohlfühlt - gedacht, unter den Schwellerverkleidungen, ist auch erst mal alles in Ordnung. Deswegen wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen, die Verkleidungen nach nem Jahr wieder abzubauen, um zu schauen, ob da tatsächlich alles i. O. ist.

Noch wegen "bewusst mangelhaft überlassen": der Lufmengensensor war damals kaputt. Als ich das Auto abgeholt habe, ist er nur geruckelt und hatte keine Leistung. Wenn er warm ist gibt sich dann zumindest erträglich, wusste ich. Der Meister hat angeblich auch ne Probefahrt gemacht. "ist ihnen das da nicht aufgefallen", hab ich ihn danach gefragt. "Er ist nicht weit gefahren", war seine Antwort. Egal, ob das nun schon vorher bestanden hat, man hätte mich aber wenigstens drauf hinweisen können, vielleicht sogar müssen. Die Heckscheibenheizung geht seit dem nicht mehr, die Lautsprecherkabel haben sie mir beim Zusammenbau abgeklemmt und, und, und.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 22. Januar 2022 um 12:00:22 Uhr:


Dein Zitat belegt gerade eindeutig, dass die Reparatur der Schweller nicht als Garantieleistung sondern als Kulanz angesehen wird

"aufgrund der Garantiezusage für Herrn xxx kostenfrei reparieren. Sie bietet darüber hinaus...."

Außerdem handelt es sich lediglich um ein Angebot, sonst hätte es heißen müssen
"Sie wird darüber hinaus...."

Aber es stimmt natürlich, liest man das glücklich, dass die Reparatur vorgenommen wird, rutschen einem solche Spitzfindigkeiten durch.

Nee, nee, der jetzige Richter hat das schon als rechtlich bedeutsame Leistungszusage interpretiert. Das Angebot hätte somit nicht einfach so nicht ausgeführt werden können. Wie gesagt, der GA hält die gesamte Reparatur nur für Kulanz. Und selbst wenn es diese Aussage nicht gegeben hätte, hätte die Werkstatt das von sich aus mit reparieren müssen, was sie ja an anderer Stelle auch getan haben, s. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil v. 14.10.2008 - 1 U 74/08:

"Soweit keine vollständige Durchrostung im engeren Sinne gegeben ist,
muss die Korrosion wenigstens ein Ausmaß erreicht haben, dass aus
technischen Gründen Maßnahmen erforderlich sind, um eine unmittelbar
bevorstehende vollständige Durchrostung zu verhindern oder die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht zu gefährden."

Du hast aber schon mal in Betracht gezogen, dass du auch einfach nicht im Recht sein könntest?
Ich meine das wirklich völlig neutral, da ich in dem Fall kein Überblick habe.
Wir kennen aber auch nur eine, deine Seite der Geschichte.

Zitat:

@JoeDreck schrieb am 22. Januar 2022 um 19:18:32 Uhr:


Du hast aber schon mal in Betracht gezogen, dass du auch einfach nicht im Recht sein könntest?
Ich meine das wirklich völlig neutral, da ich in dem Fall kein Überblick habe.
Wir kennen aber auch nur eine, deine Seite der Geschichte.

Ich denke schon, dass er nach dem gesunden Menschenverstand ein Stück weit im Recht ist(Ich halte die Forderung für rechtens, aber in der Höhe, waren mal 11.000€, für überzogen). Nur geht es vor Gericht nicht alleine darum, sondern oft um Feinheiten in Formulierungen und Handlungen. Ansonsten kann das Bekommen des Rechtes schnell daran scheitern.
Wie wenig gesunder Menschenverstand bislang eine Rolle gespielt hat, sieht man an der Historie.

Zitat:

@JoeDreck schrieb am 22. Januar 2022 um 19:18:32 Uhr:


Du hast aber schon mal in Betracht gezogen, dass du auch einfach nicht im Recht sein könntest?
Ich meine das wirklich völlig neutral, da ich in dem Fall kein Überblick habe.
Wir kennen aber auch nur eine, deine Seite der Geschichte.

Aus neutraler Sicht wäre die Frage sicher berechtigt, nur, wenn ich selber nicht von der Richtigkeit meines Tuns zu 1.000 % überzeugt wäre, würde es dann Sinn machen, wegen ein paar nach 20 Jahren durchgerosteten Schwellern so einen Aufstand zu machen. Sicher nicht.

Um die Schweller allein geht´s aber auch nicht. Meine Energie und meine Überzeugung ziehe ich aus dem hochkriminellen Betrug, der hier mit der Rostgarantie gemacht wurde. Und das ist viel zu wenig bestraft wurden, finde ich. Alle die, die mit so ner Rostlaube betrogen wurden, hätten mit ihren Kisten gleichzeitig und deutschlandweit mal nen ganzen Tag die Autohäuser lahm legen müssen, so dass es einen weltweiten Aufschrei gegeben hätte. So was hätte sicher Wirkung erzielt. Nur leider ist sowas in D nicht möglich. Die meisten haben genug, um sich was Neues kaufen zu können, anstatt sich ewig rumzustreiten. Ich gehöre nicht dazu, ich muss kämpfen.

Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 22. Januar 2022 um 20:13:03 Uhr:


... meine Überzeugung ziehe ich aus dem hochkriminellen Betrug, der hier mit der Rostgarantie gemacht wurde. Und das ist viel zu wenig bestraft wurden, finde ich.

Dafür meinen Respekt!

Daimler ist viel zu billig aus der Nummer rausgekommen. Wer solche Versprechen gibt sollte sie auch halten wollen!

Zitat:

@tomate67 schrieb am 22. Januar 2022 um 10:45:52 Uhr:


Ich wünsche dir ganz ehrlich, dass Du heile aus der Sache heraus kommst.

Ach übrigens: Mir wär´s lieber, wenn Du mir wünschen würde, dass es gut für mich ausgeht. Heile aus der Sache rauszukommen, wäre als Zielsetzung dann doch a bisserl wenig. Schließlich bin ja nicht angetreten, um am Ende nix zu haben. Das klingt ja grad so, als wäre das jetzt das Beste, was ich noch erreichen könnte. Soweit sind wir noch lange nicht. Auch wenn ich zwar grade einen Tiefschlag hinnehmen musste, hat der Ringrichter noch lange nicht bis 10 gezählt. Kurz Durchschnaufen und weiter geht´s. Und wenn der Ringrichter nix taugt, muss er eben ausgetauscht werden. ;-))

Mich würde interessieren was eine Schiedsstelle des Kfz Gewerbe als unabhängiger Sachverständiger zur zur Sach und Fachgerechtigkeit der Ausführung der Rostbeseitigung urteilen würde
Im Normalfall gibt Mercedes 3 Jahre Garantie auf Lackierung und es sollte eigentlich der Anspruch jeder Firma sein 100% ige Leistung abzuliefern egal ob’s aus Garantie Kulanz oder Regress heraus geht…
Wenn ich richtig gelesen hatte war der GA von der Gegenseite beauftragt worden.
Von daher ist eine gewisse Unabhängigkeit anzuzweifeln…

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