Immer noch keine Auftragsbestätigung.... ;-(

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen!

Bin neu hier verfolge das ganze aber schon seit ca. 4 Wochen. Am 14.02 habe ich meinen 6er HL TSI 122PS bestellt. Voraussichtlicher Liefertermin 06/09. Nachdem ich nach 2 Wochen keine AB bekam rief ich meinen Händler an warum ich denn noch keine AB bekommen habe. Er meinte daraufhin ich solle mir keine Sorgen machen, seine Disponenten kommen momentan einfach nicht hinterher. Ich könne sicher sein das ich im Mai/Juni mein Auto bekomme. Jetzt werden es am Samstag aber schon 4 Wochen seit meiner Bestellung ohne AB. Ich bilde mir ein das in den AGB irgendwas steht das wenn nach 3 Wochen keine AB kommt auch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Stimmt das? Hat jemand auch schon so lange warten müssen bzw. wartet auch noch? Soll ich den Händler nochmal nerven?

Beste Antwort im Thema

Ich hab ja meine und da steht drauf wo sie herkam,  😎

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Zitat:

Original geschrieben von rotenberg


Das "Ändern" bezog sich auf die Beschleunigung der getätigten Bestellung, nicht auf eine Änderung der Konfiguartion.

ah jetzt ja . . . 😉

E.

habe am 17.02.09 bestellt und zwar nen Highline 160PS zusätzlich mit 4 Türen, MFL, RCD510 und Park Assist. LT unverbindlich KW20 2006 😁

Keine AB erhalten, am 09.03.09 war ich dann nochmals zur Nachbestellung da und habe noch GRA, Licht-Sicht-Paket und Sportpaket Vancouver nach bestellt. LT unverbindlich KW21 2009 🙁.
Der Händler meinte, dass die Bauwoche bei KW19 liegt und sich trotz Nachbestellung wohl nicht ändern wird. Ich habe jedoch von WOB auf Händlerabholung ändern lassen und zahle dafür 300€ mehr. Aber ich will einfach nicht länger warten 🙂. WOB kann ich später im Sommer nachholen und dabei den Golf einfahren 😁

Bringt es was dem Händler wegen der AB Druck zu machen? Ich will da am Montag anrufen und endlich die AB, damit das mit der Reservierung klappt. Ich rechne zwar nicht mehr fest mit der Abwrackprämie, aber ich werde versuchen sie zu bekommen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen


habe am 17.02.09 bestellt und zwar nen Highline 160PS zusätzlich mit 4 Türen, MFL, RCD510 und Park Assist. LT unverbindlich KW20 2006 😁

Keine AB erhalten, am 09.03.09 war ich dann nochmals zur Nachbestellung da und habe noch GRA, Licht-Sicht-Paket und Sportpaket Vancouver nach bestellt. LT unverbindlich KW21 2009 🙁.
Der Händler meinte, dass die Bauwoche bei KW19 liegt und sich trotz Nachbestellung wohl nicht ändern wird. Ich habe jedoch von WOB auf Händlerabholung ändern lassen und zahle dafür 300€ mehr. Aber ich will einfach nicht länger warten 🙂. WOB kann ich später im Sommer nachholen und dabei den Golf einfahren 😁

Bringt es was dem Händler wegen der AB Druck zu machen? Ich will da am Montag anrufen und endlich die AB, damit das mit der Reservierung klappt. Ich rechne zwar nicht mehr fest mit der Abwrackprämie, aber ich werde versuchen sie zu bekommen 😉

Hallo zusammen,

 

1.Das Fahrzeug wird bestellt, auch ohne eine AB an den Kunden auszustellen, sprich in Wolfsburg wird entsprechend eingeplant.

Somit brauch man zunächst keine Bedenken haben, das man vergessen wurde. Nachfragen beim Händler reicht aus, er kann zumindest für MJ 2009 die Bauwoche nennen. (über Disponent in WB)

 

2.Wenn eine AB dem Kunden übermittelt wird, besiegelt es formal den Kaufvertrag. Wenn man einen vernünftigen Händler hat, wird er, vorallem für das MJ2010 die AB so lange wie möglich zurückhalten.

 

1. Grund ist, die nervigen Anfragen der Kunden, warum 07/2009 oder 3. Quartal etc. Er weiß

es schlichtweg nicht, da VW nicht in der Lage ist, durch den hohen Kundenansturm entsprechen zu

planen. Zuliefererproblem.

2. Geldsparen darum, weil eine Preiserhöung bevorsteht. Nach der Übermittlung der AB hat man 4

Monate Preisgarantie. Danach kann der Händler die Preiserhöhung einfordern. Ergo, wenn man 4-5

Monate LZ hat, ist es doch besser, wenn der Händler die AB 4-5 Wochen zurückhält, erst dann

beginnen die 4 Monate und glaubt mir, wer im März bestellt hat, wird froh darüber sein!!!

Gruß

rotenberg

um die Abwrack würd ich mir keine Gedanken machen, die wird schon bezahlt werden....

@rotenberg
bitte genauer definieren "wer im März bestellt hat kann froh darüber sein ..." 😕

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Also, dass ich das Fahrzeug nicht zum ausgehandelten Preis kriegen soll, kann ich mir wirklich nicht vorstellen - schon gar nicht, wenn der Preis Vertragsbestandteil ist. Oder?

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE



Zitat:

Original geschrieben von actinoid


calwer eck??? sifi = sindelfingen, "daimler-city" 😉

kenn i . . . 😉
henn bei dem ned a bisle die Preise abgfärbt ? 😁

E.

was meinst du bitte mit abgefärbt? 😕😕😕

Zitat:

Original geschrieben von rotenberg



Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen


habe am 17.02.09 bestellt und zwar nen Highline 160PS zusätzlich mit 4 Türen, MFL, RCD510 und Park Assist. LT unverbindlich KW20 2006 😁

Keine AB erhalten, am 09.03.09 war ich dann nochmals zur Nachbestellung da und habe noch GRA, Licht-Sicht-Paket und Sportpaket Vancouver nach bestellt. LT unverbindlich KW21 2009 🙁.
Der Händler meinte, dass die Bauwoche bei KW19 liegt und sich trotz Nachbestellung wohl nicht ändern wird. Ich habe jedoch von WOB auf Händlerabholung ändern lassen und zahle dafür 300€ mehr. Aber ich will einfach nicht länger warten 🙂. WOB kann ich später im Sommer nachholen und dabei den Golf einfahren 😁

Bringt es was dem Händler wegen der AB Druck zu machen? Ich will da am Montag anrufen und endlich die AB, damit das mit der Reservierung klappt. Ich rechne zwar nicht mehr fest mit der Abwrackprämie, aber ich werde versuchen sie zu bekommen 😉

um die Abwrack würd ich mir keine Gedanken machen, die wird schon bezahlt werden....

cool, kann ich das von dir schriftlich haben, dass du dann im Zweifelsfall die Abwrack bezahlst?

Oder woher weißt du so genau, dass die gezahlt wird? 😁

Ich verstehe das mit der AB ja vollkommen und eigentlich wäre es mir auch egal, wenn lange keine kommt, aber wenn die Reservierung eine erfordert, dann würde ich sie doch gerne haben 😉.

Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen



Zitat:

Original geschrieben von rotenberg



um die Abwrack würd ich mir keine Gedanken machen, die wird schon bezahlt werden....
cool, kann ich das von dir schriftlich haben, dass du dann im Zweifelsfall die Abwrack bezahlst?

Oder woher weißt du so genau, dass die gezahlt wird? 😁

Ich verstehe das mit der AB ja vollkommen und eigentlich wäre es mir auch egal, wenn lange keine kommt, aber wenn die Reservierung eine erfordert, dann würde ich sie doch gerne haben 😉.

ich glaube rotenberg meinte, daß die Abwrackprämie sicher bezahlt wird, und er hat Recht! Wenn der Topf wirklich zu früh leer ist und viele noch ne Bestellung am Laufen haben, wird und muß sich unsere Bundesregierung im Superwahljahr was einfallen lassen, um nicht zu viele Wähler zu vergraulen ...

Ich brauche die Ab auch dringend wenn sie zur Reservierung benötigt wird, also her mit dem Wisch 😁

Zitat:

Original geschrieben von rotenberg



2.Wenn eine AB dem Kunden übermittelt wird, besiegelt es formal den Kaufvertrag. Wenn man einen vernünftigen Händler hat, wird er, vorallem für das MJ2010 die AB so lange wie möglich zurückhalten.

2. Geldsparen darum, weil eine Preiserhöung bevorsteht. Nach der Übermittlung der AB hat man 4 Monate Preisgarantie. Danach kann der Händler die Preiserhöhung einfordern. Ergo, wenn man 4-5 Monate LZ hat, ist es doch besser, wenn der Händler die AB 4-5 Wochen zurückhält, erst dann beginnen die 4 Monate und glaubt mir, wer im März bestellt hat, wird froh darüber sein!!!

a. Der Käufer ist gemäß Neuwagenkaufbedingungen von VW nur 3 Wochen an seine Bestellung gebunden. Es ist also im Interesse des Verkäufers, diese Frist nicht zu überschreiten.

b. Wo kommt die Aussage mit den 4 Monaten her? Weder in meiner verbindlichen Bestellung noch in meiner AB steht etwas von 4 Monaten. Ich habe zu einem festen Preis bestellt, von dem nach allen Unterlagen, die mir vorliegen, nicht abgewichen werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von actinoid



Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen



cool, kann ich das von dir schriftlich haben, dass du dann im Zweifelsfall die Abwrack bezahlst?

Oder woher weißt du so genau, dass die gezahlt wird? 😁

Ich verstehe das mit der AB ja vollkommen und eigentlich wäre es mir auch egal, wenn lange keine kommt, aber wenn die Reservierung eine erfordert, dann würde ich sie doch gerne haben 😉.

ich glaube rotenberg meinte, daß die Abwrackprämie sicher bezahlt wird, und er hat Recht! Wenn der Topf wirklich zu früh leer ist und viele noch ne Bestellung am Laufen haben, wird und muß sich unsere Bundesregierung im Superwahljahr was einfallen lassen, um nicht zu viele Wähler zu vergraulen ...

Ich brauche die Ab auch dringend wenn sie zur Reservierung benötigt wird, also her mit dem Wisch 😁

also mal abgesehen davon, dass das nicht gerade wahlentscheidend sein wird, da man noch andere wahlthemen hat...... frag doch einfach mal von zeit zu zeit deinen händler an.... der kann doch in sein aktuelles computerprogämmchen schauen, da gibt s sicherlich einen uvb termin....

Zitat:

Original geschrieben von Lausbub81



Zitat:

Original geschrieben von actinoid


ich glaube rotenberg meinte, daß die Abwrackprämie sicher bezahlt wird, und er hat Recht! Wenn der Topf wirklich zu früh leer ist und viele noch ne Bestellung am Laufen haben, wird und muß sich unsere Bundesregierung im Superwahljahr was einfallen lassen, um nicht zu viele Wähler zu vergraulen ...

Ich brauche die Ab auch dringend wenn sie zur Reservierung benötigt wird, also her mit dem Wisch 😁

also mal abgesehen davon, dass das nicht gerade wahlentscheidend sein wird, da man noch andere wahlthemen hat...... frag doch einfach mal von zeit zu zeit deinen händler an.... der kann doch in sein aktuelles computerprogämmchen schauen, da gibt s sicherlich einen uvb termin....

na klar gibt es sehr viele andere Wahlthemen, aber diese Abwrackgeschichte kann vielen Leuten sehr weh tun, weil es direkt mit "Bargeld" zu tun hat. Der 🙂 wollte sich auch diese Woche melden zwecks LT, aber passiert is nix 😠

Also mit der Abwrack gehört vermutlich nicht hier her, aber

für mich gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass der, der zumindes bis 30.03 bestellt, die Abwrack bekommt. Ob aufgestockt wird, ein neuer Stichtag benannt wird, oder das ganze Thema überschätz wird und der Topf doch noch bis Mai reichen sollte...die Abwrack wird bezahlt.

Dafür gibt es unzählige Gründe, wobei das Argument der Wahl nicht unbedingt das Stichhaltigste ist.

rotenberg

ok, es sei einfach mal so dahingestellt mit Abwrackprämie wie wo was wer wann ... man wird sehen!

Zitat:

Original geschrieben von Staubfuss


Also, dass ich das Fahrzeug nicht zum ausgehandelten Preis kriegen soll, kann ich mir wirklich nicht vorstellen - schon gar nicht, wenn der Preis Vertragsbestandteil ist. Oder?

Gruß!

§ 309 BGB
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
1. (Kurzfristige Preiserhöhungen)

eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;

Wenn also in den AGB darauf hingewiesen wird, daß nach Ablauf von 4 Monaten eine Preiserhöhung weitergegeben wird, steht dem von rechtlicher Seite nichts entgegen. Nur innerhalb dieses Zeitraums
untersagt der Gesetzgeber entsprechende Klauseln in AGBs.

@gtimynextcar: Danke!

Und die viermonatige Frist beginnt mit Erhalt der AB!?

Hoffentlich schickt mir mein 🙂 die AB erst Ende April, wenn die Lieferzeiten für den Golf Plus wirklich schon bei August sind. In der Bestellung steht noch unverbindlich Juni.

Krieg ich eigentlich eine neue AB, wenn ich eine Änderung mache?
Dann müsste die Frist ja neu beginnen!? *grübel*

Grüße!

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