Käufer verzichtet auf Probefahrt - Motorschaden
Moin zusammen
Beim Autoverkauf erlebt man ja so einige "witzige" Dinge.
Habe am Sonntag mein Audi A4 Avant 1.8 T verkauft.
Der Käufer kam mit dem Autoschrauber, den ich auch kenne und der auch an meinem Auto in letzter Zeit alle Wehwehchen beseitigt hat. Er kennt also mein Auto wahrscheinlich besser wie ich selbst. ( Zahnriehmen gewechseln, Querlenker getauscht, Antriebswelle getauscht, Fahrwerk eingebaut, Felgen besorgt etc)
Das Auto wurde begutachtet. Ich habe brav alle mir bekannten Mängel aufgezählt. Lackierung hinten rechts, Lackierung vorne Stoßstange, Leuchtweitenregulierung ist das Kabel durch gewesen, Service aktuell fällig, Kanckt beim einschlagen nach links usw. Angeblich alles kein Thema. Der Audi soll eh wieder tiefer gemacht und lauter gemacht werden. Motor wurde augenscheinlich begutachtet. Bin ein Stück zurück gefahren, damit die Herren auch an den Motor ran kommen. Probefahrt wurde keine gemacht. Da der Autoschrauber keine roten Nummern dabei hatte.
Auto wurde mittels "0-8-15 Vertrag aus dem Internet" verkauft, in dem auch drin steht: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. usw.
Dies wurde vom Verkäufer auch so unterschrieben, obwohl er auf eine Probefahrt verzichtet hat, da ja der Schrauber des vertrauens mit anwesend war und der meine Auto zu kennen scheint.
Heute morgen dann die bittere Nachricht:
Angeblich habt das Auto einen Motorschaden. Ich soll das Geld zurück geben und das Auto wieder nehmen oder die Reparaturkosten tragen. Ansonsten wird ein Anwalt eingeschaltet.
Ich fragte erstmal nach, was genau denn kaputt gegangen ist. Laut dem Schrauber, der auch mit hier war um das Auto anzuschauen, ist die Kette für von der Nockenwellensteuerung nicht mehr da, wo sie sein soll. (Siehe Bild)
Das Auto wurde von dem Schrauber am Sonntag gefahren. Angeblich habe er da schon komische Geräusche festgestellt ( So teilt er es mir zumindest in einer Nachricht heute erst mit )
Heute sei diese Kette eben raus geflogen.
Jetzt frag ich mich die ganze Zeit, ob ich dafür wirklich haftbar gemacht werden kann. Ich bin eine Privatperson und habe alle Angaben nach besten Wissen gemacht. Der Käufer hat unterschrieben, dass sie eine Probefahrt gemacht haben (und das er demnach auch nach der Probefahrt das Auto kaufen wollte) auch wenn er darauf verzichtet hat.
Warum wurde mir dann am Sonntag nicht schon das Auto zurück gebracht, wenn er auf einmal komische Geräusche beim fahren gemacht hat?
Am Mittwoch ist das Auto noch völlig normal gelaufen. Alles gut, keine komischen Geräusche ( Für mich als Laie )
Ich weiß nicht so recht, was ich jetzt machen soll. Mein Vertrauen in den Schrauber ist leider auch nicht das beste... Zumindest bin ich gerade sehr unsicher ob ich ihn das wirklich glauben kann.
Würde man einen Schaden an dem "Teil" denn bei einer Probefahrt hören?
Über Antworten Tipps und ähnliches bin ich sehr dankbar.
Beste Antwort im Thema
Ab Zeitpunkt Übergabe gemäß Kaufvertrag, alles nicht mehr dein Problem solange im genommenen Kaufvertrag Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wird ihm sein Anwalt auch so mitteilen. Eigenen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn du was vom RA des Gegners hörst.
Verweigerte Probefahrt, eine Woche lang damit rumgefahren und auf einmal "angeblich" bereits ein Geräusch gehabt, will ich mal sehen wie er da dem Richter was von verschwiegenem Vorsatz erklären will.
23 Antworten
Zitat:
@V8Cabbi schrieb am 11. November 2016 um 21:22:26 Uhr:
Guten Abend, war bei dem Gespräch ein Zeuge deinerseits dabei,der bezeugen kann, das du alle Mängel aufgezählt hast?
Habe einen Anwalt in der Familie und der sieht es aber genauso wie die anderen hier.
Ein rechtlicher Anspruch kann nicht mehr geltend gemacht werden, da der Vertrag die Haftung ausschließt, sofern eine Arglist nicht bewiesen werden kann. Keeper cool!
Ja. Ich habe eine Zeugin die alles mitbekommen hat und auch, dass die Herren das Auto nicht Probegefahren haben und noch nicht mal den Motor haben laufen lassen.
Selbst ohne Zeugen ist da für den Käufer nichts zu holen. Er muss beweisen, daß der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war UND Du davon gewusst hast. Das würde nur funktionieren, wenn Du z.B. wegen dem Schaden bei einer Werkstatt warst, diese Dich über den Schaden aufgeklärt hat und er diese Werkstatt findet und diese bereit ist eine Aussage zu machen.
In meinem Fall hatte das Fahrzeug einen Vorschaden, der mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen war - erst nach der ersten gründlichen Fahrzeugwäsche. Der Besitzer hat auch selbst an dem Wagen geschraubt (Bremsen, Rädertausch ...) und ich bin sicher, daß er davon wusste.
Beweisen konnte ich es aber nicht und da er auf einen Drohnrief meines RA nicht hereinfiel, musste ich leider aufgeben.
Das ist eben das Risiko für den kleineren Preis bei Privatkäufen.
Von daher: abwarten und erst reagieren, wenn tatsächlich Klage erhoben wird. Vorher würde ich nur höflich aber bestimmt den Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnen.
Viele RSV prüfen auf Erfolgsaussicht und der Kläger muss ersteinmal bei Klagerhebung in Vorkasse gehen (hatte ich auch schon 😉)
Alter Leitspruch: lieber verklagen lassen, als selber klagen zu müssen.
Grüße,
Thilo
Dann brauchst du dir definitiv keine Gedanken machen und die Sache cool abwarten. Drohbriefe vom Anwalt zwar nicht ignorieren, aber freundlich auf den Kaufvertrag hinweisen. Denke aber auch, dass es keine Briefe geben wird. Jeder vernünftige Anwalt weiß, das es hier nichts zu holen gibt. Also alles easy 🙂
Zitat:
@V8Cabbi schrieb am 12. November 2016 um 13:26:49 Uhr:
Dann brauchst du dir definitiv keine Gedanken machen und die Sache cool abwarten. Drohbriefe vom Anwalt zwar nicht ignorieren, aber freundlich auf den Kaufvertrag hinweisen. Denke aber auch, dass es keine Briefe geben wird. Jeder vernünftige Anwalt weiß, das es hier nichts zu holen gibt. Also alles easy 🙂
Ja. Bin ich jetzt auch erstmal. Habe heute einen freundlichen Brief an den Käufer geschickt. 🙂
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Auch wenn es schwerfällt, entspannt bleiben!
Schriftlich nicht agieren, sondern nur reagieren wenn es Post vom Anwalt ist, erst dann lediglich mit einem freundlichen minimalen Verweis auf die gem. Kaufvertrag vorliegende Rechtslage antworten.
Keine Begründung, Rechtfertigung, Vorwürfe o.ä. an die Gegenseite.
Zitat:
@V8Cabbi schrieb am 12. November 2016 um 13:26:49 Uhr:
Jeder vernünftige Anwalt weiß, das es hier nichts zu holen gibt. Also alles easy 🙂
Deswegen hat der kein Erfolgshonorar, sondern die Gebührenordnung. Somit bekommt der immer sein Geld, auch wenn er nur nen "bösen Brief" verfasst oder gar am Ende "verliert".
Sag deiner Rechtsschutz Bescheid das du evtl. zu einem Anwalt gehst. Ich würde mir da auch keine Gedanken machen. Er hat ja den Kaufvertrag unterschrieben - gekauft wie gesehen. Und wenn einer ein Auto von Privat kauft und da nicht mal eine Probefahrt macht - also bitte.
Keine Angst, der kann dir gar nichts. Such dir einen Anwalt und lass die das klären wenn es weiter geht.
Und deshalb kaufe ich keine Autos von Privat 🙂