Keine Werksgarantie , Probleme ?

Ford Mondeo

Kann jemand aus eigener Erfahrung etwas über die Garantieabwicklung/ Kulanz bei Fordhändlern sagen, da im Gegensatz zu z.B. VW der Händler und nicht das Werk Vertragspartner bei Garantiefällen ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Händler deutlich zurückhaltender verhalten, wenn ersteinmal bei Ihnen abgerechnet wir. Momentan fahre ich einen VW und bin mit der Garantie bzw. Kulanz sehr zufrieden, würde allerdings gerne auf einen Ford umsteigen.

33 Antworten

Mut zum Risiko - Mut zum Leben -?

Hallo und guten Morgen,

Garantieverlängerung kaufen und nicht das Unglück haben, dass ausgerechnet der Händler in die Pleite geht, bei dem man sein Auto gekauft hat !

Also, ich kenne die Statistik nicht, wieviele Mondeos prozentual gewandelt werden mussten, aber wenn es ein K.O. -Kriterium ist wie es bei Ford geregelt ist, dann gebt lieber gleich den Führerschein mit ab. Ihr werdet mit ungleich größerer Wahrscheinlichkeit einen Unfall als Autofahrer haben, als dass Ihr den Mondeo wandeln müsst und ausgerechnet der Händler pleite ist. Die Zehntausende, bei denen alles in Ordnung ist, chatten hier nicht; der Einzelfall bei dem alles schiefging aber sicher.

Ängste sollten nie die Handlung bestimmen, sondern klare Entscheidungen auf der Grundlage von Fakten. In Ausnahmefällen sollte man sich seiner Ängste wenigstens bewusst sein.

Übrigens nebenbei was ist "Lackgarantie" -?
Ford garantiert 12 Jahre bei Rost, vorausgesetzt man macht die jährliche Rostkontrolle !

Unser Mondi ist ein Grauimport oder EU-Import mit fast 30% Preisvorteil gegenüber Liste vor 4 Jahren. Alle Mondis sind übrigens Importe, gebaut werden die in Belgien.
Es hat mit den Kleinigkeiten innerhalb der Garantiezeit bei verschiedenen Händlern überhaupt keine sachlichen Probleme gegeben.

Gruß

Hallo murksl, ich würde auch sagen kauf dir lieber keinen Ford. Denn du bekommst sicher ein "Montagsauto"

Aber auch bei den anderen Hersteller ist doch immer die Werkstatt Ansprechpartner... und somit muss doch die Werkstatt den Mangel beseitigen und nicht der Hersteller... meinst Du nicht, dass VW, Opel etc. den druck auf den Händler abgibt? auch wenn es so in den Papieren drin steht...
Die (Hersteller) lassen dich doch genauso am langen Armen sterben, wie der pleite gegangene (Ford) Händler...
Dann gibt sich bei einer Wandlung, der Händler mehr Mühe, denn er möchte ja auch keinen schlechten Namen in seinem Umkreis hinterlassen....

Gruß
Epex

Ich bezweifele ja nicht, dass es nette und zuverlässige Fordhändler gibt, die einem kompetent helfen.
Es geht mir ausschließlich um die rechtliche Seite, und da kann es aufgrund der ausschließlichen Sachmängelhaftung bei Ford nach 6 Monaten ( Beweisumkehr) zu Problemen kommen, die auch ein guter Anwalt nicht mehr im Sinne des Kunden richten kann.
Bei den anderen Herstellern ist diese Beweisumkehr laut Garantie ausgeschlossen .

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Zitat:

Original geschrieben von Epex121


Also, ich bin ja kein Rechtsverdreher... aber bei Ford steht

Mit der Ford Partner-Garantie können Sie Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei Ihrem Ford Vertragspartner geltend machen.Ford garantiert den Ford Vertragspartnern dabei im Rahmen der Ford Partner-Garantie die Kostenübernahme. Die Ford Partner-Garantie stellt darüber hinaus sicher, dass während ihrer Laufzeit bei jedem auftretenden Sachmangel vermutet wird, dass dieser bereits bei der Auslieferung bestand. Eine Ausnahme bilden Mängel, deren Art diese Vermutung ausschließt (z.B. normaler Verschleiß).

Die Ford Partner-Garantie erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung oder dem Datum der Auslieferung durch den Ford-Vertragspartner (es gilt das frühere Datum).

Also ich find dort ist nichts nachteiliges.... ich hatte vor Jahren (1994) das gleiche Problem, mein Verkaufender Händler machte Pleite und zuerst benötigt mein Essi einen neuen Zylinderkopf und später einen kompletten Motor... das Ganze ohne Probleme...

Gruß
Epex

ich versteh dihc immer noch nicht... da steht doch nirgend etwas von Sachmängelhaftung oder Gewährleistung! sondern nur von Garantie...

Es war doch nur noch die Rede vom Händler, der evt. Pleite gehen könnte...

Aber egal... guck mal bei Maybach, dort haste für Garantiefragen einen persönlichen Ansprechpartner vom Werk...

Gruß
Epex

Für das Geld, das ein Maybach kostet, bekommst Du aber auch 20 Mondeos - da kann man dann schon einen persönlichen Betreuer erwarten.

Zitat:

Original geschrieben von torre01


Für das Geld, das ein Maybach kostet, bekommst Du aber auch 20 Mondeos - da kann man dann schon einen persönlichen Betreuer erwarten.

ich hab das etwas ironisch gemeint... 😁

Ich verstehe nur nicht, wo das Problem bei der Ford Garantie ist...
Auf der Homepage steht doch, dass es sich um eine Garantiehandelt und nicht um eine Gewährleistung...

Und dass mit den pleite gehenden Händler haben doch andere Hersteller auch,.... Ich kann mir nicht vorstellen, das VW bei einem Händler , der pleite geht ohne probleme einer Wandlung zustimmt....

Gruß
Epex

Ja, Partner Garantie. Das heißt, zwischem dem Händler und Ford gibt es einen wie auch immer gestalteten Vertrag, der eine Kostenübernahme von Ford vorsieht. Dies ist aber KEINE Garantie zwischen dem Hersteller und dem Käufer !

Ein Beispiel : Getriebeschaden nach 7 Monaten.
Der Händler stellt sich quer, weil Ford nach Rückfrage behauptet, dass der Schaden noch nicht bei Auslieferung bestand. Keine rechtlichen Möglichkeiten für den Käufer irgendetwas einzufordern.
Selbes Beispiel bei Garantie. Hier entfällt die Beweisumkehr und der Hersteller hat sich rechtlich (Garantiebedingungen) verpflichtet den Schaden zu beheben, egal ob er annimmt, dass der Schaden schon bei Auslieferung vorhanden war oder nicht.
Alles klar ???

Gleichzeitig wirbt aber Ford mit einer 2-jährigen Garantie.

Wenn also der angesprochene Fall eines Getriebeschadens nach 7 Monaten eintritt und Ford und der Hersteller stellen sich quer, und das geht dann auch noch an die Presse - hat Ford das letzte Auto verkauft.

@murksl - ich glaube, Du siehst das viel zu Schwarz

Mehr als nur Gewährleistung
Unter dem Namen "Ford Partner Garantie" gibt es ab sofort für alle Modelle zwei Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung.

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Nachdem AUTO BILD in Tests regelmäßig die schlechte Garantiepraxis auch des Kölner Herstellers kritisiert hat (Gewährleistung statt Garantie), erweitert Ford nun seine Hersteller-Kulanz. Mit der neuen "Ford Partner Garantie" erhält jeder Ford-Neuwagenkäufer ab sofort zwei Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung.

Damit ist der kritische Passus "Beweislastumkehr nach einem halben Jahr" vom Tisch. Ford stellt mit der neuen Partner-Garantie sicher, daß jeder Sachmangel innerhalb von zwei Jahren ab Kauf vom Hersteller behoben wird – sofern der Wagen regelmäßig nach den jeweils gültigen Ford-Wartungsvorschriften in einer Fachwerkstatt gewartet wurde und dies im Serviceheft mit Stempel und Unterschrift eingetragen ist. Hoffentlich ziehen jetzt andere deutsche Hersteller nach – einzig Opel und Smart geben schon echte Garantie. Die große Übersicht zu allen Herstellern lesen sie hier.
http://www.autobild.de/aktuell/meldungen/artikel.php?artikel_id=6960

Da habe ich aber etwas aktuelleres !

Stand: 09/05
Durchblick im Gewährleistungs-Dschungel
Garantie oder Sachmängelhaftung?
Für Außenstehende kaum mehr zu durchschauen ist der Wirrwarr zwischen Garantie, Gewährleistung
und Sachmängelhaftung. Der ADAC sorgt für Durchblick.
Was ist der Mindeststandard?
Seit Einführung der Sachmängelhaftung Anfang 2002 ist ausschließlich der Händler Ansprechpartner
für den Kunden. Er muss zwei Jahre ab Kauf die Haftung für Sachmängel übernehmen. Nach Ablauf
der ersten sechs Monate hat freilich der Käufer nachzuweisen, dass der von ihm angeführte Mangel
bereits bei Übernahme des Wagens bestanden hat („Beweislastumkehr“). Freilich sind dem ADAC
bisher keine Fälle bekannt geworden, dass dies vom Käufer gefordert wird. Vielmehr läuft es in der
Praxis zumeist so, dass die Mängel in den ersten beiden Jahren auch ohne solchen Nachweis kostenlos
beseitigt werden.
Vergleich Sachmängelhaftung - Garantie
Darüber hinaus bieten einige Fabrikate zusätzlich eine Herstellergarantie an. Hier die Unterschiede:
Sachmängelhaftung
• EU-weit vorgeschrieben
• Leistungserbringer: Händler
• 24 Monate kostenlose Mängelbeseitigung
• nach 6 Monaten Beweislastumkehr
Garantie
• freiwillig
• Leistungserbringer: Hersteller
• längere Fristen möglich
• frei vereinbar
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung muss also der Händler 24 Monate lang dafür
gerade stehen, dass Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden waren, beseitigt werden. Der
Händler darf sich nur weigern, wenn er bei Reklamationen innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen
kann, dass der Mangel bei Auslieferung noch nicht bestanden hat. Ab dem siebten Monat
wiederum hat der Kunde zu belegen, dass der Mangel von Anfang an da war. Darauf wird in der Praxis
aber zumeist verzichtet.
Anders verhält es sich bei einer Garantie: Sie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers und bezieht
sich in der Regel auf die einwandfreie Beschaffenheit bestimmter Bauteile während der Dauer
der Garantie. Im Zuge dieser Garantie hat der Kunde lediglich Anspruch auf Nachbesserung.
Was gibt es außerdem?
Manche Hersteller geben noch zusätzliche Garantien, etwa für Lack oder bei Durchrostung. Diese
sind zumeist an eigene Bedingungen geknüpft.
Herstellergarantien

Die einzigen Hersteller in diesem Schreiben des ADAC, die keine Garantie anbieten, sind BMW und FORD .

Ach ja, aus Deinem Artikel Epex121 :

Dazu Anwalt Rocke: "Zuerst gilt verbindlich nur das, was über den Gesetzesrahmen hinaus schriftlich zugesichert wird. Äußert sich ein Hersteller aber wiederholt in die gleiche Richtung, darf er dann auch beim Wort genommen werden." Sein Rat: Der Kunde sollte dieses auch tun und vor einer Kaufentscheidung die Regelungen der jeweiligen Marke samt Kleingedrucktem genau prüfen.

kann es sein, dass der ADAC sich irrt? Ich meine auf der HP von Ford steht doch ganz klar Garantie...
kannste mal den link senden?
Gruß
Epex

Zitat:

Original geschrieben von murksl


Ach ja, aus Deinem Artikel Epex121 :

Dazu Anwalt Rocke: "Zuerst gilt verbindlich nur das, was über den Gesetzesrahmen hinaus schriftlich zugesichert wird. Äußert sich ein Hersteller aber wiederholt in die gleiche Richtung, darf er dann auch beim Wort genommen werden." Sein Rat: Der Kunde sollte dieses auch tun und vor einer Kaufentscheidung die Regelungen der jeweiligen Marke samt Kleingedrucktem genau prüfen.

Ist ja Richtig... aber auf der HP steht GARANTIE !!! Im Prospekt steht "GARANTIE"

Der Artikel mit dem Rechtsanwalt istaus 15/2003!

Der Artikel von mir oben ist aus 2004... und Ford bietet ganzklar Garantie an.

Die Tabelle mit den Herstellern ist auch aus 15/2003 und nicht mehr vergeleichbar...

Willst Du das nicht verstehen?
Schick mir mal den link, wo du ogtes aus dem ADAC her hast...

Ich kann auch nicht verstehen wo der User MURKSL das Problem sieht.

FORD als Hersteller gibt eine GARANTIE !!!!, also zahlt FORD 24 MONATE lang für alle defekte die nicht verschleißbedingt sind.

Irgendwie scheint das der USER MURKSL nicht zu verstehen oder er will nicht.

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