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Kaufvertrag abgeschlossen, jedoch keine Auftragsbestätigung erhalten.

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 27. April 2014 um 14:03

Hallo in die VW Gemeinde, ich benötige einmal einen Rat.....und zwar hat meine Mutter am 04.April (sprich vor genau 23 Tagen) beim VW Händler einen Kaufvertrag für einen Golf 7 unterschrieben. (Finanzierung des Neuwagens).

Im Kaufvertrag selbst wurde ein unverbindlicher Liefertermin von 06/2014 genannt. Da meine Mutter auf den Wagen bis spätestens mitte Juli angewiesen sein wird hat der Händler auf ausdrückliche Nachfrage nochmals bestätigt, dass dies dicke reichen würde und wir sofern die Auftragsbestätigung die nächsten Tage kommt (Stand 04.04.14), wir genau den Produktionstermin sehen würden.

Nachdem wir bis letzte Woche nichts gehört haben, rief ich beim Verkäufer an, dieser war verwundert wieso noch keine Auftragsbestätigung da sei......er wollte sich drum kümmern, sagte mir aber zugleich das die Produktionswoche auf KW 31 liegt, also ende Juli, somit wäre der Wagen erst im August Auslieferungsfertig!

Jetzt die Frage.....in den AGB´s steht dieser Satz: "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme dr Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstands innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."

Bedeutet das, dass wir nun ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten könnten, da die 3 Wochen-Frist nun schon durch ist, ohne das wir eine schriftliche AB erhalten haben?

Über eine kurzes Feedback würde ich mir freuen.

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15 Antworten

Ja. Der Vertrag kommt erst mit Erhalt der AB zu Stande.

Sehe ich auch so, zumal du es ja schriftlich in den Händen hälst. Wenn die der Händler nicht mehr zusagt, aus welchem Grund auch immer. Kaufabsicht zurücknehmen und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von cycroft

Ja. Der Vertrag kommt erst mit Erhalt der AB zu Stande.

Wobei das mit den "3 Wochen" ja noch ziemlich grenzwertig ist. In diesen speziellen 3 Wochen lagen allerdings zwei bundeseinheitliche Feiertage. Und auch ohne dies wäre Tag X + 3 Wochen auch erst letzten Freitag gewesen. Wenn die AB also z.B. am Montag noch im Briefkasten landet, dürfte man schon einen Anwalt brauchen, um klären zu lassen, ob damit die Frist noch eingehalten ist oder nicht.

Themenstarteram 28. April 2014 um 5:48

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan

Zitat:

Original geschrieben von cycroft

Ja. Der Vertrag kommt erst mit Erhalt der AB zu Stande.

Wobei das mit den "3 Wochen" ja noch ziemlich grenzwertig ist. In diesen speziellen 3 Wochen lagen allerdings zwei bundeseinheitliche Feiertage. Und auch ohne dies wäre Tag X + 3 Wochen auch erst letzten Freitag gewesen. Wenn die AB also z.B. am Montag noch im Briefkasten landet, dürfte man schon einen Anwalt brauchen, um klären zu lassen, ob damit die Frist noch eingehalten ist oder nicht.

ja das dachte ich mir auch, deshalb warte ich heute noch ab wenn dann nix in der Post ist, werd ich das Fax morgen früh rausschicken für meine Mum.

Danke für eure Hilfe.

am 28. April 2014 um 6:18

Ich hoffe ihr habt in der Zwischenzeit nicht Optionen hinzu- und/oder abgewählt. Dann "prolongiert" sich die Bestellung nämlich und der Händler wird euch eine Nase drehen.

Zitat:

Original geschrieben von florian_20

Hallo in die VW Gemeinde, ich benötige einmal einen Rat.....und zwar hat meine Mutter am 04.April (sprich vor genau 23 Tagen) beim VW Händler einen Kaufvertrag für einen Golf 7 unterschrieben. (Finanzierung des Neuwagens).

Im Kaufvertrag selbst wurde ein unverbindlicher Liefertermin von 06/2014 genannt. Da meine Mutter auf den Wagen bis spätestens mitte Juli angewiesen sein wird hat der Händler auf ausdrückliche Nachfrage nochmals bestätigt, dass dies dicke reichen würde und wir sofern die Auftragsbestätigung die nächsten Tage kommt (Stand 04.04.14), wir genau den Produktionstermin sehen würden.

Nachdem wir bis letzte Woche nichts gehört haben, rief ich beim Verkäufer an, dieser war verwundert wieso noch keine Auftragsbestätigung da sei......er wollte sich drum kümmern, sagte mir aber zugleich das die Produktionswoche auf KW 31 liegt, also ende Juli, somit wäre der Wagen erst im August Auslieferungsfertig!

Jetzt die Frage.....in den AGB´s steht dieser Satz: "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme dr Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstands innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."

Bedeutet das, dass wir nun ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten könnten, da die 3 Wochen-Frist nun schon durch ist, ohne das wir eine schriftliche AB erhalten haben?

Über eine kurzes Feedback würde ich mir freuen.

Ich befinde mich in der gleichen Situation und mich würde brennend interessieren wie die Angelegenheit ausgegangen ist.

Ist die Unterschrift des Verkäufers auf der verbindlichen Bestellung nicht gleichzusetzen mit einer Annahme der Bestellung oder muss die AB zusätzlich zugeschickt werden?

Viele Grüße von

Glogau

also.. ich hab nie eine AB erhalten und fahre mein Golf 7 seid über 1 Jahr.

War alles drin was ich wollte und wie ich es wollte.

Glogau hat wirklich nochmal einen VW gekauft!

Zitat:

Original geschrieben von pummuk

also.. ich hab nie eine AB erhalten und fahre mein Golf 7 seid über 1 Jahr.

War alles drin was ich wollte und wie ich es wollte.

Rechtlich einwandfrei ist das aber nicht gelaufen... Heisst aber nicht, dass das nicht auch gut gehen kann. Problematisch wird es für den Händler, wenn was bsp. Ausstattung fehlt, da gibt es dann Probleme, um entweder den einen oder anderen Sachverhalt zu beweisen.

@Glogau

eine rechtliche Beratung kann hier im Forum nicht erfolgen. Aber es sei der Hinweis gestattet sich den Kaufvertrag genauer durchzuarbeiten. Da müsste deine Fragestellung eigentlich erschöpfend Beantwortung finden.

Zitat:

Original geschrieben von Glogau

Ist die Unterschrift des Verkäufers auf der verbindlichen Bestellung nicht gleichzusetzen mit einer Annahme der Bestellung oder muss die AB zusätzlich zugeschickt werden?

Muss nicht, das hängt dann von Dir ab. In den AGB (meist Rückseite Deiner Bestellung) steht in aller Regel sinngemäß, dass Du drei Wochen an Deine Bestellung gebunden bist. Ein Kaufvertrag kommt aber erst zustande, wenn Dir die AB zugeht.

Sprich: Hast Du nach drei Wochen keine AB bekommen, bist Du nicht mehr an Deine Bestellung gebunden und ein Kaufvertrag ist bis dahin nicht zustande gekommen.

@ TE

Wie ist es ausgegangen?

Bei mir im Vertrag steht auch 3 Wochen an den Vertrag gebunden.

Ich habe am 19.9 bestellt, am 22.9 per Email die Ausstattung nochmal angepasst. Am 30.9. hat man mir die Ausstattungsänderung per email bestätigt.

Eine offizielle Auftragsbestätigung ist aber bisher nicht schriftlich erfolgt. Weder mit der alten als auch der neuen Ausstattung.

Was zählt für die 3 Wochenfrist?

Meine Änderung am 22.9 oder deren Bestätigung per Email vom Händler am 30.9.

Ich will jetzt den Händler nicht mit der Nase drauf stoßen, dass die Auftragsbestätigung fehlt, sondern wenn sicher ist dass die Frist abgelaufen ist, den Vertrag stornieren.

Zitat:

@hjscheidt schrieb am 14. Oktober 2014 um 13:01:16 Uhr:

Bei mir im Vertrag steht auch 3 Wochen an den Vertrag gebunden.

Ich habe am 19.9 bestellt, am 22.9 per Email die Ausstattung nochmal angepasst. Am 30.9. hat man mir die Ausstattungsänderung per email bestätigt.

Eine offizielle Auftragsbestätigung ist aber bisher nicht schriftlich erfolgt. Weder mit der alten als auch der neuen Ausstattung.

Was zählt für die 3 Wochenfrist?

Meine Änderung am 22.9 oder deren Bestätigung per Email vom Händler am 30.9.

Ich will jetzt den Händler nicht mit der Nase drauf stoßen, dass die Auftragsbestätigung fehlt, sondern wenn sicher ist dass die Frist abgelaufen ist, den Vertrag stornieren.

was ist bei dir Raus gekommen ?=

@florian_20 (und die anderen) haben 3 Jahre lang nicht geantwortet, weshalb sollten sie es jetzt tun:D

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