Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Zitat:
@tomate67 schrieb am 25. Januar 2022 um 18:09:30 Uhr:
Du nimmst das immer persönlich. Nochmal, ich wünsche dir, dass Du ohne Schaden da raus kommst. Ich werde nicht schreiben, dass ich dir einen haushohen Sieg wünsche, weil ich damit deine Siegesgewissheit, die ich nicht teile, weiter befeuer und Du irgendwann zu viel aufs Spiel setzt. Lass mich eine kritische Stimme sein, damit dir klar ist, dass es ganz und gar nicht sicher ist zu gewinnen.P.S. ich hoffe der piont of no return ist noch nicht erreicht. Solltest Du gewinnen, dann werde ich dir natürlich ehrlich gratulieren und beglückwünschen.
Grundsätzlich denke ich, dass ich mit konstruktiver Kritik ganz gut umgehen kann. Damit meine ich Kritik, die dazu dienen soll den Anderen zu unterstützen oder besser zu machen, nicht dazu, dem Anderen ein Bein zu stellen. Was mich nervt ist Deine Erbsenzählerei. In allem was ich hier veröffentliche immer nur das Böse und Falsche sehen zu wollen, bzw. sogar explizit danach zu suchen, z. B. Monate alte Posts auszubuddeln, die dann auch noch falsch gedeutet und aus dem zeitlichen Kontext gerissen werden. Nichts von dem, was ich hier schreibe ist zickzack, alles ist absolut logisch und stringent, auch wenn nicht alle Details veröffentlicht werden können.
Nochmal, hier geht es nicht nur um mich, dass ich mein Auto repariert bekomme oder ein Geld abfasse. Hier geht es auch darum, dass diese Gaunerbande mal wieder einen Denkzettel bekommt. Und dazu wäre es nett, den Akteur nicht ständig infrage zu stellen. Es ist sowieso egal, was auch immer Du noch an angeblichen Ungereimtheiten herausfinden wirst, ich zieh´ das Ding ohnehin durch, und zwar, weil ich den Mut und die Kraft dazu habe und mit jeder einzelnen Zelle meines Körpers davon überzeugt bin, dass es richtig und ehrlich ist, was ich hier tue!
Der Richter am LG hat mir noch mit auf den Weg gegeben, als ich seine 1.000,- € abgelehnt habe, dass ich möglicherweise vor dem OLG dann ganz mit leeren Händen da stehen würde. "Dann ist das eben so", war meine kämpferische Antwort, aber soweit sind wir, wie gesagt, noch nicht.
Mal losgelöst von euren virtuellen Verstrickungen kann dich die "Erbsenzählerei" und andere für dich destruktive Kritik davor bewahren, in eine bislang unbekannte Argumentation der Gegenseite zu laufen.
Immerhin gilt im Zivilverfahren nicht der Grundsatz der Amtsermittlung, wodurch nur Form und fristgerecht eingebrachte Beweise zu Werten sind. Liefert die Gegenseite ein Argument auf welches du nicht vorbereitet bist, kann das erheblichen Einfluss haben.
Wobei ich auch nochmal darauf hinweisen möchte: recht und gerecht sind nicht immer das selbe Paar Schuhe
Lasst uns einfach abwarten und nicht orakeln, was passieren könnte, das bringt eh nix. Wir werden dann, wenn die Begründung vom LG da ist, genügend Zeit haben um form- und fristgerecht darauf zu reagieren. Sollte die Begründung wirklich so brilliant sein, dass mir kein Ausweg mehr bleibt, kann ich dann immer noch nen Rückzieher machen. Die arglistige Täuschung jedenfalls, wird er nicht so einfach aus der Welt schaffen können.
Zitat:
@Skokosnuss [url=https://www.motor-talk.de/.../...n-daimler-mobilo-life-rostgarantie-Es ist sowieso egal, was auch immer Du noch an angeblichen Ungereimtheiten herausfinden wirst, ich zieh´ das Ding ohnehin durch, und zwar, weil ich den Mut und die Kraft dazu habe und mit jeder einzelnen Zelle meines Körpers davon überzeugt bin, dass es richtig und ehrlich ist, was ich hier tue!
Weiter so!
Ich würde es nicht anders machen.
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Fehler.
So Leute, es geht weiter. Heute kam nun die zu erwartende Klageabweisung.
Ich hab sie euch mal mit ein paar spitzen Bemerkungen angehängt. Echt lustig wofür so Steuergelder "Im Namen des Volkes "verbraten werden. Das hat der Richter wohl am Schluss einer Karnevalssitzung verfasst.
Mal schau´n, ob jemand den Fehler im Rechtsbehelf entdeckt. ;-))
Bin gespannt. Dein letztes Hauptargument mit der arglistigen Täuschung wurde begründet abgewiesen.
Zu der mobilo life Garantie wurde wuch Bezug genommen. Bis auf redaktionelle Fehler konntest du jetzt nix markieren
Zitat:
@JoeDreck schrieb am 21. Februar 2022 um 18:13:42 Uhr:
Bin gespannt. Dein letztes Hauptargument mit der arglistigen Täuschung wurde begründet abgewiesen.
Zu der mobilo life Garantie wurde wuch Bezug genommen. Bis auf redaktionelle Fehler konntest du jetzt nix markieren
Er hat zwar was zur arglistigen Täuschung geschrieben. Das muss aber nicht heißen, dass das richtig sein muss. Wenn etwas angeblich repariert ist und nach 2 Jahren schon wieder so durchgefault ist, dass man da nicht mal einen Wagenheber ansetzen kann, ohne dass die Kiste gleich durchbricht, das Ganze dann auch noch vedeckt ist, dann liegt der Verdacht einer arglistigen Täuschung schon sehr sehr nahe, meine ich mal.
Ansonsten könnte eine Werkstatt, z. B. beim Austausch eine Kotflügels, jeden Mist darunter veranstalten, ohne dass der Kunde ne Chance hätte das zu reklamieren, wenn nach 3 Jahren die Rostbrühe wieder rausläuft. Sowas ist Arglist, und das werd´ ich auch beweisen.
Der weiß ja nicht mal wer der Kläger oder der Beklagte ist, woher soll der dann wissen, was Arglist ist.
Ich wünsche dir viel Glück mit der Beweisführung..
Hast du schon ne Idee wie du das anstellen willst?
- gibt es Zeugen die aussagen und notfalls beeidigen werden, dass der Werkstattinhaber oder ein Bevollmächtigter vorsätzlich eine Täuschung angeordnet hat?
- gibt es Zeugen die aussagen und notfalls beeidigen werden, dass die Arbeiten an deinem Fahrzeug nicht nach dem damaligen Stand der Technik fachmännisch ausgeführt wurden?
- würde der Werkstattmeister (Reparaturverantwortliche) eine Täuschung vor Gericht eingestehen?
- gibt es rechtliche Grundlagen, die die Art der Fahrzeugübergabe, wie geschehen, als nicht zulässig beschreiben?
Ich fürchte ohne das eben angeführte, wird es mit einer Beweisführung extrem schwierig..
By the way: Was ein Richter weiß, kann oder eben nicht, spielt rechtlich keinerlei Rolle solange keine Befangenheit nachgewiesen werden kann..
Trotzdem viel Erfolg, dein Anwalt wird dich sicher entsprechend beraten und durch den weiteren Verlauf führen..
Ideen hab ich schon, die sind aber noch nicht ausgegoren. Da is´ ja auch noch bisserl Zeit.
Dass der Werkstattmeister ne Täuschung zugeben würde, eher geht die Sonne morgen Früh im Westen auf. ;-))
Hat denn noch keiner den Fehler im Rechtsbehelf bemerkt?
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 21. Februar 2022 um 21:53:37 Uhr:
Hat denn noch keiner den Fehler im Rechtsbehelf bemerkt?
Den Fehler, den ich dachte, gibt´s offenbar doch nicht. Ich dachte, dass ein Rechtsbehelf in der Sache fehlen würde. Der Richter hat ja nur Rechtsbehelfsbelehrung über den Streitwert abgegeben, aber über die Sache selbst nicht. Das scheint aber wohl so üblich zu sein, in Verfahren, wo ohnehin Anwaltszwang herrscht. Man geht dabei davon aus, dass Anwälte das wissen sollten, wo und wie lange man sich beschweren kann.
Wieder was gelernt.
Und was heißt das alles jetzt für Dich?
Zitat:
@Benefiz schrieb am 23. Februar 2022 um 10:29:37 Uhr:
Und was heißt das alles jetzt für Dich?
Bin nicht ganz sicher worauf sich Deine Frage bezieht, Wenn´s das Verfahren betrifft, heißt dass, dass wir in den nächsten Wochen Beschwerde beim OLG Stuttgart einreichen werden, da die arglistige Täuschung ja nur damit abgebürstet wurde, dass es in der Branche üblich ist, dass Fahrzeuge nach einer Rep. im "fahrfertigen Zustand" an den Kunden übergeben werden. Um die Arglist aus der Welt zu schaffen, dürfte das allein aber nicht haltbar sein - hoffe ich zmindest.
Wenn man einem Kunden eine Reparatur der Schweller zusagt, diese dann aber nicht, allenfalls nur schönfärberich ausführt und flugs die Schwellerverkleidungen wieder drauf macht, damit der Kunde nicht sehen kann, dass es darunter munter weiter rostet und das Fahrzeug dann nach ca. 2 Jahren unter der Last eines Wagenhebers an den Stellen zusammenbricht, dann sollte die Arglist doch auf der Hand liegen. Schließlich wäre das ja nicht passiert, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß repariert worden wäre, denn einen Rangierwagenheber kann man überall am Schweller ansetzen, wenn sie gesund sind. Das hat das LG aber weder erwähnt geschweige denn geprüft. Das Gutachten, das er hat machen lassen wollen, ist ausgefallen.
Verkenn bitte nicht auf wem die Beweislast liegt. Nämlich bei dir.
Und im Zivilprozess obliegt es den Parteien Beweise einzubringen. Du musst also die arglistige Täuschung nachweisen und das stichhaltig.
Zitat:
@JoeDreck schrieb am 23. Februar 2022 um 14:56:50 Uhr:
Verkenn bitte nicht auf wem die Beweislast liegt. Nämlich bei dir.
Und im Zivilprozess obliegt es den Parteien Beweise einzubringen. Du musst also die arglistige Täuschung nachweisen und das stichhaltig.
Schon klar, aber ich denke, dass was für jeden durchschnittlich gebildeten Mitteleuropäer offensichtlich ist, muss nicht noch extra bewiesen werden:
Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, Prima-facie-Beweis) ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen.