Kann man vorzeitig aus dem Leasing vertrag aussteigen????
Hallo, ich habe ja vor mein Auto zu verkaufen und es haben sich jetzt schon viele gemeldet !
Jetzt meine Frage ,kann ich vorzeitig meinen Leasing Vertrag beenden oder ih auf den anderen Käufer überschreiben lassen ?? Wer kann mir weiter helfen ,wer hat das erfahrungen ?? Danke
10 Antworten
Das ist so leicht leider nicht (zu beantworten). Du solltest mal das Kleingedruckte lesen. Den Leasingvertrag kündigen wird zwar möglich sein, aber so was von teuer ! Das hängt aber auch davon ab, ob Du einen Restwertvertrag oder einen reinen Kilometervertrag hast. In der Regel mußt Du alle Raten begleichen und kannst höchstens noch den Erlös abziehen - der Erlös wird aber schlecht sein bei einem noch nicht so alten Auto. Da ist der Werverlust in aller Regel um einiges größer als das, was Du laufend in Form der Leasingraten abbezahlst.
Ob ein Dritter einsteigen kann, weiß ich nicht. Da ist das Problem, daß der Wagen dann aus zweiter Hand ist und der Wertverlust neu kalkuliert wird. Bist Du ADAC-Mitglied ? Da gibt es auf der Mitgliederseite Informationen zu Leasing.
Ich würde einfach mit der Leasinggesellschaft sprechen. Wenn Du wirklich aussteigen muss, wird es i.d.R. einen Weg - wenn auch u.U. teuer - geben. Aber Du solltest das Gespräch nicht scheuen; ist besser als rumrätseln.
Zitat:
Original geschrieben von danieboy23
Hallo, ich habe ja vor mein Auto zu verkaufen und es haben sich jetzt schon viele gemeldet !
Wenn es geleast ist, ist eben nicht Dein Auto!
Es gibt auch Internetbörsen, um sein Leasing zu übergeben.
Ja das Auto ist ja zur hälfte meins ! ;-)) Habe ja ne menge Geld angezahlt !
Ja ich muss mich mal weiter schlau machen. Vielen Dank schonmal
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@danieboy
deine leasingsonderzahlung ist keine "anzahlung", sondern eine leasingsonderrate - also aufpassen! generell kannst du davon ausgehen, dass man die leasingsonderzahlung auch durch die leasingmonate teilen kann. du erwirbst damit keinen teil deines autos, sondern nur bessere konditionen.
ergo:
das auto gehört dir beim leasing NICHT auch nicht zu 50% - auch wenn du eine sonderrate gezahlt hast.
zum verkauf:
der verkauf kann nur gehen, wenn du über die bank den buchwert (tatsächlicher kaufpreis) erfragst.
dieser ist meist im ersten jahr höher als der schwacke wert.
anbei ein grobes, vereinfachtes beispiel:
mein mondeo kostet listenpreis 45.000 inkl. Steuer
die bank hat somit einen buchwert von 45.000 eur
nun meldest du dein auto an und fährst die erste meter und dein wagen verliert alleine dadurch schon enorm an wert (vorbesitzer 1)
also ist der wagen nun nur noch 40.000 EUR wert, der buchwert ist aber bei 44.500 EUR (45 tsd abzgl. 1 leasingrate)
somit kann man pauschal sagen, dass der buchwert des mondeo gerade im ersten jahr höher sein wird als der tatsächlich wert
die leasingsonderrate, welche von dir als anzahlung bezeichnet wurde, kann dir hier vielleicht helfen, so dass du hier den verkauf und das ablösen der bank mit 0,00 eur machen kannst.
zudem entgeht der bank ja auch ein zinsgeschäft und da sagen die banken gerne "vorfälligkeitsentschädigung".
da ich aus der versicherungsbranche komme ist das genau ein thema für eine so genannte GAP (Lücke) versicherung bei Diebstahl oder Totalschaden.
eine versicherung zahlt dann den wert gem. gutachten, welcher jedoch häufig unter dem buchwert der banken ist. somit sollte man achten, dass für solche fälle eine gap deckung im kreditvertrag oder in der kfz versicherung besteht.
das sind zwar nur meine privaten kenntnisse und meinungen, jedoch rate ich dir mit deiner bank direkt oder mit dem ford händler zu sprechen.
coe
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
@danieboy
deine leasingsonderzahlung ist keine "anzahlung", sondern eine leasingsonderrate - also aufpassen! generell kannst du davon ausgehen, dass man die leasingsonderzahlung auch durch die leasingmonate teilen kann. du erwirbst damit keinen teil deines autos, sondern nur bessere konditionen.ergo:
das auto gehört dir beim leasing NICHT auch nicht zu 50% - auch wenn du eine sonderrate gezahlt hast.zum verkauf:
der verkauf kann nur gehen, wenn du über die bank den buchwert (tatsächlicher kaufpreis) erfragst.
dieser ist meist im ersten jahr höher als der schwacke wert.anbei ein grobes, vereinfachtes beispiel:
mein mondeo kostet listenpreis 45.000 inkl. Steuer
die bank hat somit einen buchwert von 45.000 eur
nun meldest du dein auto an und fährst die erste meter und dein wagen verliert alleine dadurch schon enorm an wert (vorbesitzer 1)
also ist der wagen nun nur noch 40.000 EUR wert, der buchwert ist aber bei 44.500 EUR (45 tsd abzgl. 1 leasingrate)
somit kann man pauschal sagen, dass der buchwert des mondeo gerade im ersten jahr höher sein wird als der tatsächlich wert
die leasingsonderrate, welche von dir als anzahlung bezeichnet wurde, kann dir hier vielleicht helfen, so dass du hier den verkauf und das ablösen der bank mit 0,00 eur machen kannst.
zudem entgeht der bank ja auch ein zinsgeschäft und da sagen die banken gerne "vorfälligkeitsentschädigung".da ich aus der versicherungsbranche komme ist das genau ein thema für eine so genannte GAP (Lücke) versicherung bei Diebstahl oder Totalschaden.
eine versicherung zahlt dann den wert gem. gutachten, welcher jedoch häufig unter dem buchwert der banken ist. somit sollte man achten, dass für solche fälle eine gap deckung im kreditvertrag oder in der kfz versicherung besteht.das sind zwar nur meine privaten kenntnisse und meinungen, jedoch rate ich dir mit deiner bank direkt oder mit dem ford händler zu sprechen.
coe
Ja vielen dank schonmal für die Information ! Weißt du zufällig auch ob man den Vertrag auf ne andere Person überscheiben lassen kann??
Zitat:
Ja vielen dank schonmal für die Information ! Weißt du zufällig auch ob man den Vertrag auf ne andere Person überscheiben lassen kann??
das wiederum müsste gehen - ist der bank ja recht egal wer den wagen fährt.
es wird aber ungemütlich von mehraufwand:
* bonitätsprüfung des "neuen" zahlers
* der neue zahler wird mit sicherheit das auto auf von dir verursachte schäden prüfen
* thema garantie wird auch aufkommen, da eine ummeldung erfolgt und somit ein 2. eintrag im brief, was die neuwagengarantie meines wissens beeinträchtigt (frag hier mal nach)
* bei der ummeldung wird die bank den brief rausrücken müssen (mehrkosten und aufwand sind der bank lästig)
* wenn du ein kilometerleasing gemacht hast solltest du die vereinbarten km eingehalten haben, da der "neue" zahler diese vereinbarung ebenfalls übernimmt.
* evtl. kann die bank als besitzer des autos auch auf die idee kommen den wertverlust durch den zweiten eintrag im brief einzurechnen (ist zwar nicht soooo wahrscheinlich, aber jeder der den wert des leasingautos reduziert muss der bank gegenüber gerade stehen.
generell jedoch stellt sich für einen potentiellen "neuen" leasingnehmer doch die frage: WARUM SOLL ICH DAS MACHEN?
sind deine konditionen so gut, dass er selber diese nicht durch ein neuwagenleasing bekommen könnte?
oder weil ich so geil auf einen mondeo bin, dass ich lieber so einen deal eingehe und nicht warten möchte bis der neue wagen da wäre (6 wochen bis 6 monate :-))
coe
Zitat:
Original geschrieben von tomtom70
Wenn es geleast ist, ist eben nicht Dein Auto!Zitat:
Original geschrieben von danieboy23
Hallo, ich habe ja vor mein Auto zu verkaufen und es haben sich jetzt schon viele gemeldet !Es gibt auch Internetbörsen, um sein Leasing zu übergeben.
Hallo,
kannst du mit bitte ein paar Adressen von diesn Börsen geben?
Wäre echt dringend, bin in einer scheiß Lage wo ich dringend einen Rat brauche.
MfG Orlando
grundsätzlich sind hier die richtigen Antworten gekommen, es geht nicht gegen die Leasinggesellschaft, denn die ist Eigentümer, sondern nur mit ihr.
besonders einfach geht es, wenn du einen Neuvertrag mit eben dieser Gesellschaft abschließt, da sind die meist kulanter. das Thema "umschreiben des Leasingvertrages" ist auch schon behandelt, hier wirst du nur Erfolg haben, wenn der neue Leasingnehmer bonitätsmäßig gleich oder besser beurteilt wird.
Ausserdem bitte prüfen, ob das Teil wirklich geleast ist , viele Leasinggesellschaften bieten auch eine Finanzierung in Form des sog. Mietkaufs an, dann bist Du Eigentümer. Ein Leasing mit 50% Sonderzahlung ist recht unwahrscheinlich und selten und machte früher nur aus Abschreibungsgründen Sinn.
Von Ferne lassen sich solche Dinge immer schwer beurteilen, insgesamt macht es Sinn so etwas mit einem fitten Steuerberater zu besprechen, so man hat.
Zitat:
Original geschrieben von orlando520i
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von tomtom70
Wenn es geleast ist, ist eben nicht Dein Auto!
Es gibt auch Internetbörsen, um sein Leasing zu übergeben.
kannst du mit bitte ein paar Adressen von diesn Börsen geben?
Wäre echt dringend, bin in einer scheiß Lage wo ich dringend einen Rat brauche.
MfG Orlando
gib mir doch mal ein paar daten:
welches fahrzeug
kilometerleistung
wie lange läuft leasing noch
leasingsonderzahlung (darauf wirst du verzichten müssen)
wenn ich dich recht verstehe, willst du aus finz. gründen aus dem vertrag!