Kamera als Dashcam verwenden

BMW 3er F31

Da ich das Gefühl habe der Wahnsinn auf den Strassen nimmt täglich zu überlege ich mir eine Dashcam für den F31 zu kaufen um einen Beweis zu haben falls mal etwas passiert.
Eigentlich verfügen ja einige BMW bereits über eine Kamera in der Frontscheibe, welche Verkehrschilder oder Spuren erkennt. Um dies zu erreichen wird die Kamera wohl nicht die schlechteste sein. Ausserdem ist die Kamera perfekt positioniert.

Hat jemand schon versucht das Kamera Signal der Frontkamera abzugreifen und aufzuzeichnen? Gibt es evtl. bereits fertige und einfach integrierbare Lösungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


Jeder, der sich mit dieser Problematik kritisch beschäftigt ist für Dich ein verträumten Spinner.

Nein, diejenigen die hier alle Nase lang nach "Datenschutz" rufen sind Spinner. Und zwar gewaltige.

Hier wird schlichtweg maßlos übertrieben, wie man ja bestens auch anhand einiger Kommentare lesen kann.

Was da alles angeblich schon "Eingriff in die Privatsphäre" ist, ist schlichtweg lachhaft.

Die Kameras nehmen erstmal dass auf, was vor meinem Wagen ist.
Da sieht man ein Heck mit irgendeiner x-beliebigen Person an Board. Zu erkennen ist ABSOLUT NICHTS!
Dann wird es Situationen geben, wo natürlich auch Gegenverkehr drauf ist.
Für genau wie lange....? Sekunden? Sekundenbruchteile?
Wer hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, hat schlichtweg einen an der Waffel!

Außerdem wisst ihr doch gar nichts von der Kamera, könnt euch also auch gar nicht darüber aufregen, tut es aber dennoch.

Am lustigsten ist aber der Fakt, dass ihr jeden Tag vor Eurer Haustür in Euer Auto mit Euerm Nummernschild steigt. Da brauch ich nur hinterher zu fahren und bekomme Arbeitsplatz, Privatadresse, tägl. Route, Zeitplan, Einkaufsvorlieben usw. raus.
Warum versteckt ihr euch da nicht, wenn ihr schon ein Problem mit wenigen Sekunden Filmaufnahme habt?

Übertreibt es einfach mal nicht mit diesem Datenschutzwahn und lebt das Leben völlig unbeschwert!
Ist für alle relaxter.

Gruß Martin

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Ja, das geht sicher auch. Uberleg ich mir noch.

Ich habe aber Zeit, bastle gern und habe das früher schon mal mit 2 Magneten so gelöst:
1 Magnet für + der andere für die - Stromzuführung.
Beide halten zugleich die kleine Kamera irgendwie vor dem Rückspiegel
Die ist so superschnell und leicht ganz abnehmbar.

Die Magneten müssen dann aber die Kamera halten können beim Unfall.

... jetzt weiss ich auch, wo Apple die Magnetladekabelidee geklaut hat für die Notebooks! 😉

Rambello kann es ja mit Magnethalterung einbauen und eine Testfahrt in Österreich machen 😉

Ergebnis dann bitte hier posten.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer


Dieser Logik folgend müsste auch das Filmen und das Fotografieren in öffentlichen Bereich unzulässig sein.

Sehe ich anders. Bei Foto- und Videoaufnahmen im öffentlichen Raum steht in der Regel der öffentliche Raum im Mittelpunkt der aufnahmen und eventuell beteiligte Dritte gehen in der Masse der Bildinfos unter oder sind nur unwesentliches Beiwerk.

Eine Dashcam im Auto dient der gezielten Überwachung und Handlungskontrolle einzelner Personen im Umfeld des Fahrzeuges und ist damit zurecht untersagt.

Zitat:

Bedenklich wird es m.E. erst bei Verstößen gegen das Recht auf das eigene Bild, wenn z.B. einzelne Personen gegen ihren Willen beispielsweise zu Hauptdarstellern bei Youtube werden.

Um genau derartiges zu verhindern, gibt es das Verbot der Überwachung im öffentlichen Raum.

Zitat:

Auf die Meinung von Datenschützern gebe ich nicht viel.

Da befindest du dich in zweifelhafter Gesellschaft solcher Unternehmen wie Fratzenbuch, google und NSA. Na herzlichen Glückwunsch!

Es ist eine überragende Errungenschaft und ein Kernpfeiler unseres Rechtssystems einem potentiell Tatverdächtigen mit

legalen

Mitteln seine Schuld nachweisen zu müssen.

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Wenn ich Deinen Beitrag so lese: Ist irgendwie auch witzig!

Einerseits gibt es ein Forum, bei dem alle erschreckt sind, wie viele Daten die Mobilbauer von einem sammeln und jeder wehrt sich dagegen.

Andererseits überlegen Autofahrer, ob sie sich eine Dashcam einbauen. Wenn das alle tun! Woher weiß ich, ob nicht plötzlich jemand von denen ein Video in Youtube oder anderswo online stellt mit meinem Fahrzeug oder mir als Fussgänger? Ich gehe mal davon aus, dass hier im Forum vernünftige Menschen sind, die das nicht machen, aber: Auch hier wird die Möglichkeit geschaffen mit Bildmaterial von mir Unfug zu treiben und ich kann gar nichts dagegen machen!

Schon interessant, wie jeder versucht seinen eigenen Bereich sauber zu halten und gleichzeitig den anderen einschränkt ... Gründe gibt es für beide Seiten! 😉

An diesem kleinen Beispiel kann man schon sehen: Es ist unmöglich es allen Recht zu machen! 😁

Zitat:

Original geschrieben von DUEW


... aber: Auch hier wird die Möglichkeit geschaffen mit Bildmaterial von mir Unfug zu treiben und ich kann gar nichts dagegen machen!

Schon interessant, wie jeder versucht seinen eigenen Bereich sauber zu halten und gleichzeitig den anderen einschränkt ... Gründe gibt es für beide Seiten! 😉

An diesem kleinen Beispiel kann man schon sehen: Es ist unmöglich es allen Recht zu machen! 😁

Hier im Forum habe ich es in der Hand, was ich an Infos und Bildmaterial zur Verfügung stelle, das dann eventuell missbraucht werden kann.

Im öffentlichen Raum habe ich keinen Einfluss darauf.

Wenn jemand hinter mir an der Ampel steht, der eine Dashcam betreibt und meinen Wagen, dessen Kennzeichen und mich samt Begleitung ablichtet, ist dies ein tiefgreifender Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. In einem solchen Fall werde ich nicht zögern, den selben KFZ-betreiber abzulichten und umgehend anzuzeigen.

Problem wird eher sein, dass man es gar nicht mitbekommt, dass da Bildmaterial von einem irgendwo rumschwirrt! 😉

Zitat:

Original geschrieben von gogobln



Wenn jemand hinter mir an der Ampel steht, der eine Dashcam betreibt und meinen Wagen, dessen Kennzeichen und mich samt Begleitung ablichtet, ist dies ein tiefgreifender Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. In einem solchen Fall werde ich nicht zögern, den selben KFZ-betreiber abzulichten und umgehend anzuzeigen.

Na, dann viel Spaß beim Anzeigen !

Ich halte das für totsl überzogen und in D auch nicht für strafbar.

Dann dürfte man ja in der Öffenlichkeit für sich selbst gar nix mehr foto-oder videografieren ...

Was anderes ist es natürlich, wenn die Aufnahmen jemand veröffentlicht !

Aber das meinte ich mit meinem vorherigen Beitrag: Du willst auch nicht, dass BMW mit Deinen Daten vielleicht mehr macht, als Du ahnst... wo ist da der Unterschied?

... also ich finde: Wenn jeder ordentlich damit umgeht, dann habe ich kein Problem damit. Wenn aber jemand Unfug damit treibt, dann kommt eben das Problem. Das kann man dann nur absichern, in dem man es generell verbietet... schwierig, schwierig!
🙁

Ich kann mir nicht selber das Recht rausnehmen, in den Persönlichkeitsbereich anderer einzudringen und gleichzeitig anderen sagen, dass sie das bei einem selber aber nicht dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von Rambello


Na, dann viel Spaß beim Anzeigen !
Ich halte das für totsl überzogen und in D auch nicht für strafbar.
Dann dürfte man ja in der Öffenlichkeit für sich selbst gar nix mehr foto-oder videografieren ...

Was anderes ist es natürlich, wenn die Aufnahmen jemand veröffentlicht !

Du hast Recht! Derzeit ist die Nutzung von Dashcams in Deutschland (noch) nicht verboten. Es würde mir bei der Anzeige auch nicht um die Aussicht auf Erfolg gehen ;-) wenn du weisst, was ich meine.

Und nochmal:
Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen Aufnahmen im öffentlichen Raum, bei denen quasi nebenbei auch Personen als Beiwerk, i.d.R. ohne die Möglichkeit der Identifizierung, abgelichtet werden und der gezielten Verhaltenskontrolle einer Einzelperson oder kleinen Personengruppe im fließenden oder stehenden Verkehr, die in Verbindung mit persönlichen Daten (z.B. KFZ-Kennzeichen) jederzeit identifizierbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von gogobln



Zitat:

Original geschrieben von Rambello


Na, dann viel Spaß beim Anzeigen !
Ich halte das für totsl überzogen und in D auch nicht für strafbar.
Dann dürfte man ja in der Öffenlichkeit für sich selbst gar nix mehr foto-oder videografieren ...

Was anderes ist es natürlich, wenn die Aufnahmen jemand veröffentlicht !

Du hast Recht! Derzeit ist die Nutzung von Dashcams in Deutschland (noch) nicht verboten. Es würde mir bei der Anzeige auch nicht um die Aussicht auf Erfolg gehen ;-) wenn du weisst, was ich meine.

Und nochmal:
Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen Aufnahmen im öffentlichen Raum, bei denen quasi nebenbei auch Personen als Beiwerk, i.d.R. ohne die Möglichkeit der Identifizierung, abgelichtet werden und der gezielten Verhaltenskontrolle einer Einzelperson oder kleinen Personengruppe im fließenden oder stehenden Verkehr, die in Verbindung mit persönlichen Daten (z.B. Kfz-Kennzeichen) jederzeit identifizierbar ist.

Zunächst einmal sind Kfz-Kennzeichen an Fahrzeuge und nicht an Personen gebunden. Fahrer und Halter können, müssen aber nicht zwangsläufig identisch sein.

Kfz-Kennzeichen und die das jeweilige Kfz nutzende Personen werden nicht nur von Dashcams registriert, sondern auch von den Augen der im Sichtbereich befindlicher Betrachter.
Geschieht ein solcher Vorgang mit technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Dashcams, dann ist die Aufregung oft groß.
Erfolgt die Wahrnehmung mit unseren biologischen Kameras (Augen) und wird das Ergebnis in unseren grauen Zellen gespeichert und/oder sogar ausgewertet, so regt sich darüber kaum jemand auf.

Bei Dashcams kommt es m.E. auf das Motiv desjenigen an, der solche Geräte einsetzt. Will man damit lediglich den eigenen Reiseverlauf z.B. wegen der schönen Umgebung entlang der Route dokumentieren, so hat das rein gar nichts mit irgendeiner Form von zielgerichteter Verkehrs- oder Personenobservation zu tun.

Wenn derart eingesetzte Dashcams "zufällig " ein Unfallgeschehen aufgezeichnet haben, sind bekanntlich solche Aufnahmen schon von Richtern als Beweismittel zugelassen worden. Damit liegt logischerweise auch kein Beweisverwertungsverbot vor.

Einen besseren Beweis kann sich ein Verkehrsrichter doch gar nicht wünschen. Entweder gibt es oftmals überhaupt keine Augenzeugen oder diese machen vielfach keine brauchbaren Aussagen.

OT - aber interessant, vielleicht auch unter dem Aspekt Datenschutz:

Hier ist die Denunzianten-Seite schlechthin, wo jeder unter Veröffentlichung von Kfz-Kennzeichen die jeweiligen Fahrer bewerten kann. Natürlich kann sich ebenfalls jeder auch selbst loben. 😉

http://www.fahrerbewertung.de/

Steht halt im krassen Gegensatz zu dem Thema hier !

Hier regt sich jeder darüber auf, dass Fahrzeugdaten von BMW erfasst werden. Gleichzeitig ist aber das eigene verwenden von Dashcams ok.

Also ich finde immer, hier stehen eigene Anforderungen an die eigene Sicherheit im Gegensatz zu den Interessen anderer.

Hat ja z.B. Auch seinen Grund, dass z.B. Die Daten der Verkehrsschildererkennung auf den Autobahnen nicht von der Polizei genutzt werden darf... und die wollen ja auch nur Verbrecher fangen.
😉

In dem thread ging es ursprünglich um dashcams zur Dokumentation von Unfällen. Das dauerhafte Filmen a la Ostblock ist was völlig anderes, bin kein Jurist, aber da gibt es potentiell schon viele Konfliktpunkte bezgl. Datenschutz und Persönlichkeitsrechten.

Nicht ganz: Es geht darum, ob man eine vorhandene Kamera als Dashcam verwenden kann. Wenn man das macht, dann muss man auch die gesetzlichen Rahmen dafür beachten - je Land.

Meines Wissens filmen Dashcams immer nur ein paar Minuten und überspielen das dann wieder. Das muss man auch berücksichtigen, wenn man selber eine Dashcam baut/entwickelt.
😉

Zitat:

Original geschrieben von DUEW


Steht halt im krassen Gegensatz zu dem Thema hier !

Hier regt sich jeder darüber auf, dass Fahrzeugdaten von BMW erfasst werden. Gleichzeitig ist aber das eigene verwenden von Dashcams ok.

Also ich finde immer, hier stehen eigene Anforderungen an die eigene Sicherheit im Gegensatz zu den Interessen anderer.

Hat ja z.B. Auch seinen Grund, dass z.B. Die Daten der Verkehrsschildererkennung auf den Autobahnen nicht von der Polizei genutzt werden darf... und die wollen ja auch nur Verbrecher fangen.
😉

Dazu hat es meines Wissens sogar einen Prozess gegeben, als ein bestimmter LKW von der Polizei gesucht wurde. Die Polizei verlangte die Herausgabe der Daten vom Mautbetreiber. Dieser hat sich geweigert, und wurde verklagt. Das Gericht befand, das die Verwertung von Daten aus dem Mauterfassungssystem unzulässig ist.

Quelle: http://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=25+Qs+7%2F06

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