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Kein TÜV wg Gasdruckdämpfer Motorhaube

BMW 5er F11

Hallo zusammen,
hat auch schonmal jemand von Euch kein TÜV wegen der Gasfedern der Motorhaube bekommen?
Mir hat deswegen gestern der Prüfer bei meinem 530D EZ 2/14 80000km die Plakette verweigert.
Grüße
Wolfgang

Beste Antwort im Thema

Du kannst dir das schön reden, so lange du willst. ;)

Es ändert nichts an den Gesetzen. Dämpfer abgelaufen - kein TÜV.

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Seit wann haben rechtliche Vorgaben etwas mit "Meinung" zu tun?

Der TS schreibt, dass er kein TÜV bekommen hat? , also irgendwie doch Gesetz.....?

Ja, Sicherheitsfunktionen müssen (sofern verbaut) in allen Bereichen voll funktionsfähig sein.
Das unterliegt der HU-Prüfung.
Abgelaufene Federn als wesentliches Bauteil des Sicherheitssystem "Fußgängerschutz" sind ein (regelmäßig erheblicher) Mangel.
Gemäß §29 I und III StVZO bzw. Anlage VIII Nr. 1.2 sowie Anlage VIIIa Nr. 6.7.1. #5 i.V.m. der "Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen".
Ganz ohne "Meinung".
PS: das ist auch keine "Mindesthaltbarkeit". Die Federn sind schliesslich kein Yoghurt.
Das ist ein Fälligkeitsdatum.

Man kann es aber "dauerhaft" auscodieren, dann ist es nicht mehr "installiert" und braucht auch nicht mehr zu funktionieren. Gerne auch die Sprengladungen entfernen.

Ich kenne Leute, die haben sich den hinteren Scheibenwischer austragen lassen, weil der nicht funktioniert hat. Dann gab es auch TÜV ohne Scheibenwischer hinten.

Die Gasdruckfeder ist beim Bremsflüssigkeitsservice zu prüfen. Lässt man den Bremsflüssigkeitswechsel nicht bei BMW machen, prüft das evtl. auch keiner.
Werden die Gasfedern beim BMW-Bremsflüssigkeitswechsel nicht geprüft (und man bekommt dann keinen TÜV), dann wurde beim Händler der Service nicht ordnungsgemäß/vollständig durchgeführt.
Auszug aus den Kaufmännischen Servicedaten:
[ ] Service Bremsflüssigkeit
O Aktiver Fußgängerschutz(SA8TF): Haltbarkeitsdatum auf Gasdruckfeder der Frontklappe prüfen, ggf.
ersetzen(1) Haltbarkeit muss nächsten Service erreichen
O Ohne Aufdruck Haltbarkeitsdatum: Ausgehend vom Fahrzeugproduktionsdatum alle 5 Jahre
ersetzen(1) Haltbarkeit muss nächsten Service erreichen
O Bremsflüssigkeit wechseln
O Serviceanzeige nach Werksvorschrift zurücksetzen

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 3. Februar 2019 um 20:59:24 Uhr:


Ich kenne Leute, die haben sich den hinteren Scheibenwischer austragen lassen

Ich kenne Leute die glauben, die Erde sei eine Scheibe.

Ich würde mir diese Leute aber nicht zum Vorbild nehmen.

Im Übrigen ist ein Scheibenwischer hinten (im Gegensatz zu vorn) nicht vorgeschrieben, nicht Teil des Prüfumfanges und daher auch nicht ein- oder auszutragen.

Möglicherweise haben dir "Leute" also Mist erzählt.

Nein, ich kenne die Leute. Es gab keine Tüv wegen der fehlfunktion (weil ja installiert, muss auch gehn). Dann abgebaut, und ich denke es wurde such ein Eintrag in die Papiere gemacht, das es ohne Wischer, also "dauerhaft" ist.

Das ist Blödsinn.
Das wäre wie wenn man einen Mangel bekäme, wenn die Fussmatten fehlen.
Die sind nicht vorgeschrieben, so wenig wie ein Heckwischer.
Also entweder die "Leute" erzählen Mist oder der TÜV hat Mist veranstaltet und die "Leute" haben es mit sich machen lassen.
In jedem Fall kein guter Leumund.
Und diesen Spruch " Was dran ist, muss funktionieren" hört man in dem Zusammenhang oft, ist aber falsch.
Richtig ist: "Was vorgeschrieben ist, muss funktionieren, sofern es verbaut ist."
Nicht alle Funktionen sind HU-relevant.
Was HU-relevant ist, steht in den o.a. von mir zitierten Vorschriften.

Noch konkreter: alle Teile, die Teil der Typenzulassung sind, müssen funktionieren.

..........funktionieren müssen ist gut......!
Wer überprüft die Sitzverankerung, das ABS, den Tachometer, RDKS, usw.
Ich kann mit Sicherheit sagen, dass bei meinen Fahrzeugen diese Punkte niemals überprüft wurden.
Zuletzt wurde die Bremsflüssigkeit gewechselt. Die Dämpfer an der Motorhaube wurde nach 5 Jahren definitiv nicht getauscht (entgegen der Angaben hier).
Wenn Ihr jetzt glaubt, dass die letzte Verantwortung beim Fahrer liegt, so stimmt das nur in Bezug auf die Sorghaltspflicht zu. Bei sorgfältiger Einhaltung aller Servicearbeiten in einer Fachwerkstätte, kann der Kunde darauf vertrauen, dass das KFZ den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dem Fahrer obliegt nur die Prüfung von z.B. Licht, Bremsen, Reifen, usw., vor Fahrtantritt...
Ich stelle auch in Frage, ob ein Fussgängerschutzsystrm Teil einer Typpürüfung ist, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Liebe Grüße
Gyula

Zitat:

@gyula1 schrieb am 4. Februar 2019 um 00:36:21 Uhr:


Ich stelle auch in Frage, ob ein Fussgängerschutzsystrm Teil einer Typpürüfung ist, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Liebe Grüße
Gyula

Ist es aber! Somit gibts nichts in Frage zu stellen.

......und du weißt das?
Und wieso werden diese Punkte nicht überprüft, wie Bremsen, Lenkung, usw.....?

Vielleicht nimmst du dir nicht einfach endlich mal die Zeit und schaust (für den Anfang) die Anlage VIIIa zur StVZO an, die ich jetzt schon zum dritten Mal erwähne.
Dann hast du eine grobe Vorstellung was geprüft wird.
Evtl. würdest du hernach weniger vermuten, raten, spekulieren und irgendwelche (falschen) "Meinungen" ohne faktische Grundlage präsentieren müssen.

Hi
Hi!
Hab ich, da steht nicht einmal ansatzweise etwas konkretes über Fußgängerschutz / Motorhaube drinnen.
Außerdem ist das wahrscheinlich gar nicht die Vorlage, nach der die Prüfer vorzugehen haben, da mir diese viel zu allgemein gehalten ist.
Kann mich aber irren, da ich eher die österreichischen Prüfvorgaben kenne.
Den hier gültigen Katalog ( https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?... ) -> Anlage 6 ca. knapp vor der Mitte des Dokumentes, habe ich jetzt auch durchforstet, aber auch nichts bezüglich Fußgängerschutz gefunden.
Liebe Grüße
Gyula

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