Kamera als Dashcam verwenden

BMW 3er F31

Da ich das Gefühl habe der Wahnsinn auf den Strassen nimmt täglich zu überlege ich mir eine Dashcam für den F31 zu kaufen um einen Beweis zu haben falls mal etwas passiert.
Eigentlich verfügen ja einige BMW bereits über eine Kamera in der Frontscheibe, welche Verkehrschilder oder Spuren erkennt. Um dies zu erreichen wird die Kamera wohl nicht die schlechteste sein. Ausserdem ist die Kamera perfekt positioniert.

Hat jemand schon versucht das Kamera Signal der Frontkamera abzugreifen und aufzuzeichnen? Gibt es evtl. bereits fertige und einfach integrierbare Lösungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


Jeder, der sich mit dieser Problematik kritisch beschäftigt ist für Dich ein verträumten Spinner.

Nein, diejenigen die hier alle Nase lang nach "Datenschutz" rufen sind Spinner. Und zwar gewaltige.

Hier wird schlichtweg maßlos übertrieben, wie man ja bestens auch anhand einiger Kommentare lesen kann.

Was da alles angeblich schon "Eingriff in die Privatsphäre" ist, ist schlichtweg lachhaft.

Die Kameras nehmen erstmal dass auf, was vor meinem Wagen ist.
Da sieht man ein Heck mit irgendeiner x-beliebigen Person an Board. Zu erkennen ist ABSOLUT NICHTS!
Dann wird es Situationen geben, wo natürlich auch Gegenverkehr drauf ist.
Für genau wie lange....? Sekunden? Sekundenbruchteile?
Wer hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, hat schlichtweg einen an der Waffel!

Außerdem wisst ihr doch gar nichts von der Kamera, könnt euch also auch gar nicht darüber aufregen, tut es aber dennoch.

Am lustigsten ist aber der Fakt, dass ihr jeden Tag vor Eurer Haustür in Euer Auto mit Euerm Nummernschild steigt. Da brauch ich nur hinterher zu fahren und bekomme Arbeitsplatz, Privatadresse, tägl. Route, Zeitplan, Einkaufsvorlieben usw. raus.
Warum versteckt ihr euch da nicht, wenn ihr schon ein Problem mit wenigen Sekunden Filmaufnahme habt?

Übertreibt es einfach mal nicht mit diesem Datenschutzwahn und lebt das Leben völlig unbeschwert!
Ist für alle relaxter.

Gruß Martin

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Zitat:

Original geschrieben von konnimutti


Nachdem Du Dich selbst demaskiert hast (nichtzutreffender Paragraf)  braucht es den sehr treffenden Post von Moewenmann nicht, aber auch er hat Dich erkannt!
...Ja, nun weiss ich was Du meinst...

jetzt bin ich aber traurig 😁

gelöscht 😁

Ein Artikel zu einem aktuellen Gerichtsurteil:

Link

Zitat:

Original geschrieben von gogobln


Ein Artikel zu einem aktuellen Gerichtsurteil:

Link

Zunächst einmal sind Beiträge zu sog. Dashcams im untergeordneten Bereich F3x des Forum fehl am Platze, denn das Thema betrifft alle Interessenten innerhalb (und außerhalb von MT).

Zu den Datenschützern, welche Anlass zu einem Gerichtsverfahren gegeben haben, sei gesagt, dass sie ihre Scheuklappen mal absetzen sollten.

Zig Mal mehr Leute filmen heutzutage z.B. mit Smartphones, was für unbeteiligte und aufgenommene Personen überhaupt nicht erkennbar ist und stellen solche Aufzeichnungen dann z.B. bei YouTube ein. Auch hierbei handelt es sich um „heimliche Aufzeichnungen“ und auch deren Missbrauch.

Dann gibt es noch massenhaft verdeckt einsetzbare Kamera-Rekorder, welche z.B. in Form von Kugelschreibern und als getarnte Fernbedienungen (ähnlich den Funkschlüsseln für Kfz), die für wenig Geld als Massenprodukte erhältlich sind.

Kein Datenschützer wagt sich offensichtlich an dieses Thema heran.

Was die Dashcams betrifft, so ist deren Nutzung mangels Rechtsgrundlage in Deutschland auch nicht durch das gestrige Urteil untersagt, was auch noch nicht rechtskräftig ist und selbst wenn, dann zunächst auch nur für Bayern gilt.

Nur die zu großzügige Weitergabe von derartigen (heimlichen) Aufnahmen, auf denen unbeteiligte Personen erkennbar sind, verstößt gegen datenschutzrechtliche Bedingungen. Allerdings wird es immer Fälle geben, wonach eine rechtliche Abwägung zu treffen ist, ob der Datenschutz höher zu bewerten ist als z.B. eine Straftrat bzw. Verkehrsstraftat (z.B. Unfallflucht, Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung, teilweise mit Todesfolge).

Beispielsweise bei Verkehrsunfällen, bei denen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, sondern eine Straftat vorliegt, welche u.U. nur mittels einer Videoaufzeichnung aufzuklären ist, kann ich mir vorstellen, dass die Polizeibeamten vor Ort entsprechende Aufzeichnungen sicherstellen bzw. diese beschlagnahmen wegen Gefahr im Verzug.
Später kann dann ein Strafrichter notfalls immer noch abwägen und entscheiden, ob diese Aufnahmen im Einzelfall gerichtsverwertbar sind. Der Datenschutz würde dann bei einer solchen Rechtsgüterabwägung in den Hintergrund treten müssen.

Ich nutze meine Dashcam weiterhin, um damit Urlaubsfahrten oder Ausflüge für den ausschließlich privaten Gebrauch zu dokumentieren. Sollte es mal zufällig einen deftigen Crash geben, bei welchem ich mir möglicherweise ein sog. Schleudertrauma zugezogen habe und dies den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten mitteile, so löst das zunächst auch weitergehende Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Verursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung oder vielleicht auch in Verbindung mit einer Unfallflucht aus.

Nun sind wir im Straftatbereich angelangt. Den Polizeibeamten vor Ort werde ich erklären, dass das Unfallgeschehen möglicherweise von meiner Dashcam aufgezeichnet wurde. Allerdings habe ich datenschutzrechtliche Bedenken, ihnen die Aufnahme freiwillig zu übergeben.
Wenn die Beamten mangels Zeugen oder der Verwertbarkeit von Aussagen den Sachverhalt nicht anders aufklären können, werden sie möglicherweise die Herausgabe meiner Aufzeichnungen wegen „Gefahr im Verzug“ verlangen, womit ich mich dann datenschutzrechtlich betrachtet, korrekt verhalten habe, da keine freiwillige Übergabe, sondern eine zwangsweise erfolgt.

Das ist jetzt keine juristische Beratung meinerseits, welche nur ein Volljurist leisten darf, sondern nur meine Sicht der Dinge, wobei ich mit meiner Einschätzung nicht zwangsläufig daneben liege.

Es gibt übrigens Fach-Foren, welche sich intensiv mit dem Thema Dashcam befassen. Auch mit dem aktuellen Urteil dazu.

Dort ist auch ein Link zu einer Online-Petition „Pro Dashcam“ zu finden. Jeder Dashcam-Nutzer oder -Interessent kann hier sein Votum abgeben. Am Ende zählt jede Stimme.

Also bitte … Haut in die Tasten …

http://dashcamforum.de/.../index.php?...

Ähnliche Themen

Schön, dass du uns das nochmal gesagt hast 😁

Zitat:

Original geschrieben von gogobln


Schön, dass du uns das nochmal gesagt hast 😁

Nicht nur Euch in der überschaubaren Unter-Rubrik F3x habe ich das mitgeteilt, sondern jetzt auch auf höherer Ebene über zwei Millionen Forenmitgliedern.

Einigkeit macht stark (wer auch immer diesen zutreffenden Spruch vor mir formuliert hat). 😁

http://www.motor-talk.de/.../...azu-aus-aktuellem-anlass-t5020393.html

Na dann viel Erfolg!

Ich wünsche jedem, der eine Dashcam einsetzt, dass sie irgendwann auch gegen ihn verwendet/eingesetzt wird.

Zitat:

Original geschrieben von gogobln


Na dann viel Erfolg!

Ich wünsche jedem, der eine Dashcam einsetzt, dass sie irgendwann auch gegen ihn verwendet/eingesetzt wird.

Naja .. wenn jeder eine Dashcam an Bord hat, dann wird das Fahren auf deutschen Straßen vielleicht wieder sicherer und es halten sich dann auch wieder mehr oder alle an die Straßenverkehrsordnung incl. den Geschwindigkeitsbegrenzungen in unserem Land.

Zitat:

Original geschrieben von Augsburger_ing


Naja .. wenn jeder eine Dashcam an Bord hat, dann wird das Fahren auf deutschen Straßen vielleicht wieder sicherer und es halten sich dann auch wieder mehr oder alle an die Straßenverkehrsordnung incl. den Geschwindigkeitsbegrenzungen in unserem Land.

Deine Hoffnung teile ich.

Aber diese ist in etwa so logisch, wie das Beharren der Amis auf den Besitz und das Tragen von Schusswaffen. Damit versprechen sich die Leute auch mehr Sicherheit.

Ich bevorzuge gesunden Menschenverstand und Rücksichtnahme, Toleranz (auch weniger vernünftigen Verkehrsteilnehmern gegenüber), statt Aufrüstung und Selbstjustiz.

Aber das ist nur meine bescheidene persönliche Meinung.

Das wird ja noch lustig, wenn bald "alle" mit der "Google-Brille" durch die Fußgängerzonen gehen und dabei filmen - und das gleich live ins Internet übertragen 😁

Dann braucht man alle paar Meter einen vollbeschäftigten Datenschutzpolizisten 😕
Und die Gerichte freuen sich sicher, wenn sie "etwas" Mehrarbeit bekommen ...

Außerdem gibt es schon ein paar Millionen Handys, mit denen man heute auch schon so heimlich Videofilmen/übertragen kann 😁

Es gibt noch viel zu tun -packen wir es an 😁

Zitat:

Original geschrieben von gogobln



Zitat:

Original geschrieben von Augsburger_ing


Naja .. wenn jeder eine Dashcam an Bord hat, dann wird das Fahren auf deutschen Straßen vielleicht wieder sicherer und es halten sich dann auch wieder mehr oder alle an die Straßenverkehrsordnung incl. den Geschwindigkeitsbegrenzungen in unserem Land.
Deine Hoffnung teile ich.

Aber diese ist in etwa so logisch, wie das Beharren der Amis auf den Besitz und das Tragen von Schusswaffen. Damit versprechen sich die Leute auch mehr Sicherheit.

Ich bevorzuge gesunden Menschenverstand und Rücksichtnahme, Toleranz (auch weniger vernünftigen Verkehrsteilnehmern gegenüber), statt Aufrüstung und Selbstjustiz.

Aber das ist nur meine bescheidene persönliche Meinung.

Sehe ich auch so, aber Hoffnung ist keine Strategie.

Es gibt bereits jetzt ein umfangreiches Instrumentarium zur Massregelung von Kfz-Lenkern, die mindestens 50 % nicht mal dazu bringt, wenigstens grundlegende Verkehrsregeln wie z. B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Warum sollten dann mehr private Dashcams etwas bewirken?

Ich verstehe auch die allgemeine Aufregung nicht. Dieses erste Urteil ist weder abschließend, noch kann irgendjemand sagen ob es wenigstens ansatzweise in die Richtung geht, die man in 5 - 10 Jahren als Konsens ansehen wird.
IMHO wurde erstmal einem Juristen verboten mit seiner Dashcam ABMs für die Justiz und sich selbst zu etablieren.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer


Zu den Datenschützern, welche Anlass zu einem Gerichtsverfahren gegeben haben, sei gesagt, dass sie ihre Scheuklappen mal absetzen sollten.

Zig Mal mehr Leute filmen heutzutage z.B. mit Smartphones, was für unbeteiligte und aufgenommene Personen überhaupt nicht erkennbar ist und stellen solche Aufzeichnungen dann z.B. bei YouTube ein. Auch hierbei handelt es sich um „heimliche Aufzeichnungen“ und auch deren Missbrauch.

Das ist durch das Recht am eigenen Bild geregelt - dass sich niemand daran hält bedeutet nicht, dass es gesetzlich nicht erfasst wäre.

Bzgl. des Urteils gibt's zwischen Smartphones und Dshca,s gar keinen Unterschied: Du darfst Dashcams für private Zwecke benutzen, genauso wie Du mit Smartphones private Aufnahmen machen darfst. Du darfst aber weder mit Smartphome noch mit Dashcam z.B. eine Stunde lang den Verkehr kontrollieren um dann später zufällig aufgenommene Verstöße anzuzeigen. Nur darum geht es.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer


Zu den Datenschützern, welche Anlass zu einem Gerichtsverfahren gegeben haben, sei gesagt, dass sie ihre Scheuklappen mal absetzen sollten.

Zig Mal mehr Leute filmen heutzutage z.B. mit Smartphones, was für unbeteiligte und aufgenommene Personen überhaupt nicht erkennbar ist und stellen solche Aufzeichnungen dann z.B. bei YouTube ein. Auch hierbei handelt es sich um „heimliche Aufzeichnungen“ und auch deren Missbrauch.

Das ist durch das Recht am eigenen Bild geregelt - dass sich niemand daran hält bedeutet nicht, dass es gesetzlich nicht erfasst wäre.

Bzgl. des Urteils gibt's zwischen Smartphones und Dshca,s gar keinen Unterschied: Du darfst Dashcams für private Zwecke benutzen, genauso wie Du mit Smartphones private Aufnahmen machen darfst. Du darfst aber weder mit Smartphome noch mit Dashcam z.B. eine Stunde lang den Verkehr kontrollieren um dann später zufällig aufgenommene Verstöße anzuzeigen. Nur darum geht es.

Jens, die Rechtslage ist mir völlig klar. Mir geht es um die anlassbezogene Vorrangigkeit beweisrelevanter Video-Aufnahmen als letztes Mittel im Zusammenhang mit der Aufklärung von Straftaten. Und das vorrangig vor dem Datenschutz, oder in bestimmten Fällen auch am eigenen Bild.

Fallbeispiel:

Man fährt mit dem Kfz und wird in einen folgenschweren Unfall durch Fremdverschulden verwickelt. Der mutmaßliche Verursacher und Fahrer wird dabei identifizierbar, inklusive des Unfallhergangs und dem was danach folgt, von der Dashcam aufgenommen. Ebenso dessen Fahrzeug inkl. des amtlichen Kennzeichens.

Angenommen Mitfahrer im eigenen Fahrzeug und man selbst werden bei diesem Ereignis mehr oder weniger schwer verletzt. Der fremde Fahrzeugführer entfernt sich als Unfallbeteiligter unerkannt vom Unfallort. Unfallzeugen gibt es außerhalb des eigenen Fahrzeuges keine. Man selbst hat die zur Ermittlung des Verursachers ausreichenden Angaben nicht beweisrelevant erfasst.

Straftaten:
- Alt Beteiligter unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unterlassene Hilfeleistung
- Evtl. Straftaten, welche für den VU ursächlich sind (z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, ggf. in Tateinheit mit Nötigung, Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch

Spätfolgen:
- Ein Mitfahrer im eigenen Fahrzeug stirbt an den Unfallfolgen.
- Ein weiterer Mitfahrer ist danach unfallbedingt schwerstbehindert und erwerbsunfähig.
- Der Unfallverursacher kann möglicherweise nicht dafür zivilrechtlich belangt werden.
- Der Unfallverursacher kann möglicherweise nicht dafür strafrechtlich belangt werden.

Man selbst ist, falls man noch dazu in der Lage ist, zunächst vollauf damit beschäftigt, die Unfallstelle abzusichern, erste Hilfe zu leisten und den Notruf abzusetzen, falls zwischenzeitlich noch keine weiteren Helfer an der Unfallstelle eingetroffen sind.

Irgendwann treffen dann Rettungswagen, Notarzt und die Polizei ein. Ein mit der Unfallspurensicherung und meiner Befragung zum Hergang befasster Polizeibeamter entdeckt nun die in meinem Fahrzeug fest verbaute Video-Aufzeichnungseinrichtung. Er fragt mich, ob möglicherweise beweisrelevante Aufzeichnungen damit gemacht worden sind und ob ich ihm das Speichermedium aushändige.

Wenn ich noch halbwegs schockfrei bin, werde ich unter Verweis auf das gestrige VG-Urteil erklären, dass ich dann selbst Probleme wegen des Datenschutzes bekommen kann, falls der später auf der Aufnahme identifizierbare Unfallbeteiligte mich dahingehend belangen könnte.
Mein Vorschlag, wenn der Polizeibeamte wider Erwarten nicht von selbst darauf kommen sollte, lautet derart, dass er dieses mögliche Beweismittel von sich in Form einer Beschlagnahme in Besitz nehmen kann.

Denn es besteht beim derzeitigen Sachstand „Gefahr im Verzug“, weil das möglicherweise einzige Beweismittel, was zur Sachverhaltsaufklärung beitragen kann, unverzüglich in die Hände dieses Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft gehört.

Das ist nur ein einziges von unzähligen Fallbeispielen, wo das Beweismittel einer Videoaufzeichnung u.U. allein dazu geeignet ist, um einen Unfallhergang inkl. der diesen verursachende Verkehrsteilnehmer gerichtsverwertbar ermitteln zu können.

Und da kommst Du und erzählst mir etwas aus dem Bereich des Allgemeinwissens im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild. Darum geht es hier überhaupt nicht.
Hast Du schon einmal etwas von einer Rechtsgüterabwägung gehört, wobei das höherwertige Rechtsgut bestimmt werden kann?
Das Recht am eigenen Bild oder sonstige datenschutzrechtliche Sachverhalte ist in bestimmten Situationen wohl von erheblich geringerer Bedeutung, als die Aufklärung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Verfolgung von erheblichen Straftaten, wie sie nun einmal sehr oft im Straßenverkehr stattfinden.

Im Ergebnis kommt es darauf an, ob ein Richter den Videobeweis zulässt, oder ob er ein Verwertungsverbot darin erkennt, was ich mir aber bei Unfällen mit derart schwerwiegenden Folgen nicht vorstellen kann.

Mit meiner Video-Aufzeichnungseinrichtung (Front und Heck) habe ich garantiert nicht vor, andere VT bei von ihnen begangenen Verkehrsverstößen oder -straftaten anzuschwärzen.

Wenn mir mal ein 320d mal verkehrsbedingt temporär zu dicht im Nacken sitzt, dann mache ich ihm entweder großzügig Platz oder zeige ich ihm bei frei werdender Fahrspur ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mal kurz, wo der Frosch die Locken hat. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Augsburger_ing



Zitat:

Original geschrieben von gogobln


Na dann viel Erfolg!

Ich wünsche jedem, der eine Dashcam einsetzt, dass sie irgendwann auch gegen ihn verwendet/eingesetzt wird.

Naja .. wenn jeder eine Dashcam an Bord hat, dann wird das Fahren auf deutschen Straßen vielleicht wieder sicherer und es halten sich dann auch wieder mehr oder alle an die Straßenverkehrsordnung incl. den Geschwindigkeitsbegrenzungen in unserem Land.

Quark; schon heute haben wir genügend der selbsternannten "Verkehrerzieher".

Und dann gibt´s noch die Dashcammer, die den gefilmten Müll auf Youtube hochladen.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer



Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Das ist durch das Recht am eigenen Bild geregelt - dass sich niemand daran hält bedeutet nicht, dass es gesetzlich nicht erfasst wäre.

Bzgl. des Urteils gibt's zwischen Smartphones und Dshca,s gar keinen Unterschied: Du darfst Dashcams für private Zwecke benutzen, genauso wie Du mit Smartphones private Aufnahmen machen darfst. Du darfst aber weder mit Smartphome noch mit Dashcam z.B. eine Stunde lang den Verkehr kontrollieren um dann später zufällig aufgenommene Verstöße anzuzeigen. Nur darum geht es.

Jens, die Rechtslage ist mir völlig klar. Mir geht es um die anlassbezogene Vorrangigkeit beweisrelevanter Video-Aufnahmen als letztes Mittel im Zusammenhang mit der Aufklärung von Straftaten. Und das vorrangig vor dem Datenschutz, oder in bestimmten Fällen auch am eigenen Bild.

Fallbeispiel:

Man fährt mit dem Kfz und wird in einen folgenschweren Unfall durch Fremdverschulden verwickelt. Der mutmaßliche Verursacher und Fahrer wird dabei identifizierbar, inklusive des Unfallhergangs und dem was danach folgt, von der Dashcam aufgenommen. Ebenso dessen Fahrzeug inkl. des amtlichen Kennzeichens.

Angenommen Mitfahrer im eigenen Fahrzeug und man selbst werden bei diesem Ereignis mehr oder weniger schwer verletzt. Der fremde Fahrzeugführer entfernt sich als Unfallbeteiligter unerkannt vom Unfallort. Unfallzeugen gibt es außerhalb des eigenen Fahrzeuges keine. Man selbst hat die zur Ermittlung des Verursachers ausreichenden Angaben nicht beweisrelevant erfasst.

Straftaten:
- Alt Beteiligter unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unterlassene Hilfeleistung
- Evtl. Straftaten, welche für den VU ursächlich sind (z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, ggf. in Tateinheit mit Nötigung, Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch

Spätfolgen:
- Ein Mitfahrer im eigenen Fahrzeug stirbt an den Unfallfolgen.
- Ein weiterer Mitfahrer ist danach unfallbedingt schwerstbehindert und erwerbsunfähig.
- Der Unfallverursacher kann möglicherweise nicht dafür zivilrechtlich belangt werden.
- Der Unfallverursacher kann möglicherweise nicht dafür strafrechtlich belangt werden.

Man selbst ist, falls man noch dazu in der Lage ist, zunächst vollauf damit beschäftigt, die Unfallstelle abzusichern, erste Hilfe zu leisten und den Notruf abzusetzen, falls zwischenzeitlich noch keine weiteren Helfer an der Unfallstelle eingetroffen sind.

Irgendwann treffen dann Rettungswagen, Notarzt und die Polizei ein. Ein mit der Unfallspurensicherung und meiner Befragung zum Hergang befasster Polizeibeamter entdeckt nun die in meinem Fahrzeug fest verbaute Video-Aufzeichnungseinrichtung. Er fragt mich, ob möglicherweise beweisrelevante Aufzeichnungen damit gemacht worden sind und ob ich ihm das Speichermedium aushändige.

Wenn ich noch halbwegs schockfrei bin, werde ich unter Verweis auf das gestrige VG-Urteil erklären, dass ich dann selbst Probleme wegen des Datenschutzes bekommen kann, falls der später auf der Aufnahme identifizierbare Unfallbeteiligte mich dahingehend belangen könnte.
Mein Vorschlag, wenn der Polizeibeamte wider Erwarten nicht von selbst darauf kommen sollte, lautet derart, dass er dieses mögliche Beweismittel von sich in Form einer Beschlagnahme in Besitz nehmen kann.

Denn es besteht beim derzeitigen Sachstand „Gefahr im Verzug“, weil das möglicherweise einzige Beweismittel, was zur Sachverhaltsaufklärung beitragen kann, unverzüglich in die Hände dieses Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft gehört.

Das ist nur ein einziges von unzähligen Fallbeispielen, wo das Beweismittel einer Videoaufzeichnung u.U. allein dazu geeignet ist, um einen Unfallhergang inkl. der diesen verursachende Verkehrsteilnehmer gerichtsverwertbar ermitteln zu können.

Und da kommst Du und erzählst mir etwas aus dem Bereich des Allgemeinwissens im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild. Darum geht es hier überhaupt nicht.
Hast Du schon einmal etwas von einer Rechtsgüterabwägung gehört, wobei das höherwertige Rechtsgut bestimmt werden kann?
Das Recht am eigenen Bild oder sonstige datenschutzrechtliche Sachverhalte ist in bestimmten Situationen wohl von erheblich geringerer Bedeutung, als die Aufklärung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Verfolgung von erheblichen Straftaten, wie sie nun einmal sehr oft im Straßenverkehr stattfinden.

Im Ergebnis kommt es darauf an, ob ein Richter den Videobeweis zulässt, oder ob er ein Verwertungsverbot darin erkennt, was ich mir aber bei Unfällen mit derart schwerwiegenden Folgen nicht vorstellen kann.

Mit meiner Video-Aufzeichnungseinrichtung (Front und Heck) habe ich garantiert nicht vor, andere VT bei von ihnen begangenen Verkehrsverstößen oder -straftaten anzuschwärzen.

Wenn mir mal ein 320d mal verkehrsbedingt temporär zu dicht im Nacken sitzt, dann mache ich ihm entweder großzügig Platz oder zeige ich ihm bei frei werdender Fahrspur ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mal kurz, wo der Frosch die Locken hat. 😁

da muss ich Dir selbst als untermotorisierter, lahmender 320d-ler vollkommen Recht geben. :-)

Deine Ansicht teile ich zu 100 %.

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