Käufer verzichtet auf Probefahrt - Motorschaden
Moin zusammen
Beim Autoverkauf erlebt man ja so einige "witzige" Dinge.
Habe am Sonntag mein Audi A4 Avant 1.8 T verkauft.
Der Käufer kam mit dem Autoschrauber, den ich auch kenne und der auch an meinem Auto in letzter Zeit alle Wehwehchen beseitigt hat. Er kennt also mein Auto wahrscheinlich besser wie ich selbst. ( Zahnriehmen gewechseln, Querlenker getauscht, Antriebswelle getauscht, Fahrwerk eingebaut, Felgen besorgt etc)
Das Auto wurde begutachtet. Ich habe brav alle mir bekannten Mängel aufgezählt. Lackierung hinten rechts, Lackierung vorne Stoßstange, Leuchtweitenregulierung ist das Kabel durch gewesen, Service aktuell fällig, Kanckt beim einschlagen nach links usw. Angeblich alles kein Thema. Der Audi soll eh wieder tiefer gemacht und lauter gemacht werden. Motor wurde augenscheinlich begutachtet. Bin ein Stück zurück gefahren, damit die Herren auch an den Motor ran kommen. Probefahrt wurde keine gemacht. Da der Autoschrauber keine roten Nummern dabei hatte.
Auto wurde mittels "0-8-15 Vertrag aus dem Internet" verkauft, in dem auch drin steht: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. usw.
Dies wurde vom Verkäufer auch so unterschrieben, obwohl er auf eine Probefahrt verzichtet hat, da ja der Schrauber des vertrauens mit anwesend war und der meine Auto zu kennen scheint.
Heute morgen dann die bittere Nachricht:
Angeblich habt das Auto einen Motorschaden. Ich soll das Geld zurück geben und das Auto wieder nehmen oder die Reparaturkosten tragen. Ansonsten wird ein Anwalt eingeschaltet.
Ich fragte erstmal nach, was genau denn kaputt gegangen ist. Laut dem Schrauber, der auch mit hier war um das Auto anzuschauen, ist die Kette für von der Nockenwellensteuerung nicht mehr da, wo sie sein soll. (Siehe Bild)
Das Auto wurde von dem Schrauber am Sonntag gefahren. Angeblich habe er da schon komische Geräusche festgestellt ( So teilt er es mir zumindest in einer Nachricht heute erst mit )
Heute sei diese Kette eben raus geflogen.
Jetzt frag ich mich die ganze Zeit, ob ich dafür wirklich haftbar gemacht werden kann. Ich bin eine Privatperson und habe alle Angaben nach besten Wissen gemacht. Der Käufer hat unterschrieben, dass sie eine Probefahrt gemacht haben (und das er demnach auch nach der Probefahrt das Auto kaufen wollte) auch wenn er darauf verzichtet hat.
Warum wurde mir dann am Sonntag nicht schon das Auto zurück gebracht, wenn er auf einmal komische Geräusche beim fahren gemacht hat?
Am Mittwoch ist das Auto noch völlig normal gelaufen. Alles gut, keine komischen Geräusche ( Für mich als Laie )
Ich weiß nicht so recht, was ich jetzt machen soll. Mein Vertrauen in den Schrauber ist leider auch nicht das beste... Zumindest bin ich gerade sehr unsicher ob ich ihn das wirklich glauben kann.
Würde man einen Schaden an dem "Teil" denn bei einer Probefahrt hören?
Über Antworten Tipps und ähnliches bin ich sehr dankbar.
Beste Antwort im Thema
Ab Zeitpunkt Übergabe gemäß Kaufvertrag, alles nicht mehr dein Problem solange im genommenen Kaufvertrag Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wird ihm sein Anwalt auch so mitteilen. Eigenen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn du was vom RA des Gegners hörst.
Verweigerte Probefahrt, eine Woche lang damit rumgefahren und auf einmal "angeblich" bereits ein Geräusch gehabt, will ich mal sehen wie er da dem Richter was von verschwiegenem Vorsatz erklären will.
23 Antworten
Ab Zeitpunkt Übergabe gemäß Kaufvertrag, alles nicht mehr dein Problem solange im genommenen Kaufvertrag Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wird ihm sein Anwalt auch so mitteilen. Eigenen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn du was vom RA des Gegners hörst.
Verweigerte Probefahrt, eine Woche lang damit rumgefahren und auf einmal "angeblich" bereits ein Geräusch gehabt, will ich mal sehen wie er da dem Richter was von verschwiegenem Vorsatz erklären will.
Kann Chefkoch 1984 nur zustimmen
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Ich sehe ich genauso wie der Chefkoch, kannst du ganz gelassen auf dich zukommen lassen.
Heb dir aber zur Beweissicherheit die Nachricht mit den "komischen Geräuschen" auf,
da hätte der Motor sofort abgestellt werden müssen um den Schaden zu verhindern.
Schadensminderungspflicht.
Sollen sich Käufer und Schrauber drüber streiten, du bist da raus.
Danke! Das bestätigt mich erstmal in meiner Sichtweise. Wenn der Schaden angeblich schon beim Verlassen des Hofes hörbar war, warum wurde dann das Auto weiter gefahren und es ging nicht sofort wieder zurück zu mir?
Sollte sich wirklich ein RA einschalten wird es schwierig sein, zu beweisen ich hätte hinterlistig getäuscht. Am Mittwoch war noch alles gut. Motor ist normal gelaufen. Warum beide keine Probefahrt gemacht haben ist mir, wie so einiges, ein Rätsel.
Sollt es so kommen, werde ich meinen RA ebenfalls einschalten.
Klingt für mich eigentlich nach einem Versuch den Kaufpreis nachträglich mit einem angeblichen Mangel gefolgt von rechtlichen Drohungen zu mindern.
Privatperson, verkauft, das wars. Vor allem, da die Werkstatt deines bisher geringsten Misstrauens am Verkauf und offensichtlich im Auftrag des Käufers(!) beteiligt war. Du hast den schließlich nicht bezahlt beim Verkaufstermin zu erscheinen.
Wer weiß denn, was der in der Zwischenzeit mit dem Auto gemacht hat?! Er hat unterschrieben, gekauft wie gesehen, Pech gehabt. In einen Motor kann man mal nicht reinsehen. Als Laie schon mal gar nicht.
Abwarten & Tee trinken.
Er war da hat das Auto mit dem "Schrauber" angeschaut war alles gut, Vertrag unterschrieben solang im Vertrag nichts von Gewährleistung oder ähnliches steht und es ein Privatverkauf war, gekauft wie gesehen in dem Fall Pech gehabt.
Soll er mal zu seinem Anwalt gehen er wird ihm das selbe sagen, Vorallem weil er mit dem Auto einige Tage herumgefahren ist und alles funktioniert hat und vorher nicht zu dir gekommen ist oder in eine Werkstatt gefahren es, wenn es komische Geräusche macht.
Das sieht nach überdrehen aus,mal sehen was das Auto so hergibt..
Würde mich vorsorglich Anwaltlich beraten lassen..
Ist wirklich eine blöde Situation,da sind dem Betrug immer alle Türen geöffnet..
MfG
Wenn du eine Rechtschutz hast die eigene Anwälte hat, würde ich sicherheits halber mal nachfragen. ansosten gekauft wie gesehen, der typ hat einfach pech gehabt
Vorsorglich Anwalt = vorsorglich Geld ausgeben. Bevor nichts von einem GERICHT kommt -> auf den Ausschluss der Gewährleistung verweisen, sich ansonsten nicht äußern und das wars.
Guten Abend, war bei dem Gespräch ein Zeuge deinerseits dabei,der bezeugen kann, das du alle Mängel aufgezählt hast?
Habe einen Anwalt in der Familie und der sieht es aber genauso wie die anderen hier.
Ein rechtlicher Anspruch kann nicht mehr geltend gemacht werden, da der Vertrag die Haftung ausschließt, sofern eine Arglist nicht bewiesen werden kann. Keeper cool!
Wirklich dumm gelaufen. Aber wenn ich schon lese der soll tiefer und lauter, wer weiß was er in der einen Woche mit dem Auto angestellt hat.
Aber wenn selbst dein ehemaliger Mechaniker dabei war, dürfte klar sein das dir da kein Mangel oder Schaden bekannt war. Was dann die Täuschung wohl eher ausschließt. Ich würde mir da erst mal auch nicht all zu viele Gedanken machen.
Man steckt halt nicht drin, heute noch alles Tipp Top und morgen ist die Kiste kurz.