Käufer will Auto zurück geben
Hallo zusammen.
Ich habe vor 2 Tagen meinen Audi A4 , Bj1997, 150Tkm privat verkauft.
Ich habe dem Kunden die kleinen Mängel aufgezählt und ihm gesagt das ich vor einem halben Jahr die Zylinderkopfdichtung hab wechseln lassen.Und das es zu Ölrückständen im Kühlwasser kommen kann( so wurde es mir von der Werkstatt gesagt).
Leider habe ich es nicht im Kaufvertrag vermerkt sondern nur das der Wagen keinen Unfallschaden und keine sonstigen beschädigungen hat(ADAC-Kaufvertrag). Nun rief mich heute der Käufer an das er das Auto auf sich angemeldet hat und er dannach in der Werkstatt war zur Kontrolle. Dort sagte man Ihm das Öl im Kühlwasser wäre und er die Zylinderkopfdichtung wechseln müsste. Nun verlangt er von mir die Reparaturkosten.Ich habe ihm gesagt das das Öl von dem alten Defekt herrührt welchen ich behoben habe.Das glaubt er mir trotz Rechnung nicht.
Da ich vom Recht nun überhaupt keine Ahnung habe wollte ich mal fragen ob ich die Reparaturkosten übernehmen muss.
20 Antworten
Re: Käufer will Auto zurück geben
Zitat:
Original geschrieben von Halligalli
Hallo zusammen.
Ich habe vor 2 Tagen meinen Audi A4 , Bj1997, 150Tkm privat verkauft.
Ich habe dem Kunden die kleinen Mängel aufgezählt und ihm gesagt das ich vor einem halben Jahr die Zylinderkopfdichtung hab wechseln lassen.Und das es zu Ölrückständen im Kühlwasser kommen kann( so wurde es mir von der Werkstatt gesagt).
Leider habe ich es nicht im Kaufvertrag vermerkt sondern nur das der Wagen keinen Unfallschaden und keine sonstigen beschädigungen hat(ADAC-Kaufvertrag). Nun rief mich heute der Käufer an das er das Auto auf sich angemeldet hat und er dannach in der Werkstatt war zur Kontrolle. Dort sagte man Ihm das Öl im Kühlwasser wäre und er die Zylinderkopfdichtung wechseln müsste. Nun verlangt er von mir die Reparaturkosten.Ich habe ihm gesagt das das Öl von dem alten Defekt herrührt welchen ich behoben habe.Das glaubt er mir trotz Rechnung nicht.
Da ich vom Recht nun überhaupt keine Ahnung habe wollte ich mal fragen ob ich die Reparaturkosten übernehmen muss.
Nö, schliesslich steht doch im Kaufvertrag (ADAC), dass du jeder Garantie und Gewährleistung ausschliesst!
Du hast das Fahrzeug von privat verkauft, also ohne Gewährleistung!! von daher musst du den nicht zurück nehmen. desweiteren würde ich ihn bitten das Kühlmittelsystem ordentlich von der Werkstatt spühlen zulassen, wenn die ahnung davon haben hat er danach auch kein Öl mehr im System!!!
also keine Probleme
MFG
Die Gewährleistung muss bei Privatverkäufen explizit ausgeschlossen worrden sein.
Was steht denn genau in dem Vertrag?
Es ist der Standartvertrag vom ADAC. Dort steht:
Das Kraftfahrzeugel wird unter Ausschluss der Sachmängel verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dann habe ich angekreuzt das das Fahrzeug keinen Unfallschaden hatte und keine sonstigen Beschädigungen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Halligalli
Es ist der Standartvertrag vom ADAC. Dort steht:
Das Kraftfahrzeugel wird unter Ausschluss der Sachmängel verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dann habe ich angekreuzt das das Fahrzeug keinen Unfallschaden hatte und keine sonstigen Beschädigungen.
Und damit solltest Du aus der Nummer raus sein.
Zitat:
Original geschrieben von norske
Und damit solltest Du aus der Nummer raus sein.
yep...dem Typen das einen nochmal vor die Augen binden...
Keine Panik, du musst nichts machen! Es ist nicht mehr dein Wagen somit auch nicht mehr dein Problem... auch wenns fies klingt! Da hat er eben Pech gehabt, ...man muss auch ein Schwein sein ;-)
Re: Käufer will Auto zurück geben
Im Gegensatz zu den anderen bin ich noch nicht so optimistisch. Die Klausel "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" schließt arglistiges (=in betrügerischer Absicht) Verschweigen nicht mit ein.
Der Punkt ist also: Wie kannst Du beweisen, dass Du dem Käufer die Probleme mitgeteilt hast, falls der sagt: "Das haben Sie mir niiiiieeeee gesagt, sondern arglistig verschwiegen"
Die Rechnung für die Zylinderkopfreparatur ist zumindest ein augenscheinlicher Beweis für Dich: "Ich habe ein Problem erkannt und es von einem Fachmann vollständig beheben lassen. Nach meinem Eindruck war das Problem weg und ich gehe davon aus, dass ein frisch repariertes Auto das gleiche Problem noch einmal bekommt, ist viel unwahrscheinlicher ist, als bei einem anderen Auto!". Wahrscheinlich ist die Rechnung auch ein Gewährleistungsdokument, welches Du dem Käufer (natürlich mit Erklärung und gegen Quittung) aushändigen solltest.
Trotz allem solltest Du Dir schnell ein paar Gedanken machen, wie Du Deine Erklärungen auch noch beweisbar machst: Wenn Du Zeugen für Deine Erklärung beim Verkauf hast, ist alles OK.
Falls nicht, würde ich den Käufer überraschend mit einem Zeugen aufsuchen und ihn noch mal mit Deinen Erklärungen konfrontieren - aber das möglichst schnell, denn der überlegt an dem Problem ja auch weiter.
Eventuell will er nur einen Nachlass. Läuft es darauf hinaus, dann lass Dir den nachträglichen Rabatt mit einem Ausschluss aller weiteren Ansprüche quittieren!
Im übelsten Falle bietest Du die Rücknahme an und verlangst wiederum die Erstattung für die Nutzung.
Gruß, RD
Hallo und danke erstmal für eure Tipps,
also von Betrügerischer Absicht kann keine Rede sein. Ich habe Ihm gesagt das die ZKD repariert wurde und noch Restöl im Kühlwasser ist. Leider habe ich dafür keine Zeugen.
Aber der Wagen ist ja nicht defekt. Es handelt sich ja wirklich um Restöl und nicht um einen defekt. Der Wagen fuhr bis jetzt einwandfrei.
Zitat:
Original geschrieben von Halligalli
Hallo und danke erstmal für eure Tipps,
also von Betrügerischer Absicht kann keine Rede sein.
Ich zweifle da auch nicht an Deiner Beschreibung - Du musst halt nur damit rechnen, dass der andere darauf hinaus will und auf diese Möglichkeit solltest Du Dich gut vorbereiten.
Gruß, RD.
Ich habe vorhin nochmal mit dem Käufer telefoniert.
Es läuft darauf hinaus das er etwas Geld zurück haben will.
Habe ich mir schon vorher gedacht das er nur den Kaufpreis reduzieren will. Nun habe ich mich mit Ihm auf eine
Summe X verständigt. Nicht als Schuldeingeständnis sondern damit ich meine Ruhe habe.
Gibt´s irgendwo ein Formular welches ich mir von Ihm unterschreiben lassen kann in dem ich von Ihm nicht mehr belangt werden kann ? Wer weiss was dem nächste Woche wieder einfällt.
Zitat:
Original geschrieben von Halligalli
Gibt´s irgendwo ein Formular welches ich mir von Ihm unterschreiben lassen kann in dem ich von Ihm nicht mehr belangt werden kann ? Wer weiss was dem nächste Woche wieder einfällt.
Ein Formular wüsste ich dafür nicht. Aber schreib einfach auf, was gewesen ist und dann ein paar Sätze wie:
"Der Käufer hat zwischen dem (Kaufdatum) und (Datum dieser Vereinbarung) das Fahrzeug noch einmal ausführlich geprüft und alle eventuellen Mängel durch eigene Sachverständige festgestellt. Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erhält er einer Minderung von ... Euro auf den Kaufpreis vom (Kaufdatum), deren Erhalt er mit diesem Dokument bestätigt. Der Käufer verzichtet im Gegenzug und unwiderruflich auf alle weitergehenden Ansprüche sowie die Geltendmachung von Ansprüchen, die aus Zusicherungen aller Art im Rahmen des Kaufvertrages gegeben wurden."
Falls Erforderlich: "Folgende Unterlagen wurden übergeben: ..."
Liste auch die Personalien aller Beteiligten (inkl. Zeuge, der auch unterschreiben sollte) und den Ort der Unterzeichnung auf.
Noch'n paar Tipps (kostenlos und ohne Gewähr):
- Nimm diesmal einen Zeugen mit (groß, muskulös, russischer Akzent)
- Wenn Du bar zurückzahlst: Hol das Geld von der Bank und mach Dir in Gegenwart Deines Zeugen Kopien von den Seriennummern der Banknoten - wer weiss, was dem Käufer sonst noch so einfällt.
- Mach von allem Kopien
- Pass beim nächsten Mal besser auf
Gruß, RD
also mal ganz ehrlich, ich würde dem nichts zurückzahlen!!!
du hast ihm die Mängel genannt! das Fahrzeug offiziel ohne Garantie verkauft! und er soll die Motorspühlung machen und ruhe ist!!!
genau so sehe ich das auch, sofern es mehr als 10EUR sind (bestimtt ;-)) würde ich ihm gar nichts geben!
aber das musst du natürlich selber wissen, ich weiß ja schließlich nicht um welchen Betrag es geht.