Kamera als Dashcam verwenden

BMW 3er F31

Da ich das Gefühl habe der Wahnsinn auf den Strassen nimmt täglich zu überlege ich mir eine Dashcam für den F31 zu kaufen um einen Beweis zu haben falls mal etwas passiert.
Eigentlich verfügen ja einige BMW bereits über eine Kamera in der Frontscheibe, welche Verkehrschilder oder Spuren erkennt. Um dies zu erreichen wird die Kamera wohl nicht die schlechteste sein. Ausserdem ist die Kamera perfekt positioniert.

Hat jemand schon versucht das Kamera Signal der Frontkamera abzugreifen und aufzuzeichnen? Gibt es evtl. bereits fertige und einfach integrierbare Lösungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


Jeder, der sich mit dieser Problematik kritisch beschäftigt ist für Dich ein verträumten Spinner.

Nein, diejenigen die hier alle Nase lang nach "Datenschutz" rufen sind Spinner. Und zwar gewaltige.

Hier wird schlichtweg maßlos übertrieben, wie man ja bestens auch anhand einiger Kommentare lesen kann.

Was da alles angeblich schon "Eingriff in die Privatsphäre" ist, ist schlichtweg lachhaft.

Die Kameras nehmen erstmal dass auf, was vor meinem Wagen ist.
Da sieht man ein Heck mit irgendeiner x-beliebigen Person an Board. Zu erkennen ist ABSOLUT NICHTS!
Dann wird es Situationen geben, wo natürlich auch Gegenverkehr drauf ist.
Für genau wie lange....? Sekunden? Sekundenbruchteile?
Wer hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, hat schlichtweg einen an der Waffel!

Außerdem wisst ihr doch gar nichts von der Kamera, könnt euch also auch gar nicht darüber aufregen, tut es aber dennoch.

Am lustigsten ist aber der Fakt, dass ihr jeden Tag vor Eurer Haustür in Euer Auto mit Euerm Nummernschild steigt. Da brauch ich nur hinterher zu fahren und bekomme Arbeitsplatz, Privatadresse, tägl. Route, Zeitplan, Einkaufsvorlieben usw. raus.
Warum versteckt ihr euch da nicht, wenn ihr schon ein Problem mit wenigen Sekunden Filmaufnahme habt?

Übertreibt es einfach mal nicht mit diesem Datenschutzwahn und lebt das Leben völlig unbeschwert!
Ist für alle relaxter.

Gruß Martin

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@Rambello
Frage den Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.
Hier wirst Du dazu keine keine rechtlich bindende Auskunft bekommen.
Dies ist ein technisches Forum und keine Forum für Rechtsauskünfte.

Hallo zusammen,

jetzt klinke ich mich hier auch mal ein. Obwohl ich aus dem E91-Lager komme, aber das Thema finde ich interessant. Außerdem ist in absehbarer Zeit ein Umstieg geplant und dann sehen wir uns hier eh öfter...

Also:
Ich habe mich vor einem halben Jahr auch mit dem Thema ortsfestes Filmen aus dem Auto befaßt. Aber nicht weil ich im Unglücksfall was beweisen will, sondern wil ich im Urlaub gerne mal mit einer richtigen Videokamera, die ich mit Saugnapfstativ an der Frontscheibe befestige, meine Ausflugsfahrten filme. Das nur zur eigenen Verwendung. Also eine ganz andere Intention. Sicher würde ich, wenn es wirklich zum Unfall kommt und ich die Szene auf dem Chip habe, dieses Video vorlegen. Aber der primäre Grund ist wirklich rein "touristisch". So wie übrigens immer mehr Motorradfahrer auf den beliebten Alpenstraßen auch ihre Touren mit Helmkameras aufzeichnen. Genau wie Gleitflieger, Wanderer, Radfahrer... Man sieht unterwegs immer mehr Actioncams.

Nachdem ich vor einiger Zeit aber gelesen habe, daß in meinem Haupt-Urlaubsland Österreich das Filmen im Straßenverkehr grundsätzlich verboten ist, da Datenschützer durchgesetzt haben, daß dies schon als Verkehrsüberwachung gilt und damit ausschließlich dem Staat obliegt, habe ich mal im Internet recherchiert.

Ohne jetzt genaue Quellen angeben zu können (halt alles "ergoogelt"😉, ist der Konsens, daß in D das Filmen im Straßenverkehr nicht verboten ist. Ob eine Filmaufnahme als Beweismaterial angenommen wird, ist eine Einzelfallentscheidung; es sind aber kaum Fälle bekannt. In AT hingegen ist sogar das mitführen einer fest installierten Kamera schon verboten.

Dieses Jahr im Österreich-Urlaub habe ich von einem interessanten Fall gehört: Ein Unfall mit Fahrerflucht auf der Tauernautobahn wurde "zufällig" von einem LKW-Fahrer mit dem Laptop gefilmt und aufgrund des Materials konnte der Täter identifiziert werden.

Pressemeldung

Wie passt das denn nun zusammen?

Übrigens kam mir die Tage in Düsseldorf-Kaiserswerth ein privates Fahrzeug mit einem riesigen Kamerastativ auf dem Dach entgegen. Auf dem Wagen stand zwar nix von Google, aber "Maps for life" stand drauf.

Das Einstellen von Videos mit sichtbaren Personen oder Kennzeichen in Youtube ist wohl ein ganz anderes Thema. Dabei ist es völlig egal, ob das Material aus dem Auto oder sonstwo aufgezeichnet wurde.

Hoffe ich konnte was Sinnvolles beitragen.

Grüße
Marcus

Zitat:

Original geschrieben von Rambello


Ich will es ja gut sein lassen, bekomme aber immer noch keine richtige Antwort "von euch" :
Ist eine privat genutzte Dashcam in D erlaubt oder nicht ? Ja oder nein genügt !
Immer nur Ablenkungen/Ausflüchte/Rumgeeiere ...

Du erwartest hier eine pauschalisierte rechtsverbindliche Aussage?

ok, damit kann ich tatsächlich nicht dienen.

@ RalphM

MT allgemein - und auch dieser Thread ist meiner Meinung nach kein nur technisches Forum !
Knackpunkt bei Daskameras sind nicht Pixel, Lux, 12V, 5V, Bilder/s, Größe, Preis oder sonstwas,
sondern

Erlaubt Ja oder Nein !?

Meinem Kenntnisstand und meiner Meinung nach in D und I ja ! ( In Österreich 10000 € Strafe )

(Und wegen dieser simplen, allgemeinen Frage gehe ich doch nicht extra zum Anwalt ...)

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Zitat:

Original geschrieben von Rambello


Ich versteh Euch nicht, wirklich nicht ! Billige Ausreden erfindet doch dauernd Ihr ... !

Dascams sind in Deutschland erlaubt für private Zwecke !
Ich kann mir meine privaten Aufnahmen stundenl/tage/monate/jahrelang anschauen/auswerten !

Um deine Frage kurz, aber unverbindlich zu beantworten: Ja, private Aufnahmen sind erlaubt aber nur wenn du keine fremden Leute ungefragt filmst.

Da das bei einer Dashcam praktisch unmöglich ist darfst du sie nicht benutzen, es sei denn, du verfolgst andere Zwecke mit der Dashcam (ähnlich wie bei GoPros), zB das Filmen des Fahrens auf der Nordschleife, dann sind fremde Personen nämlich "Beifang" und nicht absichtlich aufgenommen worden. In diesem Fall darf dieser "Beifang" auch verwendet und verwertet werden.
Dasselbe wie wenn Personen auf Fotos zu sehen: sind die Personen nur Beifang, währenddessen man etwas anderes fotografieren wollte (die Landschaft, die Sehenswürdigkeit etc), ist das erlaubt. Sobald man fremde Personen expliziert fotografiert oder fotografieren will, muss man sie um Erlaubnis fragen.

Deine Überwachungskamera Zuhause muss auch komplett auf das Grundstück ausgerichtet sein und im Falle, dass Personen ungefragt gefilmt werden könnten, musst du einen Hinweis auf das Filmen anbringen (siehe Tankstellen etc.). Öffentliche Bereiche, wie der Bürgersteig, dürfen nicht mit aufgezeichnet werden.

Also zusammengefasst: eine Dashcam ist nicht erlaubt, da sie offensichtlich im Straßenverkehr zu dem Zweck angebracht wird, andere (Menschen) zu filmen und ggf. zu belasten.

Also verwende ich künftig meine Daskam nur, um jeweils mein letztes Fahrprofil am PC genau auszuwerten, hinterher einzelne Streckenabschnitte anzuklicken, zu schauen, ob ich an dem Punkt die erlaubte Geschwindigkeit hoffentlich nicht überschritten habe. Wie lang meine insgesamte letzte Fahrzeit diesmal war . Welche Routen ich diesmal bei meiner Urlaubsfahrt gefahren bin wegen Staus, Umleitungen usw. Welche Gasthäuser ich besucht habe usw.

Zufällig gefilmte Personen interessieren mich dabei überhaupt nicht, sind wirklich nur "Beifang".
Man ist ja beim Fahren im Straßenverkehr durch andere Dinge so oft abgelenkt ...

Korrekt so 😕

Zitat:

Original geschrieben von Onuseit


In AT hingegen ist sogar das mitführen einer fest installierten Kamera schon verboten.

Hallo Onuseit

Haben Deine Recherchen ergeben, ob eine Saugnapfbefestigung als "fest installiert" oder als temporär gilt?

Gruß

Kali

Zitat:

Original geschrieben von Rambello


Also verwende ich künftig meine Daskam nur, um jeweils mein letztes Fahrprofil am PC genau auszuwerten, hinterher einzelne Streckenabschnitte anzuklicken, zu schauen, ob ich an dem Punkt die erlaubte Geschwindigkeit hoffentlich nicht überschritten habe. Wie lang meine insgesamte letzte Fahrzeit diesmal war . Welche Routen ich diesmal bei meiner Urlaubsfahrt gefahren bin wegen Staus, Umleitungen usw. Welche Gasthäuser ich besucht habe usw.

Zufällig gefilmte Personen interessieren mich dabei überhaupt nicht, sind wirklich nur "Beifang".
Man ist ja beim Fahren im Straßenverkehr durch andere Dinge so oft abgelenkt ...

Korrekt so 😕

Nein, da du davon ausgehen kannst dass dein "Beifang" zu viel wird und zum Hauptobjekt des Geschehens wird. Du kommst mit dieser Argumentation nur durch bei hauptsächlich menschenleeren Straßen in der Tundra oder in Outback.

Für dein "Vorhaben" ist außerdem eine Dashcam völlig ungeeignet und ist offensichtlich darauf ausgelegt, möglichst den Beifang einzuholen. Für deine Fahrprofilsauswertung wäre ein Routentracker wohl offensichtlich das Mittel der Wahl.

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP



Zitat:

Original geschrieben von Rambello


Ich versteh Euch nicht, wirklich nicht ! Billige Ausreden erfindet doch dauernd Ihr ... !

Dascams sind in Deutschland erlaubt für private Zwecke !
Ich kann mir meine privaten Aufnahmen stundenl/tage/monate/jahrelang anschauen/auswerten !

Um deine Frage kurz, aber unverbindlich zu beantworten: Ja, private Aufnahmen sind erlaubt aber nur wenn du keine fremden Leute ungefragt filmst.

Da das bei einer Dashcam praktisch unmöglich ist darfst du sie nicht benutzen, es sei denn, du verfolgst andere Zwecke mit der Dashcam (ähnlich wie bei GoPros), zB das Filmen des Fahrens auf der Nordschleife, dann sind fremde Personen nämlich "Beifang" und nicht absichtlich aufgenommen worden. In diesem Fall darf dieser "Beifang" auch verwendet und verwertet werden.
Dasselbe wie wenn Personen auf Fotos zu sehen: sind die Personen nur Beifang, währenddessen man etwas anderes fotografieren wollte (die Landschaft, die Sehenswürdigkeit etc), ist das erlaubt. Sobald man fremde Personen expliziert fotografiert oder fotografieren will, muss man sie um Erlaubnis fragen.

...

Also dem stimme ich so nicht zu. Es kommt aus meiner Sicht nämlich nur bedingt darauf an, wo und zu welchem Zweck was gefilmt wird / wurde. Auch der "Norschleifen-Beifang" darf dir auf die Finger klopfen, wenn du unzensiertes Videomaterial bspw. ins Netz stellst, obwohl du beim Filmen lediglich den privaten Eigengebrauch im Sinn hattest. Was man aber festhalten kann, ist Folgendes: die Trennlinie zwischen erlaubt und erlaubt unter Vorbehalt ist in vielen Fällen noch nicht so eindeutig erkennbar, da das Filmen selbst ja auch auf vielen Rennstrecken keinem expliziten Verbot unterliegt. Und so lange es keine explizite gesetzliche Regelung wie in Österreich gibt, würde ich mich nicht davon abhalten lassen, die Kamera laufen zu lassen.

Letztendlich könnte man das Problem ganz einfach lösen: mit einer Dashcam in Deutschland fahren, und es auf die Klärung ankommen lassen, wenn sich ein Betroffener mit rechtlichen Mitteln dagegen wehrt.

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP



Zitat:

Original geschrieben von Rambello


Ich versteh Euch nicht, wirklich nicht ! Billige Ausreden erfindet doch dauernd Ihr ... !

Dascams sind in Deutschland erlaubt für private Zwecke !
Ich kann mir meine privaten Aufnahmen stundenl/tage/monate/jahrelang anschauen/auswerten !

Um deine Frage kurz, aber unverbindlich zu beantworten: Ja, private Aufnahmen sind erlaubt aber nur wenn du keine fremden Leute ungefragt filmst.

Da das bei einer Dashcam praktisch unmöglich ist darfst du sie nicht benutzen, es sei denn, du verfolgst andere Zwecke mit der Dashcam (ähnlich wie bei GoPros), zB das Filmen des Fahrens auf der Nordschleife, dann sind fremde Personen nämlich "Beifang" und nicht absichtlich aufgenommen worden. In diesem Fall darf dieser "Beifang" auch verwendet und verwertet werden.
Dasselbe wie wenn Personen auf Fotos zu sehen: sind die Personen nur Beifang, währenddessen man etwas anderes fotografieren wollte (die Landschaft, die Sehenswürdigkeit etc), ist das erlaubt. Sobald man fremde Personen expliziert fotografiert oder fotografieren will, muss man sie um Erlaubnis fragen.

Deine Überwachungskamera Zuhause muss auch komplett auf das Grundstück ausgerichtet sein und im Falle, dass Personen ungefragt gefilmt werden könnten, musst du einen Hinweis auf das Filmen anbringen (siehe Tankstellen etc.). Öffentliche Bereiche, wie der Bürgersteig, dürfen nicht mit aufgezeichnet werden.

Also zusammengefasst: eine Dashcam ist nicht erlaubt, da sie offensichtlich im Straßenverkehr zu dem Zweck angebracht wird, andere (Menschen) zu filmen und ggf. zu belasten.

So ist es!

@ Rambello, Du machst es Dir einfach! Stellst eine Frage und spamst hier alles voll, weil Du die eine Frage nicht beantwortest bekommst!
Was war mit meiner Frage: Welchen Sinn macht eine Dashcam dann überhaupt, wenn man eigentlich mit dem Bildmaterial kaum was anfangen kann?

Nur um die Urlaubsfahrten auszuwerten, reicht auch ein GPS-Tracker auf dem Handy, den es tausendfach kostenlos gibt, ohne Bilder zu machen.

Und so oft fährt man ja nicht über die Nordschleife und muss die Fahrt auswerten.

Wie hier schon geschrieben benutzen leider immer mehr Fahrer die Dashcam, um als Privatpolizei unterwegs zu sein und filmen unberechtigt andere Personen und Fahrzeuge und drohen anderen sogar damit.

Fazit: Man kann es verwenden, der Nutzen ist aber sehr eingeschränkt und durch das Unwissen über Datenschutz vieler Nutzer (sieht man ja auch hier, das Fahrereine Dashcam nutzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen gar nicht kennen!), wird sie wahrscheinlich viel öfter unrechtmäßig genutzt und missbraucht, als sich viele vorstellen können.
Genau darum mag ich die Dinger gar nicht.

Stellt Euch mal vor, jedes Haus hätte eine Kamera zu Überwachung, die auch den Bürgersteigbereich mit abdeckt! Dann könnte man nicht mehr in Ruhe durch die Stadt laufen, ohne zu befürchten, dass man gefilmt wurde - vielleicht nur beim in der Nase popeln oder irgendwas, bei dem man nicht gesehen werden möchte.

Ich habe mal einen beitrag gesehen, bei dem Testpersonen freiwillig eine App installiert haben, bei dem sie über das Handy abgehört wurden. Obwohl sie nichts Schlimmes gemacht haben und es wussten, haben sie sich den ganzen Tag unwohl gefühlt.

Darum gibt es ja den Datenschutz und mein Recht an meinem Bild! Das mit der Überwachung hatten wir doch lange genug in einem Teil Deutschlands und keiner fand es gut.

Wer sich über Facebook und Co. in der Öffentlichkeit freiwillig auszieht, muß das für sich entscheiden... ich möchte das nicht.

Fakt ist: sind Personen erkennbar oder Nummernschilder und es gelangt in die Öffentlichkeit (das sind auch Freunde oder Nachbarn), dann ist es nicht erlaubt.

Dein Zauberwort heißt: und ...

Frage:
Vor dem Gesetz sind (angeblich) alle Menschen gleich !
Warum dürfen dann Paparazzi tage/wochenlang/lebenslang Prominente im öffentlichen Verkehrsraum mit riesengroßen Teleobjektiven belagern/verfolgen und (sogar intime) Fotos groß veröffentlichen ?

Weil es Personen des öffentlichen Lebens sind. Da gilt das Interesse der Öffentlichkeit mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Rambello


Dein Zauberwort heißt: und ...

Frage:
Vor dem Gesetz sind (angeblich) alle Menschen gleich !
Warum dürfen dann Paparazzi tage/wochenlang/lebenslang Prominente im öffentlichen Verkehrsraum mit riesengroßen Teleobjektiven belagern/verfolgen und (sogar intime) Fotos groß veröffentlichen ?

für unerwünschte Bilder werden sie dann auch regelmässig verklagt.

@Kali69

Zitat:

Haben Deine Recherchen ergeben, ob eine Saugnapfbefestigung als "fest installiert" oder als temporär gilt?

Ich habe damals unter anderem den ÖAMTC angeschrieben, weil ich mich nicht bei Preisgeldern von 10000 € auf meine eigene Einschätzung nach irgendwelchen Internetquellen verlassen wollte.

Als Antwort kam eine Erläuterung mit Hinweis auf die Aussage der Datenschutzkommission. Deren Kernsatz ist

Zitat:

„In Abgrenzung dazu sind an „öffentlichen Orten“ (im Sinne des § 27 SPG) aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols grundsätzlich nur die Sicherheitsbehörden zur Durchführung von Videoüberwachungen berechtigt und richtet sich deren Zulässigkeit nach den Anforderungen des SPG (vgl. § 54 Abs. 6 und 7 SPG). Da die im Fahrzeug des Antragstellers montierte Kamera während der Fahrt regelmäßig sowie in beabsichtigter und umfassender Weise öffentlichen Raum erfassen würde, fehlt es dem Antragsteller bereits an der hierfür erforderlichen „gesetzlichen Zuständigkeit“ bzw. „rechtlichen Befugnis“ im Sinne des § 7 Abs. 1 DSG 2000.“

Ob die Kamera mit Saugnapf oder wie auch immer befestigt wurde, geht daraus jetzt nicht hervor, aber sie darf nun mal nicht laufen und den Ärger, das in einer einfachen Polieikontrolle nachzuweisen, will ich nicht haben.

Ich frage mich nur, wieviel Strafe der tschechische LKW-Fahrer auf der Tauernautobahn bezahlen mußte, nachdem durch seine Aufzeichnung der flüchtiger Unfallfahrer dingfest gemacht wurde.

Gruß
Marcus

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