ForumMondeo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. Keine Werksgarantie , Probleme ?

Keine Werksgarantie , Probleme ?

Themenstarteram 3. Januar 2007 um 8:33

Kann jemand aus eigener Erfahrung etwas über die Garantieabwicklung/ Kulanz bei Fordhändlern sagen, da im Gegensatz zu z.B. VW der Händler und nicht das Werk Vertragspartner bei Garantiefällen ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Händler deutlich zurückhaltender verhalten, wenn ersteinmal bei Ihnen abgerechnet wir. Momentan fahre ich einen VW und bin mit der Garantie bzw. Kulanz sehr zufrieden, würde allerdings gerne auf einen Ford umsteigen.

Ähnliche Themen
33 Antworten

Man kann das nie genau sagen, wie entschieden wird... da läßt sich ein Hersteller nie in die Karten schauen....

Du kannst mal gute Erfahrungen machen... und ein anderer mit dem gleichen Problem geht leer aus...

Das ist bei jedem hersteller so... mal mehr mal weniger...

Gruß

Epex

ach noch was... du kannst die Werksgarantie bei einem Neuwagen bis 5 Jahre verlängern... oder evt. auch mit A1 Garantie...

Gruß

Epex

bin mit vielen Problemen in den letzten 6 Jahren immer sehr zufriedenstellend und freundlich bedient worden..

Keine Werksgarantie habe ich jetzt nicht verstanden. Die 2 Jahre gewährleistung sind doch eine Art Werks-Garantie. jedenfalls wurden bei mir selbst bei einem EU Reimport, bei einem Fremden-Händler gekauft "Garantie"arbeiten ohne Probs bei meinem ortsansässigen Ford-Fritzen gemacht. Also irgendwas bekommen die Ford Händler auch von den Ford-Werken zurück für die garantieleistungen.

Themenstarteram 5. Januar 2007 um 17:27

So, ich bin jetzt etwas schlauer.

Ford hat als einer der wenigen Hersteller keine Garantie , sondern nur die gesetzliche Gewährleistung.

Mögliche Probleme : Nach 6 Monaten liegt die Beweislast, dass der Fehler bei der Auslieferung schon vorhanden war beim Käufer ! und im Falle einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages ist allein der Händler der Ansprechpartner, der das Auto verkauft hat. Wenn der , aus welchem Grund auch immer, nicht will oder kann, steht man schlecht da.

Außerdem hat Ford als einziger keine Lackgarantie.

Ziemlich mager für einen Hersteller, der seine Marktanteile erhöhen will.

Für mich ein K.o. Kriterium für den Kauf eines neuen Ford.

Zitat:

Original geschrieben von murksl

So, ich bin jetzt etwas schlauer.

Ford hat als einer der wenigen Hersteller keine Garantie , sondern nur die gesetzliche Gewährleistung.

Mögliche Probleme : Nach 6 Monaten liegt die Beweislast, dass der Fehler bei der Auslieferung schon vorhanden war beim Käufer ! und im Falle einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages ist allein der Händler der Ansprechpartner, der das Auto verkauft hat. Wenn der , aus welchem Grund auch immer, nicht will oder kann, steht man schlecht da.

Außerdem hat Ford als einziger keine Lackgarantie.

Ziemlich mager für einen Hersteller, der seine Marktanteile erhöhen will.

Für mich ein K.o. Kriterium für den Kauf eines neuen Ford.

Quatsch... Ford hat als einer der ersten deutschen Hersteller auf Garantie von Gewährleistung umgestellt, sogar rückwirkend... ich glaube ab 04oder05.... ich kann mir nicht vorstellen, dass die dass wieder verworfen haben...

Wo bitte hast du das gelesen?

Guck mal auf der HP von Ford...

ferner haben die sogar den Service mit aufgenommen (wie renault schon viele jahre es so macht) nur gilt die (noch) nicht für den Mondeo... allerdings kenne ich das kleingedruckte (noch) nicht..

Gruß

Epex

Themenstarteram 5. Januar 2007 um 18:47

Es handelt sich bei der "Fordgarantie" um eine sogenannte "Ford-Partner-Garantie" d.h., dass der direkte Vertragspartner im Falle einer "Wandlung,Minderung o.ä" der Händler und nicht der Hersteller ist. ( Wie z.B. bei VW,BMW, AUDI,Opel ect.)

Das heißt, wenn der Händler z.B. durch Pleite oder durch die momentan stattfindenden "Händlerbereinigungen der Autokonzerne"nicht mehr im Geschäft ist, steht man im Regen !

Themenstarteram 5. Januar 2007 um 18:49

Ach ja, nachzulesen ist das unter Ford.de.

Es wird übrigens auch beim ADAC Test des S-Max als Minuspunkt gesehen.

Also, ich bin ja kein Rechtsverdreher... aber bei Ford steht

 

Mit der Ford Partner-Garantie können Sie Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei Ihrem Ford Vertragspartner geltend machen.Ford garantiert den Ford Vertragspartnern dabei im Rahmen der Ford Partner-Garantie die Kostenübernahme. Die Ford Partner-Garantie stellt darüber hinaus sicher, dass während ihrer Laufzeit bei jedem auftretenden Sachmangel vermutet wird, dass dieser bereits bei der Auslieferung bestand. Eine Ausnahme bilden Mängel, deren Art diese Vermutung ausschließt (z.B. normaler Verschleiß).

Die Ford Partner-Garantie erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung oder dem Datum der Auslieferung durch den Ford-Vertragspartner (es gilt das frühere Datum).

Also ich find dort ist nichts nachteiliges.... ich hatte vor Jahren (1994) das gleiche Problem, mein Verkaufender Händler machte Pleite und zuerst benötigt mein Essi einen neuen Zylinderkopf und später einen kompletten Motor... das Ganze ohne Probleme...

Gruß

Epex

Das kann ich nur bestätigen. Mein Mondi befindet sich in Jahr 2 der Garantie. Bisher musste ich zweimal zum FFH zwecks eines Garantiefalls. Bei dem FFH habe ich das Auto nicht gekauft. Trotzdem wurde ich immer ordentlich und freundlich behandelt und auch das Problem behoben.

Nach der Behebung des Problems musste ich immer eine Auftragsbescheinigung unterschreiben, mit der der FFH von Köln sich das Geld für den Garantiefall holen kann.

Themenstarteram 5. Januar 2007 um 20:55

Eine Ausnahme bilden Mängel, deren Art diese Vermutung ausschließt (z.B. normaler Verschleiß).

Das wir uns nicht falsch verstehen:

1. Mit oben erwähntem Satz hält sich Ford ( der Händler) noch ein Hintertürchen offen.

2. "Garantie"fälle ( richtig bei Ford : Sachmängel) muß der Hersteller nachbessern.

Anders sieht es allerdings bei vertraglichen Problemen aus, denn da ist bei Ford der Händler der Partner und also auch für Wandlung etc. zuständig. Wenn der Pleite macht gibt es keinen Rechtsnachfolger und folglich keinen Vertragspartner der den Wagen zurücknehmen müßte

Ja mag ja sein, aber machen dass die anderen Händler/marken nicht genauso? Ich meine bei einem Verkauf ist doch immer der Händler zuständig...

Ich meine der Vertragspartner ist doch zb der VW Händler, Opel Händler etc. und nicht der Hersteller.

Ein Beispiel kam mal im Fernsehen (ca.1/2 jahr her), da ging ein Opelhändler pleite und ein Kunde wollte wandeln... nur mit druck des Senders hat Opel der Wandlung zugestimmt... ansonsten hat man sich dort auch sehr zurück gehalten...

Ich denke, bei anderen Herstellern/Importeuren ist das auch nicht anders...

Gruß

Epex

am 5. Januar 2007 um 21:32

Der Kaufvertrag wird IMMER mit dem Händler abgeschlossen und nicht mit dem Hersteller/Werk.

Themenstarteram 5. Januar 2007 um 21:59

Das ist richtig , nur steht z.B. in den Garantiebedingungen von VW,Opel,BMW usw., daß der Hersteller und nicht der Händler für Sachmängel,Nachbesserung und gegebenenfalls Wandlung gerade steht. Ein nicht zu verachtender Vorteil, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann, da nicht bei einem eventuell problematischen Händler Ende der rechtlichen Fahnenstange ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. Keine Werksgarantie , Probleme ?