Kamera als Dashcam verwenden

BMW 3er F31

Da ich das Gefühl habe der Wahnsinn auf den Strassen nimmt täglich zu überlege ich mir eine Dashcam für den F31 zu kaufen um einen Beweis zu haben falls mal etwas passiert.
Eigentlich verfügen ja einige BMW bereits über eine Kamera in der Frontscheibe, welche Verkehrschilder oder Spuren erkennt. Um dies zu erreichen wird die Kamera wohl nicht die schlechteste sein. Ausserdem ist die Kamera perfekt positioniert.

Hat jemand schon versucht das Kamera Signal der Frontkamera abzugreifen und aufzuzeichnen? Gibt es evtl. bereits fertige und einfach integrierbare Lösungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


Jeder, der sich mit dieser Problematik kritisch beschäftigt ist für Dich ein verträumten Spinner.

Nein, diejenigen die hier alle Nase lang nach "Datenschutz" rufen sind Spinner. Und zwar gewaltige.

Hier wird schlichtweg maßlos übertrieben, wie man ja bestens auch anhand einiger Kommentare lesen kann.

Was da alles angeblich schon "Eingriff in die Privatsphäre" ist, ist schlichtweg lachhaft.

Die Kameras nehmen erstmal dass auf, was vor meinem Wagen ist.
Da sieht man ein Heck mit irgendeiner x-beliebigen Person an Board. Zu erkennen ist ABSOLUT NICHTS!
Dann wird es Situationen geben, wo natürlich auch Gegenverkehr drauf ist.
Für genau wie lange....? Sekunden? Sekundenbruchteile?
Wer hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, hat schlichtweg einen an der Waffel!

Außerdem wisst ihr doch gar nichts von der Kamera, könnt euch also auch gar nicht darüber aufregen, tut es aber dennoch.

Am lustigsten ist aber der Fakt, dass ihr jeden Tag vor Eurer Haustür in Euer Auto mit Euerm Nummernschild steigt. Da brauch ich nur hinterher zu fahren und bekomme Arbeitsplatz, Privatadresse, tägl. Route, Zeitplan, Einkaufsvorlieben usw. raus.
Warum versteckt ihr euch da nicht, wenn ihr schon ein Problem mit wenigen Sekunden Filmaufnahme habt?

Übertreibt es einfach mal nicht mit diesem Datenschutzwahn und lebt das Leben völlig unbeschwert!
Ist für alle relaxter.

Gruß Martin

386 weitere Antworten
386 Antworten

grundsätzlich scheint es als eine Art Versicherung im Fall der Fälle genutzt zu werden. (harmlos)

diskutiert wurde eher eine Vorratsdatenspeicherung von privaten Personen durch private Personen. (imho ned per se harmlos)

Zitat:

Original geschrieben von DUEW


Natürlich darf man unter bestimmten Umständen eine Dashcam verwenden... doch dazu braucht sie doch keiner.

Anders herum: Wenn man die Dashcam nicht als Beweismittel nutzen kann und auch als Dashcambesitzer die Bilder nicht irgendwie nutzen will, WARUM HABT IHR SIE DANN ÜBERHAUPT??!!?

Das kann man wenden wie man will uns sich immer wieder gerne mit Smartphones herausreden (für die übrigens das gleiche zum Thema Datenschutz gilt!), es bleibt dabei: Eine Dashcam darf nicht beim Unfall in Deutschland als Beweismittel herangezogen werden und wer sie trotzdem benutzt, muss isch vorhalten lassen, dass er/sie die Boldinformationen vielleicht doch amderweitig verwenden will, weil es keinen sinnvollen Grund für die Kamera gibt!

An anderer Stelle habe ich es schon klar dargestellt. Meine Front- und Heckkamera im F31 sind zur Aufzeichnung von Ausflugs- und Urlaubsfahrten gedacht und nicht dazu, möglichst viele Personen auf einem Speichermedium zu konservieren.

Es handelt sich um rein private Aufzeichnungen wie sie auch vergleichbar außerhalb des Fahrzeuges mit Kameras gemacht werden. Nichts davon wird veröffentlicht.

Sollte rein zufällig ein Unfallereignis dabei aufgezeichnet werden, so kann diese Aufzeichnung ggf. in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel vorgelegt werden. Ob dies als zulässig anerkannt wird, kann dann der Vorsitzende entscheiden.

Man sollte dabei nicht übersehen, dass viele Unfälle im Straßenverkehr nicht nur auf ein ordnungswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern zurückzuführen sind, sondern auch auf Verkehrsstraftaten wie z.B. gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.
Sollte es dann nicht nur um einen Blechschaden als Unfallfolge gehen, sondern mindestens eine Person verletzt oder gar getötet worden sein, liegt ein entsprechender schwer wiegender Straftatbestand auch hier vor.

Wenn dann keine bzw. keine glaubhaften Zeugenaussagen zu derartigen Ereignissen vorliegen, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gericht ein visuelles Bild davon machen wollen, wenn entsprechende Aufzeichnungen davon vorliegen.
Die Entscheidung, einen Videobeweis als solchen anzuerkennen, liegt nicht bei irgendwelchen Datenschützern, sondern beim Vorsitzenden Richter. Sind evtl. auf den Aufzeichnungen unbeteiligte Personen erkennbar, so kann der Vorsitzende eine Rechtsgüterabwägung vornehmen, welche zugunstensten des höherwertigen rechtlichen Interesses ausfällt.

Das ist die Realität und nicht das viel zitierte Wunschdenken von Pipi Langstrumpf.

Zitat:

Original geschrieben von Rambello


Überwachung ??? Verletzung der Persönlichkeitsrechte ???
Was soll das Schießen mit Kanonenkugeln auf Spatzen ???

Persönlichkeitsrechte sind alles andere als eine Kleinigkeit!!! Sie gehören zu den elementaren Eckpfeilern unseres westlichen Werte- und Rechtssystems.

Wenn dir dein Recht nichts wert ist, du es gerne aus der Hand gibst, dann sei es dir gegönnt.

Aber akzeptiere bitte, dass es Menschen gibt, die nicht wollen, dass irgendwer sie im öffentlichen Raum filmt oder anderweitig ablichtet. Dabei ist für den Gesetzgeber im Bundesdatenschutzgesetz völlig egal, was der "Filmer" mit den Aufnahmen machen will, sondern viel wichtiger, was er damit machen könnte. Und davor soll das BDSG auch Dich schützen. Jetzt verstanden?

Zitat:

Soll ein ganzes Volk, sollen sich normale unbescholtene Bürger nur noch mit dem Gesetzbuch in der Hand bewegen dürfen, damit Straftäter bzw. Verkehrsraudis sicher sind, möglichst nie gefasst werden können ???
Wo bleibt der gesunde Menschenversand ???

Offensichtlich ist dieser Dir bereits abhanden gekommen!

gesunder Menschenverstand gebietet es einem, nur gezielte Maßnahmen gegen eventuelle Straftäter oder Verkehrsraudis , ausgeführt von dafür ausgebildeten und authorisierten Dienststellen, zu akzeptieren und keine generelle Flächenüberwachung durch Zivilisten zu zu lassen.

Zitat:

Es wird durch Dashcams doch weder wer überwacht noch verletzt !

Falsch! Ich werde in meinen Persönlichkeitsrechten verletzt!

Was für dich völlig uninteressantes, stinklangweiliges Straßenleben ist mit noch langweiligeren Passanten, ist für anders orientierte "Videofilmer" eine Fundgrube für Datenmißbrauch.
Ein Autokennzeichen ist heutzutage sehr leicht einem Halter zuzuordnen (Stichwort: Zentralruf der Autoversicherer)

Nochmal: Es geht im Gesetz nicht darum, was rambello aus MT mit den Videoaufnahmen einer Dashcam tatsächlich macht, sondern was jemand weniger friedlich Gesinnter damit anstellen könnte, wenn man diesem Mißbrauch freie Hand gewähren würde.

Danke!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer



An anderer Stelle habe ich es schon klar dargestellt. Meine Front- und Heckkamera im F31 sind zur Aufzeichnung von Ausflugs- und Urlaubsfahrten gedacht und nicht dazu, möglichst viele Personen auf einem Speichermedium zu konservieren.

Es handelt sich um rein private Aufzeichnungen wie sie auch vergleichbar außerhalb des Fahrzeuges mit Kameras gemacht werden. Nichts davon wird veröffentlicht.

Mal ehrlich: Schaust Du Dir die 10 stündige Urlaubsfahrt dann noch mal - in schlechter Videoqualität - zu Haus an? Ich bin immer froh, wenn ich die Fahrt hinter mir habe. 😉

Wenn wirklich eine schöne Umgebung kommt, dann kann das meine Frau doch auch mit dem Smartphone filmen oder mit einer guten Videokamera.

Man muss sich halt nur im klaren sein, dass man entsprechend vorsichtig mit dem Material umgehen muss, wenn andere Personen erkennbar sind.

Das ist für mich immer noch ein riesen Thema, welche sehr vielen Menschen nicht bewusst ist. Früher hat man mit einem normalen Fotoapparat Aufnahmen gemacht und es war nicht so einfach, diese weiterzugeben. Durch die digitale Speicherung ist aber ruckzuck eine Aufnahme an Freunde verschickt und dann hat man es nicht mehr in der Hand, was damit passiert.
Man muss sich halt im Klaren darüber sein, dass man im Ernstfall haftbar ist, wenn diese Aufnahme weitergegeben wird...

PS: Pippi Langstrumpf hatte ich doch klar gemacht: wenn jemand rücksichtslos was macht und einem vollkommen egal ist, ob es legal ist oder nicht und man anderen sagt, dass sie sich mal nicht so anstellen sollen...
Was Du machst, finde ich ok., wenn Du es so strikt handhabst - auch wenn ich es nicht verstehe, welchen Nutzen Du davon hast.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer


...
An anderer Stelle habe ich es schon klar dargestellt. Meine Front- und Heckkamera im F31 ...

(Ach macht das heute wieder Spaß im Forum zu lesen :-)

Ich wollte vorhin das eher so sehen wie Rambello, Kanonen auf Spatzen. Oder was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß...

Aber die Vorstellung, dass Du vor mir fährst und mich von vorne filmst, erzeugt mir ein deutlich Unbehagen.
Von hinten würde es mich nicht stören. Es stört mich auch nicht, auf einem Touristentreffpunkt aus Versehen auf einem Foto zu sein. Und in U-Bahnen finde ich es sowieso gut.
Aber wirklich, von vorne eine längere Zeit gefilmt zu werden, geht zu weit. Und ist aus meiner Sicht dann nicht zu tolerieren. Wieso möchtest Du Ausflugsvideos erstellen mit meinem Popeln(?) :-) darauf?
Dieses "Ausflugsvideos" als Motiv glaube ich Dir nicht für die Heckkamera.

=> Bemängelt das eigentlich nicht der Tüv, zwar aus anderen Gründen, aber es ist doch bestimmt keine für das Fahrzeug - auf öffentlichen Strassen - zugelassene Ausstattung?
Ich wette, zum Tüv machst Du die Kameras vorher ab?

Genau darum ist es grundsätzlich verboten. Jeder hat seine eigene Schwelle, was für ihn noch ok. ist.

Solange jemand ein Foto von mir hat, auf dem ich als Nebensache zu sehen bin und das nicht ins Netz stellt, habe ich auch kein Problem.

Aber wenn ich so auf Youtube mal die Suchfunktion benutze, dann habe ich das Gefühl, dass einige mit ihrer Dashcam mehr machen, als hier erzählt wird.

Zitat:

Original geschrieben von DUEW


Immer diese Halbwahrheiten: Auch die Nutzung ist gesetzlich sehr stark geregelt und die Bilder dürfen nicht einfach zu anderen Zwecken verwendet werden, als für den Fall eines Überfalls ...

UND (!) es ist auf einem privaten Gelände und geht nicht darüber hinaus!! Wer eine Dashcam nimmt, um IN seinem Auto zu filmen, kann das ja gerne so lange tun, wie er möchte!

Es geht hier um Filmaufnahmen im öffentlichen Raum! Bitte, wenn schon diskutieren, doch bitte beim Thema bleiben.
😉
Filmaufnahmen im öffentlichen Raum sind sehr stark reglementiert und selbst die Polizei darf nur unter Einhaltung sehr starker Kriterien Kameras zu Überwachung in Deutschland einsetzen.

Findet Deiner Ansicht nach die Nutzung der von mir ebenfalls genannten "Öffentlichen Verkehrsmittel" denn nicht in der Öffentlichkeit statt?

Die Rechtsgrundlagen der Polizei sind mir übrigens geläufig. Hier geht um die Nutzung von privatem Video-Equipment in der Öffentlichkeit und an öffentlich zugänglichen Orten, wozu m.E. auch Banken mit genereller und Tankstellen mit teilweise Video-Überwachung gehören.

Zitat:

Original geschrieben von DUEW


Mal ehrlich: Schaust Du Dir die 10 stündige Urlaubsfahrt dann noch mal - in schlechter Videoqualität - zu Haus an? 😉
Wenn wirklich eine schöne Umgebung kommt, dann kann das meine Frau doch auch mit dem Smartphone filmen oder mit einer guten Videokamera.

Ich als Flachlandtiroler bin aktuell regelmässig in München, sehe die Alpen aber nur bei guter Sicht, bzw. aus dem Flugzeug.

Auf meiner

Reise in die Toskana

möchte ich die Gelegenheit nutzen und habe mir letzte Woche eine GoPro Action-Cam (mit Dash-Cam Funktionlität *hust*) gekauft um die für mich eher seltenen Momente der Alpen, bzw. später der Toskana zu konservieren.

Ich habe selbstverständlich nicht vor die Komplette Reise zu filmen (lässt Akku, bzw. SD-Card Kapazität auch nicht zu), sondern nur die Highlights, und diese nachträglich noch zu zusammenzuschneiden.

Und was die Qualität angeht ... die ist mittlerweile besser als handgefilmt von Beifahrersitz.

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer


Findet Deiner Ansicht nach die Nutzung der von mir ebenfalls genannten "Öffentlichen Verkehrsmittel" denn nicht in der Öffentlichkeit statt?

Die Rechtsgrundlagen der Polizei sind mir übrigens geläufig. Hier geht um die Nutzung von privatem Video-Equipment in der Öffentlichkeit und an öffentlich zugänglichen Orten, wozu m.E. auch Banken mit genereller und Tankstellen mit teilweise Video-Überwachung gehören.

???

"Öffentliche Verkehrsmittel" sind private Unternehmen, die IN dem Verkehrsmittel filmen und keine Landschaftsaufnahmen machen. Das ist wie bei Tankstellen oder anderen privaten Gebäuden unter Einhaltung bestimmter Vorschriften möglich. Darum geht es doch gar nicht.

Du kannst doch auch in Deinem PKW Aufnahmen machen von den Insassen. Wem das nicht gefällt, der muss ja nicht mitfahren.
Aber auch dann kannst Du das Material nur sehr eingeschränkt nutzen und kannst es nicht veröffentlichen.

Hier geht es aber um Aufnahmen aus dem Auto heraus in den öffentlichen Raum.

@ Kali69: Wie schon gesagt, muss das jeder selber wissen und dagegen hat doch auch keiner was. Ich nehme mal an, dass man die Kamera auch verwenden kann, um vom Fahrrad oder beim Skifahren Aufnahmen zu machen für den privaten Gebrauch. Solange dort keine anderen Personen zu sehen sind und Du das nicht in Youtube oder so veröffentlichst, ist das ja nicht anders, als mein Vater früher mit seiner Super8 - Kamera.

Zitat:

Original geschrieben von Totalix



Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer


...
An anderer Stelle habe ich es schon klar dargestellt. Meine Front- und Heckkamera im F31 ...
(Ach macht das heute wieder Spaß im Forum zu lesen :-)
Ich wollte vorhin das eher so sehen wie Rambello, Kanonen auf Spatzen. Oder was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß...

Aber die Vorstellung, dass Du vor mir fährst und mich von vorne filmst, erzeugt mir ein deutlich Unbehagen.
Von hinten würde es mich nicht stören. Es stört mich auch nicht, auf einem Touristentreffpunkt aus Versehen auf einem Foto zu sein. Und in U-Bahnen finde ich es sowieso gut.
Aber wirklich, von vorne eine längere Zeit gefilmt zu werden, geht zu weit. Und ist aus meiner Sicht dann nicht zu tolerieren. Wieso möchtest Du Ausflugsvideos erstellen mit meinem Popeln(?) :-) darauf?
Dieses "Ausflugsvideos" als Motiv glaube ich Dir nicht für die Heckkamera.

=> Bemängelt das eigentlich nicht der Tüv, zwar aus anderen Gründen, aber es ist doch bestimmt keine für das Fahrzeug - auf öffentlichen Strassen - zugelassene Ausstattung?
Ich wette, zum Tüv machst Du die Kameras vorher ab?

Um es kurz zu machen ...

Bei dem von mir fest verbauten Kamera-System handelt es sich um das in Deutschland vom Fahrzeughersteller als Zubehör vertriebene Produkt "BMW Advanced Car Eye".
Was der TÜV damit zu tun hat, könntest Du hier mal erklären.

Was übrigens die Heckkamera betrifft, so nimmt diese Sehenswürdigkeiten zusätzlich aus Perspektiven auf, welche man aus Fahrersicht unterwegs so nicht wahrnimmt.

Dein von Dir hier bereits öffentlich zugegebenes "Popeln" interessiert mich nun wirklich nicht.

Ich finde es ist einfach ein komisches Gefühl, wenn man nie weiß, ob nicht doch jemand einen gerade filmt; egal ob ich popel oder nicht; was wohl schon fast jeder mal gemacht hat.
😉
Alleine das Gefühl, dass ich im Auto jederzeit von irgendjemanden gerade gefilmt werde und er sich zu Hause oder mit Freunden dann diese Aufnahmen anschaut, ist sehr befremdlich.

Das Auto ist doch auch etwas Privatraum. Für mich kommt es dem Gefühl nahe, als würde ich in einem gläsernen Haus wohnen und alle um mich herum können jederzeit sehen, was ich mache und nehmen das auch noch auf...

sie sind überall 😉
kaum fährt man etwas zu schnell oder ist nicht angeschnallt oder telefoniert mit dem Handy bekommt man das Material sogar nach Hause geschickt 😁
allerdings sind die Preise für die Aufnahmen schon heftig 😉

Gruß
odi

ok... an diese Aufnahmen habe ich mich gewöhnt und es gibt Mittel, diese zu umgehen: Sich an die Verkehrsschilder halten! 😉

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer



Um es kurz zu machen ...

Bei dem von mir fest verbauten Kamera-System handelt es sich um das in Deutschland vom Fahrzeughersteller als Zubehör vertriebene Produkt "BMW Advanced Car Eye".
Was der TÜV damit zu tun hat, könntest Du hier mal erklären.

Was übrigens die Heckkamera betrifft, so nimmt diese Sehenswürdigkeiten zusätzlich aus Perspektiven auf, welche man aus Fahrersicht unterwegs so nicht wahrnimmt.

Dein von Dir hier bereits öffentlich zugegebenes "Popeln" interessiert mich nun wirklich nicht.

PS: Das Popeln war nur ein Beispiel. Und Tüv natürlich wegen umherfliegender Kameras bei Unfall, Vollbremsung usw..

Ich wusste gar nicht, dass BMW sowas anbietet. Ich habe Deine Produktangabe gerade mal gegoogelt, die Funktion "automatisches Aufnehmen bei Ruckelbewegung des geparkten Fahrzeuges" ist sogar sehr interessant. Die rückwärtige Kamera wird allerdings kaum beschriebenen, schade.
Aber es scheint zumindest, als wäre es ein "seriöses" Produkt. Was dann möglicherweise auch eine seriöse Anwendung impliziert.?.? (Punkt oder Frage, kann mich noch nicht entscheiden.)

Deine Antwort
Ähnliche Themen