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Kamera als Dashcam verwenden

BMW 3er F31
Themenstarteram 16. Januar 2014 um 18:20

Da ich das Gefühl habe der Wahnsinn auf den Strassen nimmt täglich zu überlege ich mir eine Dashcam für den F31 zu kaufen um einen Beweis zu haben falls mal etwas passiert.

Eigentlich verfügen ja einige BMW bereits über eine Kamera in der Frontscheibe, welche Verkehrschilder oder Spuren erkennt. Um dies zu erreichen wird die Kamera wohl nicht die schlechteste sein. Ausserdem ist die Kamera perfekt positioniert.

Hat jemand schon versucht das Kamera Signal der Frontkamera abzugreifen und aufzuzeichnen? Gibt es evtl. bereits fertige und einfach integrierbare Lösungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann

Jeder, der sich mit dieser Problematik kritisch beschäftigt ist für Dich ein verträumten Spinner.

Nein, diejenigen die hier alle Nase lang nach "Datenschutz" rufen sind Spinner. Und zwar gewaltige.

Hier wird schlichtweg maßlos übertrieben, wie man ja bestens auch anhand einiger Kommentare lesen kann.

Was da alles angeblich schon "Eingriff in die Privatsphäre" ist, ist schlichtweg lachhaft.

Die Kameras nehmen erstmal dass auf, was vor meinem Wagen ist.

Da sieht man ein Heck mit irgendeiner x-beliebigen Person an Board. Zu erkennen ist ABSOLUT NICHTS!

Dann wird es Situationen geben, wo natürlich auch Gegenverkehr drauf ist.

Für genau wie lange....? Sekunden? Sekundenbruchteile?

Wer hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, hat schlichtweg einen an der Waffel!

Außerdem wisst ihr doch gar nichts von der Kamera, könnt euch also auch gar nicht darüber aufregen, tut es aber dennoch.

Am lustigsten ist aber der Fakt, dass ihr jeden Tag vor Eurer Haustür in Euer Auto mit Euerm Nummernschild steigt. Da brauch ich nur hinterher zu fahren und bekomme Arbeitsplatz, Privatadresse, tägl. Route, Zeitplan, Einkaufsvorlieben usw. raus.

Warum versteckt ihr euch da nicht, wenn ihr schon ein Problem mit wenigen Sekunden Filmaufnahme habt?

Übertreibt es einfach mal nicht mit diesem Datenschutzwahn und lebt das Leben völlig unbeschwert!

Ist für alle relaxter.

Gruß Martin

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Zitat:

Original geschrieben von Totalix

Aber es scheint zumindest, als wäre es ein "seriöses" Produkt. Was dann möglicherweise auch eine seriöse Anwendung impliziert.?.? (Punkt oder Frage, kann mich noch nicht entscheiden.)

Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint. Ich gehe deshalb nicht weiter darauf ein.

Ich habe noch niemanden angezeigt oder ähnliches, bin friedlich, lass jeden sein Ding machen so lange er mich nicht zu sehr belästigt (und wenn rede ich zuerst), aber ich bin mir sicher, wenn ich merke dass vor mir einer mich filmt ohne mich zu fragen, dann wird sich das ändern.

 

edit:

Was dann vermutlich auf eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Rechnern bei dem Filmenden hinauslaufen würde. Das sollte man auch im Hinterkopf haben wenn man fremde Menschen ohne zu fragen filmt.

 

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP

Zitat:

Original geschrieben von Totalix

Aber es scheint zumindest, als wäre es ein "seriöses" Produkt. Was dann möglicherweise auch eine seriöse Anwendung impliziert.?.? (Punkt oder Frage, kann mich noch nicht entscheiden.)

Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint. Ich gehe deshalb nicht weiter darauf ein.

Ich habe noch niemanden angezeigt oder ähnliches, bin friedlich, lass jeden sein Ding machen so lange er mich nicht zu sehr belästigt (und wenn rede ich zuerst), aber ich bin mir sicher, wenn ich merke dass vor mir einer mich filmt ohne mich zu fragen, dann wird sich das ändern.

 

edit:

Was dann vermutlich auf eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Rechnern bei dem Filmenden hinauslaufen würde. Das sollte man auch im Hinterkopf haben wenn man fremde Menschen ohne zu fragen filmt.

so sehe ich das auch. Es gibt zum Glück viele Wege, sich zur wehr zu setzen. Auch wenn es bei der einen oder anderen Behörde aufgrund Überlastung als Bagatelldelikt abgetan würde, ermöglicht eine Anzeige andere Wege.

Zitat:

Original geschrieben von Totalix

 

... Und Tüv natürlich wegen umherfliegender Kameras bei Unfall, Vollbremsung usw..

Das System wird m.W. auch nicht als Dashcam (Armaturenbrettkamera) bezeichnet. Es handelt sich um einen nachträglichen Festeinbau (HD-Aufzeichnung) mit direktem Anschluss an die Fahrzeugelektronik und verfügt sogar über einen Ausschalter. ;)

Es gibt dieses "BMW Advandced Car Eye" auch ohne zusätzliche Heckkamera.

Die Befestigung wird mit speziellen Klebepads von 3M mit extrem hoher Haftkraft realisiert, ähnlich wie das bei Innenspiegeln oft so umgesetzt wird. Zudem sind die derart montierten Teile relativ leicht.

Der Festeinbau verhindert gerade ein Umherfliegen der Teile bei einem Unfall oder einer Vollbremsung. Im Gegensatz zu irgendwelchen Saugnapf-Halterungen, wie diese auch bei vielen Zubehör-Navis eingesetzt werden.

Wenn man besonders in Verbindung mit kleinerem Weitwinkel eine noch bessere Aufnahmequalität erzielen möchte, so arbeitet man seitens BMW m.W. auch mit dem Hersteller des bekannten Herstellers der GoPro-Aktionkameras zusammen, welche möglicherweise sogar in das Navidisplay eingebunden werden können(?).

Ich glaube, dazu mal eine entsprechende Pressemitteilung gelesen zu haben.

Allerdings verfügen die GoPro-Aktionkameras nicht über die Einbindung eines GPS-Empfängers zur Dokumentation, was wo aufgezeichnet wurde (sicher bin ich mir da aber nicht).

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP

Zitat:

Original geschrieben von Totalix

Aber es scheint zumindest, als wäre es ein "seriöses" Produkt. Was dann möglicherweise auch eine seriöse Anwendung impliziert.?.? (Punkt oder Frage, kann mich noch nicht entscheiden.)

Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint. Ich gehe deshalb nicht weiter darauf ein.

Ich habe noch niemanden angezeigt oder ähnliches, bin friedlich, lass jeden sein Ding machen so lange er mich nicht zu sehr belästigt (und wenn rede ich zuerst), aber ich bin mir sicher, wenn ich merke dass vor mir einer mich filmt ohne mich zu fragen, dann wird sich das ändern.

 

edit:

Was dann vermutlich auf eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Rechnern bei dem Filmenden hinauslaufen würde. Das sollte man auch im Hinterkopf haben wenn man fremde Menschen ohne zu fragen filmt.

Du hast vergessen die Todesstrafe zu fordern. ;)

Viel Spaß dabei, Deine Mutmaßungen gegenüber einem Richter als Tatsache darzustellen, worauhin dieser natürlich gleich zur Keule der Hausdurchsuchung greift. :rolleyes:

Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil in Deutschland das Grundrecht des Art. 13 Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung berührt werden.

Die Messlatte ist also dafür schon einmal recht hoch angesiedelt.

An Deiner Stelle würde ich mich da erst mal in der StPO und in den anderen einschlägigen Rechtsgrundlagen mal schlau machen, bevor Du hier so etwas loslässt.

Man, man, was man hier alles so liest ist schon erstaunlich ... :rolleyes:

Woran merkst Du eigentlich konkret, dass Dich jemand tatsächlich filmt? Etwa daran, dass eine Kamera oder ein Smartphone mit einer solchen auf Dich gerichtet ist?

Wie willst Du also zunächst einmal den Nachweis führen, dass tatsächliche eine Aufnahme durchgeführt wurde, auf welcher Du dann auch noch zu identifizieren bist?

Erwartest Du etwa, wenn in der Öffentlichkeit irgendwelche Leute harmlose private Aufnahmen machen, dass sie Dich dann herauspicken, dann gezielt ansprechen und um Deine Genehmigung bitten?

Dann kann ich Dir nur raten, Dich zumindest nicht mehr unverkleidet, also ohne Perücke und Sonnenbrille in der Öffentlichkeit blicken zu lassen.

EDIT:

Zum Recht am eigenen Bild ist hier eine Zusammenfassung zu finden, wobei es im Grunde eigentlich nur darum geht, wenn derartiges Material veröffentlicht wird, was bei ausschließlich zu privaten Zwecken gefertigten Bild- bzw. Videoaufnahmen nicht der Fall ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Zitat:

Original geschrieben von Rambello

Ich klinke mich jetzt auch aus diesem Thread aus. Ciao !

Ist auch erheblich unter meine Niveau gesunken, bringt nichts mehr, von meiner Seite ist alles gesagt !

Das machst Du genau richtig! Da ist nur noch ein Profilneurotiker am Werk, den man nicht weiter beachtet.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer

Du hast vergessen die Todesstrafe zu fordern. ;)

Warum sollte ich?

 

Zitat:

Viel Spaß dabei, Deine Mutmaßungen gegenüber einem Richter als Tatsache darzustellen, worauhin dieser natürlich gleich zur Keule der Hausdurchsuchung greift. :rolleyes:

Ich schrieb, wenn mich einer filmt, nicht wenn mich einer filmen könnte.

Zitat:

Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil in Deutschland das Grundrecht des Art. 13 Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung berührt werden.

Die Messlatte ist also dafür schon einmal recht hoch angesiedelt.

An Deiner Stelle würde ich mich da erst mal in der StPO und in den anderen einschlägigen Rechtsgrundlagen mal schlau machen, bevor Du hier so etwas loslässt.

Ich kenne mich ganz sicher mit den Vorschriften der StPO besser aus als du, aber ich arbeite damit auch täglich.

Zitat:

Woran merkst Du eigentlich konkret, dass Dich jemand tatsächlich filmt? Etwa daran, dass eine Kamera oder ein Smartphone mit einer solchen auf Dich gerichtet ist?

Wenn jemand das mir gegenüber irgendwie äußert, ich solche Filme/Bilder sehe oder mir einer eins Bein pissen will mit Verweis auf seine Aufnahmen.

 

Zitat:

Erwartest Du etwa, wenn in der Öffentlichkeit irgendwelche Leute harmlose private Aufnahmen machen, dass sie Dich dann herauspicken, dann gezielt ansprechen und um Deine Genehmigung bitten?

Wenn ich nur Beifang bin, dann nicht, wenn sie mich konkret filmen oder wie bei der Dashcam absichtlich filmen dann möchte ich schon vorher gefragt werden, schließlich greift es, wie dein Wiki-Link so schön sagt, in mein Grundrecht ein (Persönlichkeitsrecht). Was dir jetzt hoffentlich auch erklärt warum ein Richter bei so etwas durchaus eine Hausdurchsuchung anordnen könnte.

 

Zitat:

EDIT:

Zum Recht am eigenen Bild ist hier eine Zusammenfassung zu finden, wobei es im Grunde eigentlich nur darum geht, wenn derartiges Material veröffentlicht wird, was bei ausschließlich zu privaten Zwecken gefertigten Bild- bzw. Videoaufnahmen nicht der Fall ist.

Das hast du leider falsch zusammengefasst, versuch es noch einmal!

 

Zitat:

Original geschrieben von DUEW

Du willst alle Deine Fragen beantwortet haben und nervst jeden damit und beantwortest aber solch elementare Fragen nicht: Wozu braucht man die Kamera, wenn sie als Beweismittel eh zweifelhaft ist bezgl. der Zulassung????

Und noch einmal nur für Dich: Es gibt ein Persönlichkeitsrecht an meinem Bild und wer das verletzt, macht sich strafbar! Ganz einfach und da kannst Du reden/schreiben, was Du willst: So ist das Gesetz.

Zu 1. Die Aussage ist nicht richtig. Es ist zwar umstritten aber letztendlich vom Richter abhängig, ob er den Film zulässt. Aber nicht generell ausgeschlossen, wie du es gern hättest. Die Frage, wozu denn aufnehmen, erübrigt sich also. Mein Anwalt hatte übrigens schon Verfahren wo Aufnahmen vom Richter zugelassen wurden.

Zu 2. Das Persönlichkeitsrecht sagt aus, daß jeder bestimmen kann wie und wo Bilder von ihm veröffentlicht werden. Es geht also um Verbreitung und zur Schau stellen. Das hat also erstmal nichts mit der Aufnahme zu tun. Aufnahme ist keine Veröffentlichung. Solange man die nicht an dritte weitergibt.... Und als Entlastungsbeweis in einem Prozeß ist das eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte?

Zitat:

Original geschrieben von Micha139

 

Zu 2. Das Persönlichkeitsrecht sagt aus, daß jeder bestimmen kann wie und wo Bilder von ihm veröffentlicht werden. Es geht also um Verbreitung und zur Schau stellen. Das hat also erstmal nichts mit der Aufnahme zu tun. Aufnahme ist keine Veröffentlichung. Solange man die nicht an dritte weitergibt....

Das ist falsch, ich zitiere mal Wiki, wo es für jeden verständlich geschrieben ist:

Zitat:

Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen.[...] Wird ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt, kommen die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht. Eine Strafbarkeit des bloßen Erstellens von Bildern kann sich auch aus § 201a StGB ergeben, sofern bei der Aufnahme eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs erfolgt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/.../Recht_am_eigenen_Bild?...

Ja, das ist ein Argument, aber da steht zu messen. So per se ist das nicht der Fall. Es wäre eine Einzelfallentscheidung eines Gerichtes unter Würdigung aller Umstände und das müsstest du erst feststellen lassen. Geht eigentlich nur wenn du weißt es gibt eine Aufnahme, zum Beispiel in dem Prozeß wo das Ding als mein Entlastungsbeweis auftaucht.

@HenrikP

Indem Du hier Äußerungen aus dem Zusammenhang reißt und die Fakten verdrehst, hilfst Du weder Dir noch anderen weiter.

Bei Deiner Äußerung, auf die ich mich stichaltig bezog, lässt Du mal eben ganz nebenbei einige meiner Fragen unter den Tisch fallen.

-----------------------------------------------------------------------------------

Dein eigener Text zur Erinnerung:

"Ich habe noch niemanden angezeigt oder ähnliches, bin friedlich, lass jeden sein Ding machen so lange er mich nicht zu sehr belästigt (und wenn rede ich zuerst), aber ich bin mir sicher, wenn ich merke dass vor mir einer mich filmt ohne mich zu fragen, dann wird sich das ändern."

-----------------------------------------------------------------------------------

Ich habe dazu unter Hinweis auf Wikipedia als Quelle (leider vergeblich) versucht, Dir zu verdeutlichen, dass man bei nicht veröffentlichten und privat zustande gekommenden Aufnahmen auch nicht dafür speziell Deine Erlaubnis einholen muss.

 

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Und dann wieder Dein einfach in den Raum geworfener Satz:

"Ich kenne mich ganz sicher mit den Vorschriften der StPO besser aus als du, aber ich arbeite damit auch täglich."

-----------------------------------------------------------------------------------

Als Jurist, als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft oder nur als Autodidakt?

 

-----------------------------------------------------------------------------------

Oder Deine dich im Sprachgebrauch disqualifizierende Äußerung:

"... oder mir einer eins Bein pissen will mit Verweis auf seine Aufnahmen."

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Wenn jemand Dir seine Aufnahmen zeigt, auf denen lediglich Du zu erkennen bist, dann handelt es sich dabei nicht um eine Veröffentlichung mit rechtlich möglichen Konsequenzen.

Die ganze Diskussion ist hier doch immer wieder zerissen und aus dem Zusammenhang genommen...

Wurde schon zig mal erwähnt, dass es nicht um private Aufnahmen für den ganz privaten Bereich geht. Es geht darum, dass hier Aufnahmen gemacht werden, die unrechtmäßig genutzt werden können und sich der Nutzer darüber im klaren sein muß, dass er sicht auf rechtlichem "Randgebiet" bewegt, wenn er die Bilder in irgendeiner Art anderen Personen zeigt. Das sollte inzwischen jedem klar sein. Wie wichtig einem Dashcambesitzer dieser geringe anutzen ist, muss jeder selber für sich entscheiden.

Schade... war zwischendurch mal eine sachliche Diskussion, die jetzt schon wieder ausufert.

Zitat:

Original geschrieben von konnimutti

Zitat:

Original geschrieben von Rambello

Ich klinke mich jetzt auch aus diesem Thread aus. Ciao !

Ist auch erheblich unter meine Niveau gesunken, bringt nichts mehr, von meiner Seite ist alles gesagt !

Das machst Du genau richtig! Da ist nur noch ein Profilneurotiker am Werk, den man nicht weiter beachtet.

Na gut, dass Du hier der Oberschlaue bist, der jeden hier be- und verurteilen kann!

Aus dem Zusammenhang gerissen wird es eigentlich nur, weil immer wieder von Veröffentlichung gegenüber irgendwelchen "anderen" Personen oder im Netz hier gesprochen wird. Die Mehrzahl hier dürfte genau das nicht interessieren.

Wir alle wissen doch wozu meistens eine Dashcam an Bord ist. Gut einige wollen ihre Fahrt privat dokumentieren. Sagen wir wie es ist, aber in der Mehrzahl geht es wohl um juristische Handhabe. Ich kann nur von mir sprechen, aber Verkehrsverstöße anderer gehen mir sonst wo vorbei, solange ich hinterher nicht irgendein Problem damit bekomme und für anderer Leute Mist gerade stehen soll. Die Persönlichkeitsrechte am Bild auch ohne Veröffentlichung muss man sich erst erstreiten. Was nützt das zum Zeitpunkt der Erstellung der Aufnahme?

Ein großes Problem daß der Gesetzgeber hier keine klaren Regelungen schafft. So ist immer alles umstritten.

Zitat:

Original geschrieben von Micha139

Ein großes Problem daß der Gesetzgeber hier keine klaren Regelungen schafft. So ist immer alles umstritten.

§ 6b BDSG "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen" ist für mich sehr klar geregelt. Link

Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb darum so viel diskutiert wird.

am 26. August 2014 um 9:43

Der Link "Beobachtung" ist auch interessant, ich schätze nur, dass das nicht diesen Fall betrifft. Ich denke Beobachten ist dauerhaft und z.B. eine dauerhafte Video-"Überwachung" eines bestimmten Bereiches.

Während es hier das willkürliche, sporadische, private Filmen ist. An verschiedenen zufälligen Orten.

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