KAuf auf Probe????^^
Hallo liebe User, ich weiss das gehört hier nicht hin. Benötige aber dringend Hilfe-! Ich baue auf Euch!
Problem: Habe mir eine Anlage gekauft. Habe zu dem Verkäufer gesagt ich möchte die testen wenn sie mir nicht gefällt dann tausche ich sie wieder um. Er hat gesagt das ist kein Problem da das Ware aus dem Laden ist und er das nicht bestellen muss... Naja es war nicht das was ich mir vorgestellt habe für 900€ Naja ich heute wieder hin und da gibt der mir ne Gutschrift über das Geld.! Aber es ist nix im Laden was ich gebrauchen kann.... Nun war das ja mit ihm abgeklärt und er hat gesagt ich bekomme das Geld wieder... Naja was mache ich jez? Wie sieht das aus, das war ja nen Kauf auf Probe! Müssen die mir da das Geld nicht auszahlen???
Wäre echt dankbar wenn ihr mir helfen könntet..
Danke,!
Chrisitan
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von blizzard18
Es geht ja Hauptsächlich um die Boxen die nix taugen---- Man das die sich so stur stellen? Der verkäufer wird ja dann garantiert das Gegenteil beweisen... Was soll ich da machen selbst wenn es da zu einem Rechtsstreit kommt....
Kann ich da nicht was über den Hauseigenen Versandhandel kaufen meine Gutschrift hin schicken und denn Artikel dann wieder umtauschen??? Schon habe ich laut Fernab Gesetz meine Kohle wieder?? Wie würdet Ihr vorgehen??
DANKE, DANKE, DANKE
Damit würdest du es nur schlimmer machen. Mach doch einfach ersteinmal das was hier im Forum gepostet wurde.
Denke mal der Brief inkl Rückschein wird seine Einstellung ändern. Die haben ja auch nicht unbedingt Lust mit Anwalt gegen dich vor zu gehen...kostet die ja auch etwas.
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
wieso suchst du dir nicht einfach eine andere bessere Anlage aus?
Das hat der TE doch, wie beschrieben, schon versucht, aber nichts Besseres in dem Geschäft gefunden.
er hat doch auch die Möglichkeit über das Geschäft eine Anlage zu bestellen,wenn die Gesuchte nicht vorrätig ist.
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Zitat:
Original geschrieben von cobra427os
Definitiv nein. Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht bei Ladengeschäften, weder 5 Tage noch binnen einer anderen Frist. Etwas anderes gilt nur bei Fernabsatzgeschäften (z.B. Online, Teleshopping u.s.w). Da ist z.B. der Widerruf binnen 4 Wochen ohne Angabe von Gründen möglich.
Hier haben sich aber anscheinend Käufer und Verkäufer auf ein vertragliches Rücktrittsrecht verständigt (mündlich). Frage ist nur mit welchem Inhalt: Entweder Geld zurück oder nur Gutschrift. "Blizzard18" ist wohl der Auffassung es sei Rückerstattung des Geldes vereinbart worden. Dann könnte er natürlich Bargeld vom Verkäufer verlangen, notfalls auch gerichtlich einfordern.
Problematisch wird es, wenn der Verkäufer das abstreitet. Bzgl. des gesondert vereinbarten Rücktrittrechtes wäre hier nämlich Blizzard18 darlegungs- und beweispflichtig in einem Rechtsstreit. Wenn es nur mündlich ablief und kein Zeuge die Version vom Blizzard bestätigen könnte, sieht es schlecht aus.
Gruß
Patrick
... herrlich, der gutachten-stil. so prüft man fälle. endlich einer, der ahnung hat.
Hallo zusammen,
da ich selber in einem Expert tätig bin kenn ich das zu genüge...
Haben die in dem Laden die Anlage in der Vorführung? Sollte das so sein sieht es schlecht aus, denn Du hättest die dort Probehören können.
Wenn nicht sprech mit dem Geschäftsführer oder dem Verkaufsleiter wegen einer kulanten Lösung. Fordern bringt meist nichts.
Eine Chance hast Du noch.
Sind in dem Geschäft die AGBs gut sichtbar angebracht? Wenn ja schau mal was vom Rücktrittsrecht drin steht.
Wenn keine AGBs aushängen hatte Dir der Verkäufer Dich erstmal über Deine Rechte aufklären müssen.
Good Luck, Thomas
über die AGB´s muss dich ja auch keiner aufklären da musst dich schon selber schlau machen.
Aber ich finde auch das du in dem Fall pech hast.
ich gehe zu meinem Händler wenn ich nen Sub will und dann wird der eingebaut und teilanbezahlt und schriftlich festgehalten das ich ihn in x-Tagen gegen nen anderen oder mein angezahltes zurücktauschen kann.
Das macht aber auch nicht jeder kommt halt immer drauf an ob die einen kennen und ob man evtl da schon ein wenig Geld gelassen hat.
Das is ja das genial an der sache wir sind Nachbarn.. Die Firma und unsere firma 2 Häuser von einander entfernt... und das wissen die auch!
ja aber irgendwie stimmt doch hier was nicht, ihr argumentiert im fall eines normalen kaufs, doch hier wurde doch vereinbart das ganze auf probe zumachen, wieso soll er dann eine gutschrift akzeptieren? das wäre ja so, als hätte er es gekauft!
@MumiMB
Genauso sehe ich das auch. Hier wird man den Verdacht nicht los, daß der Kunde über den Tisch gezogen werden soll...🙁
das sehe ich genauso... und deswegen muss ich was in der hand haben.... sehe nicht ein ne gutschrift zu akzeptieren..!!!
Zitat:
Original geschrieben von thomas3112
...dann müsste der Verkäufer aber diese Absprache eingestehen. Warst Du beim Kauf alleine?
nein, das warst du blizzard natürlich nicht 😉 hoffe du verstehst!
Ne is klar..... aber der verkäufer weiss das ich alleine da war... das haben andere auch gesehen...!