Illegale Teile am Auto, eure Meinung dazu?

BMW 3er E36

Hm, in letzter Zeit sieht man ja immer mehr Autos, mit Tuningteilen, die nicht ganz so auf der legalen Schiene laufen, ich denke da zB an lasiertte Rückleuchten, oder ganz abgedunkelte Scheiben (etc), wie steht ihr dazu? Tuning um jeden Preis, und wenn einen die Rennleitung anhält, hoffen das die es nicht merken?
Oder wie steht ihr zum Thema Eintragungen: Gleich Eintragen lassen (zB anderes Fahrwerk) oder erst wenn es kurz vor 12 ist (sprich einen Tag vor der HU? 😉?

Ich bin hier auch kein Unschuldslamm, so sicherheitsrelvante Teile wie Fahrwerk und Reifen hab ich mir sofot eintragen lassen, aber meine m5 Lippe immer noch nicht 😉 Will mal abwarten was im März der TÜV sagt, ob die es rallen 😉
Muss dazu sagen, das ich bei 3 Polizeikontrollen (jo, bmw, damit wird man öftern angehalten als Seriengolf😉) schon ganz schön geschwitzt habe! Und ob orginal BMW Teil da gezogen hätte?

Nun ja, eure Meinungen bitte! 🙂

67 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


Bei anderen Bauteilen wird lediglich die bereits mitgeliefgerte ABE benötigt, die lediglich mitzuführen ist.

Womit wir wieder beim leidigen Thema wären...

Eine ABE heißt NICHT das du dieses Bauteil ohne Eintragung fahren darfst. Hab mir das von einem TÜV'ler mal genau erklären lassen: Auch Teile mit ABE müssen eingetragen werden. Du hast durch die ABE nur die Genehmigung das Teil überhaupt anbauen zu dürfen. Eine Abnahme durch den TÜV ist trotzdem unbedingt erforderlich. Schlagt mich jetzt, aber die Aussage ein Teil nicht eintragen zu müssen, bei dem eine ABE mit geliefert wird ist DEFINITV FALSCH!

Wer das genau wissen will sollte mal beim TÜV nachfragen. Die werden euch das Gleiche erzählen.

Gruß
Danny

hm, danny, aber warum hat man denn dann bei den abes oft nen stempel vom tüv oder kba drinne, dass das mitführen reicht? mir ist das nur so bekannt, wenn man zB nen Lenkrad mit ABE kauft, man aber nicht mit den Serienmäßigen Reifen rumcruist, man das eintragen lassen muss!

Zitat:

Original geschrieben von fishmania


Womit wir wieder beim leidigen Thema wären...
Eine ABE heißt NICHT das du dieses Bauteil ohne Eintragung fahren darfst. Hab mir das von einem TÜV'ler mal genau erklären lassen: Auch Teile mit ABE müssen eingetragen werden. Du hast durch die ABE nur die Genehmigung das Teil überhaupt anbauen zu dürfen. Eine Abnahme durch den TÜV ist trotzdem unbedingt erforderlich. Schlagt mich jetzt, aber die Aussage ein Teil nicht eintragen zu müssen, bei dem eine ABE mit geliefert wird ist DEFINITV FALSCH!
Wer das genau wissen will sollte mal beim TÜV nachfragen. Die werden euch das Gleiche erzählen.

Gruß
Danny

Sorry, Danny,

da muss ich dir leider wiedersprechen. Eine ABE heißt nicht umsonst ABE (=ALLGEMEINE Betriebs Erlaubnis). Sie ist nicht zu verwechseln mit einem TÜV-Gutachten!!! Eine ABE wird in der Regel gem. §22 i.V.m. § 20 StVZO bereits durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erteilt (vergleibar mit der Betriebserlaubnis deines z.B. serienmäßigen BMW). Jede ABE erhält eine Nummer; die genehmigte Einrichtung eine KBA-Nummer! Eine berichtigung von Fahrzeugpapieren (§ 27 StVZO) ist dabei nur notwendig, wenn es ausdrücklich in der ABE vermerkt ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn mit einer Felge, für die die ABE vorliegt eine Reifengröße verbaut wird, die noch nciht in den Fahrzeugpapaieren eingetragen ist. In solchen Fällen wird auch die ABE darauf hinweisen, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapaiere erforderlich ist.

Gruß Stevie

Grüß dich Stevie,

so wie du es geschrieben hast war es mir bisher auch bekannt. Aber weil öfters schon anderes behauptet wurde, habe ich einfach mal bei meinem TÜV angerufen. Und die haben mir das eben so erzählt wie oben beschrieben. Gleich darauf hab ich noch den Meister (der wirklich viel Ahnung hat) der Werkstatt meines Vertrauens gefragt und die selbe Antwort bekommen wie vom TÜV.
Wie dem auch immer sei: Egal ob mit ABE, ich werde in Zukunft alles eintragen. Da kann dir die Bullerei dann nix mehr.

Gruß
Danny

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aber wurde nich auch öfters gesagt das ne eintragung ebenfalls manchmal ungültig ist? beispiel war ma ein auspuff der zu laut war, und jemand trotz eintragung ne mängelkarte bekommen hat.

das is ja echt ein ding, zum einen reicht ne abe nichma aus (wenn das so stimmt wies dir erzählt wurde) und zum anderen bringt dir ne eintragung auch nich unbedingt was...

dann kann man einen ja immer am ar*** kriegen...

Ich will hier niemandem auf die Füße tretren, aber die Auskunftspersonen beim TÜV und in der Werkstatt haben dir nicht unbedingt das RICHTIGE erzählt oder auf andere Bestimmungen Bezug genommen.

Tatsache ist , dass die "ABE" zu den alten nationalen Regelungen zählt, welche mittlerweile durch eine einheitliche, europaweit standadisierte Regelung ersetzt ist (EG-ABE). Eine ABE nach altem ( deutschen ) Muster wird seit dem 17.06.2003 nicht mehr ausgestellt. Alte ABEs behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Bei der EG – ABE gibt es im allgemeinen kein Schriftstück mehr. Ihre Nummer mit dem "E"-Zeichen** ist ebenfalls auf den anzubauenden Teilen sichtbar (beginnend mit KBA...** e1 (EWG-Zeichen).

So gibt es für die EG-ABE noch nicht einmal eine Mitführungspflicht etwaiger Schriftstücke (§19 StVZO) weil diese nach der EG-Ruichtlinie nicht mehr vorgesehen sind; es genügt die e-Kennzeichnung auf dem Bauteil!

Gruß Stevie

Tja, das ist eben das ungerechte System auf deutschen Straßen. Du kannst alles 1000x eingetragen haben, wenn der Polizei etwas nicht gefällt an deinem Auto, können sie dir die Weiterfahrt verbieten. Und du kannst (trotz Eintragung) nix machen 😠
Falls etwas eingetragen ist und du bekommst eine Mängelkarte, dann kannst du dir von deinem TÜV'ler eine Bestätigung für die Ordnungsmäßigkeit besorgen. Die sollte die Polizei dann im Normalfall anerkennen (schon witzig wenn's schon eingetragen hast).
Hast du aber z.B. einen Auspuff drunter, der lauter ist als zugelassen und dein TÜV'ler hat den trotzdem eingetragen (auf Grund das es z.B. ein Bekannter von dir ist), dann bekommst du richtig Ärger und der "Bekante" verliert zu 100% seine Lizenz.

Gruß
Danny

Zitat:

Original geschrieben von JayChou


aber wurde nich auch öfters gesagt das ne eintragung ebenfalls manchmal ungültig ist? beispiel war ma ein auspuff der zu laut war, und jemand trotz eintragung ne mängelkarte bekommen hat.

und das hat dann damit zutun, dass sich der Sachzustand ganz einfach verändert hat!

im grunde ist es echt besser schön serie zu fahrn und dafür in die innenausstattung zu investieren. aber wenn mans nich übertreibt dann dürfte auch nix grosse passieren.

Zitat:

und das hat dann damit zutun, dass sich der Sachzustand ganz einfach verändert hat!

da hat fishmania aber recht, wenn der rennleitung was nicht gefällt (obwohls i.o is) dann bist du der lackaffe. is so.

Zitat:

Original geschrieben von JayChou


da hat fishmania aber recht, wenn der rennleitung was nicht gefällt (obwohls i.o is) dann bist du der lackaffe. is so.

Bei persönlichem Empfinden mag man es vielleicht so einschätzen ( weil - man ist ja der Gelackmeierte ) aber die Zeiten von staatlichem Willkürhandeln sind GsD vorbei!!!

@Gr33nAcid

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


wir haben mal in ner spielstraße gelasert, das war geilo 😁 jeden erwischt, da ist keiner 5-7 km\h gefahren, ich fand es auch sinnlos, aber war anweisung von ganz oben, weil die leute sich da immer beschwerten, das da alle zu schnell durchfahren, na ja, hat nix mit dem thema zu tun, aber so ist das nun mal, deutschland halt.

ich habe ja nichts gegen die Polizei im allgemeinen (wirksames 🙂 ), aber dass du so etwas erzählen magst....

ich würde mich schämen.!!!!!!

Das ist genau so übel wie auf einem geraden Stück Bundestraße zu blitzen, wo gerade (nach vielen KM) das Überholverbot aufgehoben wurde.

Oder genau so schlimm... die neuen "beweglichen Blitzgeräte", die aus dem fahrenden Zivilwagen Geschwindigkeitskontrollen auf Autobahn machen (120 KM/h-Zone und die fahren 118 KM/h auf der MITTLEREN Spur)die bekommen ja jeden 🙁

Aber ich lasse mich lieber nicht weiter aus..... hat ja auch nicht wirklich etwas mit dem Thema zu tun
Das ist jetzt nichts gegen DICH, der Frust sitzt eben tief und hast ja selber gesagt : Deutschland halt !!!

PS: MICH habt IHR noch nie erwischt 😉

kennst du das Motto der Polizei: Irgendwann erwischen wir alle! 😁

nee mir as das auch zu wieder, aber was willste sagen? Gibt nur mal ne Befelhshierachie, und man kanns nicht ändern. Des ging auch nicht von der Polizei aus, sondern von der Kommune, die vermehrt Beschwerden von Bürgern hatte, irgendwann wird dadrauf aber regaiert.

Re: @Gr33nAcid

Zitat:

Original geschrieben von blue_inge


[...]Das ist genau so übel wie auf einem geraden Stück Bundestraße zu blitzen, wo gerade (nach vielen KM) das Überholverbot aufgehoben wurde.
Oder genau so schlimm... die neuen "beweglichen Blitzgeräte", die aus dem fahrenden Zivilwagen Geschwindigkeitskontrollen auf Autobahn machen (120 KM/h-Zone und die fahren 118 KM/h auf der MITTLEREN Spur)die bekommen ja jeden 🙁

Es gibt mit Sicherheit Methoden, richtig Kasse zu machen. Zumeist stehen hinter diesen methoden allerdings die Verkehrsüberwacher der zuständigen Verwaltungsbehörde und nicht die Polizei. Sei es wie es ist, aber es dürfte mit Sicherheit nicht ÜBEL sein, in einer Spielstraße die Geschwindigkeit zu kontrollieren!!! In einer Spielstraße "dürfen" Kinder nicht damit rechnen, dass Autos zu schnell fahren!!!

Wenn SIE dich noch nicht erwischt haben ist das i.O für dich, Hauptsache ES erwischt dich nicht irgendwann!

Zitat:

Original geschrieben von Manfred6f


...finde ich auch ich hatte schwarze rüchleuchten und nur die kleinen strahler ned dran muste naschulung machen plus 3 punke und gesammt 380eure zahlen frecheit
naja die bullen hald...

Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich Verkehrssicherheitstechnik liegt.

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