Kennzeichenbeleuchtung
Guten Tag,
ich habe nun seit ca. 2 Wochen das Problem, dass meine linke Kennzeichenbeleuchtung nachdem ich das Auto abgeschaltet habe noch eine längere Zeit weiter brennt, zudem flackert Sie im Stand und Ich bekomme gefühlt alle 2 Minuten eine Meldung auf dem Display das mein Kennzeichenlicht ausgefallen ist. Ich habe bereits vor 4/5 Tagen beide Beleuchtungen gewechselt, es sind LED Leuchten, jedoch kamm die Fehlermeldung weiter und das linke Licht ist nach wievor im selben Zustand, wovon könnte das kommen? Fahre einen BMW 5ER E60 525D 3.0 BJ 2009
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25 Antworten
Es kommt durchaus vor, das die ausfallen, sind nunmal Glühfäden.
Ich hab meine mit E Kennzeichen bei Amazon gekauft und gut ist.
Leuchten besser als das Rückfahrlicht....
Zitat:
@Spechtone schrieb am 5. August 2022 um 11:49:03 Uhr:
Ich sagte, dass er nichts zu beanstanden hatte.
Ich gehe nicht davon aus, dass er etwas übersehen hat. Ich gehe davon aus, dass er nicht der Meinung ist, dass die Kennzeichenbeleuchtung ein Mangel darstellt oder zum Erlöschen der BE führt.
seh ich anders, ich gehe davon aus, er hat es übersehen, denn:
Quelle_
klick michZitat:"Scheinwerfer, Bremsleuchten und alles, was am Auto nach außen leuchtet, gehört zu den “lichttechnischen Einrichtungen”. Damit diese Einrichtungen an einem Auto verbaut werden dürfen, werden sie grundsätzlich im Zusammenhang mit den zugehörigen Leuchtmitteln bauartgenehmigt. Eine nachträgliche Änderung an dieser lichttechnischen Einrichtung führt zum Erlöschen dieser Bauartgenehmigung. Hierunter zählt auch der Austausch der Lichtquellen, also der bisher verwendeten Glühlampen. Wenn die Bauartgenehmigung der lichttechnischen Einrichtungen erlischt, erlischt dadurch auch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs, was bedeutet, dass man so nicht mehr durch die Gegend fahren darf. Einige Änderungen am Fahrzeug kann man durch eine Einzelabnahme nachträglich eintragen lassen. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben können die lichttechnischen Einrichtungen jedoch nicht durch Einzelabnahmen eingetragen werden.
Im Klartext bedeutet das:
Glühlampen in Scheinwerfern dürfen nicht verändert werden. Das schreibt sowohl die deutsche, als auch die europäische Gesetzeslage vor.
Zitat_ende"will hier auch keinen Streit vom Zaun brechen, sondern lediglich freundlich darauf hinweisen, dass Du evtl. ohne Betriebserlaubnis unterwegs sein könntest, die letzte Entscheidung liegt selbsvertändlich bei Dir.
Ich glaube jetzt montiere ich die wieder ab und hole mir selbstleuchtende Kennzeichen. Die sind ja erlaubt und bedürfen keiner gesonderten Beleuchtung. ^_^
Btw habe ich auch gelbe Nebler, die sind eingeschaltet auch „hell yeah gelb“ .
Da hat auch keiner was gesagt
Zitat:
@Spechtone schrieb am 5. August 2022 um 14:07:06 Uhr:
Ich glaube jetzt montiere ich die wieder ab und hole mir selbstleuchtende Kennzeichen. Die sind ja erlaubt und bedürfen keiner gesonderten Beleuchtung. ^_^
oder montierst einfach die hier
LED_Leuchte, die haben zumindest ne Zulassung für den 1er, 3er etc.
Den E60/61 sehe ich da aber nicht aufgeführt
richtig, ist aber wenigsten original BMW ;-)
wobei, wird bestimmt auch in China produziert :-(
Schaweinlich. Meine sehen übrigens genau so aus…
Schönes Wochenende
Zitat:
@U.S.-Marshal schrieb am 5. August 2022 um 13:17:12 Uhr:
Zitat:
@Spechtone schrieb am 5. August 2022 um 11:49:03 Uhr:
Ich sagte, dass er nichts zu beanstanden hatte.
Ich gehe nicht davon aus, dass er etwas übersehen hat. Ich gehe davon aus, dass er nicht der Meinung ist, dass die Kennzeichenbeleuchtung ein Mangel darstellt oder zum Erlöschen der BE führt.
seh ich anders, ich gehe davon aus, er hat es übersehen, denn:
Quelle_ klick mich
Zitat:"
Scheinwerfer, Bremsleuchten und alles, was am Auto nach außen leuchtet, gehört zu den “lichttechnischen Einrichtungen”. Damit diese Einrichtungen an einem Auto verbaut werden dürfen, werden sie grundsätzlich im Zusammenhang mit den zugehörigen Leuchtmitteln bauartgenehmigt. Eine nachträgliche Änderung an dieser lichttechnischen Einrichtung führt zum Erlöschen dieser Bauartgenehmigung. Hierunter zählt auch der Austausch der Lichtquellen, also der bisher verwendeten Glühlampen. Wenn die Bauartgenehmigung der lichttechnischen Einrichtungen erlischt, erlischt dadurch auch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs, was bedeutet, dass man so nicht mehr durch die Gegend fahren darf. Einige Änderungen am Fahrzeug kann man durch eine Einzelabnahme nachträglich eintragen lassen. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben können die lichttechnischen Einrichtungen jedoch nicht durch Einzelabnahmen eingetragen werden.
Im Klartext bedeutet das:
Glühlampen in Scheinwerfern dürfen nicht verändert werden. Das schreibt sowohl die deutsche, als auch die europäische Gesetzeslage vor.
Zitat_ende"
will hier auch keinen Streit vom Zaun brechen, sondern lediglich freundlich darauf hinweisen, dass Du evtl. ohne Betriebserlaubnis unterwegs sein könntest, die letzte Entscheidung liegt selbsvertändlich bei Dir.
Ja richtig, das austauschen der Leuchtmittel ist nicht erlaubt, aber wenn man jetzt das ganze Teil an der Kennzeichenbeleutung wechselt und da ne e Nummer drauf ist, ist es erlaubt.
Hab damals sogar bei nem Tüv Prüfer gefragt und er hat mir das so bestätigt.
Fahre seit Jahren so rum immer durch den tüv gekommen und keine Probleme gehabt.
Meine Beleuchtung hat ebenfalls ein E-Prüfzeichen. Da gibts meiner Meinug nach erstmal nichts zu beanstanden. Ist Geschmackssache!
Zitat:
@userxxxx schrieb am 5. August 2022 um 14:37:54 Uhr:
aber wenn man jetzt das ganze Teil an der Kennzeichenbeleutung wechselt und da ne e Nummer drauf ist, ist es erlaubt.
demnach könnte man genausogut einen Golf-Scheinwerfer an den E60 schrauben, ohne Einzelabnahme und Eintragung sehe ich das kritisch.
Das verbaute Teil muss schon für das jeweilige Fahrzeug sein und ne E Nummer haben.
So einfach ist es nicht.