Kamera als Dashcam verwenden
Da ich das Gefühl habe der Wahnsinn auf den Strassen nimmt täglich zu überlege ich mir eine Dashcam für den F31 zu kaufen um einen Beweis zu haben falls mal etwas passiert.
Eigentlich verfügen ja einige BMW bereits über eine Kamera in der Frontscheibe, welche Verkehrschilder oder Spuren erkennt. Um dies zu erreichen wird die Kamera wohl nicht die schlechteste sein. Ausserdem ist die Kamera perfekt positioniert.
Hat jemand schon versucht das Kamera Signal der Frontkamera abzugreifen und aufzuzeichnen? Gibt es evtl. bereits fertige und einfach integrierbare Lösungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Jeder, der sich mit dieser Problematik kritisch beschäftigt ist für Dich ein verträumten Spinner.
Nein, diejenigen die hier alle Nase lang nach "Datenschutz" rufen sind Spinner. Und zwar gewaltige.
Hier wird schlichtweg maßlos übertrieben, wie man ja bestens auch anhand einiger Kommentare lesen kann.
Was da alles angeblich schon "Eingriff in die Privatsphäre" ist, ist schlichtweg lachhaft.
Die Kameras nehmen erstmal dass auf, was vor meinem Wagen ist.
Da sieht man ein Heck mit irgendeiner x-beliebigen Person an Board. Zu erkennen ist ABSOLUT NICHTS!
Dann wird es Situationen geben, wo natürlich auch Gegenverkehr drauf ist.
Für genau wie lange....? Sekunden? Sekundenbruchteile?
Wer hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, hat schlichtweg einen an der Waffel!
Außerdem wisst ihr doch gar nichts von der Kamera, könnt euch also auch gar nicht darüber aufregen, tut es aber dennoch.
Am lustigsten ist aber der Fakt, dass ihr jeden Tag vor Eurer Haustür in Euer Auto mit Euerm Nummernschild steigt. Da brauch ich nur hinterher zu fahren und bekomme Arbeitsplatz, Privatadresse, tägl. Route, Zeitplan, Einkaufsvorlieben usw. raus.
Warum versteckt ihr euch da nicht, wenn ihr schon ein Problem mit wenigen Sekunden Filmaufnahme habt?
Übertreibt es einfach mal nicht mit diesem Datenschutzwahn und lebt das Leben völlig unbeschwert!
Ist für alle relaxter.
Gruß Martin
386 Antworten
Genau! Ich finde ja, dass man die Daten in einem solchen Fall verwerten darf... aber auch hier gibt es Gründe dagegen.
Will auch nur sagen: Gibt für jeden Einzelnen immer gute Gründe dafür und dagegen, wenn man Daten von anderen Personen aufzeichnet. Der Grenzbereich, wann es korrekt ist und wann nicht, ist sehr fließend und wahrscheinlich auch für jeden komplett anders.
Wir wollen z.B. nicht, dass von unseren Kinder Bildmaterial veröffentlicht werden und stoßen immer wieder auf Missverständnis bei jeglichen Aktionen von Vereinen etc.
Die möchten gerne Fotos haben, mit denen sie werben können... wir wollen die Bilder unserer Kinder nicht in der Öffentlichkeit, ohne einzelne Absprache.
Von den Organisationen werden wir manchmal fast als Nerd hingestellt, wenn wir so etwas fordern.
Mit der Dashcam ist es das gleiche, wenn die Aufnahme nicht zeitlich beschränkt ist und die alten Aufnahmen nicht automatisch gelöscht werden. Wenn das nicht sichergestellt ist, ist das für mich eine Einschränkung meines persönlichen Freiraums und ich würde auch jemanden anzeigen, der das macht: Wenn man es überhaupt mitbekommt. 🙁
Ich finde, es gibt da vieeel schlimmere Probleme heutzutage:
Wenn z. B 18 Millionen E-Mail-Adressen- und Passwörter geklaut werden...
Zitat:
Original geschrieben von DUEW
Genau! Ich finde ja, dass man die Daten in einem solchen Fall verwerten darf... aber auch hier gibt es Gründe dagegen.
Will auch nur sagen: Gibt für jeden Einzelnen immer gute Gründe dafür und dagegen, wenn man Daten von anderen Personen aufzeichnet. Der Grenzbereich, wann es korrekt ist und wann nicht, ist sehr fließend und wahrscheinlich auch für jeden komplett anders.Wir wollen z.B. nicht, dass von unseren Kinder Bildmaterial veröffentlicht werden und stoßen immer wieder auf Missverständnis bei jeglichen Aktionen von Vereinen etc.
Die möchten gerne Fotos haben, mit denen sie werben können... wir wollen die Bilder unserer Kinder nicht in der Öffentlichkeit, ohne einzelne Absprache.
Von den Organisationen werden wir manchmal fast als Nerd hingestellt, wenn wir so etwas fordern.Mit der Dashcam ist es das gleiche, wenn die Aufnahme nicht zeitlich beschränkt ist und die alten Aufnahmen nicht automatisch gelöscht werden. Wenn das nicht sichergestellt ist, ist das für mich eine Einschränkung meines persönlichen Freiraums und ich würde auch jemanden anzeigen, der das macht: Wenn man es überhaupt mitbekommt. 🙁
Prominenter als der amerikanische Präsident...
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Hier im Forum habe ich es in der Hand, was ich an Infos und Bildmaterial zur Verfügung stelle, das dann eventuell missbraucht werden kann.Zitat:
Original geschrieben von DUEW
... aber: Auch hier wird die Möglichkeit geschaffen mit Bildmaterial von mir Unfug zu treiben und ich kann gar nichts dagegen machen!Schon interessant, wie jeder versucht seinen eigenen Bereich sauber zu halten und gleichzeitig den anderen einschränkt ... Gründe gibt es für beide Seiten! 😉
An diesem kleinen Beispiel kann man schon sehen: Es ist unmöglich es allen Recht zu machen! 😁
Im öffentlichen Raum habe ich keinen Einfluss darauf.Wenn jemand hinter mir an der Ampel steht, der eine Dashcam betreibt und meinen Wagen, dessen Kennzeichen und mich samt Begleitung ablichtet, ist dies ein tiefgreifender Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. In einem solchen Fall werde ich nicht zögern, den selben KFZ-betreiber abzulichten und umgehend anzuzeigen.
Nun wären nur noch die Paragrafen sehr interessant, nach denen Du die Anzeige formulierst!
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Zitat:
Original geschrieben von konnimutti
Nun wären nur noch die Paragrafen sehr interessant, nach denen Du die Anzeige formulierst!
BDSG = Bundesdatenschutzgesetz.
Ein bisschen Lektüre:
http://www.adac.de/.../default.aspxhttp://www.chip.de/.../...-ueber-die-Autokamera-und-Test_67605062.htmlDie Situation ist komplex und im Moment völlig unausgegoren. Es wäre denkbar, dass es in der Zukunft unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Bundesländern gibt.
Da BMW-Fahrer ja den Ruf haben, eher zügig unterwegs zu sein, wäre eine Dashcam durchaus wünschenswert, weniger um eigene Ansprüche durchzusetzen, vielmehr um ungerechtfertigte Beschuldigungen abzuwehren.
Wer einen vermeintlichen Drängler wegen Nötigung anzeigt, benötigt dazu keine Beweismittel, die eigene Aussage ist ausreichend. Es wird vor Gericht i. d. R. davon ausgegangen, dass der Aussage des Geschädigten mehr Glauben geschenkt werden kann, weil dieser ja den ganzen Aufwand betreiben muss, ohne eigene finanzielle Interessen und sich bei einer falschen Beschuldigung auch noch strafbar machen würde.
Zitat:
Original geschrieben von BMW-Testfahrer
Zunächst einmal sind Kfz-Kennzeichen an Fahrzeuge und nicht an Personen gebunden. Fahrer und Halter können, müssen aber nicht zwangsläufig identisch sein.
Die Halterdaten sind ebenfalls persönliche, dem Datenschutz unterliegende Daten!
Zitat:
Kfz-Kennzeichen und die das jeweilige Kfz nutzende Personen werden nicht nur von Dashcams registriert, sondern auch von den Augen der im Sichtbereich befindlicher Betrachter.
Geschieht ein solcher Vorgang mit technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Dashcams, dann ist die Aufregung oft groß.
Erfolgt die Wahrnehmung mit unseren biologischen Kameras (Augen) und wird das Ergebnis in unseren grauen Zellen gespeichert und/oder sogar ausgewertet, so regt sich darüber kaum jemand auf.
Nachdenken bitte!
Können deine Augen digitalisieren, vervielfältigen und veröffentlichen?
Zitat:
Bei Dashcams kommt es m.E. auf das Motiv desjenigen an, der solche Geräte einsetzt. Will man damit lediglich den eigenen Reiseverlauf z.B. wegen der schönen Umgebung entlang der Route dokumentieren, so hat das rein gar nichts mit irgendeiner Form von zielgerichteter Verkehrs- oder Personenobservation zu tun.
Dieser Einsatzzweck ist nicht der einer Dashcam, sondern der einer beliebigen, "menschgestützten", nicht fest montierten Video-Kamera.
Zitat:
Wenn derart eingesetzte Dashcams "zufällig " ein Unfallgeschehen aufgezeichnet haben, sind bekanntlich solche Aufnahmen schon von Richtern als Beweismittel zugelassen worden. Damit liegt logischerweise auch kein Beweisverwertungsverbot vor.
Die wird im Ermessen des Richters liegen.
Zitat:
Original geschrieben von konnimutti
Nun wären nur noch die Paragrafen sehr interessant, nach denen Du die Anzeige formulierst!
§201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen
Wie ich auf Rambellos Post weiter vorn bereits bemerkte, kommt es mir dabei nicht auf den Erfolg der Strafanzeige an, sondern lediglich darauf, 1. an die persönlichen Daten des Spitzels zu kommen und 2. ihm ein paar schlaflose Nächte zu bereiten.... wenn du weisst, was ich meine ;-)
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
§201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen
Absatz 1:
Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Du wirst doch sicher nicht behaupten, dass ein KfZ ein besonders vor Einblick geschützter Bereich ist? Auch wenn manche Teilnehmer hier aufgrund ihrer Kilometerleistung in ihrem BMW quasi wohnen 😉.
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Absatz 1:Zitat:
Original geschrieben von gogobln
§201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen
Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Du wirst doch sicher nicht behaupten, dass ein KfZ ein besonders vor Einblick geschützter Bereich ist? Auch wenn manche Teilnehmer hier aufgrund ihrer Kilometerleistung in ihrem BMW quasi wohnen 😉.
Mir ist der Gesetzestext bekannt ;-)
Und lies nochmal bitte, mir geht es nicht um den Erfolg meiner Strafanzeige. Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, hat nicht die aufnehmende Polizeibehörde zu entscheiden. Die deutsche Strafprozessordnung verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, jeder Anzeige nachzugehen. Zu diesem Zeitpunkt bin ich dann bereits im Besitz der persönlichen Daten des Spitzels. Das ist schonmal ganz nützlich...
Hinzu kommt die doch ziemlich lange Zeit, die ermittelnde Behörden benötigen, ggf. Vorladungen des Beschuldigten, ggf. dessen Notwendigkeit auf einen Rechtsbeistand zurückgreifen zu müssen, ggf. dessen psychische Belastung noch bevor überhaupt eine Entscheidung über die Eröffnung eines Ermittlungs- bzw Strafverfahrens getroffen ist... Das reicht mir dann schon aus als kleiner Denkanstoß.
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
§201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch BildaufnahmenZitat:
Original geschrieben von konnimutti
Nun wären nur noch die Paragrafen sehr interessant, nach denen Du die Anzeige formulierst!Wie ich auf Rambellos Post weiter vorn bereits bemerkte, kommt es mir dabei nicht auf den Erfolg der Strafanzeige an, sondern lediglich darauf, 1. an die persönlichen Daten des Spitzels zu kommen und 2. ihm ein paar schlaflose Nächte zu bereiten.... wenn du weisst, was ich meine ;-)
Dann fasse ich - nur ganz kurz - für die Nachwelt zusammen:
Du willst anzeigen, aber der Erfolg der Anzeige ist Dir egal! Du willst nur Deinen "Gegner" psychologisch treffen....
Nachdem Du Dich selbst demaskiert hast (nichtzutreffender Paragraf) braucht es den sehr treffenden Post von Moewenmann nicht, aber auch er hat Dich erkannt!
...Ja, nun weiss ich was Du meinst...
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Die Halterdaten sind ebenfalls persönliche, dem Datenschutz unterliegende Daten!Zitat:
Original geschrieben von BMW-Testfahrer
Zunächst einmal sind Kfz-Kennzeichen an Fahrzeuge und nicht an Personen gebunden. Fahrer und Halter können, müssen aber nicht zwangsläufig identisch sein.
Von Halterdaten habe ich nichts geschrieben. Solche werden überhaupt nicht durch direkte Sicht bzw. Videosicht auf ein Kfz-Kennzeichen offenbart.
Um persönliche Daten handelt es sich bei lediglich abgelesenen Kfz-Kennzeichen also nicht.
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Dann zitiere ich hier noch, was Du unten losgelassen hast:
Ich habe den Eindruck, dass Du Dich hier etwas vergaloppiert hast.
Was hast Du eigentlich zu verbergen, wenn Du Dich mit einem Auto in der Öffentlichkeit bewegst?
Mein Vorschlag:
Versuche es doch alternativ mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Deine Anonymität ist dort vielleicht etwas besser aufgehoben.
Und das mit Deiner Strafanzeige funktioniert auch nicht so, wie Du das hier einfach in den Raum stellst.
Zunächst einmal führt der Versuch einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 201a StGB dazu, dass diese das Verfahren schon im Vorfeld einstellen muss, weil es hier an der für eine Strafverfolgung notwendigen Rechtsgrundlage mangelt.
Selbst eine versuchsweise bei der Polizei einzureichende Strafanzeige könnte dort schon aus eben diesen o.g. Gründen abgelehnt werden. Polizeibeamte sind nun einmal Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und ebenfalls an geltendes Recht gebunden. In der Konsequenz darfst Du dann dagegen Amok laufen, nur bringt das rein gar nichts.
Ein Pkw zählt definitiv nun mal nicht zu den vom Grundgesetzt geschützten Wohnungen und auch nicht zu den gegen Einblick besonders geschützten Räumlichkeiten, auf den sich der o.g. § bezieht.
Staatsanwaltschaften haben i.d.R. keine Langeweile und sie haben sich grundsätzlich an geltende Rechtsnormen zu halten, die besagen, dass ein Ermittlungsgrund nur bei zutreffender Rechtsgrundlage vorliegt.
Alles andere würde einerseits zu Lasten anderer Verfahren gehen, für die Rechtsgrundlagen vorhanden sind. Der Steuerzahler darf zudem auch nicht mit Möchtegern-Anzeigen von Denunzianten unnötig belastet werden.
Letztendlich würde sich eine Staatsanwaltschaft bei grundloser Aktivität auch der Lächerlichkeit preisgeben.
Und Oberstaatsanwälte würden sich als Dienstvorgesetzte außerdem fragen, ob ihre Untergebenen
a) unfähig sind, was deren Qualifikation betrifft, und
b) ansonsten nichts sinnvolleres zu erledigen haben.
Bei solchen Verfahrenseinstellungen kommt es erst gar nicht gegen die lediglich von Dir fälschlicherweise als Beschuldigte bezeichnete (unbekannte) Person zu Ermittlungen. Dessen Name wird also noch nicht einmal aktenkundig, denn dazu müsste man ihn zunächst ermitteln.
Selbst dann, wenn theoretisch zunächst gegen Unbekannt ermittelt würde, bekommst Du als Zeuge keine Akteneinsicht. Auch nicht über einen von Dir versuchsweise kontaktierten Rechtsanwalt, der Dir seine Beratung aber in Rechnung stellen kann.
Selbst dann, wenn Du einmal erfolgreich jemanden in anderer Sache „anzeigen“ solltest, kann dieser Schuss auch nach hinten losgehen. Über seinen Rechtsanwalt erhält der Beschuldigte ggf. Akteneinsicht und weiß, wer ihn angezeigt hat. Wenn Du dabei an den Richtigen gerätst, dann hast Du vielleicht den Stress, den Du anderen bescheren möchtest.
@ BMW - Testfahrer: sehr kompetente Aussage - alle Achtung!
Leider befürchte ich, dass es so viel bewirken wird, wie Salbe auf einem Holzbein.
In öffentlichem Verkehrsmitteln (U-Bahn/Busse) wird auch schon länger mit Videokameras dauerüberwacht...
Was ist da mit meinem Persönlickleitsrecht 😕
Dann mache ich auf die Frontscheibe meines Autos auch einen Aufkleber:
Achtung Dashcam !
Wie groß muß der Aukleber mindestens sein?
Ist das vorgeschrieben?
1 cm ? 😁