Forum5er F07 (GT), F10 & F11
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. 5er F07 (GT), F10 & F11
  7. Kein TÜV wg Gasdruckdämpfer Motorhaube

Kein TÜV wg Gasdruckdämpfer Motorhaube

BMW 5er F11
Themenstarteram 2. Februar 2019 um 10:25

Hallo zusammen,

hat auch schonmal jemand von Euch kein TÜV wegen der Gasfedern der Motorhaube bekommen?

Mir hat deswegen gestern der Prüfer bei meinem 530D EZ 2/14 80000km die Plakette verweigert.

Grüße

Wolfgang

Beste Antwort im Thema

Du kannst dir das schön reden, so lange du willst. ;)

 

Es ändert nichts an den Gesetzen. Dämpfer abgelaufen - kein TÜV.

395 weitere Antworten
Ähnliche Themen
395 Antworten
am 2. Februar 2019 um 11:24

... einfach unglaublich ... was sich die Leute bieten lassen. (Sorry, aber irgendwie selbst schuld. Sowas gibt es nur in "good old Germany")

Wer zum Tüv geht ist selber schuld. Nie und nimmer mit einem so komplizierten Fahrzeug. Die finden sicher etwas. Den Tankdekel hätte ich ihm in sein Nasenloch geschoben :-)

Ich finde es ok wenn der Tüv sich ausnahmsweise mal mit den Fahrzeugen auskennt. Ich finde es eher nicht ok was so manchmal eine Plakette bekommt obwohl es längst entsorgt gehört hätte.

Über das Verfallsdatum kann man streiten, bei mir ist scheinbar keins aufgedruckt. Gab es da nicht auch mal zwei verschiedene Ausführungen?

Ach, und das Bändchen von Tankdeckel ist auch porös, Schreck lass nach ;)

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 2. Februar 2019 um 12:00:13 Uhr:

Na da würde ich mich beschweren, am besten beim Vorstand der TÜV organisation. Es geht bei der Prüfung um die Verkehrssicherheit. Wenn die Gasfedern nicht tatsächlich verschlissen sind ist es schon gar kein Grund. Es gibt auch keine Vorschrift, ob solche Haubenhalter überhaupt verbaut sein müssen. Man könnte auch eine Holzlatte zum abstützen nehmen.

Hier bitte nicht falsch verstehen, die Gasdruckdämpfer sind nicht die gemeint die deine Motorhaube oben lassen wenn du sie öffnest, das sind die Dinger die den hinteren Teil der Motorhaube nach oben schieben bei einem Unfall mit einem Fußgänger. Knallt also ein Fußgänger vorne bei dir auf und mit der Birne an deine Motorhaube, so werden die Dämpfer explosionsartig aktiviert und schieben deine Motorhaube nach oben um den Fußgänger quasi aufzufangen und ihm einwenig knautschzone zu liefern damit er mit seinem Kopf nicht durch die Haube, die ja nachgibt, direkt an den Motor knallt.

Um diese Dinger geht es hier doch oder versteh ich das falsch? Wenn diese Teile gleichzeitig die Haube oben lassen beim Öffnen dieser, dann haben sie halt eine doppelFunktion.

am 2. Februar 2019 um 11:41

Ich durfte mir auch schon anhören. Die Bremsbeläge sind zwar noch nicht verschlissen, sie könnten aber voraussichtlich innerhalb der zwei Jahre bis zum nächsten TÜV verschleißen, und deshalb würde man keine Plakette bekommen.

 

Quasi "so wie als ob" verschlissen.

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 2. Februar 2019 um 12:41:21 Uhr:

Ich durfte mir auch schon anhören. Die Bremsbeläge sind zwar noch nicht verschlissen, sie könnten aber voraussichtlich innerhalb der zwei Jahre bis zum nächsten TÜV verschleißen, und deshalb würde man keine Plakette bekommen.

 

Quasi "so wie als ob" verschlissen.

So ein Blödsinn hätte ich mir nicht lange angehört. Wenn er schlechte Laune hat kann er die woanders rauslassen ;)

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 2. Februar 2019 um 12:41:21 Uhr:

Ich durfte mir auch schon anhören. Die Bremsbeläge sind zwar noch nicht verschlissen, sie könnten aber voraussichtlich innerhalb der zwei Jahre bis zum nächsten TÜV verschleißen, und deshalb würde man keine Plakette bekommen.

 

Quasi "so wie als ob" verschlissen.

Das geht natürlich nicht, ist auch nicht rechtens, dann einen anderen prüfen holen lassen oder gänzlich weg fahren zu einer anderen Gesellschaft. Ich persönlich mache das bei der dekra in Oldenburg und die sind super. Bringe da all meine 5er hin und bis jetzt haben die mich nie durchfallen lassen. Sind sehr vernünftig und anständig dort zumindest, wie es wo anders ist weiß ich nicht.

@witjka,

Nein, was Du meinst ist die Pyrotechnik. Die muss nicht ausgetauscht werden. Es geht tatsächlich um die Haubendämpfer. Dort ist ein Verfallsdatum draufgedruckt. Manche TÜV'er bemängeln das, manche schauen gar nicht drauf. Beim freundlichen wird man in der Regel beim Service darauf hingewiesen.

Es geht hier genau nur um den Akatur und der ist die Pyrotechnik !!!! und da steht auch das Datum drauf wie lange er garantiert im Fahrzeug verwendbar ist verstehe hier nicht warum von Haubendämpfern und so en Quatsch gelabert wird wenn hier kaum der Sinn der Akaturen verstanden wird !!!!

 

Das soll im Falle eines Unfalls mit einer Person verhindert werden das der Fußgänger sich schwere Kopfverletzung zufügt ( Kopf auf Frontscheibe) wenn es zu einer Kollision kommt in dem die Motorhaube eben im hinteren Teil ein Stück hoch gestellt wird eher der Fußgänger aufschlägt somit ist der Winkel steiler und die starken eventuell "tötlichen" Kopfverletzungen werden stark reduziert.

Die Gasdruckdämpfer sind Bestandteil des Fußgängerschutzes.

Bis 2011 war der wartungsfrei.

Dannach wurde die Konstruktion geändert und die Gasdruckdämpfer eingebaut.

Diese haben eine Lebensdauer von 5 Jahren.

Beim Bremsflüssigkeitsservice werden die Dämpfer kontrolliert. Ist das Verfallsdatum kürzer als der nächste Bremsflüssigkeitsservice, dann werden sie getauscht.

Wer sich also regelmäßig in die Fänge des BMW Services begibt, dürfte keine Probleme beim TÜV haben.

Andernfalls muss man sich halt selbst drum kümmern.

Inzwischen kennen die Prüfer diesen Punkt.

In 2015 hatte ich mal einen Prüfer darauf angesprochen, da war das Thema noch unbekannt.

Gruß Manfred

Zitat:

@bmw3er5er schrieb am 2. Februar 2019 um 13:25:28 Uhr:

Es geht hier genau nur um den Akatur und der ist die Pyrotechnik !!!! und da steht auch das Datum drauf wie lange er garantiert im Fahrzeug verwendbar ist verstehe hier nicht warum von Haubendämpfern und so en Quatsch gelabert wird wenn hier kaum der Sinn der Akaturen verstanden wird !!!!

Das soll im Falle eines Unfalls mit einer Person verhindert werden das der Fußgänger sich schwere Kopfverletzung zufügt ( Kopf auf Frontscheibe) wenn es zu einer Kollision kommt in dem die Motorhaube eben im hinteren Teil ein Stück hoch gestellt wird eher der Fußgänger aufschlägt somit ist der Winkel steiler und die starken eventuell "tötlichen" Kopfverletzungen werden stark reduziert.

Das stimmt nicht so ganz.

Der Aktuator in Pyrotechnik löst n.m.V. nur die obere Verriegelung vor der Scheibe.

Die Haube wird dann durch den Gasdruck nach oben gestellt.

Deshalb das Verfallsdatum.

Gruß Manfred

Zitat:

@bmw3er5er schrieb am 2. Februar 2019 um 13:25:28 Uhr:

verstehe hier nicht warum von Haubendämpfern und so en Quatsch gelabert wird wenn hier kaum der Sinn der Akaturen verstanden wird !!!!

Ich verstehe nicht, wie man so einen Quatsch schreiben kann, wenn man noch nicht mal weiß, dass das Ding laut ETK "Aktor" heisst (Aktuator kann man technisch auch sagen).

Und den geht es auch überhaupt nicht, Pyrotechnik (z.B. auch Airbags) verfällt nicht.

Es geht um die Gasfedern (aka "Gasfeder, Frontklappe, Aktiv"), die zum Aktiven Fußgängerschutz beitragen.

Diese verlieren bekanntermaßen mit der Zeit schleichend Druck, das war schon immer so. Früher war das aber nicht so relevant, da ging die Klappe eben schwerer auf oder fiel leichter zu, halb so wild.

Seit sie aber funktionell ins Sicherheitssystem integriert sind, ist dieser Druckverlust relevant und das Wechselintervall 5 Jahre. Kosten ca. 100€.

Also, weniger Ausrufezeichen verwenden, sich mehr mit der Technik beschäftigen.

PS: ich war im Dezember mit dem F10 (Bj. 11/'13) beim TÜV, Federn vorsorglich getauscht. Prüfer hat nicht danach geschaut (hab bewusst darauf geachtet).

...die hinreichende Vorspannung der Gasfedern könnte man mit einer Federwaage prüfen, mit der man die geöffnete Haube zuzieht. Der fahrzeugspezifische Minimalwert kann wie andere auch festgelegt werden.

Der eventuelle Einwand zukünftigen altersbedingten Versagens trifft auf viele Fahrzeugfunktionen zu.

am 2. Februar 2019 um 13:32

Es geht aber um eine "zerlegungsfreie Sichtprüfung" zum Zeitpunkt der TÜV Untersuchung, und nicht um "vermutliches Versagen" in der Zukunft. Das ist einfach nicht gedeckt vom Auftrag des Gesetzgebers.

Hier geht es darum, das die Gasfedern zu einem Sicherheitssystem gehören, ein Ablaufdatum haben und getauscht werden müssen, wenn sie abgelaufen sind.

Da gibt es nichts zu diskutieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. 5er F07 (GT), F10 & F11
  7. Kein TÜV wg Gasdruckdämpfer Motorhaube