Innerhalb 6 Monaten, bereits 4 mal in der Werkstatt ?
Hallo zusammen,
ich habe mir vor 6 Monaten einen Audi A3 TDI 2.0l Quattro mit 140PS für 17.500 € gekauft. Zum Kaufzeitpunkt war
dieser ca. 4 Jahre alt und hatte 120 tkm gelaufen. Vorm Kauf wurde eine große Inspektion durchgeführt. (Zahnriemen,
Wasserpumpe usw...)
Besitze den Audi jetzt 6 Monate und ca. 12tkm später, war der Wagen bereits 4 mal für jeweils ca. eine Woche in der
Werkstatt.
Alle Mängel (unten aufgelistet) wurden bisher auf Kulanz repariert und einen Leihwagen gabs auch Gratis dazu.
Da er aber schon wieder in der Werkstatt steht, würde ich am liebsten vom Kauf zurücktretten.
Hab das Vertrauen verloren ;(.
Meine Frage ist nun:
a) ob ich den Wagen wieder beim Händler abgeben kann und den Kaufpreis erstattet bekomme. Rechstlage?
b) darf der Händler eine Nutzungsgebür/Verschleissgebühr (zb pro km x €cent) berechnen und abziehen. (wenn ja, wie
hoch ist diese?)
c) was ratet ihr mir? Rechstanwalt einschlaten ...?
Mängelhistory:
23.07.2010: Kaufdatum
10.09.2010: - Probleme mit der hinteren Antriebsachse (Schleifgeräuche)
- Xenonscheinwerfer vorne links defekt
28.11.2010: - Kühlmittelverlust + Teilfunktion der Heizung
-> es wurde der Abgasrückführungskühler ausgetauscht
10.12.2010: - erneuter kühlmittelverlust + Heizung kaum Heizleistung
-> es wurde der Zylinderkopf gewechselt
-> Zahnriemen und Kühlwasserpumpe wurde gewechselt
-> Temperatursensor von der Heizung wurde gewechselt
23.01.2011: Beweispflichtumkehr, Gewährleistung
26.01.2011: Qualm aus der Moterhaube (Geruch nach verbrannten Öl)
(gestern) -> Wagen wegen Untersuchng zur Werkstatt
-> Bisherige Fehlerursache: Unterseite vom Motor ist Ölverschmutzt, Öl austritt im Motorraum
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich habe mir vor 6 Monaten einen Audi A3 TDI 2.0l Quattro mit 140PS für 17.500 € gekauft. Zum Kaufzeitpunkt war
dieser ca. 4 Jahre alt und hatte 120 tkm gelaufen. Vorm Kauf wurde eine große Inspektion durchgeführt. (Zahnriemen,
Wasserpumpe usw...)
Besitze den Audi jetzt 6 Monate und ca. 12tkm später, war der Wagen bereits 4 mal für jeweils ca. eine Woche in der
Werkstatt.
Alle Mängel (unten aufgelistet) wurden bisher auf Kulanz repariert und einen Leihwagen gabs auch Gratis dazu.
Da er aber schon wieder in der Werkstatt steht, würde ich am liebsten vom Kauf zurücktretten.
Hab das Vertrauen verloren ;(.
Meine Frage ist nun:
a) ob ich den Wagen wieder beim Händler abgeben kann und den Kaufpreis erstattet bekomme. Rechstlage?
b) darf der Händler eine Nutzungsgebür/Verschleissgebühr (zb pro km x €cent) berechnen und abziehen. (wenn ja, wie
hoch ist diese?)
c) was ratet ihr mir? Rechstanwalt einschlaten ...?
Mängelhistory:
23.07.2010: Kaufdatum
10.09.2010: - Probleme mit der hinteren Antriebsachse (Schleifgeräuche)
- Xenonscheinwerfer vorne links defekt
28.11.2010: - Kühlmittelverlust + Teilfunktion der Heizung
-> es wurde der Abgasrückführungskühler ausgetauscht
10.12.2010: - erneuter kühlmittelverlust + Heizung kaum Heizleistung
-> es wurde der Zylinderkopf gewechselt
-> Zahnriemen und Kühlwasserpumpe wurde gewechselt
-> Temperatursensor von der Heizung wurde gewechselt
23.01.2011: Beweispflichtumkehr, Gewährleistung
26.01.2011: Qualm aus der Moterhaube (Geruch nach verbrannten Öl)
(gestern) -> Wagen wegen Untersuchng zur Werkstatt
-> Bisherige Fehlerursache: Unterseite vom Motor ist Ölverschmutzt, Öl austritt im Motorraum
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus.
Gruß
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Wie bekannt mir das vorkommt....Wurde nach dem AGR-Kühler Wechsel ein Ölwechsel gemacht?
Ca. 1 Monate nach dem AGR-Kühler tausch wurde ja der komplette Zylinderkopf gewechselt. Oder können dadurch folgeschäden enstehen?
Habe heute mal in der Werkstatt angerufen, die konnten mir noch nichts weiteres sagen, die müssten erstmal den motor säubern... um dann die undichte stelle zu finden... ich bin mal gespannt ob und vor allem wann ich den wagen mal genießen kann.
Hat den keiner einen vergleichbaren fall erlebt und konnte den wagen abgeben???
gruß
soweit ich weiß muss der händer beim verkauf gewährleistung geben!2jahre!!wenn es nicht in dem vertrag auf 1jahr begrenzt ist!!aber das ist minimum!
jetzt ist die frage wie sehr sich dein verkäufer in dem vertrag abgesichert hat, sprich wie weit er auf mängel und den gebrauchtwagen hingewiesen hat.
normal ist es so als bsp in deiner situation:
sollte ein problem mehrere male vorkommen,sprich beim 2.mal schon ist das "unzumutbar"und man kann vom vertrag zurück treten!da es bei dir schon mehrere mängel sind und auch einer mehrmals vorkam könntest du das mal probieren
also tipp: ruf einfach mal den verbraucherschutz in deiner umgebung an.die wissen genau bescheid darüber und helfen auch gerne!hab ich vor kurzem auch gemacht
zb guck mal hier:
http://...verbraucherzentrale-rlp.de/.../link7196A.html
ist natürlich jetzt für rheinland-pfalz aber wird nicht ganz anders sein bei dir